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Kanzlei für IT-Sicherheitsrecht · Köln

NIS2-Beratung - BSI-Registrierung nachholen, Risikomanagement strukturieren, Haftung begrenzen

Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer mit Fokus auf IT-Recht, BSIG-Compliance und Geschäftsleitungshaftung bei Cybersicherheitsvorfällen.

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IT-Sicherheitsrecht
Erfahrener Rechtsanwalt

So holen wir Ihre NIS2-Compliance strukturiert nach

NIS2UmsuCG in Kraft seit Dezember 2025. Wir holen BSI-Registrierung, Risikomanagement und Geschäftsleitungsschulung strukturiert nach.

Das Cybersicherheitsrecht hat den Takt gewechselt.

Zum Stichtag 6. März 2026 hatten sich nach Angaben beim BSI rund 11.500 der geschätzten 29.500 betroffenen Einrichtungen registriert; damit blieben nach dieser Zählung etwa 18.000 Einrichtungen unregistriert.
Unsere IT-Recht-Beratung ordnet diese Pflichten in die gesamte Digital- und Vertrags-Compliance ein.

Wer jetzt nicht handelt, kumuliert drei Risiken gleichzeitig: ein Unternehmensbußgeld von bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Konzernumsatzes, eine persönliche Innenhaftung der Geschäftsleitung und einen stillen D&O-Verlust, wenn der Versicherer im Schadensfall auf den Wissentlichkeits- oder Bußgeldausschluss zeigt.

Dieser Leitfaden beantwortet drei Fragen:

  • Wer ist nach dem neuen BSIG überhaupt “besonders wichtige Einrichtung” oder “wichtige Einrichtung” - und was bedeutet das konkret?
  • Welche Pflichten muss die Geschäftsleitung unter § 38 BSIG persönlich tragen, und wo endet die D&O-Versicherung wirklich?
  • Wie holen wir für Sie die verpasste Registrierung, das Risikomanagement und die Meldeprozesse strukturiert nach - ohne Panik, aber mit klarer Priorisierung?

Was das neue Cybersicherheitsrecht seit Dezember 2025 konkret verlangt

Die Richtlinie, die das Gesetz umsetzt, ist die

Ergänzt wird der Rechtsrahmen durch die

Für diese Einrichtungstypen hat die Durchführungsverordnung nach § 30 Absatz 3 BSIG Vorrang vor der nationalen Auslegung.

Für Einrichtungen, die am 6. Dezember 2025 bereits betroffen waren, lief die Registrierungsfrist am 6. März 2026 aus.

Wer ist “besonders wichtige Einrichtung” und wer “wichtige Einrichtung”?

Die Umsatzschwelle kippt mittelständische B2B-SaaS-Anbieter mit hoher Rentabilität und schlankem Team genauso in die Pflicht wie personalintensive Produktionsbetriebe.

Die 18 Sektoren nach Anlagen 1 und 2

Sektor-Mix bedeutet kumulative Pflichten

Ein Energieversorger, der zugleich ein eigenes Kundenportal betreibt, kann gleichzeitig Betreiber kritischer Anlagen und wichtige Einrichtung in Anlage 2 (digitale Infrastruktur) sein. Mehrere Einrichtungsarten bedeuten kumulative Pflichten - Ihr Unternehmen sucht sich nicht die günstigste Rolle aus.

Wer ist per-se größenunabhängig betroffen?

Bestimmte Einrichtungen sind unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Umsatz erfasst, weil sie systemkritische Dienste bereitstellen.

Konzerne, Nicht-EU-Hauptsitze, Managed Service Provider

Ein Konzern prüft jede Gesellschaft einzeln.

Besonders heikel ist der IT-Dienstleister als Doppelrolle.

Unsicher, ob Ihr Unternehmen als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung gilt? Wir übernehmen das Scoping in wenigen Arbeitstagen.

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Die fünf häufigsten Einwände - und warum sie nicht tragen

Wer im Alltag mit Geschäftsführern, CIOs und CISOs spricht, hört fast immer dieselben fünf Sätze. Alle wirken plausibel, alle tragen bei näherer Prüfung nicht. Wir ordnen die Einwände juristisch ein, statt sie pauschal abzutun - denn in der Gesprächsrunde mit Ihrem Vorstand müssen diese Argumente sauber ausgeräumt werden, nicht überrollt.

”Wir sind doch schon nach ISO 27001 zertifiziert”

ISO 27001 ist eine hervorragende Grundlage, deckt aber typischerweise nur rund 70 Prozent der NIS2-Anforderungen ab.

