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KI-Verordnung für Unternehmen einfach erklärt

Dr. Sener Dincer

Dr. Sener Dincer

Rechtsanwalt

Zuletzt aktualisiert

• 20 Min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Individuelle Prüfung

Jeder Fall ist speziell. Lassen Sie uns Ihren Sachverhalt unverbindlich prüfen.

Für deutsche Unternehmen bedeutet das: Wer künstliche Intelligenz einsetzt, entwickelt oder verkauft, hat klare Pflichten. Die Praxis zeigt: Viele Geschäftsführer unterschätzen, dass die Verordnung bereits heute greift und nicht erst 2026. Unsere IT-Recht-Beratung verbindet diese Pflichten mit Vertragsgestaltung, Datenschutz und digitaler Compliance.

Dieser Ratgeber beantwortet drei Fragen:

  • Was regelt die KI-Verordnung und welche Rolle nimmt Ihr Unternehmen ein: Anbieter, Betreiber oder beides?
  • Welche Fristen gelten schon heute, welche folgen 2026 und 2027, und was davon ist unmittelbar umzusetzen?
  • Welche konkreten Pflichten ergeben sich aus dem vierstufigen Risikomodell, und wie greifen KI-Verordnung und Datenschutz-Grundverordnung ineinander?

Was ist die KI-Verordnung?

Bei Einkauf oder Integration konkreter Systeme sollte man deshalb auch den KI-Vertrag prüfen lassen.

In Tech-Medien und im internationalen Kontext hat sich daneben der englische Kurzname EU AI Act etabliert.
Beide Begriffe bezeichnen dasselbe Regelwerk.

Ziel der Verordnung

Für Trainingsdaten, Output und Rechtefragen ist ergänzend das KI-Urheberrecht relevant.

Abgrenzung: KI-System, KI-Modell, GPAI

Den laufenden Stand zu Leitlinien und Umsetzung fassen wir in unserem Beitrag zur EU-KI-Verordnung zusammen.

Sie umfassen große Sprachmodelle und generative Bildmodelle, die vielseitig einsetzbar sind und erst in Anwendungen eingebettet werden.

Wen betrifft die KI-Verordnung?

Wer seine Rolle falsch einschätzt, unterschätzt seine Pflichten oder trägt Pflichten, die eigentlich eine andere Partei treffen.

Wann gelten Sie als Anbieter?

Das betrifft Software-Hersteller, Startups mit eigenem KI-Produkt und Unternehmen, die ein internes KI-System entwickeln und einsetzen.

Wann gelten Sie als Betreiber?

Das gilt für die kleine GmbH, die ein großes Sprachmodell für Kundenanfragen nutzt, genauso wie für den Konzern, der ein KI-gestütztes Bewerbungstool einsetzt. Umgangssprachlich wird häufig vom Nutzer gesprochen.

Wann werden Betreiber zu Anbietern?

Diese Regel ist in der Praxis besonders kritisch.

Territoriale Reichweite

Die KI-Verordnung gilt extraterritorial.

Wie ist das Risikomodell aufgebaut?

Wischen
RisikoklasseRechtsfolgeBeispiele
UnannehmbarVerboten (Art. 5)Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, manipulative Systeme
HochVolles Pflichtenregime (Art. 6 ff., Anhang III)Bewerbungssysteme, Kreditscoring, KI in Medizinprodukten
BegrenztTransparenzpflichten (Art. 50)Chatbots, Deepfakes, KI-generierte Texte und Bilder
MinimalKeine besonderen Pflichten, aber Art. 4 gilt weiterSpam-Filter, KI-gestützte Bildverbesserung, Empfehlungssysteme im E-Commerce

Die Klassifizierung ist nicht statisch.

Unternehmen müssen deshalb jede konkrete Anwendung ihrer KI-Systeme gesondert bewerten.

Verbotene Praktiken

Das Verbot gilt seit dem 2. Februar 2025 und kann mit den höchsten Bußgeldern der Verordnung sanktioniert werden.

