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Kanzlei für Medien- und Kommunikationsrecht · Köln

Anwalt für Medienrecht in Köln - Beratung für Medienhäuser, Kreative und Marken

Spezialisierte Kölner Kanzlei für Brand Deals, Plattform- und Social-Media-Konflikte sowie strategischen Rufschutz. Partnergeführt, mit Pressekammer-Erfahrung am Landgericht Köln.

4,9/5 aus 100+ verifizierten Bewertungen
LG Köln Pressekammer-Bezug
24h Ersteinschätzung
Medien- und Plattformrecht
Erfahrener Rechtsanwalt

Medienrecht für Unternehmen, Kreative und Marken

Anwalt Medienrecht Köln: Brand Deals, Plattform-Konflikte, Online-Reputation. Partnergeführt mit Pressekammer-Bezug. Kostenfreie Ersteinschätzung.

Medienrecht ist die Querschnittsmaterie aller Regeln, die Kommunikation, Publikation und Plattform-Betrieb ordnen. Wer heute Inhalte produziert, veröffentlicht oder kommerziell nutzt, bewegt sich gleichzeitig im Presserecht, im Rundfunk- und Telemedienrecht, im Äußerungs- und Persönlichkeitsrecht, im Werberecht und zunehmend im Plattformrecht der EU. Für Unternehmen in Köln und im DACH-Raum ist diese Verzahnung geschäftsentscheidend: Eine einzelne einstweilige Verfügung kann eine Ausstrahlung stoppen, eine Abmahnung eine Social-Media-Kampagne kippen, eine Plattform-Beschwerde einen Account sperren. Wenn Kampagnen zugleich Kennzeichen, Claims oder Produktnamen berühren, gehört auch eine Markenrecht-Beratung zur sauberen Vorprüfung.

Wir sind eine Kölner Kanzlei, die Medienunternehmen, Kreativbetriebe, Influencer-Agenturen und Marken in genau diesen Situationen berät. Unser Fokus liegt auf drei Säulen: der vertraglichen Absicherung von Brand Deals und Creator-Mandaten, der anwaltlichen Durchsetzung bei Plattform- und Social-Media-Konflikten und dem strategischen Schutz der Unternehmensreputation über mehrere Kanäle hinweg.

Diese Seite beantwortet drei Fragen:

  • Was umfasst Medienrecht in Deutschland und welche Teilgebiete sind für Unternehmen besonders relevant?
  • Wann brauchen Sie einen auf Medienrecht spezialisierten Anwalt und welche Szenarien lösen typischerweise ein Mandat aus?
  • Was leisten wir als Kölner Medienrechtskanzlei konkret und wie unterscheidet sich unsere Arbeit von klassischer Rechtsberatung?

Was ist Medienrecht? Definition und Grundlagen

Der Kern dieser Materie ist eine dauerhafte Abwägung zwischen Kommunikationsfreiheit und Persönlichkeitsschutz. Für Unternehmen bedeutet das: Jede Publikation, jede Kampagne und jeder Plattform-Auftritt steht in einem Spannungsfeld, das im Einzelfall ausgemessen werden muss.

Das Medienrecht überschneidet sich mit mehreren benachbarten Rechtsgebieten.

Diese Abgrenzung ist kein akademisches Detail, sondern entscheidet über Zuständigkeit, Zeitplan und Kostenrisiko eines Mandats. Ein Streit über eine kritische Zeitungsmeldung läuft vor der Pressekammer des Landgerichts Köln nach einem anderen Tempo ab als eine DSGVO-Auslistung gegen eine Suchmaschine. Unsere Mandanten merken schnell, dass es in der Praxis nicht reicht, irgendeinen Anwalt anzufragen - Medienrecht verlangt ein Verständnis des jeweiligen Verfahrensregimes und der Kommunikationsdynamik, die das Verfahren auslöst.

Die wichtigsten Bereiche des Medienrechts

Medienrecht lässt sich für Unternehmen in acht zentrale Teilgebiete gliedern, die sich in der Praxis fast immer überschneiden. Wer eine Dokumentation produziert, berührt Presserecht, Bildnisrecht, Urheberrecht und Jugendmedienschutz in einem einzigen Projekt. Wer eine Influencer-Kampagne plant, kombiniert Werberecht, Telemedienrecht und Vertragsrecht.

