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Kanzlei für Daten-Compliance · Köln

Anwalt für Datenschutz in Köln - DSGVO-Compliance, Abwehr und laufende Begleitung aus einer Hand

Spezialisierte Kanzlei für Geschäftsführer, Inhouse-Counsel und IT-/HR-Verantwortliche. Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer verbindet präventive DSGVO-Organisation, reaktive Abwehr von Abmahnungen und LDI-Verfahren sowie die externe DSB-Rolle aus einer Hand.

4,9/5 aus 100+ verifizierten Bewertungen
150+ DSGVO-Mandate
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Spezialist für Datenschutz
Erfahrener Rechtsanwalt

Datenschutzrecht für Unternehmen - Ihre Kanzlei in Köln

Anwalt für Datenschutz in Köln - DSGVO-Compliance, Abwehr von Abmahnungen und LDI-Verfahren, externe DSB-Rolle. Kostenlose Ersteinschätzung in 24h.

Datenschutzrecht entscheidet im Jahr 2026 darüber, ob ein Kölner Unternehmen störungsfrei arbeiten kann oder ob eine einzelne Datenpanne, eine LDI-Anfrage oder eine Abmahnung den Betrieb für Wochen lahmlegt. Als spezialisierte Kanzlei in Köln begleiten wir Geschäftsführer, Inhouse-Counsel und IT-/HR-Verantwortliche dabei, die Pflichten aus DSGVO, BDSG, TDDDG, KI-Verordnung und NIS-2-Umsetzungsgesetz beherrschbar zu machen. Die aktuelle Entwicklung ordnen wir im Beitrag aktuelle Entwicklungen zu BGH-DSGVO-Abmahnfähigkeit ein.

Datenschutz ist für Unternehmen kein reines IT-Thema, sondern Haftungsrecht der Geschäftsführung.

Diese Seite beantwortet drei Fragen:

  • Welche Teilbereiche umfasst das Datenschutzrecht und welche Gesetze sind dabei 2026 entscheidend?
  • Wann lohnt sich anwaltliche Beratung und welche Leistungen bieten wir konkret an?
  • Wie laufen Zusammenarbeit und Honorar bei Windweiss ab und was unterscheidet uns vom Kölner Wettbewerb?

Was ist Datenschutzrecht? Definition und Grundlagen

Zentrale Rechtsgrundlage ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ergänzt um das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Für Unternehmen im Rheinland heißt das: Jede Kundenliste, jedes HR-System, jedes Tracking-Pixel auf der Website und jede Cloud-Integration muss sich an diesem Normengeflecht messen lassen. Datenschutzrecht ist damit nicht nur eine Compliance-Disziplin, sondern ein strategischer Rahmen für jedes datengetriebene Geschäftsmodell.

Praktisch fallen darunter nicht nur Kundendaten, sondern auch Bewerber- und Mitarbeiterunterlagen, Lieferantendaten, Besucherlogs, Cookie-IDs und Metadaten aus Server-Protokollen.

Die Auswahl der richtigen Rechtsgrundlage entscheidet regelmäßig über die Zulässigkeit von Marketing-Maßnahmen, HR-Systemen, Tracking und KI-Einführungen.

Datenschutzrecht grenzt sich von verwandten Rechtsgebieten ab, ist mit ihnen aber eng verzahnt. Das IT-Recht regelt Softwareverträge, SaaS-Strukturen und Plattformhaftung; das Arbeitsrecht regelt das Beschäftigtenverhältnis und die Rolle des Betriebsrats; das Wettbewerbsrecht liefert seit 2025 einen eigenständigen Durchsetzungsmechanismus für DSGVO-Verstöße durch Mitbewerber. In der Beratungspraxis überlappen sich diese Felder regelmäßig, etwa wenn die Einführung eines KI-Tools gleichzeitig eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat, eine Datenschutz-Folgenabschätzung und einen neuen Auftragsverarbeitungsvertrag erfordert.

