Recht am eigenen Bild verständlich erklärt
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Das Wichtigste in Kürze
- Was schützt das Recht am eigenen Bild?
- Ob Mitarbeiterfoto, Kita-Aufnahme, Intimbild oder KI-Deepfake: Das Recht am eigenen Bild verlangt nach § 22 Kunsturhebergesetz die Einwilligung jeder erkennbaren Person - ohne sie ist die Veröffentlichung rechtswidrig und zieht Unterlassungs-, Löschungs- und Schadensersatzansprüche nach sich.
- Wie hoch ist der Schadensersatz bei Bildrechtsverletzungen?
- Mitarbeiterfotos nach Kündigung kosten Unternehmen regelmäßig mehrere Tausend Euro, bei Intimbildern und Deepfakes drohen zusätzlich Strafanzeigen und Geldentschädigung, deren Höhe vom Einzelfall abhängt.
- Welche Schritte führen zur schnellen Löschung?
- Wer schnell und beweissicher vorgeht, bekommt ungewollte Bilder meist in Tagen aus dem Netz - Standardvorlagen reichen hier nicht, jeder Fall braucht eine individuelle Strategie.
Individuelle Prüfung
Jeder Fall ist speziell. Lassen Sie uns Ihren Sachverhalt unverbindlich prüfen.
Ein Foto, das ohne Einwilligung im Netz landet, ist selten nur ein kleines Ärgernis. Es kostet Nerven, manchmal die Karriere, im schlimmsten Fall den Ruf.
Betroffen sind längst nicht nur Prominente. Kita-Fotos auf der Facebook-Seite des Trägers, Mitarbeiterporträts auf der ehemaligen Firmenwebsite, Urlaubsschnappschüsse auf der WhatsApp-Story einer flüchtigen Bekanntschaft, Intimaufnahmen, die ein Ex-Partner weiterleitet: Die Fallkonstellationen sind so vielfältig wie die Plattformen, auf denen Bilder heute kursieren.
Dieser Ratgeber beantwortet drei Fragen:
- Welche rechtlichen Grundlagen schützen Ihr Bild in Deutschland, und wie verhalten sich Kunsturhebergesetz und DSGVO zueinander?
- In welchen Ausnahmefällen dürfen Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht werden, und wo verläuft die Grenze bei Kindern, Mitarbeitern oder Deepfakes?
- Welche konkreten Schritte führen am schnellsten zur Löschung, zu Schadensersatz und zu strafrechtlicher Verfolgung, wenn ein Bild bereits im Umlauf ist?
Was bedeutet das Recht am eigenen Bild?
Nach § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Die Unterscheidung zwischen Aufnahme und Veröffentlichung
Ob ein Foto entstehen durfte, ist eine andere Frage, als ob es veröffentlicht werden darf.
Diese Trennung erklärt, warum Passanten im Café fotografiert werden dürfen, das Bild aber nicht ungefragt auf Instagram landen darf.
Was eine erkennbare Person ausmacht
Kein Freibrief durch Verpixelung
Selbst wenn das Gesicht verfremdet ist, kann die abgebildete Person identifizierbar bleiben, etwa durch Tätowierungen, Kleidung oder den Kontext des Posts. Redaktionen und Content-Creator dürfen sich auf Verpixelung allein nicht verlassen.
Wann das Recht am eigenen Bild greift und wann nicht
Wie verhalten sich das Kunsturhebergesetz und die DSGVO zueinander?
Das Verhältnis zwischen Kunsturhebergesetz und Datenschutz-Grundverordnung ist eine der umstrittensten Fragen des deutschen Bildrechts. Seit dem 25.
Das KUG gilt weiter, aber nicht unbegrenzt
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. Januar 2021 (Az. I ZR 207/19) die Frage, ob die §§ 22, 23 KUG nach Inkrafttreten der DSGVO für journalistisch-publizistische Zwecke als Umsetzung der Öffnungsklausel des Art. 85 DSGVO weiterhin anwendbar sind, ausdrücklich offengelassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 26. Februar 2008 (Az. 1 BvR 1602/07, 1 BvR 1606/07 und 1 BvR 1626/07) das abgestufte Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG ausdrücklich als verfassungskonform anerkannt.
