Miele-Abmahnung durch BRANDI Rechtsanwälte
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Das Wichtigste in Kürze
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Miele-Abmahnungen gegen Amazon-Händler betreffen im Mai 2026 vor allem Produktbilder, Markenverwendung, UVP-Werbung, beschädigte Verpackungen und abweichende Produktangaben.
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Auch Originalware kann markenrechtlich angreifbar sein, wenn beschädigte Verpackungen den Markenauftritt verschlechtern und Miele sich auf Art. 15 Abs. 2 UMV berufen kann.
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Betroffene Händler sollten die Zwei-Wochen-Frist sichern, das Amazon-Angebot dokumentieren und die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben.
Individuelle Prüfung
Jeder Fall ist speziell. Lassen Sie uns Ihren Sachverhalt unverbindlich prüfen.
Unserer Kanzlei liegt eine Miele-Abmahnung der Kanzlei BRANDI Rechtsanwälte aus dem Mai 2026 vor. Sie richtet sich gegen ein Amazon-Angebot für Staubsaugerbeutel und verbindet mehrere Angriffspunkte: Produktbilder, Markenverwendung, beschädigte Verpackung, UVP-Werbung und eine abweichende Produktreihenangabe.
Für Händler ist daran vor allem wichtig: Die Abmahnung greift nicht nur offensichtliche Fälschungen an. Auch der Weiterverkauf von Originalware kann riskant werden, wenn der Warenauftritt, die Verpackung oder die Angebotsdaten rechtlich angreifbar sind. Bei konkretem Handlungsbedarf vertieft unsere Beratung zur Abmahnung im Markenrecht die rechtliche Verteidigung.
Dieser Beitrag erklärt:
- welche Vorwürfe in aktuellen Miele-Abmahnungen durch BRANDI Rechtsanwälte auftauchen
- warum beschädigte Verpackungen markenrechtlich relevant sein können
- wie Händler auf kurze Fristen und hohe Kostenforderungen reagieren sollten
Was ist bei den neuen Miele-Abmahnungen durch BRANDI passiert?
Ein unserer Kanzlei vorliegendes Schreiben der Kanzlei BRANDI Rechtsanwälte aus dem Mai 2026 zeigt exemplarisch, wie breit Miele gegen Marktplatz-Angebote vorgeht. Die Abmahnung betrifft ein Amazon-Angebot für Staubsaugerbeutel und stützt sich auf Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.
Das Schreiben beanstandet vier Punkte: Produktbilder, Markenverwendung, beschädigte Verpackung und Irreführung durch UVP- sowie Produktreihenangaben. Erstens sollen Produktbilder ohne Zustimmung genutzt worden sein. Zweitens soll der Händler Miele-Zeichen für Waren verwendet haben, deren Verpackung beschädigt war. Drittens wird eine falsche UVP-Werbung beanstandet. Viertens soll das Angebot eine andere Produktreihe beworben haben als die tatsächlich gelieferte Ware.
Kern der aktuellen Abmahnung
Die Miele-Abmahnung verlangt eine Unterlassungserklärung binnen zwei Wochen ab dem im Schreiben genannten Datum, Auskunft binnen vier Wochen und Kostenerstattung binnen drei Wochen. Die geltend gemachten Kosten sind erheblich.
Das Schreiben macht erhebliche Kosten geltend, darunter Abmahnkosten auf Basis eines hohen Gegenstandswerts und Testkaufkosten. Diese Beträge sollten Händler nicht isoliert betrachten. Entscheidend ist, welche Anspruchsgrundlagen tatsächlich tragen und ob die beigefügte Unterlassungserklärung zu weit reicht.
Warum ist beschädigte Verpackung markenrechtlich relevant?
Beschädigte Verpackung kann bei Markenware mehr sein als ein bloßes Reklamationsthema. Wenn die Verpackung den Warenauftritt verschlechtert, kann der Markeninhaber sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen den weiteren Vertrieb wenden.
Nach Art. 15 Abs. 1 UMV kann der Inhaber einer Unionsmarke die Benutzung der Marke für Waren grundsätzlich nicht untersagen, wenn diese Waren durch ihn oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden.
Nach Art. 15 Abs. 2 UMV gilt dieser Erschöpfungsgrundsatz nicht, wenn berechtigte Gründe es rechtfertigen, dass sich der Markeninhaber dem weiteren Vertrieb widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach dem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist.