Die wichtigsten Bereiche des Datenschutzrechts

Datenschutzrecht lässt sich für Unternehmen in sechs Handlungsfelder gliedern, die jeweils eigene Pflichten, Fristen und Haftungsrisiken auslösen. Relevant sind die Grundlagen-Compliance (Datenschutzerklärung, Verzeichnis, AVV, TOM), der Beschäftigtendatenschutz, das Online-Marketing mit Cookies und E-Mail-Werbung, der Umgang mit Datenpannen und Aufsichtsverfahren, der internationale Datentransfer sowie neue Regulierungsschichten wie KI-Verordnung, NIS-2 und Data Act. Diese sechs Felder bilden das operative Rückgrat jeder seriösen Datenschutz-Organisation. Wer nur einzelne Felder bespielt, hat in den übrigen strukturelle Lücken, die bei einer Prüfung durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) oder im Gerichtsverfahren regelmäßig zum Bußgeld- oder Haftungsrisiko werden.

Die folgende Übersicht zeigt, welche typischen Mandantenfragen sich in jedem Bereich stellen und welche Pflicht im Zentrum steht.

Wischen
TeilgebietTypische MandantenfragenZentrale Pflicht
Grundlagen-Compliance (DSGVO-Dokumentation)Welche Unterlagen brauchen wir für eine LDI-Prüfung? Wie aktuell ist unser VVT?Art. 13/14, 30, 32 DSGVO
BeschäftigtendatenschutzWie dokumentieren wir HR-Prozesse? Welche Betriebsvereinbarung brauchen wir?§ 26 BDSG, Art. 88 DSGVO
Online-Marketing, Cookies, TrackingIst unser Consent-Banner rechtssicher? Darf der Newsletter ohne Double-Opt-In laufen?§ 25 TDDDG, Art. 6 DSGVO
Datenpannen und AufsichtsverfahrenWer meldet 72 Stunden nach einem Breach? Wie reagieren wir auf eine LDI-Anfrage?Art. 33/34 DSGVO
Internationale DatentransfersReicht das EU-US Data Privacy Framework? Was bei Anbietern ohne Zertifizierung?Art. 44 ff. DSGVO, Schrems II
KI, NIS-2 und Data ActWie kombinieren wir DSGVO mit KI-VO, BSIG und Data Act?Art. 9 KI-VO, Art. 21 NIS-2, Art. 3 Data Act

Zwei Felder verdienen für Unternehmen im Rheinland besondere Aufmerksamkeit. Erstens die Grundlagen-Compliance, weil die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen 2025 laut ihrem 31. Tätigkeitsbericht 18.062 Eingaben registriert hat (ein Plus von rund 45 Prozent gegenüber 2024) und der European Data Protection Board die koordinierte Enforcement-Aktion 2026 gezielt auf die Transparenz- und Informationspflichten nach Art. 12 bis 14 DSGVO legt. Eine unvollständige Datenschutzerklärung ist damit kein formaler Schönheitsfehler mehr, sondern der wahrscheinlichste Prüfanlass. Wie wir eine haftungssichere Datenschutzerklärung individuell erstellen und dabei mit einem Website-Prüfscan Tools, Drittanbieter und Rechtsgrundlagen lückenlos abbilden, zeigen wir auf der dazugehörigen Leistungsseite. Eine strukturierte Einführung in das Gesamtthema bietet unser Ratgeber zur DSGVO-Compliance für Unternehmen; die Vorarbeit für eine saubere Dokumentation beschreibt der Ratgeber zum Datenschutz-Audit.

Zweitens der Umgang mit Auftragsverarbeitern. Fast jedes Unternehmen bezieht heute Cloud-Hosting, CRM-Systeme, Mail-Provider, Payroll-Dienstleister oder Marketing-Automation ein, ohne dass die zugehörigen Verträge regelmäßig juristisch geprüft werden.

Die Grundlagen dazu bündeln wir in unserem Ratgeber zum Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

Wann brauchen Sie einen Anwalt für Datenschutz?

Anwaltliche Datenschutzberatung lohnt sich nicht erst im Krisenfall, sondern meist schon dann, wenn strukturelle Entscheidungen gefällt werden. Fünf Auslöser führen bei unseren Kölner Mandanten regelmäßig zu einer Erstberatung: eine eingegangene Abmahnung oder LDI-Anfrage, eine bereits festgestellte Datenpanne, eine geplante Einführung eines neuen Systems (HR-Software, CRM, KI-Tool), eine Due-Diligence bei Finanzierungsrunde oder Unternehmensverkauf und ein strukturelles Compliance-Defizit, das durch einen B2B-Kunden, eine ISO-Zertifizierung oder einen Audit sichtbar geworden ist. Gemeinsam ist allen fünf Situationen, dass falsche oder zu späte Reaktionen schwer rückgängig zu machen sind und die Folgekosten regelmäßig ein Vielfaches der ursprünglich eingesparten Beratungshonorare betragen.

