IT-Recht für digitale Geschäftsmodelle und Plattformanbieter
Anwalt IT-Recht Köln: SaaS-Verträge, AI Act, NIS-2, DSA, Data Act, Plattform-Sperrungen. Kanzlei für digitale Geschäftsmodelle. Kostenfreies Scoping.
Digitale Geschäftsmodelle entstehen schneller als das Recht, das sie ordnet. SaaS-Anbieter, E-Commerce-Händler und Plattform-Betreiber bewegen sich heute zwischen DSGVO, Digital Services Act, AI Act, NIS-2, Data Act und einer UWG-Novelle, die bereits 2026 in Kraft getreten ist. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern gesperrte Verkäuferkonten, Investor-Zurückweisungen und persönliche Geschäftsführerhaftung. Für Plattformpflichten und Beschwerdeverfahren sind die DSA-Pflichten für Plattformen häufig der erste Prüfpunkt.
Wir sind die Kanzlei Windweiss in Köln und begleiten Unternehmen durch genau diese Dichte - vom ersten SaaS-Vertrag über die AI-Act-Konformitätsbewertung bis zur Reaktivierung eines gesperrten Amazon-Kontos. Diese Seite beantwortet drei Fragen:
- Was umfasst IT-Recht in Deutschland 2026 - und wo grenzt es an Datenschutz, Markenrecht und Wettbewerbsrecht?
- Welche Leistungen übernehmen wir konkret, und welche 14 Einzelthemen decken wir im Detail ab?
- Wie arbeiten wir - von der kostenfreien Ersteinschätzung bis zum Retainer-Modell für Ihre laufende Rechtsbegleitung?
Die Seite ist bewusst ausführlich: IT-Recht lässt sich nicht in einen Zweizeiler pressen. Wer schnell ein einzelnes Thema vertiefen will, springt direkt zu den verlinkten Deep-Dive-Seiten am Ende. Wer systematisch einordnen will, wo sein Unternehmen rechtlich steht, liest sie am besten von oben nach unten - die Gliederung folgt dem klassischen Weg vom Strukturverständnis über Trigger und Leistungen zur Regulatorik und Preisgestaltung.
Was ist IT-Recht? Definition und Grundlagen
Die rechtliche Einordnung ist aktueller denn je.
IT-Recht grenzt sich von benachbarten Rechtsgebieten klar ab: Reines Datenschutzrecht bearbeiten wir in unserem Datenschutz-Cluster, Marken- und Designrecht in den jeweiligen Spezialbereichen. Das IT-Recht nimmt diese Felder auf, wo sie digitale Geschäftsmodelle prägen - etwa bei Cookie-Compliance, Marken-Keyword-Advertising oder dem Schutz von SaaS-Markenidentität.
Die wichtigsten Bereiche des IT-Rechts
Das IT-Recht gliedert sich für Unternehmen in sechs Kernbereiche, die typischerweise parallel Relevanz bekommen. Für SaaS-Anbieter dominiert das IT-Vertragsrecht mit SaaS-, Software-, Lizenz- und KI-Verträgen. E-Commerce-Händler kämpfen vor allem mit Marktplatzrecht (Amazon, eBay, Zalando), E-Commerce-Compliance (Widerruf, GPSR, Kündigungsbutton) und Plattform-Account-Sicherheit.
Diese sechs Bereiche bilden den strategischen Rahmen, in dem wir beraten.
Die folgende Übersicht ordnet die sechs Bereiche den typischen Mandatsfragen und ihrer geschäftlichen Relevanz zu. Sie zeigt auch, wo IT-Recht auf unsere anderen Hub-Pages übergreift.