Wann die DSGVO den Vorrang hat
Warum die Unterscheidung in der Praxis wichtig ist
Abwägung nach KUG und DSGVO führt meist zum gleichen Ergebnis
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Abwägung nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG und die Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in der Regel zum gleichen Ergebnis.
Das entlastet Gerichte, entbindet Verantwortliche aber nicht von einer sauberen datenschutzrechtlichen Prüfung im Einzelfall, insbesondere bei Rechtsgrundlagen, Informationspflichten und Dokumentation.
Wann ist eine Veröffentlichung ohne Einwilligung erlaubt?
Ohne Einwilligung ist eine Veröffentlichung nur zulässig, wenn einer der vier gesetzlichen Ausnahmetatbestände des § 23 Abs. 1 KUG greift und zusätzlich keine berechtigten Interessen der abgebildeten Person nach § 23 Abs. 2 KUG überwiegen.
Personen der Zeitgeschichte
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. März 2007 (Az. VI ZR 51/06) das abgestufte Schutzkonzept begründet und klargestellt, dass der Persönlichkeitsschutz umso schwerer wiegt, je geringer der Informationsgehalt der Bildberichterstattung zu einer Frage von allgemeinem Interesse ist.
Prominenz allein reicht also nicht.
Beiwerk neben Landschaft oder Örtlichkeit
Versammlungen und öffentliche Veranstaltungen
Höheres Kunstinteresse
Der vierte Ausnahmetatbestand schützt künstlerische Werke.
Die Abwägungsschranke des § 23 Abs. 2 KUG
Wann ist eine Einwilligung wirksam und wann nicht mehr?
Formanforderungen an die Einwilligung
Für die DSGVO gelten strengere Maßstäbe.
Einwilligung bei Kindern und Jugendlichen
Bei Minderjährigen ist besondere Vorsicht geboten.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in seinem Beschluss vom 24. Mai 2018 (Az. 13 W 10/18) entschieden, dass für die Veröffentlichung von Fotos minderjähriger Kinder auf einer Internetseite die Einwilligung beider sorgeberechtigter Eltern erforderlich ist.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 20. Juli 2021 (Az. 1 UF 74/21) klargestellt, dass bei Streit der Eltern über die Veröffentlichung von Kinderfotos in sozialen Netzwerken gemäß § 1628 BGB das Alleinentscheidungsrecht einem Elternteil übertragen werden kann, um unerlaubte Veröffentlichungen zu verfolgen.
Widerruf der Einwilligung
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Februar 2015 (Az. 8 AZR 1011/13) entschieden, dass eine schriftlich erklärte Einwilligung eines Arbeitnehmers in die Verwendung seines Bildes für allgemeine Werbezwecke grundsätzlich auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortwirkt, sofern sie nicht individualisierten Werbecharakter hatte und der Widerruf eines plausiblen Grundes bedarf.
Einwilligung bei Mitarbeitern
Die rechtlich sauberste Lösung ist eine schriftliche, zweckgebundene und widerrufliche Einwilligung, die Folgendes enthält: Angabe der verwendeten Medien (Website, Social Media, Prospekte), Dauer der Nutzung, Hinweis auf das jederzeitige Widerrufsrecht, Zusicherung der Entfernung binnen eines klar definierten Zeitraums nach Widerruf, Information über die Rechtsgrundlagen nach Art. 13 DSGVO.
Welche Rechte haben Betroffene bei einem unerlaubten Foto?
Wer rechtswidrig abgebildet wird, hat eine Reihe von zivil-, datenschutz- und strafrechtlichen Werkzeugen zur Verfügung. Welches Mittel das richtige ist, hängt vom Ziel ab: schnelle Entfernung, Abschreckung für die Zukunft, finanzielle Kompensation oder strafrechtliche Sanktion.
Löschung verlangen
Der wichtigste Anspruch ist der Beseitigungsanspruch. Er stützt sich zivilrechtlich auf § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB analog in Verbindung mit § 823 BGB und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, datenschutzrechtlich auf Art. 17 DSGVO.
Unterlassung durchsetzen
Der Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog richtet sich gegen künftige Wiederholungen.
Schadensersatz und Geldentschädigung
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 4. Mai 2023 (Rs. C-300/21, Österreichische Post) klargestellt, dass ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO keine besondere Erheblichkeitsschwelle voraussetzt, der Geschädigte den konkreten Schaden aber darlegen muss.