Die Europäische Kommission hat mit dem Beschluss C(2025) 884 final vom 4. Februar 2025 und der aktualisierten Fassung C(2025) 5052 final vom 29. Juli 2025 Leitlinien zu den verbotenen KI-Praktiken veröffentlicht, die die Auslegung der Tatbestände des Art. 5 konkretisieren.

Hochrisiko-KI und Anhang III

Besonders relevant für die Privatwirtschaft sind die Bereiche Beschäftigung (Anhang III Nr. 4) und der Zugang zu grundlegenden Diensten (Anhang III Nr. 5).

Ausnahme von der Hochrisiko-Einstufung

Dann liegt stets ein Hochrisiko-System vor.

KI mit begrenztem Risiko

Die Pflichten werden weiter unten unter Art. 50 im Detail erläutert.

KI mit minimalem Risiko

Die überwiegende Mehrheit der heute eingesetzten KI-Systeme fällt in diese Kategorie.
Dazu gehören Spam-Filter, KI-gestützte Bildoptimierung oder Produktempfehlungen im Onlinehandel.

Welche Fristen gelten und was wirkt bereits heute?

Das erzeugt in der Praxis Unsicherheit, weil Unternehmen zwischen dem formalen Inkrafttreten und dem tatsächlichen Geltungsbeginn einzelner Pflichten unterscheiden müssen.

Wischen
StichtagWas wirktPraxisrelevanz
1. August 2024InkrafttretenVerordnung ist Recht, aber noch nicht vollständig anwendbar
2. Februar 2025Verbote (Art. 5), KI-Kompetenz (Art. 4)Unternehmen müssen Emotionserkennung am Arbeitsplatz beenden und Schulungen aufsetzen
2. August 2025GPAI-Pflichten, Governance, SanktionsrahmenModellanbieter müssen technische Dokumentation vorlegen, nationale Behörden werden benannt
2. August 2026KI-Verordnung gilt; Hochrisiko-KI nach Anhang III, Transparenzpflichten nach Art. 50 und Registrierungspflichten nach Art. 49Pflichten greifen für Anbieter und Betreiber betroffener KI-Systeme
2. August 2027Hochrisiko-KI nach Anhang I, Bestandsmodelle GPAIProduktregulierte Systeme (z.B. Medizinprodukte) müssen konform sein

Zur Verschiebungsdiskussion

Im November 2025 hat die Europäische Kommission einen Omnibus-Vorschlag zur Anpassung einzelner Fristen vorgelegt.
Geprüft wird insbesondere eine Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III auf Dezember 2027 sowie eine Neuordnung der Aufsichtsarchitektur.
Stand April 2026 ist der Vorschlag noch nicht verabschiedet.
Bis zur formalen Änderung gelten die oben genannten Termine unverändert. Unternehmen, die auf eine Verschiebung spekulieren, tragen das volle Risiko, dass die Verschiebung nicht oder nicht in der erwarteten Form kommt.

KI-Kompetenz: Die unterschätzte Pflicht aller Unternehmen

Die Pflicht zur KI-Kompetenz ist die wichtigste und am meisten unterschätzte Pflicht der Verordnung.

Wer muss geschult werden?

Die Formulierung der Vorschrift ist weit.

Wer ein großes Sprachmodell in der Marketingabteilung einsetzt, muss auch die Marketingpraktikantin einweisen. Wer KI-gestützte Übersetzungsdienste für Vertragsunterlagen nutzt, muss die Rechtsabteilung schulen.

Was muss der Inhalt der Schulung sein?

Nach dem Verordnungstext und den offiziellen Auslegungen gehören zu ausreichender KI-Kompetenz aber mindestens folgende Elemente:

  • Technisches Grundverständnis der eingesetzten KI-Systeme: Was sind die Fähigkeiten und die Grenzen?
  • Kenntnis der Chancen und Risiken: Wo kann KI Fehler produzieren, wo drohen Diskriminierung, Datenschutzverstöße oder Sicherheitslücken?
  • Regulatorischer Rahmen: Grundzüge der KI-Verordnung, insbesondere die verbotenen Praktiken und Transparenzpflichten.
  • Konkrete Anwendungsregeln im Unternehmen: Welche Daten dürfen in welche Systeme eingegeben werden, welche Prüfschritte sind Pflicht?