Was ISO 27001 nicht leistet: die Meldefristen an das BSI, die persönliche Schulungspflicht der Geschäftsleitung, die BSI-Registrierung, die Bußgeldanknüpfung und die Detailtiefe beim Supply-Chain-Management nach dem BSIG. ISO 27001 ist das “Wie”, NIS2 das “Was”. Beide ergänzen sich, das Zertifikat ersetzt das Gesetz aber nicht.

”Wir sind Bank und haben BAIT, jetzt DORA - reicht das nicht?”

Für Finanzunternehmen ist DORA lex specialis.

Der Vorrang gilt aber nur, solange die DORA-Regelungen mindestens gleichwertig sind - und er befreit nicht vollständig: Die BSI-Registrierung nach § 33 BSIG bleibt bestehen, und für nicht IKT-bezogene Bereiche wie physische Sicherheit oder Lieferantenmanagement außerhalb des IKT-Scope kann NIS2 zusätzlich greifen. Bei einem erheblichen IKT-Vorfall müssen Sie dann parallel melden: an die BaFin nach DORA binnen vier Stunden für den initialen Schweregrad, und an das BSI nach NIS2 für sicherheitsrelevante Parallelaspekte.

”Unser Managed Service Provider macht das schon”

Der Auftraggeber bleibt verantwortlich.

Der Managed Service Provider ist häufig selbst wichtige oder besonders wichtige Einrichtung - aber das ist zusätzlich, nicht stattdessen. Ihr Unternehmen haftet gegenüber dem BSI, nicht der Provider. In der Praxis heißt das: Sie müssen Audit-Rechte, Incident-Meldeketten, Remedies und Exit-Regelungen in die Verträge schreiben. Eine bloße Zusicherung im Vertriebsgespräch genügt nicht.

”Wir sind zu klein für NIS2”

Die Schwelle ist oft niedriger als gedacht. Fünfzig Mitarbeitende oder zehn Millionen Euro Jahresumsatz in einem der 18 Sektoren reichen bereits für die Einstufung als wichtige Einrichtung. Zusätzlich gibt es die per-se-Kategorien (Vertrauensdienste, DNS, TLD), die völlig größenunabhängig greifen. Noch kritischer: Unternehmen unterhalb der Schwelle werden häufig indirekt betroffen, weil ein NIS2-pflichtiger Kunde die Anforderungen vertraglich weiterreicht. Wer einem Energieversorger zuliefert, einem Krankenhaus oder einem Marktplatz-Betreiber, wird mit Lieferanten-Fragebögen konfrontiert, die faktisch eine NIS2-konforme Sicherheitsorganisation voraussetzen.

”Die D&O wird das schon abdecken”

Die D&O-Versicherung deckt Bußgelder gegen das Unternehmen in aller Regel nicht. Bei grober Fahrlässigkeit oder wissentlicher Pflichtverletzung greift der Wissentlichkeitsausschluss nach § 103 VVG.

Für NIS2-Unternehmen bedeutet das: D&O bleibt wichtig für die Innenhaftung nach § 38 Absatz 2 BSIG, muss aber durch eine Cyber-Versicherung und gegebenenfalls eine Unternehmens-Strafrechtsschutz-Deckung ergänzt werden. Die pauschale Entwarnung “die D&O regelt das” ist aktuell die gefährlichste Fehleinschätzung am Markt.

Der gefährlichste Satz im Vorstand gerade

“Wir warten auf konkrete BSI-Leitlinien.” Die Pflichten gelten seit dem 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist. Das BSI hat öffentlich erklärt, dass es nach einer kurzen technischen Übergangsphase beim Registrierungsportal in die aktive Aufsichtsphase übergeht. Wer wartet, riskiert sowohl Bußgeld als auch Haftung im Schadensfall.

Was auf dem Spiel steht: Bußgeld, persönliche Haftung, Lieferantenvertrauen

Die direkten Folgen eines Verstoßes sind im Gesetz präzise gestaffelt. Die indirekten Folgen werden im Vorstand meist unterschätzt - und sind in der Summe oft existenzbedrohender als das Bußgeld selbst.

Bußgeldrahmen bis 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des Konzernumsatzes

Die Bußgeldstaffelung ist deshalb nicht binär, sondern granular: Jeder einzelne Pflichtverstoß kann isoliert sanktioniert werden, und das BSI prüft systematisch, nicht selektiv.

Für Banken ist das ein ungelöstes Risiko.

Die persönliche Haftung der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG

Dies ist der Kern der Regulierung - und der dringlichste Punkt für jeden Geschäftsführer und Vorstand.

