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Recht am eigenen Bild verständlich erklärt

Dr. Sener Dincer

Dr. Sener Dincer

Rechtsanwalt

Zuletzt aktualisiert

• 18 Min Lesezeit

Hand hält ein Polaroid mit unscharfer Silhouette vor einem Holzschreibtisch mit Lederbuch und Messingschlüssel
KI-generiertes Symbolbild

Das Wichtigste in Kürze

Individuelle Prüfung

Jeder Fall ist speziell. Lassen Sie uns Ihren Sachverhalt unverbindlich prüfen.

Ein Foto, das ohne Einwilligung im Netz landet, ist selten nur ein kleines Ärgernis. Es kostet Nerven, manchmal die Karriere, im schlimmsten Fall den Ruf.

Bei Veröffentlichungen, Plattformstreit und Persönlichkeitsrecht hilft unsere Medienrecht-Beratung.

Betroffen sind längst nicht nur Prominente. Kita-Fotos auf der Facebook-Seite des Trägers, Mitarbeiterporträts auf der ehemaligen Firmenwebsite, Urlaubsschnappschüsse auf der WhatsApp-Story einer flüchtigen Bekanntschaft, Intimaufnahmen, die ein Ex-Partner weiterleitet: Die Fallkonstellationen sind so vielfältig wie die Plattformen, auf denen Bilder heute kursieren.

Dieser Ratgeber beantwortet drei Fragen:

  • Welche rechtlichen Grundlagen schützen Ihr Bild in Deutschland, und wie verhalten sich Kunsturhebergesetz und DSGVO zueinander?
  • In welchen Ausnahmefällen dürfen Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht werden, und wo verläuft die Grenze bei Kindern, Mitarbeitern oder Deepfakes?
  • Welche konkreten Schritte führen am schnellsten zur Löschung, zu Schadensersatz und zu strafrechtlicher Verfolgung, wenn ein Bild bereits im Umlauf ist?

Was bedeutet das Recht am eigenen Bild?

Beides sind Verwertungsakte, die nach dem Willen des Gesetzgebers besonders stark in die persönliche Sphäre eingreifen. Wenn Bilder als Teil digitaler Angriffe genutzt werden, ergänzt unser Ratgeber zu Cybermobbing und Hate Speech die Einordnung.

Die Unterscheidung zwischen Aufnahme und Veröffentlichung

Ob ein Foto entstehen durfte, ist eine andere Frage, als ob es veröffentlicht werden darf.

Die bloße Herstellung einer Bildaufnahme kann in engen Grenzen strafbar sein, zum Beispiel in der Wohnung, bei hilflosen Personen oder im Intimbereich nach § 201a StGB sowie bei heimlichen Aufnahmen des Intimbereichs nach § 184k StGB. Bei der Nutzung fremder Fotos kommt zusätzlich das Thema Urheberrechtsverletzung Bilder hinzu.

Diese Trennung erklärt, warum Passanten im Café fotografiert werden dürfen, das Bild aber nicht ungefragt auf Instagram landen darf.

Bei kopierten oder ohne Lizenz übernommenen Fotos bietet unsere Hilfe bei Bilderklau die operative Vertiefung.

Was eine erkennbare Person ausmacht

Kein Freibrief durch Verpixelung

Selbst wenn das Gesicht verfremdet ist, kann die abgebildete Person identifizierbar bleiben, etwa durch Tätowierungen, Kleidung oder den Kontext des Posts. Redaktionen und Content-Creator dürfen sich auf Verpixelung allein nicht verlassen.

Wann das Recht am eigenen Bild greift und wann nicht

Wie verhalten sich das Kunsturhebergesetz und die DSGVO zueinander?

Das Verhältnis zwischen Kunsturhebergesetz und Datenschutz-Grundverordnung ist eine der umstrittensten Fragen des deutschen Bildrechts. Seit dem 25.

Das KUG gilt weiter, aber nicht unbegrenzt

Wann die DSGVO den Vorrang hat

Vereinsfotos auf der Vereinshomepage, Mitarbeiterfotos auf der Firmenwebsite, Eventfotos eines Unternehmens, Schulfotos auf dem Elternportal oder Fotos auf einer privaten Social-Media-Seite fallen primär unter Art. 6 DSGVO. Die Interessenabwägung richtet sich dort in erster Linie nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) oder nach einer freiwilligen Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 7 DSGVO.