Die folgende Übersicht zeigt die Felder, in denen wir regelmäßig beraten, und ordnet jedem Feld die zentralen Normen zu.

Wischen
TeilgebietGegenstandWichtige Normen
PresserechtRechte und Pflichten von Print- und Online-Presse, Impressums- und Sorgfaltspflichten, Gegendarstellung, Auskunftsansprüche gegenüber Behörden.Landespressegesetze (Pressegesetz NRW); Art. 5 Abs. 1 GG
Rundfunk- und TelemedienrechtZulassung, Aufsicht und Regulierung linearer und nichtlinearer audiovisueller Angebote; Pflichten digitaler Dienste.Medienstaatsvertrag (MStV); Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Äußerungs- und PersönlichkeitsrechtUnterlassung, Widerruf, Gegendarstellung, Schadensersatz bei ehrverletzenden, unwahren oder entstellenden Aussagen.§ 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
BildnisrechtRecht am eigenen Bild: Einwilligungserfordernis und Ausnahmen für Bildnisse der Zeitgeschichte.§§ 22, 23 KUG
Werberecht und Influencer-MarketingKennzeichnungspflicht kommerzieller Kommunikation, Trennungsgrundsatz, Schleichwerbungsverbot.§ 5a UWG; § 6 DDG; § 22 MStV
JugendmedienschutzSchutz Minderjähriger vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten; Altersfreigaben und Sendezeitgrenzen.JMStV; JuSchG
PlattformrechtSorgfaltspflichten von Vermittlungsdiensten; Notice-and-Action, Transparenzberichte, Trusted Flagger.VO (EU) 2022/2065 (Digital Services Act)
Schnittstelle UrheberrechtBildzitat, Pressespiegel-Schranke, Leistungsschutzrecht, redaktionelle Lizenzen.§§ 50, 51, 87f ff. UrhG

Für unsere Mandantschaft - vom Verlag bis zur Digital-Agentur, vom Sender bis zur Produktionsfirma, vom Creator-Netzwerk bis zum Industrieunternehmen mit eigener Unternehmenskommunikation - sind drei dieser Teilgebiete von besonderer Relevanz. Das Presse- und Äußerungsrecht betrifft jede Firma, über die berichtet wird oder die selbst publiziert. Das Werbe- und Kennzeichnungsrecht wurde durch die Influencer-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und durch die jüngste Verbraucherschutz-Novelle zum Kernrisiko für jede Marke, die mit Creatorn zusammenarbeitet.

In der täglichen Mandatsarbeit zeigt sich, dass Unternehmen meist nicht wegen eines einzelnen Paragraphen anrufen, sondern weil eine Situation mehrere Felder zugleich trifft. Ein Dokumentarfilm über eine lebende Person berührt Bildnisrecht, Äußerungsrecht und Jugendmedienschutz. Eine abgebrochene Influencer-Kooperation wirft Kennzeichnungs-, Vertrags- und Urheberrechtsfragen auf. Ein Shitstorm gegen eine Marke verschränkt Persönlichkeitsrecht, Plattformrecht und oft auch Strafrecht. Wir denken diese Felder deshalb nicht getrennt, sondern nach Mandatsszenarien - was für unsere Mandanten den Unterschied zwischen einer juristischen Einzelauskunft und einer echten Lösung ausmacht.

Wann brauchen Sie einen Anwalt für Medienrecht?

Die meisten Anfragen bei uns beginnen nicht mit einem Paragraphen, sondern mit einer konkreten geschäftlichen Situation. In unserer Erfahrung sind es sechs Szenarien, die am häufigsten zu einem Mandat führen.

Wer zu lange wartet, verliert den schnellsten und effektivsten Durchsetzungsweg.

Sie haben eine Abmahnung wegen Werbekennzeichnung oder Schleichwerbung erhalten

Eine Abmahnung wegen fehlender oder unklarer Werbekennzeichnung trifft Marken, Agenturen und Creator gleichermaßen.