Auskunft nach der DSGVO
Oft ist zunächst unklar, wer ein Bild wann und in welchem Umfang gespeichert hat.
Strafanzeige
Bei besonders schweren Fällen ergänzt das Strafrecht die zivilrechtlichen Ansprüche.
Was tun bei einer akuten Bildrechtsverletzung im Netz?
Die ersten Stunden nach einer Veröffentlichung entscheiden häufig darüber, wie weit sich ein Bild verbreitet. Das folgende Fünf-Schritte-Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt.
- Beweise sichern. Screenshots mit vollständiger URL, Datum, Uhrzeit und Account-Name anfertigen. Ergänzend das gesamte Profil, Post-Umfeld und alle Reaktionen (Kommentare, geteilte Inhalte) dokumentieren. Ein Notar kann eine gerichtlich belastbare Archivierung erzeugen; Internetarchive wie die Wayback Machine liefern häufig verwertbare Archivkopien, haben aber nicht automatisch die formale Beweiskraft einer notariellen Urkunde.
- Plattform melden. Die eingebauten Meldefunktionen der Plattformen nutzen. Die Bearbeitungszeit liegt je nach Anbieter zwischen wenigen Stunden und mehreren Wochen.Parallel können Rechteverletzungs-Formulare der Betreiber verwendet werden.
- Direktkontakt zum Verantwortlichen. Eine kurze, sachliche Aufforderung per Nachricht oder E-Mail mit klarer Fristsetzung. Viele Konflikte lassen sich ohne Anwalt lösen, wenn der Uploader unter Zeitdruck erkennt, dass eine Eskalation droht.
-
Anwaltliche Abmahnung. Bei ausbleibender Reaktion folgt eine formelle Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung.Sie setzt die Wiederholungsgefahr herab und ermöglicht Kostenerstattung.
- Einstweilige Verfügung. Bei Dringlichkeit, hoher Reichweite oder drohender Eskalation ist der Antrag auf einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht das schärfste Schwert.Gerichte entscheiden bei eindeutigen Fällen oft binnen 24 bis 72 Stunden.
Dringlichkeitsfrist beachten
Für einstweilige Verfügungen gilt bei den meisten Landgerichten eine ungeschriebene Dringlichkeitsfrist von etwa einem Monat. Wer zu lange wartet, verliert den Eilrechtsschutz und muss auf das reguläre Klageverfahren umschwenken.
Für die schriftliche Dokumentation eigener Schritte und zur Beweissicherung hilft das folgende Muster:
- Screenshots mit Metadaten - URL vollständig, Datum und Uhrzeit sichtbar, Account-Name und Followerzahl dokumentieren.
- Umfeld der Veröffentlichung - Kommentare, Shares, Reichweite, Einordnung im Profil (privat oder öffentlich).
- Zusätzliche Veröffentlichungsorte - Suche nach Reposts, Fake-Profilen, Drittplattformen.
- Kommunikationsverlauf - Nachrichten an den Uploader, Antworten, Blockierungen.
- Zeugen - Wer hat das Bild ebenfalls gesehen? Wann? In welchem Kontext?
Wie gelingt die Meldung auf Social-Media-Plattformen?
Jede Plattform hat ein eigenes Meldesystem, eigene Reaktionszeiten und eigene Erfolgsquoten. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kanäle zusammen.
| Plattform | Wichtigster Meldeweg | Erfahrungsgemäßer Bearbeitungszeitraum |
|---|---|---|
| Instagram und Facebook | App-Meldung über Drei-Punkte-Menü am Beitrag, ergänzend Rechteverletzungs-Formular im Help Center | 24 Stunden bis einige Wochen |
| TikTok | Meldung direkt im Video, ergänzend Privacy Inquiry im Safety Center | Wenige Tage |
| X (vormals Twitter) | Meldung im Post, ergänzend Privacy-Formular in der Help-Center-Kategorie | Oft langsam, teilweise mehrere Wochen |
| Beitrag über Drei-Punkte-Menü melden, Kategorie Rechteverletzung wählen | Einige Tage | |
| YouTube | Datenschutzbeschwerde über Google-Formular (statt regulärem Flagging) | In der Praxis oft einige Tage bis Wochen |
| Google-Suche | Offizielles Google-Formular zur Entfernung persönlicher Informationen aus der Suche | Je nach Fall meist wenige Tage bis einige Wochen |
| WhatsApp und Telegram | Nur Blockierung, bei Gruppen Admin-Kontakt, Strafanzeige bei strafbarem Inhalt | Sofort, aber Inhalt bleibt verfügbar |
| Reddit und Imageboards | Subreddit-Moderation, anschließend Admin-Eskalation per E-Mail | Variabel, oft langsam |
Die Meldewege ersetzen keinen anwaltlichen Anspruch gegen den Uploader, sind aber als erste Stufe effektiv. Besonders bei eindeutigen Intimbildaufnahmen greifen Meldesysteme zuverlässig, weil die Plattformen unter der Pflicht nach Art. 16 des Digital Services Act stehen, offenkundig rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu entfernen.
