Vertragsrecht für Unternehmen - von der Gestaltung bis zur Durchsetzung
Anwalt Vertragsrecht Köln - B2B-Verträge, NDA, M&A und Vertragsabwehr aus einer Hand. Kostenfreie Ersteinschätzung.
Verträge sind der juristische Rahmen jedes Unternehmens. Sie regeln Lieferbeziehungen, Geheimhaltung, Kauf und Verkauf, Beteiligungen, Vergütung und Gewährleistung, und sie entscheiden im Streitfall, wer welche Position durchsetzen kann. Wir sind eine spezialisierte Kanzlei für Vertragsrecht in Köln und begleiten Unternehmen, Gründer und Inhouse-Teams von der ersten Absichtserklärung über den fertigen Rahmenvertrag bis zur Vertragsdurchsetzung vor dem Landgericht Köln. Für die übergreifende Einordnung bietet unsere IT-Recht-Beratung den passenden Rahmen.
Das deutsche Vertragsrecht wird 2025 und 2026 durch eine Reihe neuer EU-Verordnungen überformt - Data Act, AI Act, CSDDD - und zugleich vom Bundesgerichtshof in seiner AGB-Rechtsprechung kontinuierlich weiterentwickelt. Unternehmen, die ihre Verträge nicht regelmäßig überprüfen, arbeiten mit Klauseln, die im Streitfall unwirksam sein können.
Diese Seite beantwortet drei Fragen:
- Was umfasst das deutsche Vertragsrecht, und welche Bereiche sind für Unternehmen besonders relevant?
- Wann brauchen Sie uns als Anwalt für Vertragsrecht - und wie laufen typische Mandate ab?
- Was kostet unsere Beratung, und warum lohnt sich eine Kanzlei, die sich auf B2B-Verträge spezialisiert?
Was ist Vertragsrecht? Definition und Grundlagen
Abgrenzung zu verwandten Rechtsgebieten
Das Vertragsrecht grenzt an mehrere andere Rechtsgebiete, die wir als Kanzlei ebenfalls abdecken.
AGB-Recht als Querschnittsmaterie
Die wichtigsten Bereiche des Vertragsrechts
Vertragsrecht gliedert sich in Deutschland in vier praktisch dominierende Hauptbereiche: die allgemeine Vertragsgestaltung und -prüfung für den laufenden Geschäftsverkehr, branchen- und typspezifische Verträge mit eigenen Sonderregelungen, Unternehmenstransaktionen und die Vertragsdurchsetzung und Vertragsabwehr im Konfliktfall. Wir beraten in allen vier Bereichen vom Standort Köln aus und verzahnen sie inhaltlich - eine saubere Vertragsgestaltung reduziert den Beratungsbedarf im Streitfall, und umgekehrt fließen Erfahrungen aus Dispute-Mandaten in unsere Vertragsmuster ein.
Die folgende Übersicht fasst zusammen, welche Mandatstypen jedem Bereich zugeordnet sind und welche strategische Bedeutung er für Unternehmen hat. Sie ist zugleich die Navigationsstruktur dieser Seite: Jeder Bereich wird weiter unten mit unseren Leistungen und den zugehörigen Schwerpunktseiten ausgebaut.
| Bereich | Typische Mandate | Strategische Bedeutung |
|---|---|---|
| Vertragsgestaltung und Geheimhaltung | Rahmenverträge, SaaS-Verträge, NDAs, Lizenzverträge, AGB | Basis jeder Geschäftsbeziehung - regelt Haftung, Kündigung, Vertraulichkeit |
| Branchen- und Spezialverträge | Coachingverträge, Handelsvertreter-, Sponsoringverträge | Sonderregelungen greifen - FernUSG, HGB, steuerliche Dreiteilung |
| M&A und Unternehmenstransaktionen | Share Deal, Asset Deal, SPA, Due Diligence, Earn-out | Vertragsarchitektur entscheidet über Kaufpreis und Nachhaftung |
| Vertragsabwehr und Durchsetzung | AGB-Kontrolle, Vertragsstrafen, Schadensersatz, Klage | Strategische Position im Konflikt, Vermeidung überhöhter Forderungen |
Vertragsgestaltung und Geheimhaltung
Die allgemeine Vertragsgestaltung bildet das Volumenmandat jeder Wirtschaftskanzlei. Wir prüfen und erstellen B2B-Verträge jeder Art - vom Rahmenvertrag mit einem Großkunden über SaaS-Lizenzverträge und Kooperationsvereinbarungen bis hin zu Mischverträgen, die sich keiner klassischen BGB-Typologie zuordnen lassen. Unmittelbar davor steht in fast jedem Fall eine Geheimhaltungsvereinbarung, die Investoren-Gespräche, Due-Diligence-Prüfungen, Lieferanten-Sondierungen oder Mitarbeitenden-Vereinbarungen rechtssicher absichert.
