Wann ist eine Gehaltsklage notwendig?
Manchmal zahlt der Arbeitgeber den Lohn einfach nicht aus und das kann verschiedene Gründe haben. Vielleicht steckt das Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten oder es gibt interne Streitigkeiten. Unabhängig vom Grund ist es wichtig, dass Sie wissen, wann und wie Sie eine Gehaltsklage einreichen können. Die Gehaltsklage wird auch als Lohnzahlungsklage bezeichnet. Die unterschiedliche Bezeichnung macht keinen Unterschied, denn gemeint ist in beiden Fällen derselbe rechtliche Weg, um ausstehenden Lohn einzufordern.
Ein Beispiel: Ein Mandant von mir, nennen wir ihn Herr Meier, arbeitete in einem kleinen Unternehmen, das plötzlich finanzielle Probleme bekam. Plötzlich blieben seine Gehaltszahlungen aus, und er wusste nicht, was er tun sollte. Gemeinsam haben wir dann den Weg der Gehaltsklage eingeschlagen, denn grundsätzlich wird Ihr Lohnanspruch nicht durch finanzielle Engpässe aufgehoben. Auch wenn das Unternehmen in Schwierigkeiten steckt, haben Sie das Recht, Ihren ausstehenden Lohn einzufordern.
Wichtiges, bevor Sie eine Gehaltsklage einlegen
Bevor Sie eine Gehaltsklage einreichen, sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind zwar nicht unbedingt zwingend, aber es ist besser, wenn sie erfüllt sind, um Ihre Chancen zu erhöhen und das Verfahren reibungsloser zu gestalten.
Schriftliche Aufforderung zur Zahlung
Zunächst sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auffordern. Setzen Sie eine angemessene Frist, in der der ausstehende Betrag beglichen werden soll. Dies zeigt Ihrem Arbeitgeber, dass Sie es ernst meinen und bereit sind, rechtliche Schritte einzuleiten.
Fristen für die Lohnzahlung gemäß Arbeitsvertrag und Gesetz
Überprüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und die gesetzlichen Bestimmungen, um sicherzustellen, dass Ihr Arbeitgeber tatsächlich im Verzug ist. Normalerweise muss der Lohn bis zum Monatsende oder bis zum 15. des Folgemonats gezahlt werden.
Dokumentation und Beweise
Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, die Ihre Forderung belegen. Dazu gehören:
- Ihr Arbeitsvertrag
- Gehaltsabrechnungen
- Arbeitszeitnachweise
Keine Mahnung notwendig
In der Regel ist keine Mahnung notwendig, da die Gehaltszahlung vertraglich festgelegt ist. Gemäß § 614 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Arbeitgeber zur pünktlichen Zahlung des Arbeitslohns verpflichtet, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Ablauf einer Gehaltsklage
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie eine Gehaltsklage rechtssicher einreichen. Der Ablauf gliedert sich in mehrere Schritte:
a. Vorbereitung der Klage
Zunächst müssen Sie alle relevanten Unterlagen zusammenstellen und sich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Ihr Anwalt wird die Erfolgsaussichten Ihrer Klage einschätzen und Ihnen helfen, die Klageschrift zu erstellen.
Persönliche Anekdote: In einem Fall, den ich betreut habe, hatte eine Arbeitnehmerin über Monate hinweg nur unvollständige Gehaltsabrechnungen erhalten. Nachdem wir alle Belege gesammelt und die Klage vorbereitet hatten, konnten wir vor Gericht beweisen, dass erhebliche Beträge ausstanden.
b. Einreichung der Klage
Die Klage muss beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klageschrift sollte alle notwendigen Informationen enthalten, einschließlich Ihrer Forderung und der Beweise.