Wir prüfen in diesen Fällen zunächst, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob die geforderte Unterlassungserklärung zu weit formuliert wurde und welche strategischen Optionen bestehen - von einer modifizierten Unterwerfung bis zum aktiven Gegenvortrag. Für Marken und Agenturen, die systematisch mit Creatorn arbeiten, empfehlen wir daneben eine vertragliche Absicherung der Kennzeichnungspflicht. Unsere Mandanten nutzen dafür häufig einen auf die aktuelle Rechtslage abgestimmten Influencer-Vertrag, der die Pflichten aus Wettbewerbsrecht, Medienstaatsvertrag und Digital Services Act integriert regelt.

Eine Plattform hat Ihren Account gesperrt oder Inhalte entfernt

Account-Sperrungen auf Meta, TikTok, YouTube, X oder LinkedIn sind für viele Unternehmen existenziell.

Richtig eingesetzt, werden diese Vorschriften zum anwaltlichen Hebel - nicht nur zur Compliance-Pflicht für die Plattformen.

Plattform-Verfahren als anwaltliches Werkzeug

Wir nutzen die Beschwerdemechanismen des europäischen Plattformrechts regelmäßig, um gesperrte Accounts unserer Mandanten wiederherzustellen, Fake-Profile entfernen zu lassen und Plattformen zu einer formalen Entscheidung zu zwingen. Entgegen der weit verbreiteten Auffassung ist das neue Plattformregime nicht nur ein Compliance-Korsett für Anbieter, sondern ein Durchsetzungsinstrument für Geschädigte.

Wer als Unternehmen, Creator oder Selbständiger in eine akute Plattformkrise gerät, sollte schnell juristischen Rat einholen. Unsere Leistungen in diesem Feld sind in der Seite zum Social-Media-Anwalt bei Accountsperre, Content-Klau und Shitstorm ausführlich beschrieben. Dort finden Sie auch die Vorgehensweise bei Fake-Profilen, bei widerrechtlicher Content-Übernahme und bei einstweiligen Verfügungen gegen Plattformbetreiber.

Ihre Marke oder Ihr Unternehmen wird im Netz systematisch angegriffen

Unterscheiden sollte man zwischen einer einzelnen rechtswidrigen Aussage und einer koordinierten, über mehrere Kanäle verteilten Angriffswelle. Während Einzelfälle meist über Abmahnung oder einstweilige Verfügung zu lösen sind, braucht eine systematische Reputationskrise ein strategisches Vorgehen, das rechtliche Durchsetzung mit Kommunikationsberatung verschränkt. Typische Szenarien sind Fake-Bewertungen auf Google, Kununu, Jameda oder ProvenExpert, Deepfake-Videos mit vermeintlichen Zitaten von Führungskräften, Shitstorms nach Kampagnen und dauerhafte Angriffsseiten unzufriedener Ex-Mitarbeiter oder Wettbewerber.

Für diese Konstellationen arbeiten wir im Bereich Online Reputation Management als strategischer Multi-Plattform-Rufschutz. Dort zeigen wir, wie Löschungen, Auslistungsansprüche gegen Suchmaschinen, einstweilige Verfügungen und laufende Retainer-Modelle so kombiniert werden, dass der Unternehmensruf langfristig geschützt bleibt - und zwar ohne den klassischen Streisand-Effekt, bei dem die juristische Reaktion die ursprüngliche Sichtbarkeit erst verschärft.

Eine kritische Berichterstattung gegen Sie ist angekündigt oder läuft

Wenn ein Redaktionsteam eine Anfrage mit Verdachtsbehauptungen schickt, beginnt ein rechtlicher Prozess, in dem jede Reaktion zählt.

Wer hier falsch reagiert, verliert sowohl kommunikativ als auch juristisch.

Wir unterstützen Unternehmen und Medienhäuser in diesen Situationen mit strategischer Vorabberatung, Formulierung der Stellungnahme, Prüfung des Teasers oder Titels und bei Bedarf mit einstweiligen Verfügungen nach Veröffentlichung. Einen Überblick zur Rechtslage finden Sie in unserem Ratgeber zur Verdachtsberichterstattung, vertiefend auch im Ratgeber zum Anspruch auf Gegendarstellung.

Sie planen eine Produktion, Kampagne oder Publikation mit rechtlichen Risiken

Der günstigste Zeitpunkt für juristische Medienberatung ist fast immer vor der Veröffentlichung. Wir prüfen Dokumentationsdrehbücher, Print-Titel, True-Crime-Konzepte, Biopic-Drehbücher und investigative Podcast-Formate in einer Phase, in der Korrekturen noch möglich sind, ohne die Produktion zu sprengen.