Sie haben eine DSGVO-Abmahnung oder LDI-Anfrage erhalten

Wer eine Abmahnung wegen einer Datenschutzverletzung erhält - etwa wegen eingebundener Google Fonts, nicht einwilligungskonformer Cookie-Banner oder unvollständiger Informationen nach Art. 13 DSGVO - steht unter Zeitdruck. Kurze Fristen und die beiliegende vorformulierte Unterlassungserklärung sind Standard.

Die LDI NRW fordert im Rahmen von Prüfungen regelmäßig Stellungnahmen und Auskünfte von Verantwortlichen an; hierfür werden in der Praxis meist kurze Fristen gesetzt. Eingegangene Antworten werden geprüft und fließen in das weitere Aufsichtsverfahren ein - bei unzureichender Kooperation können behördliche Maßnahmen bis hin zu Bußgeldern folgen.
Wir prüfen in der ersten Stunde des Mandats drei Punkte: Ist der Abmahnende überhaupt aktivlegitimiert, liegt tatsächlich ein Verstoß vor, und bewegt sich die geforderte Unterlassungserklärung im rechtlich geschuldeten Umfang? Wie wir DSGVO- und Datenschutz-Abmahnungen abwehren und dabei Aktivlegitimation, Rechtsmissbrauch nach § 8c UWG und modifizierte Unterlassungserklärungen zusammendenken, zeigt die Leistungsseite im Detail.

Sie haben eine Datenpanne erkannt

Ein Ransomware-Vorfall, eine versehentlich offen liegende Cloud-Instanz, eine fehlgeleitete Massen-E-Mail oder der Verlust eines Laptops: Datenpannen sind seltener das Problem, sondern meist der Umgang mit ihnen in den ersten 72 Stunden.

Wir begleiten ab dem ersten Anruf: Sachverhaltssicherung, risiko- und meldefähige Beschreibung gegenüber der LDI NRW, Kommunikation mit Betroffenen und Vorbereitung auf mögliche Bußgeld- oder Schadensersatzverfahren. Parallel klären wir die Organisationsfrage für die Zukunft: Wer entscheidet im Ernstfall über eine Meldung, und wie wird diese Entscheidung dokumentiert?

Sie führen ein neues System, KI-Tool oder HR-Produkt ein

Ob M365 Copilot, ChatGPT Enterprise, eine neue Bewerbermanagement-Software oder ein Call-Center-Dialer mit Sprachanalyse: Neue Systeme berühren fast immer gleich mehrere datenschutzrechtliche Pflichten. Typisch sind eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO, eine Neubewertung der Rechtsgrundlage, eine Aktualisierung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten, eine Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und ein neuer Auftragsverarbeitungsvertrag. Wir begleiten diese Projekte aus der rechtlichen Perspektive und stimmen uns mit IT, HR und gegebenenfalls Betriebsrat ab. Zur Vorbereitung solcher Projekte bündeln wir die wichtigsten Fragestellungen im Ratgeber zu KI und Datenschutz im Unternehmen.

Ihr B2B-Kunde, Investor oder Zertifizierer fordert einen Nachweis

Viele große B2B-Auftraggeber verlangen vor Vertragsbeginn Standard-Nachweise zum Datenschutz - z. B. einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Sicherheitszertifikate (z. B. ISO/IEC 27001) oder Prüfberichte (z. B. SOC-Typ-Reports).
Dasselbe gilt für Venture-Capital-Due-Diligence und M&A-Transaktionen, in denen Datenschutzmängel zu Kaufpreisabschlägen oder zu Garantien mit hohem Haftungspotenzial führen.
Wir stellen die benötigten Dokumentenpakete zusammen, verhandeln AVV-Klauseln auf Augenhöhe mit Großkunden und ordnen den tatsächlichen Compliance-Reifegrad ehrlich ein. Wer zuerst einen Ist-Stand gewinnen möchte, findet den operativen Ablauf im Ratgeber zum vertiefende Informationen zu Datenschutz-Audit.

