Zum Hauptinhalt springen

Markenanmeldung Ablauf Schritt für Schritt

Dr. Sener Dincer

Dr. Sener Dincer

Rechtsanwalt

Zuletzt aktualisiert

• 18 Min Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Welches Markenamt ist das richtige?
Ob DPMA, EUIPO oder eine internationale Anmeldung über die WIPO sinnvoll ist, hängt von Schutzgebiet, Klassenzahl und bestehenden älteren Rechten ab - eine strategische Vorprüfung entscheidet über Jahrzehnte des Markenwerts.

Individuelle Prüfung

Jeder Fall ist speziell. Lassen Sie uns Ihren Sachverhalt unverbindlich prüfen.

Wer eine neue Marke, einen Produktnamen oder ein Logo aufbaut, fragt sich irgendwann: Reicht der Gewerbeschein oder die Domain - oder braucht es eine echte Eintragung beim Markenamt?

Und je länger das Unternehmen wartet, desto größer das Risiko, dass jemand anderes die Marke zuerst anmeldet. Bei konkretem Handlungsbedarf vertieft unsere Beratung zu Marke anmelden DPMA die rechtliche Umsetzung.

Jeder Schritt hat eigene Fristen, Kosten und Fallstricke - und jeder zweite Anmelder stolpert in mindestens einen davon.

Dieser Ratgeber beantwortet drei Fragen:

  • Wie läuft eine Markenanmeldung beim DPMA und beim EUIPO konkret ab?
  • Welche Kosten, Klassenentscheidungen und Fristen sind wirklich relevant?
  • Warum werden Marken zurückgewiesen - und wie lässt sich das vermeiden?

Was ist eine Marke und warum reicht der Gewerbeschein nicht?

Für die Praxis bedeutet das: Wer Rechtssicherheit will, meldet die Marke an.

Die Einzelheiten dazu behandelt Hintergrund zu Markenrecherche.

Marke ist nicht Firmenname oder Domain

Der Firmenname ist das Schild an der Tür, die Marke ist der Schutz für das, was drin angeboten wird. Beide können identisch sein, müssen es aber nicht. Ein Unternehmen kann mehrere Marken führen, und eine Marke kann von mehreren Unternehmen lizenziert werden. Auch die Domain schützt keine Marke: Wer meineidee.de registriert, hat nur das Nutzungsrecht an dieser URL, nicht am Zeichen.

Markenformen im Überblick

Die Markenform bestimmt, was genau geschützt wird - und wie streng die Anforderungen an die Darstellung sind.

Wischen
MarkenformWas wird geschützt?Typische Anwendung
WortmarkeEin Wort, eine Wortfolge oder eine Zeichenkombination - unabhängig von der grafischen GestaltungProdukt- und Unternehmensnamen
Wort-Bild-MarkeKombination aus Schrift und grafischem ElementLogos mit Schriftzug
BildmarkeReines Logo oder grafisches Zeichen ohne TextIcons, Symbole, Signets
3D-MarkeDreidimensionale Gestaltung wie Form oder VerpackungFlaschenformen, Produktdesigns
FarbmarkeEinzelne Farbe oder FarbkombinationSehr restriktiv, nur bei erworbener Unterscheidungskraft
HörmarkeAkustisches ZeichenJingles, Erkennungsmelodien
PositionsmarkeBestimmte Anbringungsposition auf einem ProduktEtiketten an spezifischen Stellen

Die Wortmarke ist die mit Abstand häufigste Form.

Bei konkretem Handlungsbedarf bietet unsere Beratung zu Markenüberwachung die passende rechtliche Vertiefung.

Diese Anforderungen sind der Grund, warum Geruchsmarken praktisch nie eingetragen werden - ein Geruch lässt sich nicht objektiv fixieren. Farb- und Positionsmarken scheitern ebenfalls häufig an der Darstellbarkeit oder an fehlender Unterscheidungskraft. Bei konkretem Handlungsbedarf bietet unsere Unterstützung bei Abgrenzungsvereinbarung Marken die passende rechtliche Vertiefung.

Drei Weichenstellungen vor der Anmeldung

Vor dem ersten Klick im Anmeldeformular entscheiden drei Fragen über Kosten, Schutzumfang und Erfolgsquote: Was genau soll geschützt werden? In welchem geografischen Gebiet? Und für welche Waren und Dienstleistungen? Wer hier falsch entscheidet, zahlt die Gebühr umsonst oder holt sich in einem Jahr den Widerspruch eines Konkurrenten ab.

Schutzgebiet wählen: DPMA, EUIPO oder IR-Marke

Das Markenrecht ist territorial. Eine deutsche Marke wirkt nur in Deutschland.

