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Kanzlei für Arbeitsrecht · Köln

Anwalt für Arbeitsrecht in Köln - spezialisierte Beratung für Arbeitgeber

Wir beraten Geschäftsführer, HR-Verantwortliche und Inhouse-Counsel bei allen arbeitsrechtlichen Fragen - von der Vertragsgestaltung bis zur Prozessverteidigung.

4,9/5 aus 100+ verifizierten Bewertungen
500+ Unternehmensmandate
24h Ersteinschätzung
Arbeitgeber-Kanzlei
Erfahrener Rechtsanwalt

Arbeitsrechtliche Beratung für Unternehmen und Mittelstand

Anwalt Arbeitsrecht Köln - Arbeitgeber-Beratung bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Lohnklage und Wettbewerbsverbot. Kostenlose Ersteinschätzung.

Arbeitsrecht betrifft jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt - unabhängig von Branche, Rechtsform oder Größe. Für Geschäftsführer und HR-Verantwortliche im Kölner Raum geht es dabei um weit mehr als Kündigungsfristen: Arbeitsverträge, Aufhebungsverhandlungen, Betriebsratsthemen, Compliance-Pflichten und Lohnklagen erzeugen einen laufenden Entscheidungsbedarf, der ohne spezialisierte Begleitung schnell wirtschaftlich spürbare Risiken aufschichtet. Welche Fristen nach einer Kündigung laufen, erklärt unser Ratgeber zum Ablauf der Kündigungsschutzklage.

Diese Seite beantwortet drei Fragen:

  • Welche Bereiche umfasst das Arbeitsrecht, und wo entstehen für Arbeitgeber die größten Risiken?
  • Welche Leistungen bieten wir konkret an - von der Vertragsgestaltung bis zur Prozessverteidigung?
  • Was kostet arbeitsrechtliche Beratung, und wie läuft die Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei ab?

Was ist Arbeitsrecht? Definition und Grundlagen

Für Unternehmen in Köln und Umgebung ist das Arbeitsrecht eines der wirtschaftlich folgenreichsten Rechtsgebiete, weil es praktisch jede Personalentscheidung rechtlich überlagert.

Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei große Bereiche.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Ohne saubere Dokumentation und korrekte Verfahrensschritte scheitert eine Kündigung regelmäßig vor dem Arbeitsgericht.

Fehler in der Sozialauswahl sind einer der häufigsten Gründe, warum Kündigungsschutzklagen für Arbeitgeber verloren gehen.

Die Abgrenzung ist in der Praxis oft schwieriger als in der Theorie - insbesondere bei Hybrid-Modellen, Remote-Arbeit über Ländergrenzen hinweg und projektbasierter Zusammenarbeit. Gerade in der Kölner Tech- und Agenturszene sehen wir diese Fälle regelmäßig.

Die wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts für Arbeitgeber

Das Arbeitsrecht für Unternehmen gliedert sich in sechs Kernbereiche, die im Tagesgeschäft eines Arbeitgebers regelmäßig zusammenwirken. Jeder dieser Bereiche birgt eigene Risiken, Fristen und Gestaltungsspielräume - und jeder verlangt spezifische Expertise, weil die Fehlerkosten bei falscher Handhabung erheblich sind.

Wischen
TeilgebietTypische Arbeitgeber-FragenWirtschaftliche Relevanz
VertragsgestaltungArbeitsverträge, Befristungen, Probezeitklauseln, NachwG-PflichtenBasis jedes Arbeitsverhältnisses - Fehler hier wirken Jahre nach
Kündigung und BeendigungOrdentliche/außerordentliche Kündigung, Aufhebungsvertrag, AbfindungHöchstes Prozesskostenrisiko, Streitwert = 3 Bruttomonatsgehälter
BetriebsverfassungsrechtBetriebsratsanhörung, Mitbestimmung, Einigungsstelle, KI-EinsatzBlockaderisiko bei Umstrukturierungen, Überwachungsthemen
Vergütung und ArbeitszeitMindestlohn, Equal Pay, Arbeitszeiterfassung, ÜberstundenregelungNachzahlungsrisiko, Bußgelder, Strafbarkeit bei MiLoG-Verstoß
Compliance und RegulatorikHinSchG, AGG, LkSG, DSGVO im Arbeitsverhältnis, NachwG-ReformBußgelder bis 500.000 Euro, Reputationsrisiko
WettbewerbsschutzNachvertragliches Wettbewerbsverbot, Abwerbung, GeheimnisschutzKnow-how-Verlust bei Schlüsselmitarbeitern kann existenzbedrohend sein

Die Komplexität entsteht, weil diese Bereiche in der Praxis nie isoliert auftreten.