Die materielle Anspruchsgrundlage bleibt für GmbH und AG das Gesellschaftsrecht - § 43 Absatz 2 GmbHG für den GmbH-Geschäftsführer, § 93 Absatz 2 AktG für den AG-Vorstand. Der eigentliche Paradigmenwechsel liegt deshalb nicht in einer neuen Haftungsgrundlage, sondern darin, dass die Legalitätspflicht der Geschäftsleitung erstmals gesetzlich ausdrücklich auf Cybersicherheit konkretisiert wird - und damit die Verletzung unmittelbar über § 43 GmbHG bzw. § 93 AktG haftungsauslösend wirkt.

Das BSI hat in seiner Handreichung vom 30.

September 2025 zur Geschäftsleitungsschulung klargestellt, dass die Schulung regelmäßig zu absolvieren ist und drei inhaltliche Kernbereiche abdecken muss: Risikobewertung, Risikomanagementpraktiken nach § 30 BSIG und die Folgenabschätzung für die erbrachten Dienste der Einrichtung.
Die BSI-Handreichung empfiehlt sektor- und einrichtungsspezifische Schulungsinhalte und rät dazu, Dauer und Intervalle der Schulungen individuell an das Risiko und die Fähigkeiten der Geschäftsleitung anzupassen.
Dokumentationspflichtig sind Teilnehmende, Zeitpunkt, Dauer und behandelte Inhalte - eine Zertifizierung ist nicht gefordert.

Die Delegationsgrenzen sind damit klar:

  • Delegierbar – Die operative Umsetzung der Maßnahmen nach § 30 BSIG an CISO, IT-Leitung oder externe Dienstleister.
  • Nicht delegierbar – Die Überwachungspflicht selbst, die persönliche Schulungspflicht und die Letztverantwortung im Schadensfall.

Diese Differenzierung deckt sich mit der gefestigten Rechtsprechung zu nicht übertragbaren Leitungsaufgaben.

Für die Compliance-Organisation als solche hat zudem das

§ 38 BSIG schreibt diese Linie in das Cybersicherheitsrecht fort.

Die operative zweite Welle: Lieferkette, D&O, Finanzierung

Neben Bußgeld und Haftung kommen die Folgeschäden, die sich in der Regel über sechs bis achtzehn Monate aufschichten:

  • Reputationsverlust bei Vorfall ohne rechtzeitige Meldung – Die öffentliche Berichterstattung ist mittelfristig oft schädlicher als das Bußgeld selbst, insbesondere bei B2B-Unternehmen mit NIS2-pflichtigen Kunden.
  • Supply-Chain-Ausschluss – Key-Account-Kunden verlangen im Ausschreibungsverfahren NIS2-Konformitätsnachweise. Wer keinen liefern kann, fliegt aus der Lieferantenliste.
  • D&O-Prämienerhöhung oder Kündigung – Versicherer fordern für 2026 und 2027 proaktiv NIS2-Compliance-Statements und Schulungsnachweise.
  • Finanzierungsprobleme – Banken und Private-Equity-Partner prüfen NIS2-Compliance in der Due Diligence, insbesondere bei Portfolio-Unternehmen in Anlage-1-Sektoren.
  • Konflikte mit Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung – Quartalsbericht zur NIS2-Compliance wird eingefordert und nicht geliefert - häufig der Trigger, der die Mandatierung innerhalb von Tagen beschleunigt.

Viele dieser Folgen werden im Vorstand zunächst als “Marketing-Thema” abgetan. In der Praxis kippt die Bewertung, sobald der erste konkrete Kunde den Supplier-Fragebogen schickt oder der D&O-Makler im Jahresgespräch den Schulungsnachweis aufruft.

Wir übernehmen für Ihre Geschäftsleitung die dokumentierte Schulung nach § 38 BSIG, inklusive revisionssicherem Nachweis.

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Unser 5-Schritt-Sofortprogramm, wenn Sie die Frist verpasst haben

Die Frage ist nicht mehr, ob Sie handeln, sondern in welcher Reihenfolge. Wer jetzt strukturiert vorgeht, schließt die Lücke innerhalb von sechs bis zwölf Wochen - nicht binnen Tagen, aber planbar. Das BSI hat öffentlich signalisiert, dass verspätete Registrierungen zunächst nicht unmittelbar mit Bußgeldbescheiden verfolgt werden, weil das zentrale BSI-Portal erst am 6. Januar 2026 live ging. Diese faktische Schonfrist ist keine rechtliche Garantie, aber sie ist der Zeitraum, in dem die Nachholung ohne Ermittlungsdruck möglich ist.

