SoundGuardian GmbH Abmahnung wegen Instagram-Video
Rechtsanwalt
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Das Wichtigste in Kürze
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Eine SoundGuardian-Abmahnung wegen Instagram-Video kann gewerbliche Social-Media-Profile treffen, wenn Musik in Reels oder Videos genutzt wird und Plattformlizenzen den konkreten Zweck nicht abdecken.
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Bei Musik in Reels können Tonträgerrechte, öffentliche Zugänglichmachung und Lizenzanalogie relevant werden; § 85, § 19a und § 97 UrhG sind zentrale Prüfpunkte für eine mögliche Nachlizenzierung.
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Betroffene einer SoundGuardian-Abmahnung sollten die gesetzte Frist sichern, Video und Accountstatus dokumentieren und eine Nachlizenzierung oder Zahlung nicht ungeprüft akzeptieren, bevor Rechtekette und Nutzung geklärt sind.
Individuelle Prüfung
Jeder Fall ist speziell. Lassen Sie uns Ihren Sachverhalt unverbindlich prüfen.
Unserer Kanzlei liegt ein Schreiben der SoundGuardian GmbH aus dem Mai 2026 wegen eines Instagram-Videos mit der Tonaufnahme Last Christmas von Cascada vor. Das Schreiben richtet sich gegen eine gewerbliche Social-Media-Nutzung und bietet eine nachträgliche Lizenzierung an.
Für Betroffene ist daran wichtig: Die Angelegenheit ist kein reines Plattformproblem. Wer Musik in einem Reel, einer Story oder einem sonstigen Instagram-Video nutzt, kann neben Plattformregeln auch urheberrechtliche Rechte Dritter berühren. Für die konkrete Prüfung von SoundGuardian-Forderungen gibt es zusätzlich unsere Seite zur SoundGuardian-Abmahnung; die allgemeine Einordnung finden Sie in unserer Beratung zur Abmahnung wegen Musik.
Dieser Beitrag erklärt:
- warum SoundGuardian-Schreiben wegen Instagram-Musik ernst zu nehmen sind
- welche Rolle Tonträgerrechte, öffentliche Zugänglichmachung und Lizenzanalogie spielen
- was Betroffene prüfen sollten, bevor sie zahlen oder eine Nachlizenzierung akzeptieren
Worum geht es bei dem aktuellen SoundGuardian-Schreiben?
Es geht um die Nutzung der Tonaufnahme Last Christmas von Cascada in einem Instagram-Video eines gewerblichen Profils. SoundGuardian formuliert das Schreiben als Berechtigungsanfrage und Nachlizenzierungsangebot, Betroffene suchen danach aber häufig unter dem Begriff SoundGuardian-Abmahnung.
Das vorliegende Schreiben beanstandet die Nutzung der Tonaufnahme Last Christmas von Cascada in einem Instagram-Video und setzt eine kurze Frist im Mai 2026. Die Forderung wird mit einer behaupteten Rechteposition an der Tonaufnahme und mit einer angeblich fehlenden Lizenz für die audiovisuelle Nutzung begründet.
Die Wortwahl ist strategisch wichtig. SoundGuardian spricht im Schreiben nicht nur von einer klassischen Abmahnung, sondern von nachträglicher Lizenzierung. Für die praktische Reaktion macht das die Prüfung nicht weniger wichtig. Wer vorschnell zahlt oder digital zustimmt, kann sich auf eine bestimmte Einordnung der Nutzung festlegen, ohne dass Rechtekette und Forderungshöhe geprüft wurden.
Kern des aktuellen Schreibens
Das Schreiben verbindet den Vorwurf einer nicht lizenzierten Tonaufnahme in einem Instagram-Video mit einem Nachlizenzierungsangebot und einer kurzen Frist.
Die geltend gemachte Nachlizenzierung bewegt sich nach dem uns vorliegenden Schreiben im vierstelligen Bereich. Exakte Beträge, interne Kennungen, Profilname, Empfänger- und Zahlungsdaten gehören nicht in die öffentliche Einordnung. Entscheidend ist nicht der isolierte Betrag, sondern ob Anspruchsgrundlage, Rechtekette, Nutzungsdauer und Berechnung im konkreten Fall tragen.
Warum reicht die Instagram-Musikfunktion nicht immer?
Die Auswahl eines Songs in Instagram beweist nicht automatisch, dass alle Rechte für eine gewerbliche Nutzung geklärt sind. Gerade Unternehmensprofile, Werbung und verkaufsnahe Videos müssen prüfen, ob die Plattformfunktion den konkreten Zweck wirklich abdeckt.
Meta erklärt in seinen Music Guidelines, dass Nutzer für gepostete oder beworbene Inhalte einschließlich enthaltener Musik verantwortlich bleiben und kommerzielle oder nicht persönliche Musiknutzung ohne passende Lizenzen untersagt ist.