Branchen- und Spezialverträge
M&A und Unternehmenstransaktionen
Unternehmenskaufverträge bilden einen eigenen Mikrokosmos. Ob Share Deal oder Asset Deal - die juristische Architektur entscheidet über Kaufpreis, Gewährleistungsregime, Steuerwirkungen und die Nachhaftung der Verkäuferseite. Wir begleiten Unternehmenskaufverträge von der Absichtserklärung über die Due Diligence und den Share Purchase Agreement bis zu Closing und Post-Closing, einschließlich der Gestaltung von Earn-out-Modellen, Bilanzgarantien und W&I-Versicherungen.
Vertragsabwehr und Durchsetzung
Nicht jedes Mandat ist proaktiv.
Wann brauchen Sie einen Anwalt für Vertragsrecht?
Der typische Anlass für ein Mandat im Vertragsrecht ist nicht die reine Krise, sondern ein konkretes Ereignis: ein neuer Großkunde, eine anstehende Transaktion, eine Vertragsverlängerung, ein Audit, ein Wechsel des Geschäftsmodells oder eine eingegangene Forderung eines Vertragspartners. Wir beraten Unternehmen meist in einer vergleichenden, planenden Phase - bevor ein Vertrag unterschrieben wird oder ein Konflikt eskaliert. Die folgenden vier Szenarien decken den Großteil unserer Vertragsrechtsmandate ab.
Sie gestalten neue Geschäftsbeziehungen oder Rahmenverträge
Wenn Ihr Unternehmen eine neue Geschäftsbeziehung aufbaut - sei es mit einem Großkunden, einem Lieferanten, einem Plattformpartner oder einem Dienstleister - brauchen Sie einen Vertrag, der zu Ihrem Geschäftsmodell passt und nicht nur auf einer Vorlage basiert. Im B2B-Umfeld verwenden Großkunden regelmäßig eigene AGB, die einseitig zugunsten des Einkäufers formuliert sind. Wir prüfen diese AGB auf AGB-rechtliche Angriffspunkte, verhandeln die kritischen Klauseln nach (Preisgleitung, einseitige Leistungsbestimmung, pauschale Haftungsbegrenzung, Kündigungsrechte) und setzen eigene Schutzklauseln durch.
Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer
“Viele Unternehmen unterschreiben Rahmenverträge, ohne die Wechselwirkung zwischen Rahmen- und Einzelvertrag zu prüfen. Eine Vorrangklausel im Rahmenvertrag kann im Streitfall zehntausende Euro kosten - wir kalibrieren diese Klausel immer gemeinsam mit der Einkaufsbedingung des Einzelvertrags.”
Sie stehen vor einer Unternehmenstransaktion oder einer Finanzierungsrunde
Wenn ein Unternehmensverkauf, eine Beteiligungsrunde, eine Umstrukturierung oder eine Joint-Venture-Gründung ansteht, greift ein ganzes Geflecht aus Letter of Intent, Geheimhaltungsvereinbarung, Due-Diligence-Phase, Kaufvertrag, Gesellschaftervereinbarung und Closing-Dokumentation ineinander. Wir begleiten diese Prozesse von der ersten Sondierung an. Für den eigentlichen Vertrag nutzen wir unsere Erfahrung aus Unternehmenskaufverträgen mit Share- und Asset-Deal-Strukturen, bei der Absicherung der vorvertraglichen Phase kommt unsere Vorlage für einen durchsetzbaren NDA nach Geschäftsgeheimnisgesetz-Standard zum Einsatz. Für Start-ups in der Seed- oder Series-A-Phase kombinieren wir die Vertragsarbeit mit einer Einschätzung, welche Klauseln im aktuellen VC-Markt durchsetzbar sind und welche nicht.