Genau diese Verzahnung macht spezialisierte arbeitsrechtliche Begleitung für Arbeitgeber so entscheidend.

Dieser Grundsatz führt in der Praxis dazu, dass formale Verfahrensfehler häufiger zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen als inhaltliche Mängel.

Im Bereich Vergütung und Arbeitszeit hat die Rechtsprechung der letzten Jahre die Anforderungen an Arbeitgeber deutlich verschärft. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde.

Wann brauchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht?

Arbeitsrechtliche Beratung wird für Arbeitgeber in vier typischen Situationen relevant. Die erste ist akut und reaktiv: Eine Klage liegt vor, eine Frist läuft. Die zweite ist präventiv und gestaltend: Eine Personalmaßnahme steht an, die rechtlich abgesichert werden muss. Die dritte ist strategisch: Das Unternehmen wächst, regulatorische Anforderungen ändern sich. Die vierte ist laufend: Arbeitsrecht erzeugt einen wiederkehrenden Beratungsbedarf, der nicht durch Einzelmandate effizient abgedeckt werden kann.

Ein Mitarbeiter hat Kündigungsschutzklage eingereicht

Die Zustellung einer Kündigungsschutzklage erzeugt unmittelbaren Handlungsdruck.

Für den Arbeitgeber bedeutet das: Sobald die Klage da ist, müssen Formfehler der Kündigung geprüft, die Sozialauswahl überprüft und eine Verteidigungsstrategie kalkuliert werden.

Rund 80 Prozent aller Kündigungsschutzprozesse enden mit einem Vergleich.
Die Frage ist nicht, ob verglichen wird, sondern zu welchen Konditionen. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle: die Qualität der Kündigungsdokumentation, das Ergebnis der Sozialauswahl, mögliche Formfehler bei der Betriebsratsanhörung und die Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Wir begleiten Arbeitgeber bei der Abwehr von Kündigungsschutzklagen - vom Formfehler-Audit über die Gütetermin-Vorbereitung bis zur Vergleichsverhandlung. Unser Ansatz beginnt immer mit einer nüchternen Bewertung der Erfolgsaussichten, damit die Entscheidung zwischen Prozess und Vergleich auf belastbaren Daten basiert.

Sie müssen sich von einem Mitarbeiter trennen

Nicht jede Trennung muss über eine Kündigung laufen - und oft ist die Kündigung nicht einmal der wirtschaftlich sinnvollste Weg.

Wenn Schlüsselmitarbeiter das Unternehmen verlassen, stellt sich zusätzlich die Frage des Know-how-Schutzes. Gerade in technologiegetriebenen Unternehmen im Kölner Raum - von der Softwareagentur bis zum Maschinenbauer - kann der Wechsel eines Entwicklungsleiters oder Vertriebsleiters zur Konkurrenz existenzielle Folgen haben.

Ein ehemaliger Mitarbeiter klagt auf Lohn

Nach einer Kündigung folgt nicht selten eine Lohnklage.

Das finanzielle Risiko kann bei längerer Prozessdauer mehrere Monatsgehälter betragen.

Wir vertreten Arbeitgeber bei der Abwehr von Lohnklagen - von der Einordnung der Forderung über die Verteidigung vor dem Arbeitsgericht Köln bis zur Verrechnung anderweitigen Verdienstes. Dabei prüfen wir systematisch, ob der Arbeitnehmer seiner Schadensminderungspflicht nachgekommen ist: Hat er sich um eine neue Stelle bemüht? Wurde zumutbare Arbeit abgelehnt? Diese Verteidigungslinie wird von vielen Arbeitgebern unterschätzt, kann aber die Annahmeverzugsansprüche erheblich reduzieren.