Vertiefende Hinweise zum Bildnisrecht bei Fotos und Videos aus unternehmerischem Kontext finden Sie in unserem Ratgeber zum Recht am eigenen Bild. Für Produktionsfirmen und Verlage lohnt sich in der Vorbereitungsphase auch ein Blick auf die strafrechtlichen Grenzen in digitalen Formaten, die wir im Ratgeber zu Cybermobbing und Hate Speech einordnen.

Sie müssen Plattform-Compliance nach DSA und DDG aufsetzen

Wir unterstützen bei der Gap-Analyse, bei der Erstellung von Nutzungsbedingungen, Beschwerdemechanismen, Transparenzberichten und internen Prozessen. Für größere Mandate koordinieren wir dies im Zusammenspiel mit den Datenschutz- und IT-Teams.

Wir beraten Unternehmen aus Köln und dem DACH-Raum im Medienrecht. Ordnen Sie Ihre Situation in einem vertraulichen Erstgespräch mit uns ein.

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Unsere Leistungsschwerpunkte im Medienrecht

Wir strukturieren unsere Medienrechts-Praxis nicht nach Rechtsnormen, sondern nach den drei Mandats-Situationen, in denen unsere Mandanten tatsächlich zu uns kommen. Diese Struktur hilft bei der Einordnung, welches Team- und Prozessmodell greift, wie schnell wir reagieren können und welche Honorarlogik passt. Die drei Säulen bauen aufeinander auf: Wer die Brand-Deals im Griff hat, gerät seltener in Plattform-Krisen; wer in Plattform-Krisen souverän agiert, schützt die Reputation langfristig besser.

Kreativwirtschaft und Brand Deals

Die erste Säule umfasst die vertragliche Absicherung aller Konstellationen, in denen Kreative Inhalte für Marken produzieren oder in denen Unternehmen mit Creatorn, Agenturen, Produzenten oder Talent kooperieren. Der Bedarf an Vertragsarbeit ist in den letzten Jahren explodiert, weil vier Regime gleichzeitig einschlagen: das Wettbewerbsrecht mit seiner Kennzeichnungspflicht, der Medienstaatsvertrag mit seinen Werberegeln für Telemedien, der Digital Services Act mit seinen Transparenzanforderungen und das Urheberrecht mit seinen Nutzungsrechten und seiner Zweckübertragungsregel.

Ein rechtssicherer Influencer-Vertrag regelt diese vier Regime in einem einzigen Dokument und schließt die typischen Lücken, die wir in der Praxis sehen: unklare Kennzeichnungsmodalitäten, fehlende Buyout-Klauseln für Brand-Shots, lückenhafte Nutzungsrechte für nachfolgende Kanäle, fehlende Regelungen zu Exklusivitätszeiträumen und Wettbewerbsverboten, schwache Klauseln zu Bildbearbeitung durch Künstliche Intelligenz und unzureichende Haftungsfreistellungen zwischen Marke und Creator. Wir erstellen diese Verträge für einzelne Kampagnen, für Rahmenvereinbarungen mit Agenturen und für Creator-Netzwerke mit mehrstufigem Beteiligungsmodell.

Daneben beraten wir im Vertragsbereich zu Produzenten-, Senderschienen- und Lizenzverträgen, zu Co-Produktionen, zu Formatrechten und zu Merchandise-Lizenzen im Mediensektor. Für Agenturen, die für Industriekunden Kampagnen mit Prominenten-Testimonials entwickeln, prüfen wir die werberechtliche Zulässigkeit, die persönlichkeitsrechtliche Absicherung und die Rechte-Architektur im Hinblick auf mögliche Folgekampagnen. Das Wort Buyout ist dabei einer der meistmissverstandenen Begriffe - wir klären in der Beratung sehr früh, welches Rechte-Bündel tatsächlich übertragen wird und welche Nutzungsformen separat zu lizenzieren sind.