| Teilgebiet | Typische Mandate | Relevanz für Unternehmen |
|---|---|---|
| IT-Vertragsrecht | SaaS-, Software-, Lizenz-, Cloud- und KI-Verträge; AGB; SLA; Auftragsverarbeitung | Basis jeder Geschäftsbeziehung; direkte Auswirkung auf Haftung und Umsatz |
| Marktplatz- und Plattformrecht | Amazon-Sperrungen, Google-Plattform-Sperrungen, DSA-Beschwerderechte, Notice-and-Action | Existenziell für E-Commerce und plattformabhängige Geschäftsmodelle |
| E-Commerce-Compliance | GPSR, Kündigungsbutton § 312k BGB, Widerrufsbelehrung, PAngV, UWG-Novelle 2026 | Erhöhtes Abmahnrisiko, potenzielle Bußgelder und wirtschaftliche Belastungen |
| KI-Regulierung | AI-Act-Risikoklassifikation, Konformitätsbewertung, Transparenzpflichten, KI-Verträge | Marktzulassung ab 02.08.2026, hohe Bußgeldrahmen bis 35 Mio. EUR |
| IT-Sicherheitsrecht | NIS-2-Registrierung, BSI-Kommunikation, Meldeketten, CRA-Konformität | Persönliche Geschäftsführerhaftung, 10 Mio. EUR oder 2 % Weltumsatz |
| Domain- und Kennzeichenrecht | UDRP, DENIC-Dispute, Tippfehler-Domains, Keyword-Advertising | Schutz der digitalen Markenidentität, Wettbewerbsvorteil |
Für Mandanten, die über das IT-Recht hinaus Beratung brauchen, arbeiten wir eng mit unseren eigenen Fachbereichen zusammen. Wenn Ihr Thema in Teilen auch gewerblicher Rechtsschutz ist - etwa bei markenrechtlichen Keyword-Auseinandersetzungen oder Design-Streitigkeiten um App-Icons - finden Sie auf unseren Hub-Pages zu Markenrecht und Designrecht die passende Einordnung. Rein datenschutzrechtliche Mandate bündeln wir unter Datenschutz.
Wann brauchen Sie einen Anwalt für IT-Recht?
Die Trigger-Momente für spezialisierte IT-Rechtsberatung haben sich 2025 und 2026 deutlich verschoben. Unternehmen suchen heute einen IT-Recht-Anwalt, wenn sie entweder ein neues digitales Produkt rechtlich absichern, einer regulatorischen Frist ausweichen müssen, eine Plattform-Sperrung sofort beheben wollen oder vor einer Investor-Due-Diligence stehen. Akute Krisen - gesperrte Konten, Abmahnungen - bleiben wichtig, aber der größere Hebel liegt heute in der proaktiven Regulatorik-Begleitung. Wir identifizieren in unserer Beratungspraxis fünf Szenarien, in denen Unternehmen uns typischerweise anfragen. Jedes davon bringt eigene Rechtsgrundlagen, eigene Dringlichkeit und eigene Lösungswege mit.
Sie bereiten einen SaaS-Launch oder ein neues digitales Produkt vor
Jedes digitale Produkt braucht heute eine Compliance-Architektur, bevor der erste Kunde unterschreibt. Dazu gehören rechtssichere Nutzungsbedingungen, Service Level Agreements, Auftragsverarbeitungsverträge für Hyperscaler wie AWS, Azure oder Google Cloud, eine DSGVO-konforme Datenverarbeitungs-Struktur und - bei KI-Features - eine AI-Act-Risikoklassifikation nach Anhang III. Wir begleiten diesen Prozess vom Produkt-Konzept bis zum Go-Live.
Ihr Amazon-, Google- oder Plattform-Konto wurde gesperrt
Plattform-Sperrungen sind existenzbedrohend: Ein gesperrtes Amazon-Verkäuferkonto stoppt den Umsatz binnen Stunden, ein gesperrtes Google-Unternehmensprofil macht lokale Kundschaft unauffindbar. In diesen Fällen zählen Geschwindigkeit und plattformspezifische Erfahrung - sowohl bei der Erstellung eines Plan of Action als auch bei der rechtlichen Argumentation gegenüber Plattform-Teams, die DSA- und GDPR-Pflichten einzuhalten haben. Wir arbeiten in diesen Fällen typischerweise mit einer 48-Stunden-Reaktionszeit und direkter Abstimmung mit den Plattform-Compliance-Teams.
Sie müssen regulatorische Fristen 2026 einhalten
Der Regulatorik-Kalender 2026 ist eng.
Sie stehen vor Investor-Due-Diligence oder Exit
Sie wollen eine Hauskanzlei statt Fall-für-Fall-Beratung
Viele Mandanten kommen zu uns, nachdem sie mit mehreren Kanzleien parallel gearbeitet haben - eine für Datenschutz, eine für Vertragsrecht, eine für Abmahnungen. Das kostet Zeit, Geld und Koordinationsaufwand. Unser Retainer-Modell bündelt diese Themen in einer Hand, mit fester Reaktionszeit und einem persönlichen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt. Für Unternehmen mit laufendem, gemischtem Beratungsbedarf haben wir zusätzlich ein eigenes Modell der externen Rechtsabteilung, das Arbeitsrecht, Datenschutz, Vertragsrecht und IT-Compliance unter einer monatlichen Pauschale kombiniert.