Sie stehen vor einer Forderung oder einer angedrohten Klage
Wenn ein Vertragspartner eine Forderung erhebt - eine Vertragsstrafe, eine Schadensersatzforderung, eine Rücktrittserklärung oder eine Kündigung aus wichtigem Grund - entscheidet die Reaktionsgeschwindigkeit über den Ausgang. Wir prüfen die Forderung auf ihre rechtliche Grundlage, die Wirksamkeit der zugrundeliegenden Klausel und die Angemessenheit der Höhe.
Sie benötigen eine rechtssichere Grundlage für einen Spezialvertrag
Einige Vertragstypen sind nicht über die allgemeine Vertragsgestaltung abzubilden, weil sie eigenen Sonderregimen unterliegen.
Sie stehen vor einer vertragsrechtlichen Entscheidung? Wir prüfen Ihre Unterlagen in einer kostenfreien Ersteinschätzung und zeigen Ihnen, wo die entscheidenden Risiken liegen.
Kostenlose Anfrage- Kostenlos beraten
- Kein Risiko, 100% vertraulich
Unsere Leistungen im Vertragsrecht
Unsere Mandatsarbeit im Vertragsrecht gliedert sich in vier thematische Schwerpunkte. Jeder Schwerpunkt verbindet eine kontinuierliche Beratung (Vertragsmuster, Updates bei regulatorischen Änderungen, Klauselkataloge) mit projektbasierter Vertragsarbeit (Einzelvertrag, Transaktion, Dispute). Wir arbeiten für Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen ohne Inhouse-Counsel genauso wie für General-Counsel-Teams, die uns für Kapazitätsspitzen oder Spezialthemen hinzuziehen. Typische Anlässe sind Vertragsverhandlungen mit Großkunden, Restrukturierungen, neue Regulierungsanforderungen und die Einführung neuer Produkte oder Geschäftsmodelle.
B2B-Vertragsgestaltung und Geheimhaltung
Der Kern unserer Arbeit ist die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Wir erstellen individuelle B2B-Verträge und Rahmenvereinbarungen, die zum jeweiligen Geschäftsmodell passen - kein Vorlagendenken, sondern eine abgestimmte Vertragsarchitektur. Dazu gehören SaaS-Verträge mit Service Level Agreements, Lizenzverträge für Software, Marken und Inhalte, Lieferverträge mit Preisgleitklauseln und Kündigungsrechten sowie Kooperations- und Distributionsvereinbarungen.
Parallel dazu gestalten wir individuell zugeschnittene Geheimhaltungsvereinbarungen, die sich am Geschäftsgeheimnisgesetz orientieren und eine präzise Definition der vertraulichen Informationen, eine sachgerechte Bindungsdauer und angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen enthalten. Ein Geheimhaltungsvertrag, der diese Anforderungen nicht erfüllt, ist im Streitfall nicht durchsetzbar - deshalb verzichten wir bewusst auf Vorlagen aus dem Internet und erarbeiten stattdessen eine Vereinbarung, die genau zu Ihrem Anwendungsfall passt. Für die AGB-Arbeit im B2B prüfen wir eingehende Einkaufsbedingungen, verhandeln kritische Klauseln nach und entwickeln bei Bedarf eigene Verkaufs- und Vertriebs-AGB.