Das ist für Unternehmen der zentrale Denkfehler. Ein Song kann in einer App sichtbar oder technisch auswählbar sein, ohne dass damit jede denkbare geschäftliche Nutzung erlaubt ist. Plattformlizenzen sind oft nach Accounttyp, Gebiet, Zweck, Verwendungsform und Rechtekategorie begrenzt.
Meta nennt für Reels unter anderem gemeinfreie Musik, die Meta Sound Collection und direkt von Rechteinhabern lizenzierte Musik als Optionen für rechtssichere Musiknutzung.
Bei einem Unternehmensvideo geht es deshalb nicht nur um die Frage, ob der Ton bei Instagram verfügbar war. Relevant ist, ob das Video werblich wirkt, ob ein Unternehmensprofil genutzt wurde, ob der Beitrag Produkte oder Dienstleistungen bewarb und ob die konkrete Tonaufnahme für diesen Einsatz freigegeben war.
Welche Rechte stehen rechtlich im Mittelpunkt?
Im Mittelpunkt stehen bei SoundGuardian-Schreiben regelmäßig Rechte an der Tonaufnahme und ihre Verbindung mit Video. Je nach Sachverhalt kommen mehrere Rechte zusammen: Tonträgerherstellerrechte, öffentliche Zugänglichmachung und Schadensersatz nach Lizenzanalogie.
Nach § 85 Abs. 1 UrhG hat der Hersteller eines Tonträgers das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.
Nach § 19a UrhG ist öffentliche Zugänglichmachung das Recht, ein Werk drahtgebunden oder drahtlos so zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit es von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl abrufen können.
Nach § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG kann Schadensersatz auf Grundlage des Betrags berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte zahlen müssen, wenn er die Nutzungserlaubnis eingeholt hätte.
In der Praxis wird häufig von Synchronisationsrechten gesprochen. Gemeint ist die Verbindung von Musik mit Bild, also die Nutzung einer Tonaufnahme in einem Video. Der Begriff hilft bei der wirtschaftlichen Einordnung, ersetzt aber nicht die juristische Prüfung der einzelnen Rechte.
| Prüfpunkt | Warum wichtig | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Tonaufnahme | Es muss geklärt werden, ob SoundGuardian die konkret geltend gemachten Rechte an der Aufnahme wirksam herleitet. | § 85 UrhG |
| Instagram-Veröffentlichung | Ein öffentlich abrufbares Video kann eine öffentliche Zugänglichmachung sein, wenn der Abruf zeit- und ortsunabhängig möglich ist. | § 19a UrhG |
| Nachlizenzierung | Die Forderung muss zur hypothetisch angemessenen Lizenz passen und darf nicht nur rechnerisch übernommen werden. | § 97 UrhG |
| Abmahnungsqualität | Wenn das Schreiben als Abmahnung wirkt, sind klare Bezeichnung und Aufschlüsselung der Ansprüche besonders wichtig. | § 97a UrhG |
Die Tabelle zeigt auch, warum der Fall nicht mit einem einfachen “Video löschen” erledigt sein muss. Das Löschen beendet zwar die weitere Abrufbarkeit. Es beantwortet aber nicht automatisch, ob für die Vergangenheit Unterlassung, Schadensersatz oder Nachlizenzierung im Raum stehen.
Welche Punkte sind bei Last Christmas von Cascada besonders sensibel?
Bei bekannten Songs steigt das wirtschaftliche Risiko, weil Rechteinhaber oft genauer prüfen und höhere Lizenzwerte ansetzen. Trotzdem ist ein bekannter Titel kein Freibrief für jede Forderung.
Das vorliegende Schreiben nennt die Tonaufnahme Last Christmas von Cascada und nimmt auf Social-Media-Nutzungen Bezug. Für Betroffene bleiben mehrere Fragen offen: Welche Rechte werden konkret behauptet? Geht es nur um die Tonaufnahme oder auch um Rechte am Musikwerk? Ist die behauptete Rechteübertragung zeitlich und sachlich ausreichend? Passt die Berechnung zur konkreten Nutzung?
Gerade bei Musik gibt es mehrere Rechteebenen. Eine Tonaufnahme betrifft nicht automatisch alle Rechte am zugrunde liegenden Musikwerk. Das Schreiben weist selbst darauf hin, dass weitere Rechteinhaber beteiligt sein können. Diese Differenzierung ist für die Verteidigung wichtig, weil sie die Reichweite einer Nachlizenzierung beeinflussen kann.
Nicht vorschnell digital zustimmen
Eine Online-Bestätigung oder Zahlung kann als Anerkennung der Nachlizenzierung verstanden werden. Betroffene sollten vor einer Zustimmung prüfen, ob Rechte, Zeitraum, Betrag und Reichweite der Lizenz wirklich passen.