Die deutschen Datenschutzbehörden ziehen die Wertungen des § 23 KUG in diesem Zusammenhang als Auslegungshilfe heran, wenden das Kunsturhebergesetz aber nicht direkt an.
Das Ergebnis ist in der Praxis häufig vergleichbar: Was nach §§ 22, 23 KUG erlaubt wäre, ist auch nach Art. 6 DSGVO meist zulässig.

Warum die Unterscheidung in der Praxis wichtig ist

Unternehmen, Vereine und Schulen sollten deshalb nicht mehr allein auf das Kunsturhebergesetz setzen, sondern ihre Bildrechte-Prozesse DSGVO-konform aufstellen. Wer grundsätzlich verstehen will, wie Datenschutzpflichten in der eigenen Organisation verankert werden, findet Orientierung im Ratgeber DSGVO-Compliance für Unternehmen.

Abwägung nach KUG und DSGVO führt meist zum gleichen Ergebnis

Das entlastet Gerichte, entbindet Verantwortliche aber nicht von einer sauberen datenschutzrechtlichen Prüfung im Einzelfall, insbesondere bei Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und Dokumentation.

Wann ist eine Veröffentlichung ohne Einwilligung erlaubt?

Ohne Einwilligung ist eine Veröffentlichung nur zulässig, wenn einer der vier gesetzlichen Ausnahmetatbestände des § 23 Abs. 1 KUG greift und zusätzlich keine berechtigten Interessen der abgebildeten Person nach § 23 Abs. 2 KUG überwiegen.

Personen der Zeitgeschichte

Der Bundesgerichtshof hat dazu eine differenzierte Linie entwickelt.

Prominenz allein reicht also nicht.

Beiwerk neben Landschaft oder Örtlichkeit

Versammlungen und öffentliche Veranstaltungen

Höheres Kunstinteresse

Der vierte Ausnahmetatbestand schützt künstlerische Werke.

Typische Anwendungsfälle sind Ausstellungen, Fotobände oder dokumentarische Kunstprojekte.

Die Abwägungsschranke des § 23 Abs. 2 KUG

Diese Abwägung muss stets im Einzelfall erfolgen.

Wann ist eine Einwilligung wirksam und wann nicht mehr?

Die Einwilligung ist der juristische Normalfall und gleichzeitig die häufigste Fehlerquelle in der Praxis.

Formanforderungen an die Einwilligung

Für die DSGVO gelten strengere Maßstäbe.

Wer als Unternehmen oder Verein Fotos einholt, sollte deshalb ohnehin eine schriftliche oder digitale Einwilligung dokumentieren, die Zweck, Umfang, Dauer, Empfänger und die Hinweise auf Widerruf und Betroffenenrechte enthält.

Einwilligung bei Kindern und Jugendlichen

Bei Minderjährigen ist besondere Vorsicht geboten.

Ab etwa 14 Jahren wird in der Praxis eine sogenannte Doppel-Einwilligung empfohlen: Kind und Eltern stimmen gemeinsam zu.

Widerruf der Einwilligung

Einwilligung bei Mitarbeitern

Die rechtlich sauberste Lösung ist eine schriftliche, zweckgebundene und widerrufliche Einwilligung, die Folgendes enthält: Angabe der verwendeten Medien (Website, Social Media, Prospekte), Dauer der Nutzung, Hinweis auf das jederzeitige Widerrufsrecht, Zusicherung der Entfernung binnen eines klar definierten Zeitraums nach Widerruf, Information über die Rechtsgrundlagen nach Art. 13 DSGVO.

Welche Rechte haben Betroffene bei einem unerlaubten Foto?

Wer rechtswidrig abgebildet wird, hat eine Reihe von zivil-, datenschutz- und strafrechtlichen Werkzeugen zur Verfügung. Welches Mittel das richtige ist, hängt vom Ziel ab: schnelle Entfernung, Abschreckung für die Zukunft, finanzielle Kompensation oder strafrechtliche Sanktion.

Löschung verlangen

Der wichtigste Anspruch ist der Beseitigungsanspruch. Er stützt sich zivilrechtlich auf § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog in Verbindung mit § 823 BGB und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, datenschutzrechtlich auf Art. 17 DSGVO.

Unterlassung durchsetzen

Der Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog richtet sich gegen künftige Wiederholungen.

Darin verpflichtet sich der Gegner, für jeden Verstoß eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen.