Genau an dieser Stelle setzt die Miele-Abmahnung an. Das Schreiben argumentiert, die gelieferten Verpackungen hätten Risse, Dellen, Falten und Quetschungen aufgewiesen. Dadurch werde der hochwertige Markenauftritt beeinträchtigt.
Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2022 (Az. 20 U 312/20) entschieden, dass Veränderungen des Warenauftritts die ursprünglichen Markenrechte wiederaufleben lassen können, wenn Herkunfts- oder Garantiefunktion, Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke beeinträchtigt werden.
Für Händler bedeutet das: Der Satz “Es ist doch Originalware” reicht nicht immer. Entscheidend ist, ob die konkrete Ware mit Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurde und ob ihr Zustand den Markenauftritt noch wahrt.
Welche Vorwürfe treffen Amazon-Händler besonders?
Die aktuelle Abmahnung zeigt vier typische Risikofelder für Marktplatz-Händler. Sie betreffen nicht nur Miele-Angebote, sondern viele Händler, die Markenware, Zubehör oder Ersatzteile online verkaufen.
| Risikofeld | Vorwurf im Schreiben | Rechtlicher Kern |
|---|---|---|
| Produktbilder | Miele-Bilder sollen ohne Zustimmung im Amazon-Angebot genutzt worden sein. | Produktbilder können als Lichtbilder oder technische Darstellungen geschützt sein. |
| Beschädigte Verpackung | Die Ware soll in beschädigten Kartons geliefert worden sein. | Art. 15 Abs. 2 UMV kann Erschöpfung ausschließen, wenn der Warenzustand verschlechtert ist. |
| UVP-Werbung | Das Angebot soll mit einer aus Sicht des Schreibens unzutreffenden UVP geworben haben. | Unwahre Preisvorteile können nach § 5 UWG irreführend sein. |
| Produktreihe | Beworben worden sei HyClean 3D Efficiency, geliefert worden sei HyClean Pure. | Unwahre Angaben über wesentliche Produktmerkmale können nach § 5 UWG irreführend sein. |
Produktbilder sind ein häufiger Angriffspunkt
Viele Händler übernehmen Produktbilder aus alten Angeboten, Herstellerseiten oder Plattformkatalogen. Das ist riskant, wenn keine Lizenz vorliegt.
Nach § 72 UrhG werden Lichtbilder und ähnlich hergestellte Erzeugnisse in entsprechender Anwendung der Vorschriften für Lichtbildwerke geschützt.
Nach § 97 UrhG kann der Verletzte bei einer rechtswidrigen Urheberrechtsverletzung Unterlassung und bei Verschulden Schadensersatz verlangen.
Das Schreiben stützt sich zusätzlich auf technische Produktdarstellungen. Solche Darstellungen können nach der Rechtsprechung geschützt sein, wenn sie individuell gestaltet sind.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. Februar 1991 (Az. I ZR 88/89) entschieden, dass Explosionszeichnungen urheberrechtlich geschützt sein können, wenn die konkrete Darstellung individuelle Züge aufweist.
UVP und Produktreihe müssen zum Angebot passen
Preiswerbung ist bei Amazon besonders fehleranfällig, weil Daten aus Plattformkatalogen, Verkäuferangaben und automatischen Ergänzungen zusammenlaufen können. Händler bleiben aber nicht automatisch entlastet, nur weil eine Angabe technisch über die Plattform erscheint.
Nach § 5 UWG handelt unlauter, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über Preis, Preisberechnung oder einen besonderen Preisvorteil enthält.
Das OLG Köln hat in seinem Beschluss vom 6. Mai 2015 (Az. 6 W 29/15) entschieden, dass sich ein Anbieter Angaben einer Verkaufsplattform für das von ihm angebotene Produkt zurechnen lassen kann.
Im Miele-Schreiben wird die UVP-Werbung konkret beanstandet. Das Angebot soll mit einer UVP geworben haben, die nach Darstellung des Schreibens nicht der Hersteller-UVP entsprach. Für Händler ist deshalb nicht nur die eigene Eingabe relevant. Sie müssen auch prüfen, welche Preis- und Produktdaten Plattformen im sichtbaren Angebot ausspielen.
Wie sollten Händler jetzt reagieren?
Wer eine Miele-Abmahnung erhält, sollte zuerst Fristen sichern und den Sachverhalt dokumentieren. Eine vorschnelle Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung kann spätere Verkäufe, Ersatzteilangebote und Plattformprozesse dauerhaft belasten.
Wichtig sind fünf Schritte:
- Fristen notieren: Im vorliegenden Schreiben werden zwei Wochen für die Unterlassungserklärung, vier Wochen für Auskunft und drei Wochen für Zahlung genannt.