Schritt 1: Scoping und Betroffenheitsprüfung

Klären Sie in drei bis fünf Arbeitstagen eindeutig: wesentliche Einrichtung, wichtige Einrichtung, nicht betroffen oder Betreiber kritischer Anlagen. Wir arbeiten dafür mit Ihrem CFO, CIO und der Rechtsabteilung eine Betroffenheitsmatrix ab, die Mitarbeiterzahl, Umsatz, Bilanzsumme, Sektorzuordnung und per-se-Kategorien erfasst. Bei Konzernstrukturen prüfen wir jede juristische Person einzeln, weil NIS2 an den einzelnen Rechtsträger anknüpft. Ergebnis: ein dokumentiertes Scoping-Memo, das als Ausgangsdokument für alle weiteren Schritte dient und im BSI-Portal eingereicht werden kann.

Schritt 2: BSI-Registrierung nachholen

Die Registrierung erfolgt über das BSI-Portal, das seit dem 6. Januar 2026 produktiv läuft. Einzureichen sind Unternehmensstammdaten, Handelsregisternummer, Kontaktangaben, öffentliche IP-Adressbereiche, Sektorzuordnung nach Anlage 1 oder 2, die EU-Mitgliedstaaten, in denen Dienste erbracht werden, und die zuständigen Aufsichtsbehörden. Der häufig übersehene Stolperstein ist der Authentifizierungsweg: Für die Portal-Anmeldung wird ein ELSTER-Organisationszertifikat benötigt, dessen Beantragung typischerweise fünf bis zehn Werktage dauert. Wer dieses Zertifikat nicht rechtzeitig beantragt, verliert diese Zeit zusätzlich. Wir bereiten die Registrierungsdaten auf, prüfen sie gegen die Anforderungen des § 33 BSIG und reichen sie nach Ihrer Freigabe ein. Parallel dokumentieren wir die verspätete Registrierung intern mit einer Chronologie - das ist die Basis für jede spätere Stellungnahme gegenüber dem BSI, falls nachträglich angesetzt wird.

Schritt 3: Gap-Analyse zu Risikomanagement und technischen Maßnahmen

Die Gap-Analyse gleicht Ihre bestehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen mit den zehn Mindestanforderungen nach § 30 Absatz 2 BSIG ab. Wer bereits nach ISO 27001 zertifiziert ist, erreicht meist 60 bis 70 Prozent Deckungsgrad - wir identifizieren die Lücken, die spezifisch durch NIS2 entstanden sind: Meldefristen an das BSI, Supply-Chain-Governance nach § 30 Absatz 2 Nummer 4 BSIG, kontinuierliche Authentifizierung nach § 30 Absatz 2 Nummer 10 BSIG, Krisenmanagement mit dokumentiertem Business Continuity Plan. Ergebnis ist ein priorisierter Maßnahmenplan mit realistischen Umsetzungsfenstern von sechs bis zwölf Monaten.

Schritt 4: Schulung der Geschäftsleitung und revisionssichere Dokumentation

Die Schulung der Geschäftsleitung nach § 38 Absatz 3 BSIG ist kein E-Learning-Häkchen. Das BSI verlangt ausdrücklich ausreichende Kenntnisse zur Risikobewertung, zu Risikomanagementpraktiken und zur Folgenabschätzung für die eigenen Dienste. Wir führen die Schulung juristisch durch, protokollieren Inhalt, Dauer und Anwesenheit und erstellen den Schulungsnachweis in revisionssicherer Form. Parallel dokumentieren wir die Billigung der Risikomanagementmaßnahmen durch die Geschäftsleitung als Beschlussprotokoll - das ist im Haftungsfall das entscheidende Beweisdokument dafür, dass § 38 Absatz 1 BSIG erfüllt wurde.

Schritt 5: Meldeprozess-Playbook und Incident-Response-Generalprobe

Ein 24-Stunden-Meldeprozess, der im Ernstfall zum ersten Mal benutzt wird, ist ein Brandbrief, kein Schutzschild. Wir erstellen Ihr Incident-Response-Playbook, schreiben die Zuständigkeiten fest, richten die technischen Zugänge zum BSI-Portal ein und simulieren einmal den gesamten Ablauf in einer Trockenübung: Kenntniserlangung, Bewertung, Frühwarnung binnen 24 Stunden, Vorfallmeldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung binnen eines Monats. So wissen CIO, CISO und Geschäftsleitung im Ernstfall, wer was tut, welche Informationen das BSI zwingend sehen will und welche Aussagen strafrechtlich problematisch wären.

Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer:

“Der teuerste Fehler, den wir im Q1 2026 gesehen haben, war nicht die verpasste Registrierung - sondern der Versuch, den ersten Sicherheitsvorfall ohne dokumentiertes Playbook zu melden. Wer zur Meldung selbst zweimal nachbessern muss, weil Frühwarnung, Vorfallmeldung und Abschlussmeldung widersprüchliche Angaben enthalten, riskiert ein eigenständiges Bußgeld nach § 65 Absatz 5 Nummer 4 BSIG. Wir setzen das Playbook so auf, dass die drei Meldungen inhaltlich und rechtlich aufeinander aufbauen.”

Der Meldeprozess-Dreiklang: 24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat

Der Meldeprozess ist das operative Herzstück des BSIG und der häufigste Haftungs-Auslöser im Ernstfall.

Die Formulierung “oder können” ist wesentlich: Bereits eine potenzielle Gefährdung genügt. Wer wartet, bis der Schaden manifest ist, verpasst die 24-Stunden-Frühwarnung.

Die Tabelle fasst zusammen, was in welcher Stufe gefordert ist - und warum die inhaltliche Abstimmung zwischen den Meldungen über den Bußgeldrahmen mitentscheidet.

Wischen
StufeFristWas gehört reinTaktische Konsequenz
Frühwarnung24 StundenErste Einschätzung zu Böswilligkeit und grenzüberschreitenden AuswirkungenGeschwindigkeit vor Präzision, aber formal ordnungsgemäß
Vorfallmeldung72 StundenBewertung von Schweregrad und Auswirkungen, ggf. KompromittierungsindikatorenForensisch belastbar - die kritische juristische Stufe
Abschlussmeldung1 Monat nach VorfallmeldungAusführliche Beschreibung, Ursache, Abhilfemaßnahmen, grenzüberschreitende FolgenWird in Bußgeld- und D&O-Verfahren wörtlich zitiert

Doppelmeldung DSGVO und NIS2

Bei einem Angriff, bei dem zugleich personenbezogene Daten abfließen, greifen zwei Meldepflichten parallel: NIS2 gegenüber dem BSI binnen 24 Stunden und die DSGVO gegenüber der zuständigen Datenschutzaufsicht binnen 72 Stunden. Die Fristen laufen unabhängig, die Ansprechpartner sind unterschiedlich. Wer nur eine der beiden Meldungen absetzt, riskiert ein zusätzliches Bußgeld aus der jeweils anderen Welt.

Was § 38 BSIG konkret von der Geschäftsleitung verlangt

Der Abschnitt zur Geschäftsleitungs-Haftung ist zentral genug, dass er eine eigene Vertiefung verdient. Die Norm ist kompakt formuliert - die Konsequenzen sind weitreichend.

Drei nicht delegierbare Pflichten

2) und die persönliche Teilnahme an Schulungen (Absatz 3).

Der Haftungsdurchgriff über das Gesellschaftsrecht

Die Schulungspflicht wirkt damit als Beweisanker - nicht als lästiges Häkchen.

Warum die D&O-Versicherung nicht alles auffängt

Die D&O-Versicherung deckt typischerweise die zivilrechtliche Innenhaftung - aber nicht die Bußgelder gegen das Unternehmen selbst und oft nicht die persönlichen Bußgelder, wenn der Versicherer einen Sanktionscharakter bejaht.
Praktisch folgenreicher ist ein anderer Schritt: D&O-Anbieter integrieren seit Anfang 2026 vertragliche Obliegenheiten, deren Verletzung nach § 28 VVG zur Leistungskürzung oder -freiheit führen kann.
Zu den wesentlichen Compliance-Anforderungen gehören die gesetzliche Registrierungspflicht nach § 33 BSIG sowie der Nachweis über die regelmäßige Teilnahme der Geschäftsleitung an Schulungen gemäß § 38 Absatz 3 BSIG. In der Praxis dienen zudem ein ISMS (häufig auf Basis der ISO 27001) sowie dokumentierte Nachweise über die Umsetzung und Billigung der Sicherheitsmaßnahmen durch die Geschäftsleitung als zentrale Belege gegenüber dem BSI.
Wer diese Belege im Schadensfall nicht vorlegen kann, gibt dem Versicherer eine zweite Verteidigungslinie - auch dann, wenn die BGH-Rechtsprechung zum Wissentlichkeitsausschluss greift.

Wir prüfen Ihre D&O-Police auf NIS2-Deckungslücken und entwerfen die Anpassungs-Korrespondenz mit Ihrem Versicherer.