Dokumentation der Schulungsmaßnahmen

4. In der Praxis ist die Dokumentation dennoch unverzichtbar. Im Streitfall muss ein Unternehmen nachweisen können, dass es die Pflicht nach bestem Bemühen erfüllt hat. Ohne dokumentierte Schulungen und Onboarding-Prozesse lässt sich das nicht belegen.

Kein KI-Beauftragter nötig

Das stellt auch die Bundesnetzagentur in ihrem Factsheet für kleine und mittlere Unternehmen klar.
Unternehmen können die Zuständigkeit an vorhandene Rollen anbinden, typischerweise an den Datenschutzbeauftragten, die Compliance-Abteilung oder die IT-Leitung.

Praxis-Hinweis zur KI-Kompetenz

Eine 30-minütige Online-Einführung genügt den Anforderungen in aller Regel nicht, wenn Mitarbeiter KI-Systeme regelmäßig in geschäftskritischen Prozessen einsetzen. Umfang und Tiefe der Schulung müssen zur Rolle und zum Einsatzkontext passen. Die Bundesnetzagentur empfiehlt ein abgestuftes Konzept: Basisschulung für alle Beschäftigten, vertiefende Module für Fachanwender und Führungskräfte.

Welche Pflichten gelten bei Hochrisiko-KI?

Anforderungen an das System

Anbieterpflichten

Betreiberpflichten

Wer Bewerbungssysteme, Leistungsbeurteilungssoftware oder Monitoring-Tools einführt, muss beide Schienen bedienen.

Grundrechte-Folgenabschätzung

Transparenzpflichten für generative KI

Chatbot-Kennzeichnung

Formulierungen wie “Sie chatten mit unserem KI-Assistenten” genügen, wenn sie vor Beginn der Konversation sichtbar sind.

Deepfake-Kennzeichnung

Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

Das zielt auf Metadaten-Standards und Wasserzeichen.
Die Coalition for Content Provenance and Authenticity hat dafür mit dem C2PA-Standard eine technische Lösung entwickelt, die von der Europäischen Kommission als Referenz genannt wird.

GPAI: Was gilt für große Sprachmodelle?

Pflichten der Modellanbieter

Systemisches Risiko bei sehr leistungsfähigen Modellen

Für die Praxis der meisten Unternehmen hat diese Schwelle keine unmittelbare Bedeutung.

55 der Verordnung.

GPAI Code of Practice

Der am 10. Juli 2025 von der Europäischen Kommission veröffentlichte General-Purpose AI Code of Practice besteht aus drei Kapiteln zu Transparenz, Urheberrecht sowie Sicherheit und Schutz und dient Anbietern von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck als Nachweis der Einhaltung ihrer Pflichten aus Art. 53 und Art. 55 der KI-Verordnung.

Der Kodex ist freiwillig, aber praktisch bindend: Wer ihn unterzeichnet, gilt bei Prüfungen durch das KI-Büro als grundsätzlich konform.

Zu den Unterzeichnern gehören große internationale und europäische Modellanbieter.

Bußgelder und Haftung

Schonregel für kleine und mittlere Unternehmen

Das reduziert das finanzielle Risiko erheblich, entbindet aber nicht von den Pflichten.

Sanktionen bei GPAI

Persönliche Haftung der Geschäftsführung

Die gesellschaftsrechtlichen Grundlinien erläutert unser Ratgeber zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung.

Verhältnis zur Datenschutz-Grundverordnung

Die KI-Verordnung regelt das System, die Datenschutz-Grundverordnung die Daten.

Art. 22 DSGVO und die KI-Verordnung

Grundsatzentscheidung zur Transparenz automatisierter Scoring-Entscheidungen

Die Entscheidung setzt den Maßstab für die Erklärbarkeit von KI-Scoring-Systemen in HR, Kredit und Versicherung und entzieht Unternehmen das Argument, Geschäftsgeheimnisse könnten die Auskunft pauschal blockieren.