Unsicher, welches dieser Szenarien auf Sie zutrifft? In einem kostenfreien Scoping-Gespräch ordnen wir offen ein, welche Schritte sinnvoll sind.
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Unsere Leistungen im IT-Recht
Wir strukturieren unsere IT-Recht-Leistungen entlang der vier Bereiche, in denen Mandanten tatsächlich konkrete Rechtsfragen haben: IT-Verträge, Amazon-Marktplatz, Google-Plattformen sowie E-Commerce, Domain und Compliance. Jeder Bereich hat eigene Dringlichkeiten, eigene Rechtsgrundlagen und eigene Sofortmaßnahmen.
IT-Verträge: SaaS, Software, KI und Outsourcing
Vertragsmandate sind der kommerzielle Kern unserer IT-Recht-Praxis. Wir gestalten und prüfen SaaS-Verträge mit Fokus auf Auftragsverarbeitung, Datenportabilität nach Data Act, SLA-Kennzahlen und Exit-Klauseln. Besonders relevant ist heute die Cloud-Switching-Pflicht: Ab 12.01.2027 müssen Cloud-Anbieter Wechselgebühren abschaffen und die Datenportabilität garantieren - Altverträge müssen angepasst werden, wenn sie nicht automatisch ins Leere laufen sollen. Bei klassischen Software- und Lizenzverträgen steht die typologische Einordnung zwischen Miet-, Kauf- und Werkvertrag im Vordergrund, ebenso die Abwehr überzogener Audit-Rechte großer Anbieter wie SAP, Oracle oder Microsoft.
Für agile Softwareprojekte nach Scrum oder Kanban haben wir eine eigene Praxis-Methodik entwickelt: Unsere agilen Softwareentwicklungsverträge kombinieren einen Rahmenvertrag mit Sprint-basierten Statements of Work, damit Flexibilität und Rechtssicherheit zusammenpassen. Auch App-Entwicklungsverträge prüfen und gestalten wir - insbesondere bei Streitigkeiten um Abnahme nach § 640 BGB, Quellcode-Herausgabe und Nutzungsrechte nach § 31 UrhG. Für KI-basierte Produkte und den Einkauf von KI-Services (OpenAI, Microsoft Copilot, Anthropic Claude) bieten wir die Gestaltung und Prüfung von KI-Verträgen inklusive AI-Act-Konformitätsbewertung. Größere Unternehmen mit externer IT-Betriebsführung begleiten wir beim IT-Outsourcing-Rahmenvertrag - mit Fokus auf DORA, BAIT und die NIS-2-Kaskade zu Subunternehmern. Der rote Faden: Moderne IT-Verträge sind keine Musterverträge mehr, sondern Risikomanagement-Werkzeuge, die Haftung, Compliance und Exit-Fähigkeit zugleich abbilden müssen.
Amazon-Marktplatzrecht: Konto, ASIN und Bewertungen
Amazon-Sperrungen sind eine eigene Rechtsdisziplin. Wenn ein Amazon-Verkäuferkonto gesperrt wird, zählt jede Stunde - wir bauen innerhalb weniger Tage einen überzeugenden Plan of Action, kombinieren DSGVO-, DSA- und kartellrechtliche Argumente und begleiten die Reaktivierung bis zum Ergebnis. Besonders wirkungsvoll ist die Kombination aus detaillierten Root-Cause-Analysen, dokumentierten Korrekturmaßnahmen und einer präzisen Argumentation nach Art. 17 DSA (Begründungspflicht) sowie Art. 20 DSA (internes Beschwerdeverfahren). Ähnlich gelagert, aber produktbezogen sind Fälle, in denen eine ASIN gesperrt wurde - hier geht es um IP-Beschwerden, die Widerlegung unberechtigter Vorwürfe und gegebenenfalls Schadensersatz gegen Fake-Melder nach § 826 BGB.
Parallel kümmern wir uns um die Löschung unzulässiger Amazon-Bewertungen, etwa bei Fake-Reviews, Persönlichkeitsverletzungen oder Wettbewerbsverstößen nach UWG.