Plattform- und Social-Media-Kommunikation

Die zweite Säule ist die anwaltliche Durchsetzung bei akuten Plattform- und Social-Media-Konflikten. Hier arbeiten wir mit dem vollständigen Werkzeugkasten: Beschwerden nach dem Digital Services Act, Abmahnungen nach deutschem Recht, Löschanträge nach dem Kunsturhebergesetz bei Fake-Profilen, einstweilige Verfügungen gegen Plattformbetreiber und Nutzer, Strafanzeigen bei strafrechtlich relevanten Inhalten und Anzeigen bei den Landesmedienanstalten bei werberechtlichen Verstößen. Die Besonderheit dieser Mandate ist ihre Geschwindigkeit: Wir reagieren in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Mandatserteilung und führen einstweilige Verfügungen beim Landgericht Köln oder bei dem nach fliegendem Gerichtsstand zuständigen Gericht.

Unsere Mandantschaft in diesem Bereich reicht von einzelnen Creatorn, deren Account gesperrt wurde, über Unternehmen mit gestohlenen Content-Assets bis zu Marken mit aktuellen Shitstorms. Die konkreten Leistungen sind in der Seite Social-Media-Anwalt bei Accountsperre, Hass, Content-Klau und Shitstorm ausführlich dokumentiert. Besonderen Wert legen wir auf die Abgrenzung zwischen Soforthilfe und strategischem Rufschutz - nicht jede Attacke rechtfertigt eine einstweilige Verfügung, und nicht jede Sperrung löst sich durch Beschwerde. Ein erfahrener Blick auf die Dynamik entscheidet über Erfolg oder Streisand-Effekt.

Hinweis von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer

“In Plattform-Konflikten unterschätzen Mandanten regelmäßig, wie viel der Streit über die Wahl des richtigen Hebels entschieden wird. Wer vorschnell eine einstweilige Verfügung beantragt, obwohl das europäische Plattformrecht die gleiche Wirkung in 14 Tagen erzielt, zahlt oft ein Vielfaches an Kosten - und erreicht nicht mehr als mit einer sauber formulierten Beschwerde.”

Reputation und Persönlichkeitsrecht

Die dritte Säule richtet sich an Unternehmen, Freiberufler, Praxen und Institutionen, deren Reputation über mehrere Plattformen hinweg systematisch angegriffen wird. Im Unterschied zur zweiten Säule geht es hier nicht um den einzelnen Akutfall, sondern um ein strategisches Vorgehen, das Löschungen, Auslistungen, einstweilige Verfügungen, presserechtliche Gegendarstellungen und laufende Beobachtung kombiniert. Wir arbeiten in diesem Feld bevorzugt mit Retainer-Modellen, bei denen ein monatliches Budget eine kontinuierliche anwaltliche Begleitung ermöglicht.

Vertiefende Informationen zu unseren Leistungen in diesem Feld finden Sie in der Seite Online Reputation Management Anwalt - strategischer Multi-Plattform-Rufschutz. Dort beschreiben wir auch die Besonderheiten der Zusammenarbeit mit Kommunikationsberatungen und PR-Agenturen, die in größeren Reputationskrisen unverzichtbar sind.

Rechtliche Anforderungen und aktuelle regulatorische Entwicklungen

Die regulatorische Landschaft des Medienrechts ist seit 2022 so stark in Bewegung wie selten zuvor.

Parallel dazu wirken Grundsatzentscheidungen der obersten Gerichte fort, die die Balance zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht schrittweise nachjustieren. Wer als Medienunternehmen heute rechtskonform arbeiten will, muss diese Ebenen gleichzeitig im Blick behalten.

Der Digital Services Act gilt seit dem 17. Februar 2024 unmittelbar für alle Anbieter von Vermittlungsdiensten in der Europäischen Union.

Die Entscheidungen sind für jede Abwägung zwischen öffentlichem Informationsinteresse und individuellem Persönlichkeitsschutz maßgeblich.

Für Rundfunkveranstalter, Streaming-Plattformen, Podcast-Netzwerke und Creator-Studios bildet der Medienstaatsvertrag weiterhin den zentralen bundesweiten Rechtsrahmen.