Wenn die Plattform die Meldung ablehnt
Eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende der Durchsetzung. In diesen Fällen bleiben drei Optionen: eine erneute, detailliertere Meldung mit klarer rechtlicher Begründung, die Einschaltung eines Anwalts mit Abmahnung direkt gegen den Betreiber sowie eine einstweilige Verfügung gegen die Plattform selbst.
Spezialweg für Intimbilder
Welche Spezialkonstellationen sind besonders heikel?
Mitarbeiterfotos nach Kündigung
Eine der häufigsten Konfliktlagen: Das Foto steht auf der Firmenwebsite, der Arbeitnehmer ist längst weg, die Firma weigert sich, das Bild zu entfernen.
Die Gerichte werden hier immer strenger. Im arbeitsrechtlichen Kontext zieht das Bundesarbeitsgericht die Maßstäbe des § 26 BDSG als ergänzende Rechtsgrundlage heran.
Kinderfotos in Kita, Schule und Verein
Kinderfotos gelten rechtlich als besonders schutzbedürftig.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 5. Oktober 2004 (Az. VI ZR 255/03) entschieden, dass Kinder einen besonderen Schutz vor Bildveröffentlichungen genießen und die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich ist, wobei die Abwägung streng zugunsten des Kindes auszulegen ist.
Einrichtungen sollten mehrere Regeln beachten:
- Beide sorgeberechtigten Elternteile einholen - pauschale Erklärungen eines Elternteils reichen nicht aus, vor allem nicht bei getrennt lebenden Eltern.
- Zweckgebundene Einwilligung - Kita-Website, Schul-Jahrbuch, Vereins-Instagram und lokale Presse sind jeweils separat zu benennen.
- Jährliche Überprüfung - Einwilligungen veralten; bei Klassenwechsel oder Vereinswechsel sollten sie erneuert werden.
- Alters-Differenzierung - ab etwa 14 Jahren zusätzliche Einwilligung des Kindes.
- Rückzugsprotokoll - Prozess für Widerruf und unverzügliche Entfernung definieren, inklusive Druckerzeugnisse.
Ein häufiger Streitpunkt ist das Sharenting, also das Posten von Kinderfotos durch Eltern oder Großeltern. Hier kollidieren elterliche Sorge und Persönlichkeitsrecht des Kindes.
Intimbilder und nicht einvernehmliche Verbreitung
Die Verbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung, häufig als Revenge Porn bezeichnet, gehört zu den gravierendsten Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Sie ist in mehrfacher Hinsicht sanktioniert.
Nach § 201a Abs. 2 StGB macht sich strafbar, wer unbefugt eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
Zusätzlich greift § 33 KUG bei Verbreitung entgegen §§ 22, 23 KUG, bei Minderjährigen kommt § 184b StGB hinzu, bei heimlichen Aufnahmen des Intimbereichs § 184k StGB. Für Betroffene ist der schnellste Weg oft eine Kombination aus Strafanzeige, StopNCII-Registrierung und Plattform-Abmahnung über einen auf Medienrecht spezialisierten Anwalt.
KI-Deepfakes und Nudify-Apps
Ein eigenes Problemfeld entsteht durch KI-generierte Bilder und Videos.
Das Landgericht Berlin II hat in seinem Urteil vom 20. August 2025 (Az. 2 O 202/24) entschieden, dass die KI-basierte unautorisierte Nachbildung der Stimme eines bekannten Synchronsprechers das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt und eine fiktive Lizenzgebühr in Höhe von 2.000 Euro pro Videoclip rechtfertigt.