In allen drei Amazon-Fällen gilt: Der rechtliche Hebel liegt in der Kombination aus Plattform-Policies, DSA-Beschwerderechten und den Pflichten nach DDG - nicht in einer isolierten Argumentation nach einem Rechtsrahmen.
Plattform-Sperrungen bei Google: Ads und Unternehmensprofil
Bei Google spielen andere Mechanismen: Ein gesperrtes Google-Ads-Konto bedeutet den sofortigen Ausfall der bezahlten Sichtbarkeit. Wir prüfen den Sperrgrund, formulieren Einsprüche im Rahmen der Google-Ads-Policies und argumentieren parallel kartellrechtlich, wenn die Sperrung mutmaßlich wettbewerbsbehindernd ist.
Das wirkt in beide Richtungen: Eigene Google-Ads müssen sauber sein, können aber auch gegen Wettbewerber nutzbar gemacht werden.
Beim Google-Unternehmensprofil geht es meist um angebliche Richtlinienverstöße bei der lokalen Präsenz - gefälschte Adressen, Review-Manipulationen, Missbrauchsmeldungen von Wettbewerbern. Hier kommt oft der europäische Grundrechtsschutz aus DMA und DSA ins Spiel, ebenso die Traceability-Pflichten nach Art. 30 DSA. Beide Google-Sperrverfahren sind in der Regel innerhalb von Tagen bis wenigen Wochen lösbar, wenn die Argumentation plattformspezifisch aufgebaut ist und ein vollständiger Sachverhalt statt Standardtextbausteinen eingereicht wird.
E-Commerce, Domainrecht und Digital Compliance
Die vierte Gruppe bündelt die klassischen digitalen Betriebsfragen. Für Online-Shop-Betreiber bieten wir E-Commerce-Beratung in voller Tiefe: AGB nach aktueller Rechtslage (inklusive UWG-Novelle 2026), GPSR-Konformität seit 13.12.2024, Kündigungsbutton nach § 312k BGB, DSA-Transparenzanforderungen und Widerrufsfunktion.
Bei Domain-Streitigkeiten vertreten wir Unternehmen in UDRP-Verfahren, DENIC-Disputes und Klagen gegen Domaingrabbing. Das Spektrum reicht von Tippfehler-Domains über Markenrechts-Kollisionen bis zu Namensrechtsstreitigkeiten mit Persönlichkeitsbezug. Und für die seit 06.12.2025 geltende NIS-2-Pflicht bieten wir eine strukturierte NIS-2-Beratung - von der BSI-Registrierung über das Risikomanagement nach § 30 BSIG bis zur Haftungsbegrenzung für die Geschäftsleitung nach § 38 BSIG. Die persönliche Haftung der Geschäftsleitung ist hier kein theoretisches Risiko: Das NIS2-Umsetzungsgesetz verpflichtet Geschäftsführer, die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen und das persönlich zu dokumentieren.
Diese Themen werden häufig gemeinsam angefragt: Wer einen Shop betreibt, hat meist auch Domain-Assets zu schützen und fällt oft unter die NIS-2-Schwelle. Wir klären die Zusammenhänge in einer initialen Compliance-Bestandsaufnahme, bevor wir in die Einzelthemen einsteigen.
Ihr digitales Geschäftsmodell hat mehrere rechtliche Baustellen parallel? Wir nehmen in einem kostenfreien Scoping-Call auf, was Priorität hat.
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Rechtliche Anforderungen und Compliance 2026
Die regulatorische Landschaft 2026 ist für IT-Unternehmen dichter als je zuvor. Vier EU-Verordnungen entfalten ihre operative Wirkung im gleichen Jahr: Der AI Act für Hochrisiko-Systeme (02.08.2026), der Cyber Resilience Act für Meldepflichten (11.09.2026), die neue Produkthaftungsrichtlinie in ihrer nationalen Umsetzung (09.12.2026) und die dritte UWG-Novelle zu Software-Updates und Obsoleszenz (bereits seit 19.02.2026). Parallel wirkt das NIS2-Umsetzungsgesetz seit 06.12.2025, der Data Act seit 12.09.2025, die GPSR seit 13.12.2024, der DSA seit 17.02.2024. Wer all dies isoliert angeht, verliert Zeit und Ressourcen - die Normen überlappen und müssen integriert gedacht werden.