Branchen- und Spezialverträge
Einige Vertragstypen erfordern eine spezielle Expertise, weil sie eigenen Sonderregimen unterliegen. Wir beraten Coaches, Trainer und Berater bei der Gestaltung rechtssicherer Coachingverträge, die das FernUSG-Risiko minimieren, das Widerrufsrecht sauber abbilden und Storno- wie Kündigungsregelungen enthalten, die vor Gericht Bestand haben. Für Unternehmen, die mit Vertriebspartnern arbeiten, erstellen und verhandeln wir Handelsvertreterverträge mit klarer Provisionsregelung, einer sachgerechten Ausgleichsabrede nach § 89b HGB und einem angemessenen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot nach § 90a HGB.
Wenn Sie eine Sponsoring-Partnerschaft mit einem Verein, einer Kulturinstitution oder einer Veranstaltung eingehen, gestalten wir rechts- und steuersichere Sponsoringverträge, die die Markenlizenzierung regeln, die Gegenleistung präzise definieren und die steuerliche Dreiteilung zwischen Sponsoring, Werbung und Spende dokumentieren. Diese drei Vertragstypen zeichnen sich dadurch aus, dass eine handelsübliche Vorlage nicht ausreicht - die regulatorischen Besonderheiten müssen bereits beim Vertragsentwurf berücksichtigt werden, nicht erst im Nachhinein.
M&A und Unternehmenstransaktionen
Unternehmenstransaktionen sind komplexe Projekte, bei denen das Vertragsrecht mit dem Gesellschaftsrecht, dem Steuerrecht, dem Arbeitsrecht und dem Kartellrecht verzahnt ist. Wir begleiten Unternehmenskaufvertrag vom Letter of Intent über die Due Diligence bis zum Closing und der Post-Closing-Phase. Bei Share Deals strukturieren wir den Anteilskaufvertrag einschließlich der Garantien und Freistellungen, der Bilanzgarantien, der Haftungsbegrenzungen (Cap, Basket, De Minimis) und der Regelungen zur Anteilsübertragung nach § 15 GmbHG (notarielle Beurkundung).
Bei Asset Deals identifizieren wir die zu übertragenden Vermögensgegenstände, klären die Zustimmungserfordernisse bei Vertragsübernahmen nach §§ 414, 415 BGB und bilden die arbeitsrechtlichen Folgen nach § 613a BGB vertraglich ab. Für den Earn-out vereinbaren wir klare Leistungskennzahlen, Ermittlungsmethoden und Streitbeilegungsmechanismen - pauschale Formulierungen führen erfahrungsgemäß zu Folgestreitigkeiten, die wir durch eine präzise Vertragsarchitektur bereits im Vorfeld vermeiden.
Vertragsabwehr und Vertragsdurchsetzung
Wenn ein Vertragspartner eine Forderung erhebt oder eine angekündigte Leistung nicht erbringt, greifen wir in beide Richtungen ein. Auf der Abwehrseite prüfen wir zum Beispiel, ob eine geltend gemachte Hilfe bei Vertragsstrafe auf einer wirksamen Klausel beruht, ob die AGB-Kontrolle nach § 307 BGB die Klausel zu Fall bringt oder ob über § 343 BGB eine Herabsetzung zu erreichen ist. Dasselbe Prüfraster wenden wir auf pauschale Schadensersatzklauseln, einseitige Leistungsbestimmungen und intransparente Einbeziehungsklauseln an.
Auf der Durchsetzungsseite formulieren wir außergerichtliche Zahlungsaufforderungen, vertreten Sie in Vergleichsverhandlungen und führen Verfahren vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht Köln. Für die Bezifferung von Schadensersatzansprüchen arbeiten wir mit der vom Bundesgerichtshof entwickelten Methodik - konkrete und abstrakte Schadensberechnung, entgangener Gewinn, fiktive Abrechnung und Mitverschuldensregeln. Die Grundlagen dieser Methodik haben wir in einem ausführlichen Überblick zur Schadensersatzberechnung zusammengefasst.
Brauchen Sie Unterstützung bei einer konkreten vertraglichen Frage? Senden Sie uns Ihre Unterlagen - wir sichten sie in einer kostenfreien Ersteinschätzung und skizzieren den Lösungsweg.