Die Entscheidung ist auf KI-generierte Bilder und Videos übertragbar, weil sie denselben rechtlichen Eingriff in die Identitätsabbildung betrifft. Parallel verschärft der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) die Pflichten von Anbietern.
Nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, die synthetische Bild-, Audio- oder Videoinhalte erzeugen, ab dem 2. August 2026 sicherstellen, dass die Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet sind und Deepfakes als künstlich erzeugt oder manipuliert offengelegt werden.
Im deutschen Strafrecht bewegt sich ebenfalls einiges. Der Bundesrat hat einen Entwurf für einen neuen § 201b StGB vorgelegt, der digitale Fälschungen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedrohen soll.
Postmortales Bildnisrecht
Der Schutz endet nicht mit dem Tod. § 22 S. 3 KUG verlängert die Einwilligungspflicht um zehn Jahre nach dem Tod der abgebildeten Person.
Heimliche Aufnahmen und Upskirting
Street Photography
Die Straßenfotografie bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und Persönlichkeitsrecht.
Vereinsfotos und Mannschaftsbilder
Vereine stehen häufig vor der Frage, ob eine einmalige Satzungsklausel genügt. Die Praxis der Landesdatenschutzbehörden ist klar: Für Vereinsinterna, Wettkämpfe und das Vereinsleben kann Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage dienen, wenn das berechtigte Interesse des Vereins die Interessen der Mitglieder überwiegt. Für Veröffentlichungen auf öffentlich zugänglichen Websites, Social-Media-Profilen des Vereins oder in externer Presse ist die Schwelle höher; eine ausdrückliche Einwilligung ist der sichere Weg. Vereine sollten zudem ein sichtbares Widerspruchsrecht einräumen und auf Veranstaltungen Kennzeichen für Personen bereitstellen, die nicht fotografiert werden möchten.
Eventfotos und Hochzeiten
Bei Firmenfeiern, Messen, Sommerfesten und vergleichbaren Veranstaltungen empfiehlt sich eine Kombination aus klarem Hinweis auf der Einladung, Schildern am Eingang und der Benennung einer Ansprechperson für Opt-out-Wünsche.
Mit welchen Kosten und Streitwerten müssen Sie rechnen?
Die wirtschaftliche Dimension ist für viele Betroffene und Verwender der zentrale Entscheidungsfaktor. Die folgende Tabelle zeigt typische Größenordnungen aus der jüngeren deutschen Rechtsprechung und Literatur.
| Fallkonstellation | Typische Größenordnung | Rechtliche Grundlage |
|---|---|---|
| Einfaches Foto ohne Nacktheit, geringe Reichweite | 1.000 bis 3.000 Euro | § 823 BGB, APR, Art. 82 DSGVO |
| Mitarbeiterfoto auf Website nach Kündigung | 1.000 bis 5.000 Euro | § 823 BGB, APR, Art. 82 DSGVO, § 26 BDSG |
| Unerlaubtes Foto in diskriminierendem Kontext | Mehrere Tausend Euro | § 823 BGB, APR |
| Nacktbild, mittlere Verbreitung | 5.000 bis 10.000 Euro | § 823 BGB, APR, § 201a StGB |
| Nacktbild, große Reichweite oder Prominenz | 15.000 bis 30.000 Euro | § 823 BGB, APR, § 201a StGB |
| KI-generiertes Deepfake-Bild oder -Video | Ab wenigen Tausend Euro, Tendenz steigend | § 823 BGB, APR, Art. 82 DSGVO |
| Heimliche Intim- oder Upskirting-Aufnahme | 5.000 bis 40.000 Euro zuzüglich Strafverfahren | § 201a StGB, § 184k StGB, § 823 BGB |
| Prominenten-Foto in Lifestyle-Berichterstattung (Extremfall) | Bis sechsstellige Beträge | EGMR Caroline-Rechtsprechung, § 823 BGB |
Hinzu kommen Kosten für die Rechtsdurchsetzung.
Welche häufigen Fehlvorstellungen kosten am meisten?