Sie brauchen laufende arbeitsrechtliche Begleitung

Arbeitsrechtliche Fragen treten nicht einmal im Jahr auf, sondern laufend - von der Vertragsänderung über die Betriebsratsanhörung bis zur Datenschutzanfrage eines Mitarbeiters. Für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern ist eine strukturierte Begleitung wirtschaftlich meist sinnvoller als die Aneinanderreihung einzelner Mandate. Unser Modell der externen Rechtsabteilung verbindet die Verfügbarkeit einer Inhouse-Stelle mit der Spezialisierung einer Boutique-Kanzlei - zu einer planbaren monatlichen Pauschale.

Ihre Compliance-Pflichten ändern sich

Das Arbeitsrecht steht nicht still. In den letzten zwei Jahren haben das Hinweisgeberschutzgesetz, die BAG-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung, die verschärfte Equal-Pay-Rechtsprechung und die anstehende EU-Entgelttransparenzrichtlinie den Handlungsbedarf für Arbeitgeber deutlich erhöht. Viele Unternehmen wissen, dass sie handeln müssen - aber nicht, welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind und welche regulatorischen Pflichten Priorität haben.

Wir helfen Arbeitgebern, regulatorische Anforderungen in konkrete, umsetzbare Maßnahmen zu übersetzen - ohne Panik, aber mit klarem Zeitplan. Das betrifft die Einrichtung einer HinSchG-Meldestelle ebenso wie die Überprüfung der Vergütungsstruktur auf AGG-Konformität oder die Implementierung einer Arbeitszeiterfassung, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch der betrieblichen Realität gerecht wird.

Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer

“Viele Geschäftsführer kommen erst zu uns, wenn die Klage schon auf dem Tisch liegt. Die wirtschaftlich klügere Entscheidung ist, arbeitsrechtliche Weichen vorher zu stellen - bei der Vertragsgestaltung, bei der Betriebsratsanhörung, bei der Dokumentation. Wer einmal einen Kündigungsschutzprozess durchlebt hat, investiert danach in Prävention.”

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

Die Kanzlei Windweiss berät Arbeitgeber in Köln und dem Rheinland in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Wir arbeiten ausschließlich auf der Arbeitgeberseite - für Geschäftsführer, HR-Verantwortliche und Inhouse-Counsel. Diese klare Positionierung vermeidet Interessenkonflikte und erlaubt uns eine Beratungstiefe, die generalistisch aufgestellte Kanzleien nicht bieten können.

Unsere Leistungen gliedern sich in drei Schwerpunkte:

Personalmaßnahmen rechtssicher gestalten

Die meisten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten lassen sich durch saubere Gestaltung im Vorfeld vermeiden. Wir begleiten Arbeitgeber bei allen Personalmaßnahmen, die eine rechtliche Absicherung erfordern - von der Einstellung bis zur Trennung.

Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlassen soll, stehen zwei Wege zur Verfügung: Kündigung oder einvernehmliche Trennung. Der Aufhebungsvertrag ist dabei oft das wirtschaftlich klügere Instrument, weil er das Prozessrisiko einer Kündigungsschutzklage eliminiert. Wir gestalten Aufhebungsverträge, die die Interessen des Arbeitgebers sichern - Freistellung, Wettbewerbsklausel, Zeugnisregelung, Erledigungsklausel - und gleichzeitig sozialversicherungsrechtlich korrekt aufgesetzt sind.

Darüber hinaus beraten wir bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Befristungsvereinbarungen und Probezeitklauseln.

Wir stellen sicher, dass Ihre Vertragsvorlagen diesen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig Ihre unternehmerischen Interessen schützen.

Bei Schlüsselmitarbeitern geht es nicht nur um die Trennung selbst, sondern um den Schutz danach.

Wir prüfen bestehende Klauseln auf Durchsetzbarkeit und gestalten neue Verbote so, dass sie im Streitfall halten.

Arbeitgeberseitige Verteidigung vor dem Arbeitsgericht

Wenn eine Klage zugestellt wird, zählt Geschwindigkeit. Wir übernehmen die Verteidigung bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten und vertreten Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht Köln, dem Landesarbeitsgericht Köln und bundesweit.