Schadensersatz und Geldentschädigung

Maßgeblich sind § 823 Abs. 1 BGB, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und bei datenschutzrechtlichen Verstößen Art. 82 DSGVO.

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 4. Mai 2023 (Rs. C-300/21, Österreichische Post) klargestellt, dass ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO keine besondere Erheblichkeitsschwelle voraussetzt, der Geschädigte den konkreten Schaden aber darlegen muss.

Deutsche Untergerichte sprechen in einfachen Fällen 500 bis 3.000 Euro zu, bei Mitarbeiterfotos nach Kündigung häufig 1.000 bis 5.000 Euro, bei Nacktbildern und besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen deutlich mehr.

Auskunft nach der DSGVO

Oft ist zunächst unklar, wer ein Bild wann und in welchem Umfang gespeichert hat.

Wer das Instrument gezielt einsetzen will, findet im Ratgeber Auskunftsanspruch nach DSGVO die konkreten Fristen und Formanforderungen.

Strafanzeige

Bei besonders schweren Fällen ergänzt das Strafrecht die zivilrechtlichen Ansprüche.

§ 184k StGB pönalisiert Upskirting.

Was tun bei einer akuten Bildrechtsverletzung im Netz?

Die ersten Stunden nach einer Veröffentlichung entscheiden häufig darüber, wie weit sich ein Bild verbreitet. Das folgende Fünf-Schritte-Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt.

  1. Beweise sichern. Screenshots mit vollständiger URL, Datum, Uhrzeit und Account-Name anfertigen. Ergänzend das gesamte Profil, Post-Umfeld und alle Reaktionen (Kommentare, geteilte Inhalte) dokumentieren.
    Ein Notar kann eine gerichtlich belastbare Archivierung erzeugen; Internetarchive wie die Wayback Machine liefern häufig verwertbare Archivkopien, haben aber nicht automatisch die formale Beweiskraft einer notariellen Urkunde.
  2. Plattform melden. Die eingebauten Meldefunktionen der Plattformen nutzen.
    Die Bearbeitungszeit liegt je nach Anbieter zwischen wenigen Stunden und mehreren Wochen.
    Parallel können Rechteverletzungs-Formulare der Betreiber verwendet werden.
  3. Direktkontakt zum Verantwortlichen. Eine kurze, sachliche Aufforderung per Nachricht oder E-Mail mit klarer Fristsetzung. Viele Konflikte lassen sich ohne Anwalt lösen, wenn der Uploader unter Zeitdruck erkennt, dass eine Eskalation droht.
  4. Gerichte entscheiden bei eindeutigen Fällen oft binnen 24 bis 72 Stunden.

Dringlichkeitsfrist beachten

Für einstweilige Verfügungen gilt bei den meisten Landgerichten eine ungeschriebene Dringlichkeitsfrist von etwa einem Monat. Wer zu lange wartet, verliert den Eilrechtsschutz und muss auf das reguläre Klageverfahren umschwenken.

Für die schriftliche Dokumentation eigener Schritte und zur Beweissicherung hilft das folgende Muster:

  • Screenshots mit Metadaten - URL vollständig, Datum und Uhrzeit sichtbar, Account-Name und Followerzahl dokumentieren.
  • Umfeld der Veröffentlichung - Kommentare, Shares, Reichweite, Einordnung im Profil (privat oder öffentlich).
  • Zusätzliche Veröffentlichungsorte - Suche nach Reposts, Fake-Profilen, Drittplattformen.
  • Kommunikationsverlauf - Nachrichten an den Uploader, Antworten, Blockierungen.
  • Zeugen - Wer hat das Bild ebenfalls gesehen? Wann? In welchem Kontext?

Wie gelingt die Meldung auf Social-Media-Plattformen?

Jede Plattform hat ein eigenes Meldesystem, eigene Reaktionszeiten und eigene Erfolgsquoten. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kanäle zusammen.