Wie sollten Betroffene jetzt reagieren?
Betroffene sollten zuerst Fristen sichern, Beweise dokumentieren und die Forderung rechtlich einordnen lassen. Eine Zahlung kann im Einzelfall sinnvoll sein, sollte aber nicht der erste Reflex sein.
Sinnvoll ist ein klarer Ablauf:
- Frist notieren und bei Bedarf rechtzeitig reagieren.
- Das beanstandete Video sichern, inklusive Datei, Beschreibung, Veröffentlichungszeitraum und sichtbarer Reichweite.
- Accounttyp und Zweck des Beitrags dokumentieren.
- Prüfen, aus welcher Quelle die Musik eingefügt wurde.
- Bereits vorhandene Musiklizenzen, Agenturfreigaben oder Plattformnachweise zusammentragen.
- Keine Nachlizenzierung, Ratenzahlung oder Unterlassungserklärung ungeprüft bestätigen.
Nach § 97a Abs. 2 UrhG muss eine Abmahnung in klarer und verständlicher Weise unter anderem die Rechtsverletzung genau bezeichnen und geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufschlüsseln.
Diese Vorgaben sind besonders wichtig, wenn ein Schreiben zwar nicht im klassischen Anwaltsstil formuliert ist, aber faktisch wie eine Abmahnung wirkt. Dann sollte geprüft werden, ob die behauptete Rechtsverletzung hinreichend konkret bezeichnet ist und ob die Forderung transparent hergeleitet wird.
Fazit und Ausblick
SoundGuardian-Schreiben wegen Instagram-Musik sollten nicht ignoriert werden. Sie sollten aber genauso wenig ungeprüft durch Zahlung oder digitale Zustimmung erledigt werden.
Dieser Beitrag ordnet den konkreten Anlass zu Last Christmas von Cascada und Instagram ein. Bei weiteren SoundGuardian-Schreiben können zusätzlich TikTok, Facebook, YouTube, mehrere Musikstücke, Unterlassung und Forderungshöhe eine Rolle spielen.
Die übergreifende anwaltliche Einordnung finden Sie zudem auf unserer Seite zum Anwalt für Urheberrecht.
Wenn Ihnen ein solches Schreiben vorliegt, prüfen wir, welche Rechte tatsächlich geltend gemacht werden und welche Reaktion wirtschaftlich sinnvoll ist. Gerade bei kurzen Fristen lohnt sich eine geordnete Prüfung, bevor eine Nachlizenzierung akzeptiert wird.
Antworten auf einen Blick
Häufige Fragen
Die häufigsten Fragen zum Thema, kompakt beantwortet. Für die vollständige Einordnung bleiben die Abschnitte oben maßgeblich.
Ist eine SoundGuardian-Abmahnung wegen Instagram-Musik berechtigt?
Eine SoundGuardian-Abmahnung kann berechtigt sein, wenn die geltend gemachten Rechte und die konkrete Nutzung nach §§ 85, 19a und 97 UrhG zusammenpassen. Ein unserer Kanzlei vorliegendes Schreiben betrifft Last Christmas von Cascada in einem Instagram-Video. Entscheidend sind Rechtekette, gewerblicher Kontext, Veröffentlichungsdauer, Accountstatus und die Frage, ob wirklich alle benötigten Rechte lizenziert waren. Die Forderung sollte deshalb nicht pauschal akzeptiert, sondern anhand des konkreten Videos geprüft werden.
Reicht es, wenn der Song bei Instagram auswählbar war?
Nein, die Auswahlmöglichkeit in Instagram ersetzt nicht automatisch alle erforderlichen Rechte nach § 85 oder § 19a UrhG. Gerade bei Unternehmensvideos muss geprüft werden, ob die konkrete Nutzung erfasst war. Meta weist in seinen Music Guidelines darauf hin, dass Nutzer für Musik in geposteten oder beworbenen Inhalten verantwortlich bleiben. Für kommerzielle oder nicht persönliche Nutzungen verlangt Meta passende Lizenzen.
Was sollte ich nach Erhalt zuerst tun?
Nach Erhalt sollten Betroffene zuerst die gesetzte Frist sichern und das beanstandete Video vollständig dokumentieren. § 97a UrhG verlangt bei einer Abmahnung unter anderem eine klare Bezeichnung der Rechtsverletzung und aufgeschlüsselte Zahlungsansprüche. Im nächsten Schritt sollten Screenshot, Videodatei, Veröffentlichungszeitraum, Accounttyp und verwendete Musikquelle gesichert werden. Eine Zahlung oder Nachlizenzierung im vierstelligen Bereich sollte erst nach Prüfung der Rechtekette erfolgen.
Noch offene Fragen?
Wir prüfen Rechtekette, Fristen, Nachlizenzierung und Verteidigungsoptionen, bevor Sie sich festlegen.
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