Für unsere Mandanten bedeuten diese Entwicklungen eine laufende Compliance-Aufgabe. Wir unterstützen mit Gap-Analysen, mit der Überarbeitung bestehender Terms und Privacy Policies, mit internen Richtlinien für redaktionelle Teams und mit Schulungen für Marketing- und Kommunikationsabteilungen. Besonders in Unternehmen, die zusätzlich Datenschutz-relevante Plattformfunktionen betreiben, arbeiten wir eng mit dem Bereich Datenschutz und IT-Recht zusammen - etwa wenn eine Community-Funktion zugleich personenbezogene Daten verarbeitet, moderierte Inhalte bereithält und Altersverifikationen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag erfordert.

Die häufigsten Fehler im Medienrecht

Wir sehen in der Mandatsarbeit immer wieder die gleichen Fehler - und sie kosten Unternehmen deutlich mehr als eine vorgelagerte Beratung. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Konstellationen, die uns am häufigsten begegnen, und ordnet jedem Fehler die wahrscheinliche Konsequenz zu. Die gute Nachricht: Fast alle dieser Fehler lassen sich mit einfachen vertraglichen oder prozessualen Korrekturen vermeiden.

  • Influencer-Kooperationen ohne saubere Werbekennzeichnung – Führt regelmäßig zu Abmahnungen von Wettbewerbsverbänden und Verbraucherschutzorganisationen, mit Vertragsstrafen bei Wiederholungsfällen und erheblichen Streitwerten im Unterlassungsprozess.
  • Vertragliche Buyout-Klauseln ohne Lizenz-Architektur – Der Begriff Buyout ist juristisch unklar. Ohne präzise Aufzählung der übertragenen Nutzungsrechte greift die Zweckübertragungsregel, und weitergehende Nutzungen sind nicht erfasst oder umgekehrt unabsichtlich erlaubt.
  • Reaktion auf Presseanfragen ohne juristische Abstimmung – Stellungnahmen in Verdachtsberichterstattung werden häufig wörtlich zitiert. Ungeprüfte Formulierungen können im späteren Unterlassungsverfahren gegen die Redaktion das eigene Anliegen untergraben.
  • Account-Sperrungen ohne formale Plattform-Beschwerde – Ohne dokumentierte Beschwerde über die Plattform-eigenen Kanäle fehlt im späteren Eilverfahren der Beleg, dass der Weg der außergerichtlichen Lösung ausgeschöpft wurde, was das Gericht als fehlende Rechtsschutzbedürftigkeit werten kann.
  • Verwendung von Bildern ohne Nachweis der Einwilligung – Weder ein Model-Release im PDF-Archiv noch eine mündliche Zusage reichen bei späteren Streitigkeiten aus. Fehlende Bildrechte sind einer der häufigsten Abmahngründe im Werbe- und PR-Bereich.
  • Pre-Publication-Review zu spät oder gar nicht – Dokumentationen, True-Crime-Formate und investigative Podcasts werden regelmäßig erst kurz vor Ausstrahlung anwaltlich geprüft. Zu diesem Zeitpunkt sind Korrekturen mit hohen Produktionskosten verbunden oder unmöglich.

Hinweis von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer

“Der mit Abstand teuerste Fehler im Medienrecht ist das Warten. Im Äußerungsrecht läuft eine Dringlichkeitsfrist, in Plattformsachen verfestigen sich Sperrungen, und bei kritischer Berichterstattung entsteht jeder Tag ohne Reaktion neue Reichweite. Wer uns früh einbindet, hat mehr Optionen und trägt fast immer geringere Kosten.”

Was kostet eine Medienrechts-Beratung?

Die Kosten einer medienrechtlichen Beratung hängen von der Mandatskategorie, der Dringlichkeit und dem Streitwert ab. Für einzelne Vertragsarbeiten, Stellungnahmen und Prüfaufträge arbeiten wir nach Möglichkeit mit Pauschalen, die wir vor Mandatsannahme verbindlich benennen. Für streitige Verfahren richten sich die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Streitwert, wobei im Äußerungsrecht häufig Streitwerte zwischen 10.000 und 50.000 Euro pro Unterlassungsantrag angesetzt werden. Für laufende Reputations- und Compliance-Mandate bieten wir monatliche Retainer-Modelle an, die ein definiertes Budget für planbare Aufgaben und schnelle Reaktionen in akuten Fällen abbilden.