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Supply-Chain-Kaskadierung: Wie Sie NIS2 in die Lieferkette durchreichen

Die Supply-Chain-Sicherheit ist nicht nur eine der zehn Mindestmaßnahmen - sie ist der Punkt, an dem NIS2-Compliance in der Praxis am häufigsten scheitert. Wer die eigene Organisation aufräumt, aber die Verträge mit Managed Service Providern, Cloud-Anbietern, Rechenzentren und Systemhäusern nicht nachzieht, schließt die Lücke nur zur Hälfte.

Große Industriekunden nutzen häufig Plattformen wie SAP Ariba oder eigene Supplier-Portale (in der Automobilbranche außerdem TISAX) zur Verteilung standardisierter Lieferanten-Registrierungs- und Qualifizierungsfragebögen.
In der Praxis fordern Auftraggeber zunehmend die Einhaltung der 24/72-Stunden-Meldefristen (inklusive Verdachtsmeldungen), den Nachweis eines ISMS (oft orientiert an ISO 27001) sowie die Umsetzung von Multi-Faktor-Authentifizierung für kritische Zugriffe. Auch regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen wie Penetrationstests und spezifische Haftungsregelungen in Lieferantenverträgen werden zum Marktstandard, um die Anforderungen der NIS2-Richtlinie in der Lieferkette abzusichern.
In der Vertragsgestaltung auf Ihrer Seite muss das spiegelbildlich operationalisiert werden:

  • Audit-Rechte gegenüber dem Dienstleister – Abgestimmt auf das Sicherheitsniveau Ihrer Einrichtungskategorie.
  • Meldeketten bei Sicherheitsvorfällen des Dienstleisters – So strukturiert, dass Ihre eigenen 24/72-Stunden-Fristen gehalten werden können.
  • Vertragsstrafen bei Verstößen – Gegen die vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen und Meldeketten.
  • Exit- und Migrationsplanung – Damit Sie einen unzuverlässigen Provider kurzfristig ersetzen können.
  • Flow-Down an Unterauftragnehmer – Weitergabe der NIS2-Anforderungen an Sub-Dienstleister des Providers.

Der Detailgrad dieser Klauseln ist Teil unseres Sniper-Pakets, wird aber nicht in einem Satz erledigt. Wenn Sie an einer reinen Vertragsgestaltung für IT-Outsourcing-Rahmenverträge arbeiten, ist unsere separate Seite zum IT-Outsourcing-Rahmenvertrag der passende Einstieg. Für konkrete SaaS-Verträge und KI-Einkaufsverträge haben wir ebenfalls spezialisierte Angebote, die NIS2-Anforderungen direkt in die Vertragstexte einarbeiten.

KRITIS, DSGVO, DORA, BAIT, CRA: Was gilt wann?

Einer der häufigsten Fehler im Vorstand ist das Gleichsetzen verschiedener Regelwerke. Wir ordnen die wichtigsten Abgrenzungen kurz ein, damit Sie im nächsten Board-Meeting klar argumentieren können.

Wie die Koordination in der Praxis aussieht und welche Risiken aus einer Datenschutz-Abmahnung parallel zur NIS2-Aufsicht entstehen, zeigen wir auf der jeweils spezialisierten Seite.

Januar 2025 der bestimmende Rechtsrahmen.

Dezember 2027 anwendbar.

Wischen
RegimeSchutzgutZuständige BehördeMeldefristBußgeldrahmen
NIS2 (BSIG)Cybersicherheit, SystemintegritätBSI (mit BBK)24h / 72h / 1 Monatbis 10 Mio. Euro oder 2 % Umsatz
DSGVOpersonenbezogene DatenLandes- und Bundesdatenschutz72 Stundenbis 20 Mio. Euro oder 4 % Umsatz
DORAIKT-Risiken FinanzsektorBaFin4 Stunden nach Einstufung, 24 Stunden nach Kenntnisbis 5.000.000 EUR nach § 56 Abs. 5e KWG
CRAProduktsicherheit digitaler ProdukteENISA, nationale CSIRT24 Stunden für aktiv ausgenutzte Schwachstellenbis 15 Mio. Euro oder 2,5 % Umsatz

Unser Beratungsablauf - transparent und priorisiert

Wir arbeiten in vier klar getrennten Phasen. Jede Phase endet mit einem definierten Arbeitsergebnis, das Ihr Vorstand dem Aufsichtsrat, dem D&O-Versicherer oder einem Kunden vorlegen kann.