c. Gerichtsverfahren
Das Gerichtsverfahren beginnt in der Regel direkt mit einem frühen Gütetermin. Dieser frühe Gütetermin hat das Ziel, die Angelegenheit schnell zu klären und eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu finden. Kommt keine Einigung zustande, folgt die Hauptverhandlung, in der Beweise aufgenommen und Zeugenaussagen gehört werden. Der Gütetermin ist eine wichtige Gelegenheit, die Situation ohne langen Gerichtsprozess zu lösen und beiden Seiten Kosten und Aufwand zu ersparen.
d. Urteil und Vollstreckung
Nach der Hauptverhandlung fällt das Gericht ein Urteil. Falls Sie gewinnen, kann Ihr Arbeitgeber zur Zahlung des ausstehenden Lohns verurteilt werden. Sollte Ihr Arbeitgeber nicht freiwillig zahlen, können Sie das Urteil vollstrecken lassen und den Lohn zwangsweise einfordern.
Fristen bei einer Gehaltsklage
Es ist wichtig, die Fristen im Blick zu behalten. Grundsätzlich gilt: Warten Sie nicht zu lange, um eine Gehaltsklage einzureichen. Unabhängig von Verjährungsfristen ist es besser, die Angelegenheit schnell anzugehen, da Sie die Situation noch gut im Gedächtnis haben und die Beweise frisch sind. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Klage.
Beachten Sie die Frist zur Kündigungsschutzklage: Nach Erhalt der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als rechtswirksam.
Gesetzliche Verjährungsfristen
Lohnansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn Sie also 2024 ausstehendes Gehalt haben, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2024 und endet am 31. Dezember 2027.
Tarifvertragliche Ausschlussfristen
In vielen Tarifverträgen sind kürzere Ausschlussfristen geregelt, die beachtet werden müssen. Diese Fristen können zwischen drei und sechs Monaten liegen. Überprüfen Sie daher Ihren Tarifvertrag oder fragen Sie Ihren Betriebsrat.
Kosten und Risiken einer Gehaltsklage
Bei einer Gehaltsklage können Kosten für Gericht und Anwalt anfallen. Hier ein Überblick:
Gerichtskosten und Anwaltsgebühren
Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert, also der Höhe des ausstehenden Gehalts. Bei einem positiven Urteil trägt in der Regel der unterlegene Arbeitgeber die Gerichtskosten. Die Anwaltskosten hingegen muss jede Partei selbst tragen, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Rechtsgrundlage: Dies ist im deutschen Zivilprozessrecht verankert. Gemäß § 91 ZPO (Zivilprozessordnung) trägt die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits, jedoch sind davon die Anwaltskosten ausgenommen. Diese müssen die Parteien gemäß § 12a ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz) in arbeitsrechtlichen Verfahren selbst übernehmen.
Beispiel: Herr Müller klagt auf ausstehendes Gehalt in Höhe von 5.000 Euro. Gewinnt Herr Müller den Prozess, muss sein Arbeitgeber die Gerichtskosten übernehmen. Herr Müller muss jedoch seine eigenen Anwaltskosten tragen, ebenso wie der Arbeitgeber seine. Verliert Herr Müller, muss auch dann der Arbeitgeber seine eigenen Anwaltskosten selber zahlen.
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann diese die Kosten für die Gehaltsklage übernehmen. Überprüfen Sie Ihre Police und sprechen Sie mit Ihrem Versicherer.
Jetzt aktiv werden
Wenn Ihr Lohn ausbleibt, ist es wichtig, schnell zu handeln und Ihre Rechte durchzusetzen. Eine Gehaltsklage kann der richtige Weg sein, um an Ihr verdientes Geld zu kommen. Lassen Sie sich nicht entmutigen – mit der richtigen Vorbereitung und rechtlicher Unterstützung können Sie erfolgreich sein.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Lohnzahlung oder möchten Sie eine Gehaltsklage einreichen? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und Ihr ausstehendes Gehalt einzufordern. Mit professioneller Unterstützung sind Sie bestens vorbereitet und können sich auf Ihre Arbeit konzentrieren.