Kostenlose Anfrage- Kostenlos beraten
- Kein Risiko, 100% vertraulich
Rechtliche Anforderungen und Compliance im Vertragsrecht 2025 und 2026
Das Vertragsrecht 2025 und 2026 wird durch zwei Entwicklungslinien geprägt: eine tiefgreifende BGB-Modernisierung seit 2022 und eine starke regulatorische Überlagerung durch neue EU-Verordnungen. Unternehmen, die ihre Vertragsmuster nicht regelmäßig auf diese Entwicklungen prüfen, arbeiten mit Klauseln, die in einem ersten Schritt unwirksam und in einem zweiten Schritt bußgeldrelevant sein können. Die folgenden Regelungen sind für nahezu jedes B2B-Unternehmen in Deutschland relevant.
BGB-Modernisierung - neues Kaufrecht und digitale Verbraucherverträge
Seit dem 1. Januar 2022 gilt das umfassend modernisierte Kaufrecht.
Parallel dazu hat der Gesetzgeber ein eigenständiges Regime für Verbraucherverträge über digitale Produkte geschaffen.
EU Data Act und AI Act
Der EU Data Act verändert die Vertragsarchitektur rund um Daten und datengetriebene Services.
Für SaaS-, Maschinen- und IoT-Verträge bedeutet das: Klauseln, die typischerweise in Standard-Templates enthalten sind (einseitige Leistungsanpassung, Datennutzungsvorbehalt, pauschaler Haftungsausschluss), müssen überarbeitet werden.
Parallel dazu wirkt der AI Act in alle Verträge hinein, die KI-Komponenten enthalten.
Wir prüfen in unseren Mandaten, welche vertraglichen Klauseln zu Trainingsdatenrechten, Output-Nutzung, Audit-Rechten und Haftungsallokation notwendig sind, damit die Zusammenarbeit AI-Act-konform gestaltet ist.
Lieferkettenrecht - LkSG und CSDDD
Für Unternehmen ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl wirken die Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der europäischen CSDDD direkt in die Lieferantenverträge hinein.
Die europäische Ergänzung verschärft diesen Rahmen.
BGH-Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle
Die AGB-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bildet den Korrektivmechanismus, der im Streitfall über die Durchsetzbarkeit einer Klausel entscheidet.
Dieses Urteil hat weit über das Baurecht hinaus Wirkung, weil es zeigt, dass auch vermeintlich moderate Pauschalobergrenzen an der AGB-Kontrolle scheitern.
Parallel hat der Senat die Eigenständigkeit der Schiedsvereinbarung betont.
Werkvertragsrecht - Verschärfung der Schadensberechnung
Im Werkvertragsrecht hat der Bundesgerichtshof eine grundlegende Rechtsprechungsänderung vorgenommen.
Für Bauträger, Sondermaschinenbauer und Anlagenbauer in unserem Kölner Mandantenkreis bedeutet das: Mängelbeseitigungsansprüche sind nicht mehr um einen Gebrauchsvorteil reduziert. Das erhöht die vertragliche Bedeutung einer sauberen Gewährleistungs- und Garantiegestaltung, weil die ursprüngliche Mangelbeseitigungspflicht im Zweifel voll bestehen bleibt.
Zuständigkeit am Landgericht und Oberlandesgericht Köln
Für die gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Vertragsansprüchen sind in der Region die Kammern für Handelssachen am Landgericht Köln und die Zivilsenate des Oberlandesgerichts Köln zuständig.
Wir kennen die Zuständigkeitsverteilung, die Kammerspezifika und die einschlägige Senatsrechtsprechung - insbesondere zum Werkvertragsrecht beim 11. Zivilsenat - und leiten daraus Strategieentscheidungen bei Klageort, Gerichtsstandvereinbarung und Verhandlungsführung ab.
Die häufigsten Fehler im Vertragsrecht
Die kostspieligsten Fehler im Vertragsrecht entstehen selten durch echtes rechtliches Unwissen, sondern durch Vorlagen, unüberprüfte Templates, übernommene Formulierungen aus alten Verträgen und den falschen Zuschnitt auf das konkrete Geschäftsmodell. Wir sehen in unseren Mandaten immer wieder dieselben Muster. Die folgende Übersicht zeigt die fünf häufigsten Fehler, ihre Folgen und den konkreten Lösungsweg.