EDPB-Stellungnahme zur KI und Datenschutz

Der Europäische Datenschutzausschuss hat in seiner Stellungnahme 28/2024 vom 17. Dezember 2024 festgehalten, dass die Anonymität eines KI-Modells einer Einzelfallprüfung bedarf, dass das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für Training und Deployment eines KI-Modells nur nach einem strengen Drei-Stufen-Test in Betracht kommt und dass rechtswidrig verarbeitete Trainingsdaten die Rechtmäßigkeit des späteren Deployments beeinträchtigen können, sofern das Modell nicht nachweislich anonymisiert ist.

Die Stellungnahme ist von den nationalen Datenschutzbehörden in der Europäischen Union weitestmöglich zu berücksichtigen und prägt maßgeblich die Aufsichtspraxis.
Für Unternehmen, die generative KI einsetzen, ergibt sich eine praktische Konsequenz: Die Auswahl eines KI-Anbieters sollte beinhalten, wie der Anbieter mit Trainingsdaten umgeht und wie er Anfragen zu Datenrechten seiner Nutzer umsetzt.

Datenschutz-Folgenabschätzung bei KI-Einsatz

Die Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 6. Mai 2024 konkretisiert die Prüfschritte. Unternehmen sollten beide Abschätzungen strukturell parallel führen.

Abgrenzung zu weiteren Regelwerken

  • Die Haftung erstreckt sich auch auf Post-Market-Updates.
    Die Umsetzungsfrist läuft bis zum 9. Dezember 2026.
  • NIS2-Richtlinie - Cybersicherheitspflichten überschneiden sich mit den Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme aus Art. 15 der KI-Verordnung.
  • Cyber Resilience Act - Horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen. Gilt für Hochrisiko-KI-Systeme parallel.
  • Digital Services Act und Digital Markets Act - Plattformen mit generativer KI unterliegen zusätzlichen Risikobewertungs- und Transparenzpflichten.

Wer mehrere Regelwerke gleichzeitig erfüllen muss, kann das nicht durch isolierte Compliance-Projekte leisten. Praktikabel ist eine integrierte Governance, die KI-, Datenschutz-, Produkt- und Cybersicherheits-Compliance zusammen denkt. Der Einstieg in eine solche Struktur lässt sich in unserem Leitfaden zur DSGVO-Compliance für Unternehmen und im Ratgeber zum datenschutzkonformen KI-Einsatz nachlesen.

Branchenspezifische Anforderungen

Die folgenden Branchen sind nach aktueller Rechtslage besonders betroffen.

Personalwesen und Recruiting

Sie sind damit Hochrisiko. Ab dem 2. August 2026 gelten die vollen Anbieter- und Betreiberpflichten.

Finanzdienstleister und Banken

Banken und Finanzdienstleister müssen bestehende Compliance-Strukturen aus der Aufsichtspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht um die Pflichten der KI-Verordnung erweitern.

Versicherungen

Gesundheit und Medizinprodukte

Die Frist für die volle Anwendung der KI-Verordnung in diesem Bereich ist der 2. August 2027.

Kritische Infrastruktur

In der Praxis bedeutet das eine integrierte Governance für Cybersicherheit, KI-Risikomanagement und IT-Sicherheit.

Bildung

Unter Anhang III Nr. 3 fallen KI-Systeme zur Zulassung, zur Bewertung von Lernergebnissen und zur Überwachung von Prüfungen.

Solche Systeme sind seit Februar 2025 verboten.

E-Commerce, Marketing und Chatbots

Häufige Missverständnisse

In der Beratungspraxis tauchen immer wieder dieselben Fehleinschätzungen auf. Sie beruhen selten auf Nachlässigkeit, sondern auf missverständlichen Schlagzeilen, übersetzten Tech-Medien und der Komplexität der Verordnung selbst. Die folgenden Missverständnisse sind besonders verbreitet.