Die Abwehr einer Kündigungsschutzklage beginnt mit einem Formfehler-Audit: Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört? Ist die Schriftform gewahrt? Stimmt die Sozialauswahl? Auf dieser Grundlage entwickeln wir die Verteidigungsstrategie - Prozess oder Vergleich, offensive oder defensive Positionierung, Vergleichshöhe kalkulieren.

Eng verzahnt mit dem Kündigungsschutzprozess ist die Verteidigung gegen Lohnforderungen. Nach einer unwirksamen Kündigung kann der Arbeitnehmer Annahmeverzugslohn für die gesamte Prozessdauer geltend machen - bei einer Verfahrensdauer von sechs bis zwölf Monaten ein erheblicher Betrag.

Auch Überstundenvergütungsklagen und Urlaubsabgeltungsansprüche gehören zu den regelmäßigen Verteidigungsszenarien, in denen wir Arbeitgeber vertreten.

Arbeitsrecht als Dauerberatung

Einzelmandate lösen einzelne Probleme. Aber Arbeitsrecht erzeugt einen laufenden Entscheidungsbedarf: Vertragsänderungen, Abmahnprüfung, Betriebsratskommunikation, Befristungsmanagement, Compliance-Updates. Für Unternehmen ab etwa zehn Mitarbeitern bieten wir mit unserer laufenden Arbeitsrecht-Beratung eine Alternative zum Einzelmandat: fester Ansprechpartner, definierte Reaktionszeit, monatliche Pauschale, Unternehmenskenntnis vom ersten Tag.

Das Modell rechnet sich, weil es die stillen Kosten des Einzelmandats eliminiert - die wiederholte Einarbeitung verschiedener Anwälte, die teuren Ad-hoc-Mandate bei akuten Fragen, die verlorene Zeit durch fehlende Kontinuität. Gerade im Arbeitsrecht, wo Vertragsänderungen, Abmahnprüfungen und Betriebsratsabstimmungen in kurzen Abständen aufeinander folgen, ist die laufende Kenntnis des Unternehmens ein messbarer Effizienzvorteil.

Typische Leistungen im Retainer umfassen die laufende Prüfung von Kündigungsvorhaben, die Begleitung bei Betriebsratsverhandlungen, die Aktualisierung von Arbeitsvertragsvorlagen bei Gesetzesänderungen, die Beratung zu Befristungen und Verlängerungen sowie die arbeitsrechtliche Compliance-Überwachung. Einzelne Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht werden bei Bedarf gesondert nach RVG abgerechnet - transparent getrennt vom Retainer.

Unsicher, ob Einzelberatung oder Dauerberatung für Ihr Unternehmen sinnvoller ist? Lassen Sie uns das in einem kostenfreien Erstgespräch einordnen.

Kostenlose Anfrage
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Rechtliche Anforderungen und Compliance für Arbeitgeber

Arbeitgeber unterliegen einer wachsenden Zahl regulatorischer Pflichten, die über das klassische Kündigungs- und Vertragsrecht hinausgehen. Die wichtigsten Entwicklungen der Jahre 2024 bis 2026 betreffen vier Bereiche: Arbeitszeiterfassung, Hinweisgeberschutz, Entgelttransparenz und Datenschutz im Arbeitsverhältnis.

Die gesetzliche Kodifizierung steht noch aus, aber die Pflicht gilt bereits jetzt unmittelbar. Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich - sie muss aber dokumentiert werden.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Meldewege müssen technisch und organisatorisch implementiert sein, Repressalien gegen Hinweisgeber sind verboten, und die Beweislast bei behaupteten Repressalien liegt beim Arbeitgeber.

Ab Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein - mit Berichtspflichten für Unternehmen ab 100 Beschäftigten und erweiterter Beweislastumkehr.

Im Bereich Datenschutz hat das BAG klargestellt, dass auch konzerninterne Datenweitergabe einer Rechtsgrundlage bedarf.

Für Arbeitgeber mit Konzernanbindung oder externen HR-Tool-Anbietern bedeutet das: Testdaten müssen anonymisiert oder pseudonymisiert werden, und Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz begrenzen den zulässigen Datenrahmen.