- Angebot sichern: Screenshots, ASIN, Produktbilder, UVP-Anzeige, Buybox-Status, Rechnungen und Lieferkette dokumentieren.
- Ware prüfen: Verpackungszustand, EAN, Charge, Bezugsquelle und Erstinverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum prüfen.
- Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben: Reichweite, Vertragsstrafe, Gerichtsstand und künftige Angebotsgestaltung müssen kontrolliert werden.
- Kosten und Gegenstandswert prüfen: Bei mehreren Anspruchsgrundlagen können sich hohe Werte ergeben, sie sind aber nicht automatisch unangreifbar.
Fristen ernst nehmen
Auch eine angreifbare Abmahnung sollte nicht ignoriert werden. Läuft die gesetzte Frist ab, kann der Rechteinhaber gerichtliche Hilfe beantragen, was die Kosten deutlich erhöhen kann.
Bei Marken- und Produktbildvorwürfen überschneiden sich mehrere Prüfprogramme. Für die konkrete Verteidigung ist unsere Seite zur Prüfung markenrechtlicher Abmahnungen der wichtigste Einstieg. Den größeren Schutzrechtskontext ordnet unser Schwerpunkt Markenrecht ein.
Fazit und Ausblick
Die aktuellen Miele-Abmahnungen zeigen, dass Marktplatz-Angebote heute an mehreren Stellen gleichzeitig angreifbar sein können. Produktbild, Markenname, Verpackungszustand, Preiswerbung und Produktdaten müssen zusammenpassen.
Für Händler ist die wichtigste Konsequenz: Nicht jeder Vorwurf ist automatisch berechtigt, aber jeder Vorwurf muss schnell und getrennt geprüft werden. Unsere Kanzlei unterstützt betroffene Händler dabei, Fristen zu sichern, die Unterlassungserklärung zu begrenzen und die wirtschaftlich sinnvollste Verteidigungslinie zu wählen.
Antworten auf einen Blick
Häufige Fragen
Die häufigsten Fragen zum Thema, kompakt beantwortet. Für die vollständige Einordnung bleiben die Abschnitte oben maßgeblich.
Welche Vorwürfe erhebt Miele?
Aktuelle Miele-Abmahnungen durch BRANDI Rechtsanwälte gegen Amazon-Händler beanstanden vor allem Produktbilder, Markenverwendung, beschädigte Verpackungen, UVP-Werbung und abweichende Produktangaben. In einem unserer Kanzlei vorliegenden Schreiben aus dem Mai 2026 betrifft das ein Angebot für Staubsaugerbeutel. Rechtlich stützt sich die Abmahnung unter anderem auf Art. 9 und Art. 15 UMV, § 72 UrhG und § 5 UWG. Betroffene Händler sollten die Zwei-Wochen-Frist zur Unterlassungserklärung sichern und das Angebot vollständig dokumentieren.
Darf Miele den Weiterverkauf von Originalware abmahnen?
Ja, ein Weiterverkauf von Originalware kann trotz Erschöpfung angreifbar sein, wenn Art. 15 Abs. 2 UMV eingreift. Nach Art. 15 Abs. 1 UMV ist der Markeninhaber grundsätzlich gehindert, den Weitervertrieb von Waren zu verbieten, die mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden. Abs. 2 lässt aber Einwände zu, wenn berechtigte Gründe bestehen, besonders bei verändertem oder verschlechtertem Zustand der Ware. Bei beschädigten Verpackungen kommt es deshalb auf Zustand, Außenwirkung und Belege zur Lieferkette an.
Welche Fristen gelten bei einer Miele-Abmahnung?
Im vorliegenden Schreiben werden drei Fristen genannt: zwei Wochen für die Unterlassungserklärung, vier Wochen für Auskunft und drei Wochen für Kostenerstattung. Die Fristen laufen nach dem Schreiben jeweils ab dem dort genannten Datum, wobei im Einzelfall der Zugang dokumentiert werden sollte. Nach § 97a UrhG soll der Verletzte vor einem gerichtlichen Verfahren abmahnen und Gelegenheit zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung geben. Händler sollten deshalb nicht abwarten, sondern sofort Angebot, Warenzustand, Rechnungen und Plattformdaten sichern.
Noch offene Fragen?
Wir prüfen Vorwürfe, Fristen, Unterlassungserklärung und Kosten, bevor Sie sich dauerhaft binden.
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