Die Kölner Gerichtsbarkeit spielt in diesem Feld eine überdurchschnittliche Rolle. Der 6. Zivilsenat des OLG Köln ist bundesweit als Spezialsenat für Urheberrecht, Datenbankrecht und Wettbewerbsrecht anerkannt; der 15. Zivilsenat hat mit seiner Meta-KI-Training-Entscheidung vom 23.05.2025 (Az. 15 UKl 2/25) die erste deutsche OLG-Leitlinie zur Rechtmäßigkeit von KI-Training mit öffentlichen Nutzerdaten gesetzt. Das LG Köln (14. Zivilkammer) hat mit Urteil vom 24.07.2025 (Az. 14 O 343/23) den aktuellen bundesdeutschen Sorgfaltsstandard für E-Commerce-Plattformen formuliert. Beide Leitsätze fließen unmittelbar in unsere laufende Beratung ein, weil wir sie in Verfahren aus unmittelbarer Nähe beobachten und gerichtlich vertreten.
Die folgende Übersicht ordnet die zentralen Regulatorik-Stichtage nach ihrer operativen Dringlichkeit und zeigt, welche Vorarbeiten jeweils notwendig sind. Für jedes Stichdatum bestimmen zwei Fragen die Priorität: Ist mein Unternehmen betroffen, und welche konkreten Dokumente oder Prozesse müssen bis zum Stichtag stehen?
| Stichtag | Regelung | Wer ist betroffen | Vorbereitung |
|---|---|---|---|
| 06.12.2025 | NIS2-Umsetzungsgesetz | Unternehmen ab 50 MA und 10 Mio. EUR in kritischen Sektoren | BSI-Registrierung, Risikomanagement nach § 30 BSIG, Meldekette |
| 27.03.2026 | RL (EU) 2024/825 Umsetzung im UWG | E-Commerce-Händler, SaaS-Anbieter, App-Stores | Anpassung Umweltaussagen, Software-Update-Regeln, Obsoleszenz-Verbote |
| 06.03.2026 | NIS-2 Registrierungsfrist (abgelaufen) | Alle nach NIS2UmsuCG wichtigen und wesentlichen Einrichtungen | Nachregistrierung, Bußgeldprävention, Verantwortlichkeits-Dokumentation |
| 02.08.2026 | AI Act - Hochrisiko-Regeln (Anhang III) | Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen | Risikomanagement, technische Dokumentation, Post-Market-Monitoring |
| 11.09.2026 | Cyber Resilience Act - Meldepflichten | Hersteller vernetzter Produkte mit Digitalelementen | Vulnerability-Disclosure-Prozess, 24h-Frühwarnmeldung, Patch-Management |
| 09.12.2026 | Neue Produkthaftungsrichtlinie | Hersteller von Software und KI-Systemen | Anpassung Haftungsdokumentation, Versicherung, technische Rückverfolgbarkeit |
| 12.09.2025 | Data Act - Cloud-Switching-Pflicht | Cloud-Anbieter und Cloud-Kunden | Vertragsanpassung nach Art. 25 VO (EU) 2023/2854 |
Die regulatorischen Achsen interagieren in der Praxis eng. Ein B2B-SaaS-Anbieter mit KI-basierter Bewerber-Vorauswahl und Rechenzentren in Frankfurt ist gleichzeitig AI-Act-Anbieter (Anhang III Nr. 4 - Beschäftigung), NIS-2-wichtige Einrichtung (digitaler Dienst), DSA-indirekt betroffen (als Host von Nutzerinhalten), DSGVO-Verantwortlicher und Data-Act-Dateninhaber. Wer jede dieser Achsen separat bearbeitet, verdoppelt den Aufwand. Wer sie integriert betrachtet, kann eine zentrale Governance-Ebene bauen, in der Datenflussdiagramme, Risikobewertungen und Vertragsanforderungen mehrfach nutzbar sind. Genau diese Integration ist der Kern unseres Beratungsansatzes - und sie ist der wirtschaftliche Unterschied zwischen einem Compliance-Projekt, das ein Quartal läuft, und einem, das anderthalb Jahre bindet.