Viele Rechtsstreitigkeiten entstehen aus verbreiteten Irrtümern. Die folgenden Missverständnisse gehören zu den häufigsten und führen regelmäßig zu Abmahnungen und Schadensersatzforderungen:
- Im öffentlichen Raum darf jeder jeden fotografieren und veröffentlichen - falsch. Die Verbreitung unterliegt auch im öffentlichen Raum den Einschränkungen des Kunsturhebergesetzes.
- Bei Gruppenfotos braucht niemand zustimmen - falsch. Jede erkennbare Person muss grundsätzlich einwilligen, es sei denn eine der Ausnahmen greift.
- Mit Gesichtsverpixelung ist alles erlaubt - falsch. Erkennbarkeit kann sich aus Tattoos, Kleidung, Umfeld oder Begleittext ergeben.
- Schweigen gilt als Einwilligung - falsch. Einwilligungen müssen aktiv erklärt werden; Schweigen reicht nicht.
- Minderjährige entscheiden selbst - falsch. Grundsätzlich sind die Sorgeberechtigten zuständig; eine Beteiligung des Kindes wird erst mit zunehmender Einsichtsfähigkeit wichtig.
- Eine Einwilligung gilt ewig - falsch. Nach DSGVO jederzeit widerrufbar, nach KUG bei plausiblem Grund.
- Screenshots sind keine Veröffentlichung - falsch. Jede Weiterleitung, auch in private Gruppen, ist eine Verbreitungshandlung.
- Ich besitze das Foto, also darf ich es teilen - falsch. Urheberrecht des Fotografen und Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person sind zwei getrennte Ebenen.
- Journalisten dürfen alles - falsch. Auch sie sind an §§ 22, 23 KUG und die Abwägungsschranke des Abs. 2 gebunden.
- Ein Bild auf privater Story ist privat - falsch. Jede Veröffentlichung gegenüber einem ausgewählten Kreis ist eine öffentliche Zurschaustellung.
- Heimliches Filmen der Nachbarn aus dem eigenen Fenster ist erlaubt, solange niemand verletzt wird - falsch. Eine gerichtete Kamera auf fremdes Eigentum kann bereits Unterlassungsansprüche auslösen.
- Drohnen über fremdem Grund dürfen frei filmen - falsch. Der Anflug und die Aufnahme umfriedeter Grundstücke ist regelmäßig unzulässig.
- Lösche ich das Bild, ist alles erledigt - falsch. Screenshots, Archive und Reposts bestehen fort und müssen bei Bedarf gesondert entfernt werden.
Warum die Trennung zwischen Bildrechten und Urheberrecht oft verwechselt wird
Wie lassen sich Bildrechte im Betrieb sauber organisieren?
Unternehmen, Vereine und Bildungseinrichtungen können viele Streitigkeiten vermeiden, wenn sie ihre Bildprozesse strukturieren. Ein durchdachter Prozess deckt vier Ebenen ab: rechtliche Grundlagen, Dokumentation, technische Umsetzung und klare Verantwortlichkeiten.
- Rechtsgrundlage klären - Einwilligung oder berechtigtes Interesse, je nach Kontext.
- Zweckbindung definieren - Welche Nutzung ist abgedeckt, welche nicht?
- Dauer und Widerruf regeln - Bis wann gilt die Einwilligung, wie erfolgt der Widerruf?
- Informationspflichten erfüllen - Art. 13 DSGVO-Hinweise in die Einwilligungserklärung einbauen.
- Dokumentation zentral ablegen - Einwilligungen und Widerrufe prüfbar archivieren.
- Entfernungsprozess etablieren - Wer kümmert sich bei Widerruf oder Kündigung, in welcher Frist?
- Schulung der Beteiligten - Fotografen, HR, Marketing, Redaktion und Ehrenamtliche sensibilisieren.
- Externe Dienstleister verpflichten - Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO mit Fotografen, Bildagenturen und Hostern schließen; Details im Ratgeber zum Auftragsverarbeitungsvertrag.
Wer ein Model Release für gewerbliche Shootings benötigt, sollte darin Zweck, Nutzungsgebiete (Print, Online, Social Media, Werbefilme), Dauer, Honorar, Bearbeitungsrecht und Widerrufsregelung klar benennen. Pauschale Vorlagen aus dem Internet decken die deutschen DSGVO-Pflichten häufig nicht vollständig ab und werden von Gerichten zunehmend kritisch geprüft.
Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
Nicht jede Bildrechtsverletzung braucht sofort anwaltlichen Beistand. In vielen Fällen reicht eine sachliche Meldung an die Plattform oder ein direktes Gespräch mit dem Uploader. Anwaltliche Unterstützung wird dann wichtig, wenn eine Reaktion ausbleibt, wenn die Verbreitung hohe Reichweite hat, wenn finanzielle Ansprüche durchgesetzt werden sollen, wenn strafrechtliche Aspekte wie Intimbildmissbrauch oder Deepfakes eine Rolle spielen, oder wenn auf Arbeitgeberseite ein Mitarbeiter sein Foto nicht entfernt bekommt.
Wer frühzeitig einen Überblick über Aussichten, Kosten und Zeitschiene haben möchte, profitiert von einer kurzen, strukturierten Ersteinschätzung. Wir unterstützen bei der Beweissicherung, formulieren die Abmahnung, bereiten die einstweilige Verfügung vor und begleiten Strafanzeigen. Bei Deepfakes und Intimbildfällen arbeiten wir eng mit spezialisierten Opferberatungsstellen zusammen, weil die schnelle Entfernung im Vordergrund steht.
Die rechtliche Lage zum eigenen Bild ist tragfähig, aber technisch komplex: die klassischen Regeln des Persönlichkeitsrechts, die Datenschutzvorgaben, strafrechtliche Instrumente und die neuen europäischen Vorgaben zu Plattformen und künstlicher Intelligenz greifen ineinander. Wer die Instrumente kennt und ruhig einsetzt, hat in der Regel gute Chancen, ein ungewolltes Bild aus dem Netz zu bekommen und zusätzlich Kompensation durchzusetzen. Entscheidend ist, die ersten Schritte schnell und beweissicher zu dokumentieren und den richtigen Hebel zur richtigen Zeit anzusetzen.
Antworten auf einen Blick
Häufige Fragen
Die häufigsten Fragen zum Thema, kompakt beantwortet. Für die vollständige Einordnung bleiben die Abschnitte oben maßgeblich.
Was ist das Recht am eigenen Bild?
Das Recht am eigenen Bild gibt jeder erkennbaren Person die Kontrolle darüber, ob und in welchem Kontext ihr Bildnis veröffentlicht wird. Es ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und ist in § 22 KunstUrhG verankert: Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Der Schutz gilt seit 1907 und wurde vom BVerfG 2008 als verfassungskonformes abgestuftes Schutzkonzept bestätigt. Es schützt nicht den Fotografen (das ist Urheberrecht), sondern die abgebildete Person.
Wann darf ein Foto ohne Einwilligung veröffentlicht werden?
§ 23 Abs. 1 KUG nennt vier abschließende Ausnahmen: Personen der Zeitgeschichte in Verbindung mit öffentlichem Wirken, Beiwerk neben Landschaften oder Örtlichkeiten, Teilnehmer öffentlicher Versammlungen wie Demonstrationen oder Konzerte und Bildnisse im höheren Interesse der Kunst. Alle Ausnahmen stehen unter dem Vorbehalt des § 23 Abs. 2 KUG – berechtigte Interessen der abgebildeten Person dürfen nicht verletzt werden. Der BGH hat am 6. März 2007 (VI ZR 51/06) klargestellt, dass der Persönlichkeitsschutz umso schwerer wiegt, je geringer der Informationsgehalt der Bildberichterstattung ist.
Gilt das KUG noch neben der DSGVO?
Ja, für journalistisch-publizistische Zwecke bleibt das KUG über die Öffnungsklausel des Art. 85 DSGVO weiter anwendbar. Der BGH hat im Urlaubslotto-Urteil (I ZR 207/19, 2021) diese Parallelanwendung bestätigt. Außerhalb des Medienprivilegs – bei Vereinsfotos, Mitarbeiterporträts oder Eventbildern – dominiert die DSGVO mit Art. 6 als Rechtsgrundlage. Die Abwägung nach KUG und DSGVO führt nach der BGH-Rechtsprechung in der Regel zum gleichen Ergebnis, die DSGVO bringt aber zusätzliche Dokumentations- und Informationspflichten nach Art. 13.
Brauche ich für Kinderfotos die Zustimmung beider Eltern?