Mythos

„Das betrifft nur die großen Modellanbieter“

Klarstellung
Mythos

„Bis August 2026 müssen wir nichts tun“

Klarstellung
Mythos

„Unsere KI ist nicht Hochrisiko, also sind wir raus“

Klarstellung
Mythos

„Wir nutzen Open-Source-KI, also gilt die Verordnung nicht“

Klarstellung
Mythos

„Die KI-Verordnung ersetzt die DSGVO“

Klarstellung
Mythos

„Die Verbote betreffen nur die öffentliche Hand“

Klarstellung
Mythos

„Ein KI-Beauftragter ist Pflicht“

Klarstellung

Deutsche Umsetzung und Zuständigkeiten

Der Stand der Umsetzung ist für Unternehmen relevant, weil er bestimmt, welche Behörde zuständig ist und wie das Bußgeldverfahren abläuft.

Die deutsche Bundesregierung hat am 11. Februar 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung (KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, KI-MIG) beschlossen, der die Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungs- und Marktüberwachungsbehörde vorsieht und sektoral bestehende Zuständigkeiten, etwa der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, beibehält.

Rolle der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat bereits vor der förmlichen Verabschiedung des deutschen Umsetzungsgesetzes einen KI-Servicedesk und einen KI-Compliance-Kompass aufgebaut.
Unternehmen können dort Orientierung zu den Pflichten aus der Verordnung erhalten.
Die Behörde wird künftig die zentrale Anlaufstelle für Marktüberwachung und Aufsicht sein.

Sektorale Zuständigkeiten

Europäische Ebene

Das Büro für Künstliche Intelligenz der Europäischen Kommission (AI Office), eingerichtet durch den Kommissionsbeschluss (EU) 2024/1459 vom 24. Januar 2024, ist zuständig für die Aufsicht über KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und für die Erarbeitung von Leitlinien zur KI-Verordnung.

Für die meisten Unternehmen bleibt die nationale Behörde der primäre Ansprechpartner.

Praxis-Empfehlungen für Unternehmen

Die folgende Checkliste bildet die Pflichten und Kontrollpunkte ab, die jedes Unternehmen für einen strukturierten Einstieg in die Compliance mit der KI-Verordnung bearbeiten sollte.

  • KI-Inventar erstellen - alle im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme mit Zweck, Anbieter, Datenflüssen und beteiligten Abteilungen dokumentieren.
  • Rollen klären - für jedes System festhalten, ob das Unternehmen Anbieter, Betreiber oder beides ist.
  • Risikoklassifizierung - jedes System nach den vier Risikoklassen einordnen und die Einordnung begründen.
  • Verbotene Praktiken prüfen - insbesondere Emotionserkennung am Arbeitsplatz, manipulative Systeme und biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen aus dem Einsatz entfernen.
  • KI-Kompetenz aufbauen - ein abgestuftes Schulungskonzept mit Basisschulung für alle und vertiefenden Modulen für Fachanwender implementieren und dokumentieren.
  • Transparenzpflichten umsetzen - Chatbots kennzeichnen, Deepfakes kennzeichnen, KI-generierte Inhalte kennzeichnen, dort wo das System unter die Regeln zur generativen KI fällt.
  • Dokumentation aufbauen - technische Dokumentation, Protokolle und Betriebsanleitungen zu jedem eingesetzten System strukturieren.
  • Verträge mit Anbietern prüfen - sicherstellen, dass Modellanbieter die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und ihre eigenen Pflichten als Modellanbieter erfüllen.
  • Grundrechte- und Datenschutz-Folgenabschätzung verzahnen - für alle Hochrisiko-Systeme beide Abschätzungen parallel aufsetzen.
  • Betriebsrat einbinden - vor Einführung eines Hochrisiko-Systems die Arbeitnehmervertreter unterrichten, parallel die Mitbestimmung des Betriebsrats aus dem Betriebsverfassungsgesetz beachten.