Besonders wichtig ist die Abgrenzung der AI-Act-Rollen. Anbieter, Bereitsteller, Einführer und Händler haben unterschiedliche Pflichten; wer ein Open-Source-Modell wie LLaMA oder Mistral feinabstimmt und produktiv einsetzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zum Anbieter werden und damit die vollen Konformitätspflichten übernehmen. Ähnlich differenziert ist die DSA-Klassifikation (Hosting-Provider, Online-Plattform, sehr große Online-Plattform), und bei NIS-2 entscheidet die Einordnung als wesentliche oder wichtige Einrichtung über die Meldepflichten-Kette. Diese Klassifikationen sauber herauszuarbeiten, ist meist der erste Arbeitsschritt in unseren Regulatorik-Mandaten - und spart später erhebliche Nacharbeit.
Anwalts-Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer
Die Versuchung ist groß, jede EU-Verordnung in ein eigenes Compliance-Projekt zu gießen - ein Projekt für DSGVO, eines für DSA, eines für den AI Act. In der Praxis scheitert das an Budget und Kapazität. Wir empfehlen eine integrierte Compliance-Architektur: Eine einzige Steuerungsebene, die Datenverarbeitung, Plattformpflichten, KI-Risiken und IT-Sicherheit zusammen denkt. Das verkürzt die Umsetzung typischerweise um 40 bis 60 Prozent - und ist der einzige Weg, der die persönliche Geschäftsführerhaftung wirklich begrenzt.
Die häufigsten Fehler im IT-Recht
Die häufigsten Fehler im IT-Recht entstehen fast immer aus dem Versuch, Zeit zu sparen - und kosten am Ende das Vielfache. In unserer Beratungspraxis sehen wir fünf Muster, die bei unterschiedlichsten Unternehmen immer wiederkehren: Template-Verträge ohne Einzelfallprüfung, veraltete Cookie-Banner, unklare AI-Act-Einordnung, versäumte NIS-2-Registrierungen und Standard-Einsprüche gegen Plattform-Sperrungen. Jedes dieser Muster hat messbare wirtschaftliche Folgen - und jedes lässt sich mit strukturierter Vorarbeit vermeiden.
- Templates aus dem Internet bei SaaS- und KI-Verträgen verwenden – Generische Vorlagen bilden weder Auftragsverarbeitung noch Data-Act-Portabilität noch AI-Act-Risikoklassen ab. Ergebnis: unwirksame AGB-Klauseln nach § 307 BGB, Abmahnrisiko und im Ernstfall der Verlust wesentlicher Schutzklauseln.
- Cookie-Banner von 2022 weiternutzen – Nach OLG Frankfurt 6 U 81/23 (11.12.2025) haften auch Drittanbieter eigenständig nach § 25 TDDDG. Alte Banner ohne echte Opt-in-Architektur sind abmahnfähig und führen bei Behördenanfragen zu Bußgeldverfahren.
- AI-Act-Fristen ignorieren, weil das eigene System angeblich kein Hochrisiko ist – Die Einordnung nach Anhang III ist komplex. Wer sie nicht dokumentiert, kann im Streitfall die Konformität nicht belegen - und verliert häufig die Ausschreibung oder den Marktzugang.
- NIS-2-Registrierung beim BSI versäumen – Die Registrierungsfrist endete am 06.03.2026. Verstöße sind bußgeldbewehrt bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, und der Geschäftsführer haftet persönlich nach § 38 BSIG.
- Amazon- oder Google-Sperrungen mit Standard-Vorlagen bekämpfen – Plattform-Teams ignorieren Form-Briefe. Ohne plattformspezifische Argumentation, detaillierten Plan of Action und Bezug zu DSA-Beschwerderechten bleiben Konten oft dauerhaft gesperrt.
- Auftragsverarbeitungsverträge mit Hyperscalern ungeprüft übernehmen – Die Standard-DPA von AWS, Azure oder Google Cloud passen nicht ohne Weiteres zum eigenen Geschäftsmodell. Nach Schrems III braucht jeder Drittlandtransfer ein fundiertes Transfer Impact Assessment.
Fristenwarnung zu NIS-2 und Cyber Resilience Act
Die BSI-Registrierungsfrist nach NIS-2 endete am 6. März 2026. Nachregistrierungen sind möglich, aber in der Zwischenzeit entstandene Verstöße bleiben bußgeldrelevant. Parallel schärfen am 11. September 2026 die CRA-Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen. Wir empfehlen jedem betroffenen Unternehmen einen strukturierten Kompatibilitätscheck vor dem Sommer 2026.
Was kostet eine IT-Recht-Beratung?