Ja. Das OLG Oldenburg hat am 24. Mai 2018 (13 W 10/18) entschieden, dass die Veröffentlichung von Fotos minderjähriger Kinder auf Internetseiten die Einwilligung beider sorgeberechtigter Eltern erfordert. Die Veröffentlichung ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung nach § 1687 BGB. Ab etwa 14 Jahren wird zusätzlich die eigene Einwilligung des Kindes empfohlen (Doppel-Einwilligung). Bei Streit zwischen getrennt lebenden Eltern kann das Familiengericht nach § 1628 BGB das Alleinentscheidungsrecht übertragen.
Was passiert mit Mitarbeiterfotos nach einer Kündigung?
Das BAG hat am 19. Februar 2015 (8 AZR 1011/13) entschieden, dass die Fortwirkung einer Einwilligung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur bei rein illustrativen Fotos ohne persönlichen Bezug gilt. Sobald Namensnennung, Funktionsbeschreibung oder individuelles Zitat hinzukommen, überwiegen regelmäßig die Interessen des ausgeschiedenen Beschäftigten. Unternehmen müssen die Bilder dann unverzüglich von Website, Social-Media-Profilen, Newslettern und Druckerzeugnissen entfernen. Deutsche Gerichte sprechen bei Verstößen typischerweise 1.000 bis 5.000 Euro Schadensersatz zu.
Welchen Schadensersatz kann ich bei unerlaubten Fotos verlangen?
Anspruchsgrundlagen sind § 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und Art. 82 DSGVO. Der EuGH hat in Österreichische Post (Rs. C-300/21, 2023) klargestellt, dass kein Erheblichkeitsschwellenwert gilt. Je nach Einzelfall sprechen Gerichte bei unzulässigen Veröffentlichungen Geldentschädigungen aus, die bei einfachen Verstößen im dreistelligen Bereich beginnen, bei Mitarbeiterfotos nach Kündigung oft 1.000 bis 5.000 Euro erreichen und bei Intimbildern deutlich darüber liegen können. Bei prominenten Personen in Lifestyle-Berichterstattung können sechsstellige Beträge erreicht werden. Hinzu kommen Anwaltskosten und Vertragsstrafen aus Unterlassungserklärungen.
Was kann ich gegen KI-Deepfakes meines Bildes tun?
Deepfakes verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild nach § 22 KUG, auch wenn das Ausgangsbild legal veröffentlicht war. Das LG Berlin II hat am 20. August 2025 (2 O 202/24) eine fiktive Lizenzgebühr von 2.000 Euro pro Videoclip bei KI-basierter Stimmenklonierung zugesprochen – die Argumentation ist auf Bild-Deepfakes übertragbar. Ab dem 2. August 2026 verpflichtet Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 zur maschinenlesbaren Kennzeichnung. Im Strafrecht liegt ein Entwurf für § 201b StGB vor, der Deepfakes mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohen soll.
Wie bekomme ich ein ungewolltes Bild schnell aus dem Netz?
Das bewährte Fünf-Schritte-Vorgehen: Erstens Beweise sichern (Screenshots mit URL, Datum, Account-Name). Zweitens die Plattform über das eingebaute Meldesystem informieren – Bearbeitungszeiten liegen zwischen 24 Stunden und mehreren Wochen. Drittens den Verantwortlichen direkt mit Fristsetzung anschreiben. Viertens bei Ausbleiben eine anwaltliche Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung versenden. Fünftens bei Dringlichkeit eine einstweilige Verfügung beim Landgericht beantragen – Gerichte entscheiden in eindeutigen Fällen oft sehr kurzfristig. Die Dringlichkeitsfrist beträgt bei vielen Gerichten etwa einen Monat.
Wie lange gilt das Recht am eigenen Bild nach dem Tod?
§ 22 Satz 3 KUG verlängert die Einwilligungspflicht um zehn Jahre nach dem Tod der abgebildeten Person. Einwilligungsberechtigt sind in gestaffelter Reihenfolge Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder und ersatzweise Eltern. Der BGH hat die Vererblichkeit der vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts anerkannt, diese Schutzdauer aber auf zehn Jahre begrenzt.
Noch offene Fragen?
Wir sichern Beweise, mahnen ab und setzen schnelle Löschung sowie Schadensersatz durch - vom Mitarbeiterfoto bis zum KI-Deepfake.
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