Sie bauen laufende Strukturen auf - externer DSB, Schulung, Retainer

Viele mittelständische Unternehmen erreichen ab etwa 20 Mitarbeitenden einen Punkt, an dem punktuelle Beratung nicht mehr ausreicht. Typische Auslöser sind die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten nach § 38 BDSG, wiederkehrende Pflichten wie die Schulung aller Beschäftigten mit Datenzugriff oder der laufende Betrieb datenintensiver Systeme. Wir übernehmen auf Wunsch die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten, binden diese Rolle in ein Retainer-Modell ein und kombinieren sie mit anwaltlicher Beratung. Der Vorteil liegt in der Integration beider Funktionen: Die gesamte Mandatskommunikation bleibt durch die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 43a BRAO und Art. 38 Abs. 6 DSGVO vertraulich. Den Einstieg in das Thema Schulungspflichten beschreibt unser Ratgeber zur DSGVO-Mitarbeiterschulung.

Datenschutz-Situation unklar? Wir prüfen in der kostenfreien Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden, welche Pflichten akut gelten und welche Schritte in welcher Reihenfolge Sinn ergeben.

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Unsere Leistungen im Datenschutzrecht

Unsere Datenschutzberatung deckt drei aufeinander aufbauende Leistungsbereiche ab: den präventiven Aufbau einer belastbaren DSGVO-Organisation, die reaktive Abwehr von Abmahnungen, Aufsichtsverfahren und Schadensersatzklagen sowie die Begleitung von Sonderthemen in HR, Marketing und KI. Diese Dreiteilung spiegelt die reale Anforderungslandschaft unserer Mandanten wider: Wer nur auf Vorfälle reagiert, baut nie eine belastbare Organisation auf; wer nur Compliance-Dokumente produziert, steht im Ernstfall trotzdem unvorbereitet da. Wir arbeiten in allen drei Bereichen mit festen Prozessen, transparenten Honorarmodellen und einer klaren Erwartung, wie häufig und in welcher Tiefe wir kommunizieren.

DSGVO-Compliance und Dokumentation aufbauen

Der erste Leistungsbereich adressiert Unternehmen, die eine belastbare Datenschutz-Organisation brauchen oder deren bestehende Unterlagen drei bis fünf Jahre alt sind und an der Realität vorbeigehen. Wir beginnen meist mit einer strukturierten Ist-Aufnahme, in der wir Datenschutzerklärungen, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, TOM-Dokumentation, Auftragsverarbeitungsverträge und Rollenverteilung systematisch prüfen. Die Grundlagen dieses Vorgehens beschreiben wir im Ratgeber zur vertiefende Informationen zu DSGVO-Compliance und im Ratgeber zum Datenschutz-Audit 2026. Auf dieser Basis sanieren wir gezielt die Schwachstellen: Wir erstellen eine haftungssichere Datenschutzerklärung mit Website-Prüfscan, die Tools, Drittanbieter, Rechtsgrundlagen und Drittlandtransfers sauber abbildet, und überarbeiten bei Bedarf sämtliche Auftragsverarbeitungsverträge mit Hosting-Providern, Cloud-Dienstleistern und Marketing-Tools entlang der Anforderungen aus unserem Ratgeber zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Parallel richten wir auf Wunsch das laufende Betriebsmodell ein: externer Datenschutzbeauftragter, jährlicher Datenschutzbericht, feste Kommunikationsintervalle mit Geschäftsführung und IT sowie eine klare Eskalationskette für Datenpannen und LDI-Anfragen.

DSGVO-Abmahnungen, LDI-Verfahren und Schadensersatzklagen abwehren

Der zweite Leistungsbereich ist reaktiv und fristgetrieben. Er beginnt, sobald eine Abmahnung, eine Beschwerde bei der LDI NRW, eine Schadensersatzklage oder eine Ransomware-Attacke eingegangen ist. Wir übernehmen die komplette Verteidigung: Prüfung der Aktivlegitimation und eines möglichen Rechtsmissbrauchs, Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung, Schriftsatz gegenüber Aufsichtsbehörden und gerichtliche Vertretung in Zivil- und Verwaltungsverfahren. Wie wir DSGVO-Abmahnungen wegen Google Fonts, Cookie-Banner oder Art. 13 DSGVO abwehren und dabei die Linie des Bundesgerichtshofs zu § 3a UWG sowie zum Rechtsmissbrauch nach § 8c UWG berücksichtigen, zeigt die Leistungsseite im Detail. Im Ernstfall eines Data Breach übernehmen wir zusätzlich die 72-Stunden-Meldung nach Art. 33 DSGVO, die Kommunikation mit Betroffenen nach Art. 34 DSGVO und die spätere Verteidigung gegen mögliche Bußgeldbescheide vor dem Verwaltungsgericht Köln. Den Hintergrund zur zivilrechtlichen Schadensersatz-Rechtsprechung - insbesondere die BGH-Entscheidungen aus 2024 und 2025 zum bloßen Kontrollverlust - binden wir in jede Verteidigungsstrategie ein.