Wischen
PlattformWichtigster MeldewegErfahrungsgemäßer Bearbeitungszeitraum
Instagram und FacebookApp-Meldung über Drei-Punkte-Menü am Beitrag, ergänzend Rechteverletzungs-Formular im Help Center24 Stunden bis einige Wochen
TikTokMeldung direkt im Video, ergänzend Privacy Inquiry im Safety CenterWenige Tage
X (vormals Twitter)Meldung im Post, ergänzend Privacy-Formular in der Help-Center-KategorieOft langsam, teilweise mehrere Wochen
LinkedInBeitrag über Drei-Punkte-Menü melden, Kategorie Rechteverletzung wählenEinige Tage
YouTubeDatenschutzbeschwerde über Google-Formular (statt regulärem Flagging)In der Praxis oft einige Tage bis Wochen
Google-SucheOffizielles Google-Formular zur Entfernung persönlicher Informationen aus der SucheJe nach Fall meist wenige Tage bis einige Wochen
WhatsApp und TelegramNur Blockierung, bei Gruppen Admin-Kontakt, Strafanzeige bei strafbarem InhaltSofort, aber Inhalt bleibt verfügbar
Reddit und ImageboardsSubreddit-Moderation, anschließend Admin-Eskalation per E-MailVariabel, oft langsam

Die Meldewege ersetzen keinen anwaltlichen Anspruch gegen den Uploader, sind aber als erste Stufe effektiv. Besonders bei eindeutigen Intimbildaufnahmen greifen Meldesysteme zuverlässig, weil die Plattformen unter der Pflicht nach Art. 16 des Digital Services Act stehen, offenkundig rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu entfernen.

Wenn die Plattform die Meldung ablehnt

Eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende der Durchsetzung. In diesen Fällen bleiben drei Optionen: eine erneute, detailliertere Meldung mit klarer rechtlicher Begründung, die Einschaltung eines Anwalts mit Abmahnung direkt gegen den Betreiber sowie eine einstweilige Verfügung gegen die Plattform selbst.

Spezialweg für Intimbilder

Für ungewollt verbreitete Intimaufnahmen existiert ein weltweiter Hash-Mechanismus über die Initiative StopNCII.org.
Betroffene hashen ihre Bilder lokal, der Hash wird an teilnehmende Plattformen weitergegeben, und die Inhalte werden automatisiert erkannt und gesperrt.
Teilnehmende Anbieter sind unter anderem Meta (Instagram und Facebook), TikTok, Reddit, Bumble und OnlyFans.

Welche Spezialkonstellationen sind besonders heikel?

Mitarbeiterfotos nach Kündigung

Eine der häufigsten Konfliktlagen: Das Foto steht auf der Firmenwebsite, der Arbeitnehmer ist längst weg, die Firma weigert sich, das Bild zu entfernen.

Die Gerichte werden hier immer strenger. Im arbeitsrechtlichen Kontext zieht das Bundesarbeitsgericht die Maßstäbe des § 26 BDSG als ergänzende Rechtsgrundlage heran.

Kinderfotos in Kita, Schule und Verein

Kinderfotos gelten rechtlich als besonders schutzbedürftig.

Einrichtungen sollten mehrere Regeln beachten:

  • Beide sorgeberechtigten Elternteile einholen - pauschale Erklärungen eines Elternteils reichen nicht aus, vor allem nicht bei getrennt lebenden Eltern.
  • Zweckgebundene Einwilligung - Kita-Website, Schul-Jahrbuch, Vereins-Instagram und lokale Presse sind jeweils separat zu benennen.
  • Jährliche Überprüfung - Einwilligungen veralten; bei Klassenwechsel oder Vereinswechsel sollten sie erneuert werden.
  • Alters-Differenzierung - ab etwa 14 Jahren zusätzliche Einwilligung des Kindes.
  • Rückzugsprotokoll - Prozess für Widerruf und unverzügliche Entfernung definieren, inklusive Druckerzeugnisse.

Ein häufiger Streitpunkt ist das Sharenting, also das Posten von Kinderfotos durch Eltern oder Großeltern. Hier kollidieren elterliche Sorge und Persönlichkeitsrecht des Kindes.

Intimbilder und nicht einvernehmliche Verbreitung

Die Verbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung, häufig als Revenge Porn bezeichnet, gehört zu den gravierendsten Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Sie ist in mehrfacher Hinsicht sanktioniert.

Zusätzlich greift § 33 KUG bei Verbreitung entgegen §§ 22, 23 KUG, bei Minderjährigen kommt § 184b StGB hinzu, bei heimlichen Aufnahmen des Intimbereichs § 184k StGB. Für Betroffene ist der schnellste Weg oft eine Kombination aus Strafanzeige, StopNCII-Registrierung und Plattform-Abmahnung über einen auf Medienrecht spezialisierten Anwalt.