Häufige Fehler vermeiden

  • KI-Kompetenz auf den Datenschutzbeauftragten delegieren - die Zuständigkeit kann dort liegen, die Schulungspflicht bleibt aber beim gesamten Unternehmen.
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz als Feature des Recruiting-Tools übersehen - viele Videointerview-Plattformen werten Emotionen aus, ohne dass die Personalabteilung dies bewusst einsetzt.
  • Auf eine Verschiebung der Fristen spekulieren - bis zur formalen Änderung der Verordnung gelten die bestehenden Termine.
  • KI-Inventar nur als IT-Projekt behandeln - KI wird in der Praxis oft von Fachabteilungen eingeführt, die nicht immer IT-Governance-Prozesse durchlaufen.
  • Drittanbieter-Verträge nicht anpassen - Verantwortlichkeiten für Konformitätsbewertung und Datenquellen müssen vertraglich klar sein.

Wann anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist

Der Einstieg in die Compliance mit der KI-Verordnung lässt sich strukturiert selbst gestalten. Kritische Weichenstellungen bleiben aber typische Rechtsfragen: Ist ein System als Hochrisiko einzustufen oder greift die Ausnahme? Wann wird ein Betreiber zum nachgelagerten Anbieter? Wie sind Verträge mit Modellanbietern zu gestalten, damit die eigenen Betreiberpflichten nicht ins Leere laufen? Welche Formulierungen in Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen sind erforderlich, wenn generative KI eingesetzt wird?

Wir begleiten Unternehmen vom KI-Inventar über die Risikoklassifizierung bis zur vertraglichen Absicherung und zur Schulungsdokumentation. Wenn Sie unsicher sind, ob ein geplanter KI-Einsatz zulässig ist oder welche Pflichten auf Ihr Unternehmen zukommen, nehmen Sie Kontakt auf. Eine frühzeitige Einschätzung verhindert spätere Korrekturen und minimiert das Sanktionsrisiko.

Fazit

Die europäische Regulierung künstlicher Intelligenz ist kein abstraktes Großprojekt mehr, sondern greifbares Compliance-Recht. Wer KI einsetzt, muss seine Rolle bestimmen, die Risikoklasse beurteilen und die daraus folgenden Pflichten strukturiert umsetzen.

Unternehmen, die jetzt ein belastbares KI-Inventar, eine saubere Risikoklassifizierung und ein realistisches Schulungskonzept aufbauen, schaffen die Grundlage für den Hauptanwendungsbeginn. Wer die regulatorische Neuordnung als integrierte Aufgabe mit Datenschutz, Produktsicherheit und Cybersicherheit verbindet, vermeidet Doppelarbeit und baut eine Struktur, die auch kommende Anpassungen des europäischen Rechtsrahmens trägt.

Antworten auf einen Blick

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zum Thema, kompakt beantwortet. Für die vollständige Einordnung bleiben die Abschnitte oben maßgeblich.

Was regelt die KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das erste umfassende Regelwerk weltweit, das Entwicklung und Einsatz von KI-Systemen risikobasiert reguliert. Sie unterscheidet vier Risikoklassen – von verbotenen Praktiken bis zu minimalem Risiko – und weist Pflichten entlang der Wertschöpfungskette zu. Die Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft, entfaltet ihre Pflichten aber gestaffelt bis August 2027. Sie gilt für alle Unternehmen, die KI in der EU anbieten oder nutzen, unabhängig vom Firmensitz.

Welche Fristen gelten für die KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung entfaltet ihre Pflichten gestaffelt gemäß Art. 113. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote (Art. 5) und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4). Seit dem 2. August 2025 greifen die GPAI-Pflichten und der Sanktionsrahmen. Am 2. August 2026 beginnt der Hauptanwendungstermin mit den Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III. Produktregulierte KI (Anhang I) folgt am 2. August 2027. Bis zur formalen Änderung gelten diese Termine unverändert.

Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber?

Nach Art. 3 Nr. 3 KI-VO ist Anbieter, wer ein KI-System entwickelt oder unter eigenem Namen in Verkehr bringt. Betreiber ist nach Art. 3 Nr. 4 jede Person, die ein KI-System beruflich einsetzt. Beide Rollen tragen eigene Pflichtenkataloge. Ein Betreiber wird nach Art. 25 zum Anbieter, wenn er ein Hochrisiko-KI-System unter eigener Marke weiterverkauft, wesentlich verändert oder dessen Zweckbestimmung so ändert, dass es Hochrisiko wird.