Abmahnung, LDI-Bescheid oder Datenpanne? Wir reagieren innerhalb von 24 Stunden, sichern Fristen und prüfen Ihre Handlungsoptionen - kostenfrei und ohne Mandatsverpflichtung.

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Datenschutz in HR, Marketing und KI-Projekten

Der dritte Leistungsbereich bündelt Sonderthemen, die für B2B-Unternehmen 2026 regelmäßig relevant werden und in klassische DSGVO-Checklisten oft nicht passen. Im HR-Bereich begleiten wir die Einführung neuer Personalsysteme, schreiben Betriebsvereinbarungen zu Videoüberwachung, Leistungs- und Verhaltenskontrolle, IT-Nutzung und Homeoffice und bilden Beschäftigte verbindlich in den Anforderungen nach § 26 BDSG und Art. 88 DSGVO fort - die wichtigsten Bausteine fasst unser Ratgeber zur vertiefende Informationen zu Mitarbeiterschulung nach DSGVO zusammen. Im Marketing prüfen wir Cookie-Banner, Consent-Flows, Tracking-Tools und Double-Opt-In-Verfahren für Newsletter und Werbe-E-Mails; den rechtlichen Rahmen - § 25 TDDDG, Art. 6 und 7 DSGVO, OLG-Köln-Rechtsprechung zu Banner-Design - bündeln wir im Ratgeber zum Newsletter-Datenschutz. Bei KI-Projekten begleiten wir die Datenschutz-Folgenabschätzung, die vertragliche Absicherung gegenüber Anbietern wie OpenAI, Microsoft oder Anthropic und die Abstimmung mit der KI-Verordnung, die ab dem 2. August 2026 in weiten Teilen anwendbar wird; die strukturierten Anforderungen an den KI-Einsatz beschreibt der Ratgeber zu vertiefende Informationen zu KI-Datenschutz.

Rechtliche Anforderungen und Compliance

Das deutsche und europäische Datenschutzrecht ist in den vergangenen 18 Monaten durch fünf Entwicklungen geprägt worden, die für Unternehmen 2026 operative Bedeutung haben: die stabile DSGVO-Grundrechtsprechung zum Schadensersatz, die neue KI-Verordnung, das NIS-2-Umsetzungsgesetz, der Data Act und die koordinierte Durchsetzungsaktion des European Data Protection Board zur Transparenz. Wir ordnen diese Entwicklungen in die laufende Mandatsarbeit ein, damit unsere Mandanten nicht von einzelnen Gesetzesänderungen überrascht werden, sondern die Pflichten in einer integrierten Compliance-Agenda abbilden.

Die erste Leitplanke ist die Schadensersatz-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs.

Für Unternehmen bedeutet das in der Praxis: Massenhafte Schadensersatzklagen nach Datenpannen sind realistisch, auch wenn die Einzelsumme gering ist. Die wirtschaftliche Bedeutung liegt in der Summe der Klägerpotenziale.

Die zweite Leitplanke betrifft den Beschäftigtendatenschutz. Betriebsvereinbarungen und Konzernregelungen waren bislang ein oft genutzter Hebel, um HR-Datenverarbeitungen breit zu legitimieren. Diese Praxis hat der Europäische Gerichtshof im Dezember 2024 und das Bundesarbeitsgericht im Mai 2025 deutlich begrenzt: Kollektivregelungen müssen nun auch den materiellen DSGVO-Vorgaben genügen und dürfen das Schutzniveau nicht unterschreiten. Wir empfehlen unseren Mandanten seitdem einen systematischen Review aller HR-relevanten Betriebsvereinbarungen, insbesondere zu Monitoring, Zeiterfassung, KI-gestützter Personalauswahl und Konzerndatentransfer.