- AGB-Vorlagen aus dem Internet übernehmen – Führt regelmäßig zu unwirksamen Klauseln, weil die Vorlage nicht zum eigenen Geschäftsmodell passt. Vertragsstrafen, Haftungsausschlüsse und Preisanpassungsklauseln sind besonders anfällig für AGB-Kontrolle. Lösung: individuelle Vertragsarbeit mit Dokumentation der Verhandlungssituation.
- Geheimhaltungsvereinbarung ohne präzise Definition vertraulicher Informationen – Unbestimmte oder zu weit gefasste NDAs sind im Streitfall schwer durchsetzbar, weil sich der Schutzbereich nicht abgrenzen lässt. Der Bezug auf angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen fehlt häufig. Lösung: präzise Definition, begrenzte Dauer und dokumentierte Geheimhaltungsmaßnahmen.
- Handelsvertreterverträge ohne Kenntnis des § 89b HGB gestalten – Der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB ist vor Vertragsende zwingend und kann nicht per Formularklausel ausgeschlossen werden. Viele Vertriebsverträge enthalten unwirksame Ausschlussklauseln, die im Streitfall zu erheblichen Nachzahlungen führen. Lösung: differenzierte Gestaltung mit Provisionsmodell, Ausgleichsprognose und Wettbewerbsverbot nach § 90a HGB.
- SaaS-Verträge ohne Service Level Agreement und Exit-Klausel – Ohne klare Verfügbarkeits-, Support- und Exit-Regelungen ist der Mandant im Streitfall auf die allgemeinen Vorschriften der §§ 535 ff. BGB verwiesen, die für cloudbasierte Geschäftsmodelle oft nicht passen. Lösung: dedizierte SLA-Regelung, Preisgleitungs- und Datenportabilitätsklauseln.
- M&A-Verträge mit unklaren Earn-out-Regelungen – Pauschale Formulierungen zu Leistungskennzahlen, Berechnungsmethode und Informationsrechten führen regelmäßig zu Folgestreitigkeiten über Millionenbeträge. Lösung: präzise Definition, dokumentierte Berechnungsformeln, Streitbeilegungsmechanismus und Zugangsrechte zur Buchhaltung des verkauften Unternehmens.
Eine strukturelle Fehlerquelle, die alle fünf Einzelpunkte verbindet, ist das Arbeiten mit alten Vertragsmustern, die nicht an die regulatorische Realität 2025 und 2026 angepasst wurden. Wer seine Rahmenverträge seit 2022 nicht überarbeitet hat, arbeitet mit Klauseln, die vor der BGB-Kaufrechts-Reform, vor dem Data Act, vor dem AI Act und vor den aktuellen BGH-Urteilen zur AGB-Kontrolle entstanden sind. In unseren Dauerberatungsmandaten prüfen wir bestehende Musterverträge regelmäßig und aktualisieren sie bei neuen Urteilen oder Verordnungen - oft macht ein jährlicher Vertragsmuster-Review den Unterschied zwischen einem durchsetzbaren und einem angreifbaren Vertragswerk.
Was kostet ein Anwalt für Vertragsrecht?
Die Kosten für Vertragsberatung hängen von drei Faktoren ab: vom Vertragstyp (Standardvertrag oder individueller Rahmenvertrag), vom Volumen des Mandats (Einzelvertrag oder Dauerberatung) und vom Komplexitätsgrad (rein deutsches Recht oder grenzüberschreitend, mit oder ohne KI-, Daten- oder Lieferkettenbezug). Wir arbeiten mit drei etablierten Honorarmodellen, die wir gemeinsam mit dem Mandanten auf den jeweiligen Mandatstyp zuschneiden. Pauschale Nennungen von Stundensätzen oder Pauschalbeträgen vermeiden wir, weil sie ohne Kenntnis des Einzelfalls irreführend wären. Die Orientierung im Mandat erfolgt stattdessen über eine transparente Honorarvereinbarung, die wir vor Mandatsbeginn schriftlich festhalten.