Die Kosten für IT-Rechtsberatung hängen stark vom Mandatsmodell ab. Für Ersteinschätzungen bieten wir grundsätzlich ein kostenfreies Scoping-Gespräch an - ohne Zeitlimit, ohne Stundensatz, ohne Folgeverpflichtung.
Wir geben keine pauschalen Listenpreise für IT-Mandate heraus. Die Spannbreite ist zu groß: Ein Amazon-ASIN-Einspruch unterscheidet sich vom Aufbau eines AI-Act-Governance-Systems um mehrere Größenordnungen. Was wir zusichern: Transparente Kostenindikation nach dem Scoping-Gespräch, keine Stundensatz-Überraschungen, klare Abgrenzung zwischen Retainer-Leistung und Sondermandaten. Das unterscheidet uns von Kanzleien, die Stundensatz ohne Cap abrechnen und Mandanten in offene Budgets zwingen.
In der Praxis lassen sich drei typische Abrechnungspfade unterscheiden. Erstens: Einzelmandate mit klarem Umfang (AGB-Überarbeitung, SaaS-Vertragsprüfung, NIS-2-Gap-Analyse) werden in der Regel zum Festpreis angeboten. Zweitens: komplexe Projekte mit offenem Scope (AI-Act-Governance-Aufbau, Plattform-Migration, Investor-Due-Diligence) laufen unter einem Zeithonorar mit fixiertem Budget-Cap. Drittens: laufende Mandate unter dem Retainer-Modell mit monatlicher Pauschale - sinnvoll bei mehr als einem dauerhaften Thema und gewünschtem Hauskanzlei-Charakter. Für welches Modell Sie sich entscheiden, klären wir nach dem Scoping-Gespräch ehrlich; manchmal ist es für uns wirtschaftlich sinnvoller, ein Einzelmandat zu nehmen, obwohl Sie einen Retainer hätten abschließen wollen - und umgekehrt.
Kostenfreies Scoping-Gespräch anfragen - wir ordnen in 20 bis 45 Minuten offen ein, welches Modell zu Ihrem Anliegen passt.
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Warum Windweiss für IT-Recht?
Die Kanzlei Windweiss berät Unternehmen im IT-Recht von ihrem Kölner Standort aus. Drei Eigenschaften unterscheiden uns von klassischen Wirtschaftskanzleien. Erstens: Wir verstehen digitale Produkte technisch. Wir kennen SaaS-Architekturen, APIs, RAG-Pipelines und Cloud-Stacks gut genug, um zu bewerten, welche rechtliche Einordnung sie verdienen - statt nur Paragraphen zu zitieren. Zweitens: Wir arbeiten digital-first. Verschlüsselte Mandanten-Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten, direkter Partner-Zugang ohne Junior-Filter sind für uns Standard, nicht Differenzierung. Drittens: Wir denken Regulatorik integriert. Wer uns mit einem SaaS-Vertrag beauftragt, bekommt AI-Act-, Data-Act- und NIS-2-Implikationen kostenfrei mitgedacht - nicht als Upsell, sondern als sachlich notwendiger Teil des Mandats.
Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer führt die IT-Recht-Praxis. Er berät B2B-SaaS-Anbieter, E-Commerce-Händler und Plattform-Betreiber in Nordrhein-Westfalen und bundesweit. Der räumliche Fokus auf Köln bringt zwei Vorteile: Nähe zu den Kölner Fachgerichten - LG Köln, OLG Köln - und damit aktuelle Einblicke in die Senatsrechtsprechung, sowie kurze Wege zu den zentralen Akteuren des digitalen Mittelstands in Rheinland und NRW.
Für welche Branchen wir typischerweise beraten
Unsere IT-Recht-Praxis adressiert nicht die gesamte Wirtschaft, sondern vier digital geprägte Zielbranchen, für die wir spezifisches Fachwissen und wiederverwendbare Vertragsmuster entwickelt haben. Das ist eine bewusste Positionierung: Spezialisierung setzt sich gegen Streuung durch, wenn es um die Materie AI Act, Data Act oder Plattform-Sperrungen geht.
- B2B-SaaS-Unternehmen (10 bis 300 Mitarbeiter) - von Early-Stage-Startups bis zu etablierten Mittelständlern. Typische Themen: SaaS-Verträge, Enterprise-AGB, Auftragsverarbeitungsverträge mit Hyperscalern, AI-Act-Risikoklassifikation, Investor-Due-Diligence, NIS-2-Registrierung.