Was bedeutet KI-Kompetenz nach Art. 4?

Art. 4 KI-VO verpflichtet alle Anbieter und Betreiber, sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 für jede Unternehmensgröße und jede Risikoklasse. Die Schulung muss technisches Grundverständnis, Kenntnis der Chancen und Risiken, regulatorische Grundzüge und konkrete Anwendungsregeln umfassen. Ein KI-Beauftragter ist nicht vorgeschrieben, die Dokumentation der Schulungen aber faktisch unverzichtbar.

Welche KI-Praktiken sind verboten?

Art. 5 Abs. 1 KI-VO verbietet abschließend unter anderem manipulative und täuschende Techniken, Social Scoring durch Behörden, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen und die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung. Die Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025. Verstöße können mit bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden.

Was ist Hochrisiko-KI und wer ist betroffen?

Nach Art. 6 Abs. 2 KI-VO in Verbindung mit Anhang III gelten KI-Systeme in acht Bereichen als Hochrisiko, darunter Bewerbungssysteme, Kreditscoring, KI in Medizinprodukten und kritische Infrastruktur. Hochrisiko-KI unterliegt einem vollständigen Pflichtenregime mit Risikomanagementsystem, technischer Dokumentation, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung. Eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 greift nur, wenn kein erhebliches Risiko für Grundrechte besteht.

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die KI-Verordnung?

Art. 99 KI-VO sieht drei Bußgeldstufen vor: bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Jahresumsatzes für Verstöße gegen die Verbote, bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent für sonstige Pflichtverstöße und bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent für falsche Angaben gegenüber Behörden. Für KMU und Startups greift nach Art. 99 Abs. 6 eine Schonregel: Maßgeblich ist jeweils der niedrigere der beiden Beträge.

Wie hängen KI-Verordnung und DSGVO zusammen?

Beide Regelwerke gelten nebeneinander. Die KI-Verordnung reguliert das KI-System, die DSGVO die personenbezogenen Daten. Wer KI einsetzt, die personenbezogene Daten verarbeitet, muss beide einhalten. Die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO tritt neben die Grundrechte-Folgenabschätzung nach Art. 27 KI-VO. Der EuGH hat in Rs. C-203/22 die Erklärbarkeit automatisierter Scoring-Entscheidungen verschärft.

Brauchen Unternehmen einen KI-Beauftragten?

Nein. Die KI-Verordnung schreibt keinen KI-Beauftragten analog zum Datenschutzbeauftragten vor. Unternehmen können Verantwortlichkeiten intern regeln, etwa bei der Compliance- oder IT-Leitung. Eine Einbindung des Datenschutzbeauftragten ist möglich, sofern dessen Unabhängigkeit gewahrt bleibt. Die Bundesnetzagentur bietet hierzu Orientierungshilfen für KMU an.

Was müssen Betreiber von Hochrisiko-KI beachten?

Nach Art. 26 KI-VO müssen Betreiber Hochrisiko-KI gemäß der Betriebsanleitung einsetzen, die menschliche Aufsicht kompetenten Personen übertragen, Eingabedaten prüfen, den Betrieb überwachen, Vorfälle melden und Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren. Vor der Inbetriebnahme am Arbeitsplatz müssen Arbeitnehmervertreter unterrichtet werden. Bei Systemen nach Anhang III müssen betroffene Personen über den KI-Einsatz informiert werden.

Welche Transparenzpflichten gelten für generative KI?

Art. 50 KI-VO verlangt, dass Chatbots als KI erkennbar sind, Deepfakes als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden und KI-generierte Texte zu öffentlichen Themen offengelegt werden. Die Kennzeichnung muss maschinenlesbar erfolgen, der C2PA-Standard dient als technische Referenz. Die Pflichten gelten unabhängig von der Risikoklasse und betreffen praktisch jedes Unternehmen, das generative KI in Kundenkommunikation oder Content-Produktion einsetzt.

Noch offene Fragen?

Wir begleiten Sie vom KI-Inventar über die Risikoklassifizierung bis zur vertraglichen Absicherung und zur Schulungsdokumentation.

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