Bei Einzelverträgen - zum Beispiel einer Geheimhaltungsvereinbarung, einem Handelsvertretervertrag oder einem Coachingvertrag - arbeiten wir häufig auf Pauschalbasis, weil der Aufwand gut planbar ist. Bei Rahmenverträgen, M&A-Mandaten und Disputen kalkulieren wir nach Stundensatz mit einer vorab vereinbarten Schätzung. Für Mandanten mit regelmäßigem Vertragsbedarf bieten wir Retainer-Modelle an, bei denen ein definiertes Stundenkontingent monatlich verfügbar ist.
Unabhängig vom Honorarmodell bleibt unsere Ersteinschätzung für Sie kostenfrei. Wir sichten Ihre Unterlagen, sprechen über den Sachverhalt, skizzieren den Lösungsweg und machen Ihnen einen konkreten Vorschlag zum weiteren Vorgehen einschließlich eines nachvollziehbaren Honorarrahmens.
Wie lässt sich Ihr Mandat am fairsten strukturieren? In der kostenfreien Ersteinschätzung klären wir gemeinsam den passenden Mandatsumfang und das richtige Honorarmodell.
Kostenlose Anfrage- Kostenlos beraten
- Kein Risiko, 100% vertraulich
Warum Windweiss für Vertragsrecht?
Wir sind eine Kanzlei für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Köln, und Vertragsrecht ist eines unserer Kernmandate. Was uns von generalistischen Kanzleien unterscheidet, ist die Verbindung von juristischer Präzision mit einem tiefen Verständnis für die geschäftlichen Abläufe unserer Mandanten. Wir sprechen die Sprache von Geschäftsführern, CFOs, Inhouse-Counsels und Gründern, und wir strukturieren Mandate so, dass Entscheidungen schnell und auf einer belastbaren rechtlichen Grundlage getroffen werden können.
Unser Kölner Standort ist dabei kein Zufall. Köln ist Medienhauptstadt Deutschlands, einer der größten E-Commerce-Knotenpunkte Europas und eines der aktivsten Start-up-Ökosysteme in Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten Medien-, SaaS-, Maschinenbau- und Handelsunternehmen in Rheinland und NRW, und wir sind an den zuständigen Gerichten - insbesondere am Landgericht Köln und am Oberlandesgericht Köln - regelmäßig präsent.
Anspruch an unsere Vertragsarbeit
“Gute Vertragsarbeit ist kein Formulierungswettbewerb, sondern strukturelle Arbeit am Geschäftsmodell. Wir entwickeln Verträge, die im Alltag funktionieren und im Streitfall halten.” – Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer
Alle unsere Leistungen im Vertragsrecht
Die folgende Übersicht fasst alle aktuellen Schwerpunktseiten zum Vertragsrecht zusammen. Jede Seite beantwortet eine klar umgrenzte Fragestellung und zeigt, wie wir den jeweiligen Vertragstyp für Sie strukturieren.
- Vertragsgestaltung und -prüfung im B2B - Rahmenverträge, SaaS-Verträge, Lizenzverträge und Mischverträge aus einer Hand.
- Hilfe bei Geheimhaltungsvereinbarung - durchsetzbare Vertraulichkeitsvereinbarungen nach Geschäftsgeheimnisgesetz-Standard.
- Hilfe bei Coaching Vertrag - FernUSG-konforme Gestaltung mit Widerrufsrecht und Storno-Staffel.
- Hilfe bei Handelsvertretervertrag - Provision, Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB, nachvertragliches Wettbewerbsverbot.
- Hilfe bei Sponsoringvertrag - rechts- und steuersichere Kooperationsverträge zwischen Sponsor und Gesponsertem.
- Unternehmenskaufvertrag - M&A vom Letter of Intent bis Post-Closing, Share Deal und Asset Deal.
- Vertragsstrafe prüfen und abwehren - AGB-Kontrolle, Herabsetzung nach § 343 BGB, strategische Abwehrposition.