Opferschutzverbände wie HateAid, der Weisse Ring und das Hilfeportal Sexueller Missbrauch bieten kostenfreie Erstberatung und Begleitung.
Für die strategische Reputationsverteidigung im Netz bietet sich zusätzlich die Beratung durch Anwälte für Online Reputation Management an.

KI-Deepfakes und Nudify-Apps

Ein eigenes Problemfeld entsteht durch KI-generierte Bilder und Videos.

Die Entscheidung ist auf KI-generierte Bilder und Videos übertragbar, weil sie denselben rechtlichen Eingriff in die Identitätsabbildung betrifft. Parallel verschärft der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) die Pflichten von Anbietern.

Im deutschen Strafrecht bewegt sich ebenfalls einiges. Der Bundesrat hat einen Entwurf für einen neuen § 201b StGB vorgelegt, der digitale Fälschungen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedrohen soll.

Postmortales Bildnisrecht

Der Schutz endet nicht mit dem Tod. § 22 S. 3 KUG verlängert die Einwilligungspflicht um zehn Jahre nach dem Tod der abgebildeten Person.

Heimliche Aufnahmen und Upskirting

Eine Anzeige ist in diesen Fällen besonders ratsam, weil die Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf technische Daten haben, die zivilrechtlich schwerer zu erlangen sind.

Street Photography

Die Straßenfotografie bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und Persönlichkeitsrecht.

Vereinsfotos und Mannschaftsbilder

Vereine stehen häufig vor der Frage, ob eine einmalige Satzungsklausel genügt. Die Praxis der Landesdatenschutzbehörden ist klar: Für Vereinsinterna, Wettkämpfe und das Vereinsleben kann Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage dienen, wenn das berechtigte Interesse des Vereins die Interessen der Mitglieder überwiegt. Für Veröffentlichungen auf öffentlich zugänglichen Websites, Social-Media-Profilen des Vereins oder in externer Presse ist die Schwelle höher; eine ausdrückliche Einwilligung ist der sichere Weg. Vereine sollten zudem ein sichtbares Widerspruchsrecht einräumen und auf Veranstaltungen Kennzeichen für Personen bereitstellen, die nicht fotografiert werden möchten.

Eventfotos und Hochzeiten

Bei Firmenfeiern, Messen, Sommerfesten und vergleichbaren Veranstaltungen empfiehlt sich eine Kombination aus klarem Hinweis auf der Einladung, Schildern am Eingang und der Benennung einer Ansprechperson für Opt-out-Wünsche.

Mit welchen Kosten und Streitwerten müssen Sie rechnen?

Die wirtschaftliche Dimension ist für viele Betroffene und Verwender der zentrale Entscheidungsfaktor. Die folgende Tabelle zeigt typische Größenordnungen aus der jüngeren deutschen Rechtsprechung und Literatur.

Wischen
FallkonstellationTypische GrößenordnungRechtliche Grundlage
Einfaches Foto ohne Nacktheit, geringe Reichweite1.000 bis 3.000 Euro§ 823 BGB, APR, Art. 82 DSGVO
Mitarbeiterfoto auf Website nach Kündigung1.000 bis 5.000 Euro§ 823 BGB, APR, Art. 82 DSGVO, § 26 BDSG
Unerlaubtes Foto in diskriminierendem KontextMehrere Tausend Euro§ 823 BGB, APR
Nacktbild, mittlere Verbreitung5.000 bis 10.000 Euro§ 823 BGB, APR, § 201a StGB
Nacktbild, große Reichweite oder Prominenz15.000 bis 30.000 Euro§ 823 BGB, APR, § 201a StGB
KI-generiertes Deepfake-Bild oder -VideoAb wenigen Tausend Euro, Tendenz steigend§ 823 BGB, APR, Art. 82 DSGVO
Heimliche Intim- oder Upskirting-Aufnahme5.000 bis 40.000 Euro zuzüglich Strafverfahren§ 201a StGB, § 184k StGB, § 823 BGB
Prominenten-Foto in Lifestyle-Berichterstattung (Extremfall)Bis sechsstellige BeträgeEGMR Caroline-Rechtsprechung, § 823 BGB

Hinzu kommen Kosten für die Rechtsdurchsetzung.

Eine anwaltliche Abmahnung kostet bei einfachen Fällen typischerweise niedrige bis mittlere dreistellige Beträge, während sie bei komplexen Sachverhalten oder hohen Streitwerten regelmäßig im vierstelligen Bereich liegt.
Eine einstweilige Verfügung beim Landgericht verursacht Gerichtsgebühren im mittleren dreistelligen Bereich zuzüglich Anwaltskosten.