- E-Commerce-Händler und Marktplatz-Verkäufer - Online-Shops, Amazon-Seller, Multi-Channel-Händler. Typische Themen: Amazon- und Google-Sperrungen, UWG-konforme AGB, GPSR-Umsetzung, Widerrufsbelehrung, Bewertungen, Plattform-Streitigkeiten.
- Plattform- und Digitaldienst-Betreiber - Online-Marktplätze, Community-Plattformen, Vermittlungs-Apps. Typische Themen: DSA-Transparenzpflichten, Notice-and-Action-Systeme, Plattformhaftung, Uploadfilter, europarechtliche Meldepflichten.
- KI-Produktanbieter und Digital-Agenturen - von OpenAI-basierten SaaS-Add-ons bis zu eigenen Foundation-Modellen. Typische Themen: AI-Act-Konformitätsbewertung, Datenlizenzen für Training, Urheberrechtliche Einordnung generativer Ausgaben, EU-Repräsentanten-Pflichten.
Außerhalb dieser vier Schwerpunkte verweisen wir bewusst an spezialisierte Kollegen - etwa bei reinen Fintech-Regulatorik-Mandaten, Versicherungsrecht oder Aufsichtsrecht jenseits von DORA und BAIT. Wir glauben, dass sauber gezogene Grenzen die Qualität sichern: lieber ein Thema sehr tief als zehn oberflächlich.
Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer:
“Mandanten fragen uns oft, ob sich eine spezialisierte IT-Recht-Kanzlei für ihr Unternehmen wirtschaftlich lohnt. Unsere Antwort ist konsistent: Wenn Ihr Geschäftsmodell überwiegend digital ist, lohnt sich die Spezialisierung spätestens ab dem ersten regulatorischen Projekt - AI Act, NIS-2, DSA oder Data Act. Was eine Generalkanzlei in drei Monaten recherchiert, erarbeiten wir in drei Wochen, weil wir die Materie laufend beobachten und die Schnittstellen kennen.”
Unsere Zusammenarbeit folgt einem klaren Ablauf, der Transparenz von der ersten Anfrage bis zum Abschluss sichert.
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1. Scoping-Gespräch
Kostenfreie Ersteinschätzung per Video oder Telefon. Wir ordnen ein, welche Rechtsgebiete betroffen sind und welche Schritte sinnvoll sind.
-
2. Angebot und Modellwahl
Schriftliches Angebot mit klarem Leistungsrahmen, Zeitplan und Kostenindikation. Sie entscheiden zwischen Festpreis, Zeithonorar mit Cap oder Retainer.
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3. Mandatsbearbeitung
Direkte Kommunikation über verschlüsselte Kanäle. Zwischenstände, Entwürfe und Besprechungen werden dokumentiert und nachvollziehbar abgelegt.
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4. Abschluss und Übergabe
Abgabe des Ergebnisses mit klarer Umsetzungs-Handreichung. Auf Wunsch Übergang in ein Retainer-Modell für die laufende Begleitung.
Alle unsere IT-Recht-Leistungen im Überblick
Unser IT-Recht-Cluster bündelt 14 spezialisierte Deep-Dive-Seiten. Sie decken die drei häufigsten Mandatsfelder ab - IT-Verträge, Plattform-Sperrungen und Digital Compliance - und bilden jeweils konkrete Praxislagen ab.
- IT-Verträge: SaaS-Vertrag, Softwarevertrag, KI-Vertrag, App-Entwicklungsvertrag, Agiler Softwareentwicklungsvertrag, IT-Outsourcing-Vertragsberatung.
- Amazon-Marktplatzrecht: Hilfe bei gesperrtem Amazon-Verkäuferkonto, Amazon-ASIN gesperrt, Amazon-Bewertung löschen.
- Google-Plattform-Sperrungen: Google Ads entsperren, Google-Unternehmensprofil gesperrt.
- E-Commerce und Digital Compliance: Beratung für E-Commerce-Händler, Domainrecht und Domaingrabbing, NIS-2-Compliance-Beratung.
Für benachbarte Themen finden Sie eigene Hub-Pages: anwaltliche Begleitung im Markenrecht, Rechtsberatung im Designrecht und Datenschutz-Beratung.