Genau in diesen regulatorischen Fragen unterstützen wir Arbeitgeber - von der Implementierung einer HinSchG-Meldestelle über die Vorbereitung auf die Entgelttransparenzrichtlinie bis zur datenschutzkonformen Gestaltung von Betriebsvereinbarungen. Wer diese Pflichten frühzeitig strukturiert angeht, vermeidet Bußgelder und schafft gleichzeitig eine dokumentierte Compliance-Basis, die im Streitfall belastbar ist.

Die häufigsten Fehler im Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Fehler kosten Unternehmen selten einmal Geld - sie erzeugen Folgekosten, die sich über Monate aufschichten. Die fünf teuersten Fehler, die wir in unserer Beratungspraxis regelmäßig sehen:

  • Kündigung ohne saubere Betriebsratsanhörung – Ein Formfehler bei der Anhörung nach § 102 BetrVG macht die gesamte Kündigung unwirksam - unabhängig davon, wie gut der Kündigungsgrund selbst war. Der Fehler kostet mindestens sechs Monate Annahmeverzugslohn plus Prozesskosten.
  • Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit – Wenn ein Aufhebungsvertrag unter Druck zustandekommt - etwa im Personalgespräch ohne Vorankündigung unterschrieben -, kann er angefochten werden. Mindestens ein Tag Bedenkzeit und der Hinweis auf anwaltliche Beratung sind Schutzminimum.
  • Befristung mündlich vereinbart oder Schriftform versäumt – Eine Befristung ist nur wirksam, wenn sie vor Arbeitsantritt schriftlich vereinbart wurde. Ein Tag zu spät unterschrieben bedeutet unbefristetes Arbeitsverhältnis mit vollem Kündigungsschutz.
  • Nachweisgesetz-Pflichten ignoriert – Seit der Reform 2022 müssen wesentliche Arbeitsbedingungen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich ausgehändigt werden. Verstöße sind bußgeldbewehrt - bis zu 2.000 Euro pro Fall.
  • Arbeitszeiterfassung nicht implementiert – Die Pflicht gilt bereits, auch ohne gesetzliche Detailregelung. Unternehmen ohne System riskieren arbeitsschutzrechtliche Beanstandungen und prozessuale Nachteile bei Überstundenstreitigkeiten.

Unterschätztes Risiko: Annahmeverzugslohn

Wird eine Kündigung unwirksam, schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den vollen Lohn für die gesamte Prozessdauer - auch wenn der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat. Bei durchschnittlicher Verfahrensdauer von sechs bis zwölf Monaten kann das schnell fünf- bis sechsstellige Beträge bedeuten. Dieses Risiko lässt sich durch frühzeitige anwaltliche Begleitung und korrekte Verfahrensschritte erheblich reduzieren.

Was kostet arbeitsrechtliche Beratung?

Arbeitsrechtliche Beratungskosten richten sich nach Art und Umfang des Mandats. Außergerichtliche Beratung rechnen wir in der Regel auf Stundenbasis oder als Pauschale ab.

Dieses Kostenrisiko macht die frühzeitige Einschätzung der Erfolgsaussichten besonders wichtig: Ein schneller Vergleich kann wirtschaftlich sinnvoller sein als ein langwieriger Prozess mit ungewissem Ausgang.

Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung an, in der wir Ihren Fall einordnen, die Erfolgsaussichten bewerten und die zu erwartenden Kosten transparent aufschlüsseln. Keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen.

Diese Besonderheit des Arbeitsrechts muss bei der Kosten-Nutzen-Analyse jeder Prozessstrategie berücksichtigt werden. Ein frühzeitiger Vergleich kann wirtschaftlich sinnvoller sein als ein gewonnener Prozess mit vollständigem Kostenrisiko.

Für Unternehmen mit regelmäßigem Beratungsbedarf ist unser Retainer-Modell oft wirtschaftlich sinnvoller als die Aneinanderreihung einzelner Mandate. Die monatliche Pauschale deckt den laufenden Beratungsbedarf ab und wird individuell nach einem Scoping-Gespräch kalkuliert. Dabei berücksichtigen wir Mitarbeiterzahl, Betriebsratsstruktur, typische Fallhäufigkeit und bestehende Vertragslandschaft.

Lassen Sie uns Ihren Fall oder Ihren laufenden Beratungsbedarf kostenfrei einschätzen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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Warum Windweiss für Arbeitsrecht?