Welche häufigen Fehlvorstellungen kosten am meisten?

Viele Rechtsstreitigkeiten entstehen aus verbreiteten Irrtümern. Die folgenden Missverständnisse gehören zu den häufigsten und führen regelmäßig zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen:

  • Im öffentlichen Raum darf jeder jeden fotografieren und veröffentlichen - falsch. Die Verbreitung unterliegt auch im öffentlichen Raum den Einschränkungen des Kunsturhebergesetzes.
  • Bei Gruppenfotos braucht niemand zustimmen - falsch. Jede erkennbare Person muss grundsätzlich einwilligen, es sei denn eine der Ausnahmen greift.
  • Mit Gesichtsverpixelung ist alles erlaubt - falsch. Erkennbarkeit kann sich aus Tattoos, Kleidung, Umfeld oder Begleittext ergeben.
  • Schweigen gilt als Einwilligung - falsch. Einwilligungen müssen aktiv erklärt werden; Schweigen reicht nicht.
  • Minderjährige entscheiden selbst - falsch. Grundsätzlich sind die Sorgeberechtigten zuständig; eine Beteiligung des Kindes wird erst mit zunehmender Einsichtsfähigkeit wichtig.
  • Eine Einwilligung gilt ewig - falsch. Nach DSGVO jederzeit widerrufbar, nach KUG bei plausiblem Grund.
  • Screenshots sind keine Veröffentlichung - falsch. Jede Weiterleitung, auch in private Gruppen, ist eine Verbreitungshandlung.
  • Ich besitze das Foto, also darf ich es teilen - falsch. Urheberrecht des Fotografen und Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person sind zwei getrennte Ebenen.
  • Journalisten dürfen alles - falsch. Auch sie sind an §§ 22, 23 KUG und die Abwägungsschranke des Abs. 2 gebunden.
  • Ein Bild auf privater Story ist privat - falsch. Jede Veröffentlichung gegenüber einem ausgewählten Kreis ist eine öffentliche Zurschaustellung.
  • Heimliches Filmen der Nachbarn aus dem eigenen Fenster ist erlaubt, solange niemand verletzt wird - falsch. Eine gerichtete Kamera auf fremdes Eigentum kann bereits Unterlassungsansprüche auslösen.
  • Drohnen über fremdem Grund dürfen frei filmen - falsch. Der Anflug und die Aufnahme umfriedeter Grundstücke ist regelmäßig unzulässig.
  • Lösche ich das Bild, ist alles erledigt - falsch.

Warum die Trennung zwischen Bildrechten und Urheberrecht oft verwechselt wird

Beide Rechte bestehen nebeneinander. Die beiden Rechtsebenen müssen immer getrennt geprüft werden. Wer die urheberrechtliche Seite tiefer verstehen will, findet im Ratgeber Fotorecht die relevanten Grundlagen.

Wie lassen sich Bildrechte im Betrieb sauber organisieren?

Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen können viele Streitigkeiten vermeiden, wenn sie ihre Bildprozesse strukturieren. Ein durchdachter Prozess deckt vier Ebenen ab: rechtliche Grundlagen, Dokumentation, technische Umsetzung und klare Verantwortlichkeiten.

  • Rechtsgrundlage klären - Einwilligung oder berechtigtes Interesse, je nach Kontext.
  • Zweckbindung definieren - Welche Nutzung ist abgedeckt, welche nicht?
  • Dauer und Widerruf regeln - Bis wann gilt die Einwilligung, wie erfolgt der Widerruf?
  • Informationspflichten erfüllen - Art. 13 DSGVO-Hinweise in die Einwilligungserklärung einbauen.
  • Dokumentation zentral ablegen - Einwilligungen und Widerrufe prüfbar archivieren.
  • Entfernungsprozess etablieren - Wer kümmert sich bei Widerruf oder Kündigung, in welcher Frist?
  • Schulung der Beteiligten - Fotografen, HR, Marketing, Redaktion und Ehrenamtliche sensibilisieren.
  • Externe Dienstleister verpflichten - Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO mit Fotografen, Bildagenturen und Hostern schließen; Details im Ratgeber zum Auftragsverarbeitungsvertrag.