So läuft Ihre NIS2-Beratung bei uns ab

  1. Kostenlos

    1. Ersteinschätzung

    Termin von 45 bis 60 Minuten zur Kategorisierung, Pflichtenbestimmung und Identifikation der Quick Wins. Transparentes Angebot mit fixer Honorarstruktur pro Paket.

  2. 2. Scoping & Nachregistrierung

    Scoping-Memo, BSI-Registrierung über das Portal, interne Chronologie der verspäteten Registrierung. Dauer regelmäßig zwei bis drei Wochen.

  3. 3. Risikomanagement & Governance

    Gap-Analyse gegen § 30 BSIG, Billigungsbeschluss der Geschäftsleitung, Schulung nach § 38 Absatz 3 BSIG, Incident-Response-Playbook. Dauer sechs bis zwölf Wochen.

  4. 4. Laufende Compliance

    Externe Rechtsabteilung für Cybersicherheit als Retainer-Mandat - BSI-Korrespondenz, Incident-Response, Audit-Vorbereitung, jährliche Aktualisierung.

In der Ersteinschätzung klären wir in einem Termin von 45 bis 60 Minuten, in welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt, welche Pflichten akut sind, welche mittelfristig greifen und welche Quick Wins unmittelbar verfügbar sind. Auf dieser Basis unterbreiten wir Ihnen ein transparentes Angebot - mit fixer Honorarstruktur je Paket, damit die Kosten im Vorstand budgetierbar sind, bevor das Mandat erteilt wird.

In der laufenden Compliance-Phase betreuen wir Sie als externe Rechtsabteilung für Cybersicherheit - als klar abgegrenztes Retainer-Mandat, das BSI-Korrespondenz, Incident-Response im Ernstfall, Audit-Vorbereitung und jährliche Aktualisierung der Risikobewertungen abdeckt.

Nächste Schritte

Das neue Cybersicherheitsrecht ist in Kraft, die Registrierungsfrist ist verstrichen, und die Aufsicht arbeitet aktiv. Der Rückstand ist aufholbar, wenn die nächsten sechs Wochen strukturiert genutzt werden. Entscheidend ist, dass Ihre Geschäftsleitung nach innen belegen kann, dass sie nach Kenntnis der verpassten Frist konsequent gehandelt hat - nicht, dass alles perfekt ist.

Wir übernehmen für Sie das Scoping, die Nachregistrierung, die Gap-Analyse, die dokumentierte Geschäftsleitungsschulung und das Meldeprozess-Playbook. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Auf Basis dieser Analyse unterbreiten wir Ihnen ein transparentes Angebot mit fixer Honorarstruktur je Paket, damit Ihr Vorstand die Kosten planbar budgetieren kann, bevor das Mandat erteilt wird. In der Regel nehmen wir innerhalb eines Arbeitstags Kontakt auf und sortieren die Priorität: akute Registrierungslücke zuerst, Risikomanagement-Aufbau parallel, Schulung und Playbook als nächster Schritt.

Wenn Sie noch nicht wissen, in welche Kategorie Ihr Unternehmen fällt, schicken Sie uns Sektor, Mitarbeiterzahl und Umsatzgröße - wir liefern Ihnen binnen 24 Stunden eine vorläufige Einstufung, mit der Sie intern weiterarbeiten können, ohne gleich zu mandatieren.

Antworten

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten Antworten zum Thema, zusammengestellt von unseren Experten.

Welche Unternehmen müssen NIS2 umsetzen?

Betroffen sind Unternehmen in den Sektoren der Anlagen 1 und 2 des BSIG, die als wichtige Einrichtungen gelten und mindestens 50 Mitarbeiter oder über 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Bilanzsumme aufweisen nach § 28 Abs. 2 BSIG. Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, DNS-Anbieter und TLD-Registries sind größenunabhängig als besonders wichtige Einrichtungen erfasst. NIS2-pflichtige Unternehmen müssen Sicherheitsanforderungen an ihre unmittelbaren Lieferanten stellen nach § 30 Abs. 2 Nr. 4 BSIG.

Wann tritt NIS2 in Deutschland in Kraft und wann lief die Registrierungsfrist?

Das NIS2UmsuCG ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten, nach Verkündung im Bundesgesetzblatt am 2. Dezember 2025. Nach § 33 Abs. 1 BSIG2025 müssen Einrichtungen sich innerhalb von drei Monaten nach ihrer Identifizierung als NIS2-betroffen beim BSI registrieren. Bis zu diesem Stichtag hatten sich nach öffentlich zugänglichen Zahlen nur rund 11.500 der geschätzt 29.500 betroffenen Einrichtungen registriert.