Die erste Einschätzung ist bei uns immer kostenlos. In einem vertraulichen Gespräch klären wir, ob und wie wir unterstützen können, welche Handlungsoptionen bestehen und mit welchem Zeitrahmen Sie rechnen müssen. Wir sichern zu, dass Sie nach diesem Erstgespräch eine klare Grundlage haben, auch wenn Sie sich gegen ein Mandat entscheiden. In dringenden Fällen reagieren wir werktags innerhalb von 24 Stunden - ein Standard, den wir in der Kommunikation gegenüber unseren Mandanten fest verankert haben.

Transparente Kostenstruktur für Ihre medienrechtliche Herausforderung. Wir finden ein passendes Modell und nennen den Rahmen im Erstgespräch.

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Warum Windweiss für Medienrecht in Köln?

Unsere Mandanten entscheiden sich aus drei Gründen für uns. Erstens: Medienrecht ist bei uns kein Randgebiet, sondern einer unserer Kernbereiche. Wir beraten in Brand-Deal-Verträgen, Plattform-Konflikten und Reputationskrisen regelmäßig und mit eingespielten Prozessen. Zweitens: Unser Standort Köln ist kein Zufall. Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln sind zentrale Foren des deutschen Presse- und Äußerungsrechts, auch wegen des fliegenden Gerichtsstands nach Paragraph 32 Zivilprozessordnung und der Dichte an Medienunternehmen am Standort Köln.

Drittens: Wir arbeiten partnergeführt. Mandanten sprechen mit dem Anwalt, der auch den Fall führt - nicht mit einem wechselnden Associate-Team. Das wirkt sich auf Verschwiegenheit, Geschwindigkeit und strategische Tiefe aus. Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer verantwortet die medienrechtliche Praxis der Kanzlei Windweiss und berät Medienunternehmen, Kreativbetriebe und Marken in den drei beschriebenen Säulen. Wir verstehen Medienrecht als das, was es für unsere Mandanten ist: ein geschäftskritisches Werkzeug, das richtig eingesetzt Reputation schützt, Publikationen absichert und Kooperationen tragfähig macht.

Alle unsere Medienrechts-Leistungen im Überblick

Die folgende Übersicht fasst unsere Leistungsbereiche zusammen und ordnet jeder Schwerpunktseite die typischen Mandatssituationen zu. Wenn Sie unsicher sind, welcher Bereich zu Ihrer Situation passt, nehmen Sie gerne Kontakt auf - wir ordnen Ihr Anliegen in einem kurzen Gespräch ein.

  • anwaltliche Unterstützung im Medienrecht - vertragliche Absicherung von Brand Deals, Creator-Kooperationen und Agentur-Rahmenvereinbarungen unter Integration von Wettbewerbsrecht, Medienstaatsvertrag, Digital Services Act und Urheberrecht.
  • Social Media Anwalt - anwaltliche Soforthilfe bei Plattform-Konflikten, Fake-Profilen, gestohlenem Content und Online-Attacken.
  • Online Reputation Management durch die Kanzlei - strategischer Multi-Plattform-Rufschutz mit Löschungen, Auslistungsansprüchen, einstweiligen Verfügungen und laufenden Retainer-Modellen.

Ergänzend beraten wir in presserechtlichen Fragen rund um Gegendarstellung, Verdachtsberichterstattung und Recht am eigenen Bild, in plattform- und compliance-rechtlichen Projekten zum Digital Services Act und zum Digitale-Dienste-Gesetz, in werberechtlichen Fragen rund um Kampagnen, Testimonials und Prominentenwerbung, und in allen Schnittstellen zum Urheberrecht, zum Datenschutz und zum IT-Recht. Hintergrundwissen zu vielen dieser Themen finden Sie in unseren Ratgebern, etwa zur Gegendarstellung, zu vertiefenden Informationen zur Verdachtsberichterstattung, zum ausführlichen Überblick zum Recht am eigenen Bild und zu Cybermobbing Hate Speech erklärt.

Sprechen wir über Ihre medienrechtliche Herausforderung.

Ob Brand-Deal-Vertrag, Plattform-Krise oder strategischer Rufschutz - wir ordnen Ihre Situation vertraulich ein und benennen konkrete nächste Schritte.

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Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Portrait Dr. Sener Dincer

Dr. Sener Dincer

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