Wer ein Model Release für gewerbliche Shootings benötigt, sollte darin Zweck, Nutzungsgebiete (Print, Online, Social Media, Werbefilme), Dauer, Honorar, Bearbeitungsrecht und Widerrufsregelung klar benennen. Pauschale Vorlagen aus dem Internet decken die deutschen DSGVO-Pflichten häufig nicht vollständig ab und werden von Gerichten zunehmend kritisch geprüft.

Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?

Nicht jede Bildrechtsverletzung braucht sofort anwaltlichen Beistand. In vielen Fällen reicht eine sachliche Meldung an die Plattform oder ein direktes Gespräch mit dem Uploader. Anwaltliche Unterstützung wird dann wichtig, wenn eine Reaktion ausbleibt, wenn die Verbreitung hohe Reichweite hat, wenn finanzielle Ansprüche durchgesetzt werden sollen, wenn strafrechtliche Aspekte wie Intimbildmissbrauch oder Deepfakes eine Rolle spielen, oder wenn auf Arbeitgeberseite ein Mitarbeiter sein Foto nicht entfernt bekommt.

Wer frühzeitig einen Überblick über Aussichten, Kosten und Zeitschiene haben möchte, profitiert von einer kurzen, strukturierten Ersteinschätzung. Wir unterstützen bei der Beweissicherung, formulieren die Abmahnung, bereiten die einstweilige Verfügung vor und begleiten Strafanzeigen. Bei Deepfakes und Intimbildfällen arbeiten wir eng mit spezialisierten Opferberatungsstellen zusammen, weil die schnelle Entfernung im Vordergrund steht.

Die rechtliche Lage zum eigenen Bild ist tragfähig, aber technisch komplex: die klassischen Regeln des Persönlichkeitsrechts, die Datenschutzvorgaben, strafrechtliche Instrumente und die neuen europäischen Vorgaben zu Plattformen und künstlicher Intelligenz greifen ineinander. Wer die Instrumente kennt und ruhig einsetzt, hat in der Regel gute Chancen, ein ungewolltes Bild aus dem Netz zu bekommen und zusätzlich Kompensation durchzusetzen. Entscheidend ist, die ersten Schritte schnell und beweissicher zu dokumentieren und den richtigen Hebel zur richtigen Zeit anzusetzen.

Antworten auf einen Blick

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zum Thema, kompakt beantwortet. Für die vollständige Einordnung bleiben die Abschnitte oben maßgeblich.

Was ist das Recht am eigenen Bild?

Das Recht am eigenen Bild gibt jeder erkennbaren Person die Kontrolle darüber, ob und in welchem Kontext ihr Bildnis veröffentlicht wird. Es ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und ist in § 22 KunstUrhG verankert: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Der Schutz gilt seit 1907 und wurde vom BVerfG 2008 als verfassungskonformes abgestuftes Schutzkonzept bestätigt. Es schützt nicht den Fotografen (das ist Urheberrecht), sondern die abgebildete Person.

Wann darf ein Foto ohne Einwilligung veröffentlicht werden?

§ 23 Abs. 1 KUG nennt vier abschließende Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte in Verbindung mit öffentlichem Wirken, Beiwerk neben Landschaften oder Örtlichkeiten, Teilnehmer öffentlicher Versammlungen wie Demonstrationen oder Konzerte und Bildnisse im höheren Interesse der Kunst. Alle Ausnahmen stehen unter dem Vorbehalt des § 23 Abs. 2 KUG – berechtigte Interessen der abgebildeten Person dürfen nicht verletzt werden. Der BGH hat am 6. März 2007 (VI ZR 51/06) klargestellt, dass der Persönlichkeitsschutz umso schwerer wiegt, je geringer der Informationsgehalt der Bildberichterstattung ist.

Gilt das KUG noch neben der DSGVO?

Ja, für journalistisch-publizistische Zwecke bleibt das KUG über die Öffnungsklausel des Art. 85 DSGVO weiter anwendbar. Der BGH hat im Urlaubslotto-Urteil (I ZR 207/19, 2021) diese Parallelanwendung bestätigt. Außerhalb des Medienprivilegs – bei Vereinsfotos, Mitarbeiterporträts oder Eventbildern – dominiert die DSGVO mit Art. 6 als Rechtsgrundlage. Die Abwägung nach KUG und DSGVO führt nach der BGH-Rechtsprechung in der Regel zum gleichen Ergebnis, die DSGVO bringt aber zusätzliche Dokumentations- und Informationspflichten nach Art. 13.