Bin ich als angestellter Geschäftsführer einer GmbH persönlich haftbar?

Haftbar ja, aber nur im Innenverhältnis gegenüber der eigenen Gesellschaft und nur bei schuldhafter Pflichtverletzung nach § 43 GmbHG in Verbindung mit § 38 Absatz 2 BSIG. Der angestellte Status schützt nicht, weil die Schadensersatzpflicht aus der Organstellung folgt, nicht aus dem Anstellungsvertrag. Eine D&O-Versicherung ist deshalb zwingend - ersetzt aber keine dokumentierte Pflichterfüllung.

Schützt eine D&O-Versicherung vor NIS2-Haftung?

Die D&O-Versicherung deckt typischerweise die zivilrechtliche Innenhaftung ab, nicht aber Bußgelder gegen das Unternehmen nach § 65 BSIG und in vielen Fällen auch keine persönlichen Bußgelder. Bußgelder sind in D&O-Versicherungen grundsätzlich nicht versichert. Für den Wissentlichkeitsausschluss (Ziff. 6 ULLA) hat der BGH mit Urteil vom 19. November 2025 (IV ZR 66/25) die Hürden versichertenfreundlich angezogen: Der Versicherer muss positive Kenntnis der konkret haftungsauslösenden Pflicht und Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit beweisen, blosses Sich-Verschließen genügt nicht. Für NIS2-pflichtige Unternehmen bleibt die D&O-Versicherung ein zentrales Instrument zur Absicherung der Managerhaftung, wobei eine koordinierte Ergänzung durch eine Cyber-Versicherung und gegebenenfalls einen Unternehmens-Strafrechtsschutz dringend empfohlen wird.

Reicht meine ISO-27001-Zertifizierung für NIS2?

Eine ISO-27001-Zertifizierung bietet eine starke Grundlage für viele NIS2-Anforderungen, deckt jedoch nicht alle rechtlichen Pflichten wie spezifische Meldepflichten oder die persönliche Haftung der Geschäftsführung ab. Nicht abgedeckt sind die gesetzlichen Meldefristen, die persönliche Schulungspflicht der Geschäftsleitung, die BSI-Registrierung und die spezifischen Detailanforderungen an Supply-Chain-Governance nach § 30 Absatz 2 Nummer 4 BSIG. ISO 27001 ist eine hervorragende Basis - aber kein Ersatz für das Gesetz.

Was passiert, wenn wir die Registrierungsfrist am 6. März 2026 verpasst haben?

Die Pflicht bleibt - und jeder Tag ohne Registrierung ist formal ein Pflichtverstoß nach § 33 BSIG, bußgeldbewehrt nach § 65 Absatz 5 Nummer 5 BSIG mit bis zu 500.000 Euro. Das BSI-Registrierungsportal ist seit dem 6. Januar 2026 produktiv. Eine ausdrückliche deutsche BSI-Ankündigung gezielter Q2-Audits ist öffentlich nicht dokumentiert; dennoch kann das BSI die Registrierung und Umsetzung 2026 aufsichtlich prüfen. Wer jetzt nachregistriert, handelt dokumentiert und nimmt dem BSI den Grund für eine Einzelfall-Ahndung.

Gilt NIS2 auch, wenn wir bereits nach DORA und BAIT reguliert sind?

Für Finanzunternehmen nach Artikel 2 Absatz 2 DORA ist DORA lex specialis, und die materiellen Pflichten aus §§ 30, 31, 32, 35, 36, 38 und 39 BSIG sind nach § 28 Absatz 6 Nummer 1 BSIG ausgeschlossen. Die Registrierungspflicht nach § 33 BSIG bleibt aber bestehen, und bei einem erheblichen IKT-Vorfall ist regelmäßig parallel an BaFin und BSI zu melden. BAIT wird schrittweise durch DORA abgelöst.

Wie lange dauert der Aufbau einer NIS2-konformen Sicherheitsorganisation?

Bei einem Unternehmen, das bereits ISO 27001 zertifiziert ist, dauert das Schließen der spezifischen NIS2-Lücken in der Regel sechs bis zwölf Wochen. Ohne ISO-Zertifizierung liegt der realistische Zeitrahmen für den Aufbau eines vollständigen Informationssicherheits-Managementsystems bei sechs bis zwölf Monaten. Die BSI-Registrierung und das Meldeprozess-Playbook sind davon unabhängig und in zwei bis vier Wochen umsetzbar.

Holen Sie die verpasste NIS2-Registrierung strukturiert nach.

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Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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