Die dritte Leitplanke ist das Cookie- und Tracking-Recht, das sich mit dem Ende der ePrivacy-Verordnung 2025 endgültig auf die nationale Ebene verschoben hat.

Kölner Leitentscheidung zur Cookie-Banner-Gestaltung

Für Unternehmen mit Kölner Gerichtsstand ist dieses Urteil der verbindliche Maßstab, nach dem jeder Consent-Banner zu prüfen ist.

Die vierte Leitplanke ist die KI-Verordnung. Seit dem 1. August 2024 in Kraft, wird sie ab dem 2. August 2026 in weiten Teilen anwendbar.

Parallel hat die deutsche Datenschutzkonferenz am 12. Dezember 2025 eine Entschließung veröffentlicht, die spezifische Rechtsgrundlagen für KI-Training und eine Erweiterung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO um eine KI-spezifische Komponente fordert.

Die fünfte Leitplanke ist das NIS-2-Umsetzungsgesetz, das am 5. Dezember 2025 in Kraft getreten ist und den Anwendungsbereich der Cybersicherheitsregulierung auf rund 30.000 deutsche Unternehmen erweitert. Die Meldepflichten aus dem neuen BSI-Gesetz, die Registrierungspflicht im BSI-Portal seit 6. Januar 2026 und die Vorgaben zur Risikomanagement-Dokumentation überschneiden sich strukturell mit Art. 32 und 33 DSGVO.

Für Unternehmen im Rheinland ist zusätzlich die gerichtliche Landkarte relevant.

Wir berücksichtigen diese Linie in unserer Verteidigungsstrategie und - wo es sich anbietet - auch in der präventiven Dokumentation.

Die häufigsten Fehler im Datenschutzrecht

Datenschutzverfahren enden selten daran, dass eine Organisation nichts getan hat, sondern fast immer daran, dass an drei oder vier neuralgischen Punkten strukturelle Fehler vorliegen. Wir sehen in unserer Beratungspraxis in Köln immer wieder dieselben Muster. Sie betreffen typischerweise die Größenannahme einzelner Unternehmen, den Umgang mit Dienstleistern, die persönliche Haftung der Geschäftsführung, den Einsatz neuer Technologien und das Zusammenspiel zwischen Cookie-Banner und Gesamt-Compliance. Jeder dieser Fehler ist vermeidbar und verursacht im Reparaturfall regelmäßig ein Vielfaches der ursprünglichen Beratungskosten.

  • Wir sind zu klein für einen Datenschutzbeauftragten – Die DSGVO kennt keine Unternehmensgröße als Grenze. § 38 BDSG greift ab 20 ständig automatisiert verarbeitenden Mitarbeitenden, Art. 37 DSGVO unabhängig von der Größe bei Kerntätigkeiten mit systematischer Überwachung oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten.
  • Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist optional – Ein AVV mit jedem Auftragsverarbeiter ist nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwingend schriftlich oder elektronisch zu schließen. Fehlt er, liegt eine unzulässige Datenübermittlung vor, für die Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Konzernumsatzes drohen.
  • Die Geschäftsführung haftet nicht persönlich – Nach § 41 BDSG in Verbindung mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht kann die Leitungsebene bei Organisationsverschulden persönlich in Anspruch genommen werden. Der EuGH hat im Verfahren Deutsche Wohnen (C-807/21) zudem die direkte Verantwortlichkeit des Unternehmens geschärft.
  • KI-Tools sind Sache der IT, nicht des Datenschutzes – Jeder KI-Einsatz mit personenbezogenen Daten ist voll DSGVO-relevant. Hinzu kommt die KI-Verordnung mit eigenen Pflichten für Hochrisiko-Systeme. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist bei KI-Einführungen nach der Blacklist der deutschen Aufsichtsbehörden fast immer Pflicht.
  • Cookie-Banner haben wir, der Rest ist egal – Ein formal vorhandener Banner schützt nicht, wenn die Einwilligung nicht aktiv, informiert und vor dem Setzen von Tracking-Cookies eingeholt wird. Das OLG Köln hat mit Urteil vom 19. Januar 2024 (6 U 80/23) die Mindestanforderungen an die Gestaltung präzisiert.
  • Generator-Datenschutzerklärung reicht für alle Fälle – Generator-Texte sind ein Startpunkt, keine Lösung. Die Datenschutzerklärung muss nach Art. 13 DSGVO die tatsächlich eingesetzten Tools, Drittanbieter, Rechtsgrundlagen und Drittlandtransfers konkret abbilden - gerade die koordinierte Enforcement-Aktion 2026 des EDPB prüft genau das.

Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer

“In der Ersteinschätzung sehen wir immer wieder, dass Unternehmen ihre Datenschutz-Organisation seit drei bis fünf Jahren nicht angefasst haben. Die Unterlagen stammen aus der Anfangsphase der DSGVO, die Tools haben sich vervielfacht und niemand fühlt sich verantwortlich. Das billigste Datenschutzmandat ist fast immer das, das präventiv vor dem ersten Vorfall beginnt, weil sich dann jede Schwachstelle im normalen Tempo sanieren lässt.”

Was kostet eine Datenschutzrecht-Beratung?

Die Kosten einer Datenschutzberatung hängen stark vom Mandatsmodell ab. Wir unterscheiden in der Praxis drei Typen: die einmalige Projektberatung (etwa ein Audit, die Erstellung einer Datenschutzerklärung, eine konkrete Abwehr einer Abmahnung), die fortlaufende externe Datenschutzbeauftragten-Rolle und die strategische Begleitung größerer Projekte wie KI-Einführungen, Systemwechsel oder Finanzierungsrunden. Projektberatungen arbeiten wir überwiegend mit Pauschalen oder klar umrissenen Tagessätzen ab; laufende externe DSB-Mandate laufen als Monats-Retainer mit definiertem Leistungskatalog; komplexe Verteidigungsverfahren rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, wenn es um Gegenstandswerte geht, ansonsten nach Zeit mit im Voraus vereinbarter Obergrenze.

Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei und dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten. In diesem Gespräch ordnen wir die Situation ein, benennen Fristen, skizzieren den realistischen Aufwand und schlagen ein passendes Honorarmodell vor. Wenn Sie auf dieser Basis mandatieren wollen, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit Leistungsumfang, Honorar und Zeitrahmen. Wenn nicht, entstehen keine Kosten. So lässt sich vor Beginn der Zusammenarbeit belastbar prüfen, ob Aufwand, Nutzen und Budget zusammenpassen.

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Warum Windweiss für Datenschutzrecht?

Die Kanzlei Windweiss berät Unternehmen im Datenschutzrecht von ihrem Kölner Standort aus und kombiniert drei Elemente, die im regionalen Markt selten in dieser Verbindung auftreten: eine konsequente Spezialisierung auf Datenschutz, IT-Recht und die angrenzenden Arbeitsrechtsfragen, die integrierte Rolle als Rechtsbeistand und externer Datenschutzbeauftragter aus einer Hand sowie transparente Honorarmodelle mit Pauschalen für Standardleistungen und planbaren Retainer-Strukturen für laufende Mandate. Wir bearbeiten Datenschutzmandate als täglichen Schwerpunkt und nicht als Zusatzgeschäft, und wir kennen sowohl das DPMA-ferne Tagesgeschäft mittelständischer B2B-Unternehmen als auch die spezialisierten Fragestellungen größerer Inhouse-Rechtsabteilungen.

Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer verantwortet die Datenschutzpraxis der Kanzlei und bearbeitet Mandate für Mittelständler, E-Commerce-Händler, SaaS-Anbieter, Agenturen und HR-intensive Unternehmen. Sein Fokus liegt auf der engen Verzahnung von präventiver Compliance, reaktiver Abwehr und strategischer Begleitung neuer Systeme - Datenschutz ist in seiner Praxis immer ein Organisationsthema und nie ein Einzelfall: Wer nur punktuell reagiert, verschiebt die Kosten auf das nächste Ereignis; wer nur Standard-Dokumente produziert, steht im Ernstfall trotzdem ohne belastbare Prozesse da. Die Kanzlei nutzt die Nähe zur Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ebenso wie die Verfahrenserfahrung vor dem Landgericht Köln, dem Oberlandesgericht Köln und dem Verwaltungsgericht Köln.

Alle unsere Datenschutz-Leistungen im Überblick

Die folgende Übersicht bündelt die vertieften Leistungs- und Ratgeberseiten, die wir zum Datenschutzrecht anbieten. Jeder Eintrag beantwortet eine konkrete unternehmerische Frage und ergänzt die drei Leistungsphasen Compliance-Aufbau, Abwehr und Sonderthemen.

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Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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