Brauche ich für Kinderfotos die Zustimmung beider Eltern?

Ja. Das OLG Oldenburg hat am 24. Mai 2018 (13 W 10/18) entschieden, dass die Veröffentlichung von Fotos minderjähriger Kinder auf Internetseiten die Einwilligung beider sorgeberechtigter Eltern erfordert. Die Veröffentlichung ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung nach § 1687 BGB. Ab etwa 14 Jahren wird zusätzlich die eigene Einwilligung des Kindes empfohlen (Doppel-Einwilligung). Bei Streit zwischen getrennt lebenden Eltern kann das Familiengericht nach § 1628 BGB das Alleinentscheidungsrecht übertragen.

Was passiert mit Mitarbeiterfotos nach einer Kündigung?

Das BAG hat am 19. Februar 2015 (8 AZR 1011/13) entschieden, dass die Fortwirkung einer Einwilligung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur bei rein illustrativen Fotos ohne persönlichen Bezug gilt. Sobald Namensnennung, Funktionsbeschreibung oder individuelles Zitat hinzukommen, überwiegen regelmäßig die Interessen des ausgeschiedenen Beschäftigten. Unternehmen müssen die Bilder dann unverzüglich von Website, Social-Media-Profilen, Newslettern und Druckerzeugnissen entfernen. Deutsche Gerichte sprechen bei Verstößen typischerweise 1.000 bis 5.000 Euro Schadensersatz zu.

Welchen Schadensersatz kann ich bei unerlaubten Fotos verlangen?

Anspruchsgrundlagen sind § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und Art. 82 DSGVO. Der EuGH hat in Österreichische Post (Rs. C-300/21, 2023) klargestellt, dass kein Erheblichkeitsschwellenwert gilt. Je nach Einzelfall sprechen Gerichte bei unzulässigen Veröffentlichungen Geldentschädigungen aus, die bei einfachen Verstößen im dreistelligen Bereich beginnen, bei Mitarbeiterfotos nach Kündigung oft 1.000 bis 5.000 Euro erreichen und bei Intimbildern deutlich darüber liegen können. Bei prominenten Personen in Lifestyle-Berichterstattung können sechsstellige Beträge erreicht werden. Hinzu kommen Anwaltskosten und Vertragsstrafen aus Unterlassungserklärungen.

Was kann ich gegen KI-Deepfakes meines Bildes tun?

Deepfakes verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG, auch wenn das Ausgangsbild legal veröffentlicht war. Das LG Berlin II hat am 20. August 2025 (2 O 202/24) eine fiktive Lizenzgebühr von 2.000 Euro pro Videoclip bei KI-basierter Stimmenklonierung zugesprochen – die Argumentation ist auf Bild-Deepfakes übertragbar. Ab dem 2. August 2026 verpflichtet Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 zur maschinenlesbaren Kennzeichnung. Im Strafrecht liegt ein Entwurf für § 201b StGB vor, der Deepfakes mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohen soll.

Wie bekomme ich ein ungewolltes Bild schnell aus dem Netz?

Das bewährte Fünf-Schritte-Vorgehen: Erstens Beweise sichern (Screenshots mit URL, Datum, Account-Name). Zweitens die Plattform über das eingebaute Meldesystem informieren – Bearbeitungszeiten liegen zwischen 24 Stunden und mehreren Wochen. Drittens den Verantwortlichen direkt mit Fristsetzung anschreiben. Viertens bei Ausbleiben eine anwaltliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung versenden. Fünftens bei Dringlichkeit eine einstweilige Verfügung beim Landgericht beantragen – Gerichte entscheiden in eindeutigen Fällen oft sehr kurzfristig. Die Dringlichkeitsfrist beträgt bei vielen Gerichten etwa einen Monat.

Wie lange gilt das Recht am eigenen Bild nach dem Tod?

§ 22 Satz 3 KUG verlängert die Einwilligungspflicht um zehn Jahre nach dem Tod der abgebildeten Person. Einwilligungsberechtigt sind in gestaffelter Reihenfolge Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder und ersatzweise Eltern. Der BGH hat die Vererblichkeit der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts anerkannt, diese Schutzdauer aber auf zehn Jahre begrenzt.

Noch offene Fragen?

Wir sichern Beweise, mahnen ab und setzen schnelle Löschung sowie Schadensersatz durch - vom Mitarbeiterfoto bis zum KI-Deepfake.

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