Die Kanzlei Windweiss berät Unternehmen im Arbeitsrecht von ihrem Kölner Standort aus. Drei Punkte unterscheiden unsere Beratung:

Konsequenter Arbeitgeberfokus. Wir beraten ausschließlich auf der Arbeitgeberseite - Geschäftsführer, HR-Leiter, Inhouse-Counsel. Das vermeidet Interessenkonflikte und erlaubt uns, die Arbeitgeber-Perspektive in jedem Detail mitzudenken - von der Vertragsgestaltung über die Prozessstrategie bis zur Vergleichsverhandlung.

Spezialisierung mit Struktur. Unsere Arbeitsrecht-Beratung ist keine Nebenlinie, sondern ein Kernschwerpunkt der Kanzlei. Jede typische Arbeitgebersituation - von der Kündigungsschutzklage über den Aufhebungsvertrag bis zum Wettbewerbsverbot - hat einen eigenen Leistungsbereich mit spezialisierter Expertise.

Pragmatische Lösungsorientierung. Arbeitsrecht ist für Unternehmen kein akademisches Fach, sondern ein operatives Thema. Wir liefern klare Handlungsempfehlungen, kalkulierbare Risikobewertungen und wirtschaftlich durchdachte Strategien - keine juristischen Gutachten, die auf dem Schreibtisch verstauben. Unsere Beratung ist darauf ausgerichtet, Geschäftsführern und HR-Verantwortlichen Entscheidungsgrundlagen zu liefern, die sie tatsächlich nutzen können.

Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer leitet die arbeitsrechtliche Beratung bei Windweiss und berät Unternehmen aus Köln, Bonn, Düsseldorf und dem gesamten Rheinland. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei.

Lokale Expertise: Arbeitsgericht und LAG Köln

Unsere Mandanten profitieren von der Nähe zur Kölner Arbeitsgerichtsbarkeit. Wir vertreten Arbeitgeber regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Köln und dem Landesarbeitsgericht Köln - dem zuständigen Berufungsgericht für den gesamten Großraum Köln, Bonn, Aachen und Siegburg. Die praktische Vertrautheit mit den lokalen Gegebenheiten, Verfahrensabläufen und Vergleichsgepflogenheiten ist ein Vorteil, der sich in jedem Gütetermin bemerkbar macht.

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Die häufigsten Fragen, die uns Geschäftsführer und HR-Verantwortliche in der Erstberatung stellen, haben wir zusammengefasst. Jede Antwort gibt eine erste Orientierung - die rechtliche Bewertung hängt aber immer vom konkreten Einzelfall ab. Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation bieten wir eine kostenfreie Erstberatung an, in der wir Ihren Sachverhalt einordnen und die nächsten Schritte besprechen.

Alle unsere Arbeitsrecht-Leistungen

Wir beraten Arbeitgeber in Köln und dem Rheinland in folgenden arbeitsrechtlichen Schwerpunkten:

  • Kündigungsschutzklage abwehren - Verteidigung gegen eingereichte Klagen, Formfehler-Audit, Gütetermin-Vorbereitung und Vergleichsverhandlung.
  • Aufhebungsvertrag erstellen - Einvernehmliche Trennung rechtssicher gestalten, Abfindung, Freistellung und Erledigungsklausel verhandeln.
  • Lohnklage abwehren - Verteidigung gegen Lohn- und Annahmeverzugsansprüche, Anrechnung anderweitigen Verdienstes.
  • Wettbewerbsschutz nach Austritt - Know-how-Schutz nach Mitarbeiter-Austritt, Karenzentschädigung und Durchsetzung.
  • Externe Rechtsabteilung - Laufende Arbeitsrecht-Beratung als monatlicher Retainer mit festem Ansprechpartner und definierter Reaktionszeit.

Sie haben eine konkrete arbeitsrechtliche Frage oder benötigen eine Einschätzung? Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung - wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Lassen Sie uns Ihren arbeitsrechtlichen Bedarf einordnen.

Ob akuter Fall oder laufender Beratungsbedarf - wir schätzen Ihre Situation kostenfrei ein und zeigen Ihnen transparent die nächsten Schritte.

Kostenlos & unverbindlich. 100% vertraulich.

Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Portrait Dr. Sener Dincer

Dr. Sener Dincer

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