Wischen
KriteriumDeutsche Marke (DPMA)Unionsmarke (EUIPO)
SchutzgebietNur DeutschlandAlle 27 EU-Mitgliedstaaten
Grundgebühr (elektronisch, bis 3 Klassen)290 Euro850 Euro (nur 1 Klasse inklusive)
Jede weitere Klasse100 Euro ab 4. Klasse50 Euro (2. Klasse), 150 Euro ab 3. Klasse
Typische Dauer bis Eintragung6-9 Monate4-6 Monate
EinheitscharakterNicht zutreffendEntweder EU-weit gültig oder fällt komplett

Die Faustregel: Wer nur in Deutschland operiert und nicht plant, innerhalb von drei Jahren ins EU-Ausland zu expandieren, fährt mit der deutschen Marke deutlich günstiger.

Wer in mehreren EU-Staaten aktiv ist oder eine internationale E-Commerce-Strategie verfolgt, fährt mit der Unionsmarke besser - eine einzige Anmeldung deckt dann 27 Länder ab.
Der gefürchtete Haken beim EUIPO: der Einheitscharakter.

Für Unternehmen, die über die EU hinaus nach Großbritannien, in die Schweiz, die USA oder nach Asien verkaufen, existiert zusätzlich der Weg über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
Für eine internationale Registrierung nach dem Madrider System genügt eine nationale oder Unionsmarkenanmeldung als Basismarke.
Die Grundgebühr liegt bei 653 Schweizer Franken für schwarz-weiße Zeichen und 903 Schweizer Franken für farbige Zeichen, dazu kommen länderspezifische Gebühren von typischerweise 100 Schweizer Franken pro Benennungsstaat.

Markenform festlegen

Vor dem Ausfüllen des Formulars muss feststehen, welche Markenform angemeldet wird. Ein häufiger Fehler: Unternehmen melden ein Logo als Wort-Bild-Marke an, obwohl die Wortmarke strategisch besser wäre. Die Wortmarke schützt den Namen in jeder grafischen Umsetzung - auch wenn später ein neues Logo kommt. Wer stattdessen nur das Logo als Wort-Bild-Marke anmeldet und den Schriftzug redesigned, braucht eine neue Anmeldung.

Die Regel: Wenn der Name zentral ist, zuerst die Wortmarke sichern. Das Logo kann später zusätzlich als Wort-Bild- oder Bildmarke geschützt werden, wenn das grafische Element eine eigene Schutzwürdigkeit hat.

Markenrecherche vor der Anmeldung

Vor jeder Anmeldung steht eine gründliche Recherche, ob identische oder ähnliche Marken bereits eingetragen sind.

Wer sie überspringt, riskiert einen Widerspruch und den Verlust der Gebühren.

Typischer Fehler vermeiden

Viele Anmelder suchen nur über Google nach ihrem Wunschnamen - und wundern sich drei Monate später über einen Widerspruch. Die offiziellen Recherchetools sind DPMAregister für Deutschland, eSearch plus und TMview für die EU-weite und internationale Suche. Ähnlichkeitssuchen (nicht nur identische Treffer) sollten immer Teil der Recherche sein, weil § 9 MarkenG auch Verwechslungsgefahr erfasst.

Für komplexe Fälle - zum Beispiel wenn der Wunschname Gattungsbegriffe enthält, fremdsprachig ist oder die Marke in mehreren Klassen laufen soll - empfiehlt sich eine Markenanmeldung mit Anwalt, weil die Ähnlichkeitsprüfung auch phonetische, visuelle und begriffliche Verwechslungsgefahr erfasst.

Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (Nizza-Klassifikation)

Das Nizza-Klassifikationssystem sortiert alle denkbaren Produkte und Services in 45 Klassen (1-34 für Waren, 35-45 für Dienstleistungen).
Wer es zu eng fasst, schützt weniger als nötig.

Was sind Nizza-Klassen?

Die Nizza-Klassifikation ist ein internationales Ordnungssystem für Waren und Dienstleistungen im Markenrecht.
Sie wird von der WIPO verwaltet und jährlich aktualisiert.
Alle Markenämter in über 85 Ländern - darunter DPMA, EUIPO und WIPO - nutzen dieses System.
Beispiele:

  • Klasse 9 - Elektronische Geräte, Software, Apps
  • Klasse 25 - Bekleidung, Schuhe, Kopfbedeckungen
  • Klasse 35 - Werbung, Unternehmensführung, Einzelhandel
  • Klasse 41 - Erziehung, Ausbildung, Unterhaltung
  • Klasse 42 - Technologie- und Softwaredienstleistungen

Jede Marke umfasst mindestens eine Klasse, kann aber auch für mehrere Klassen angemeldet werden - etwa wenn eine Software (Klasse 9) zugleich als Schulungsangebot (Klasse 41) und als Cloud-Service (Klasse 42) vermarktet wird.

Gebührenlogik: Wann wird es teuer?

Die Gebührenstruktur hängt direkt von der Klassenzahl ab - und die Systeme von DPMA und EUIPO unterscheiden sich deutlich.

Wischen
Amt1. Klasse2. Klasse3. KlasseJede weitere
DPMA (elektronisch)290 Euro inkl.InklusiveInklusive+ 100 Euro
DPMA (Papier)300 Euro inkl.InklusiveInklusive+ 100 Euro
EUIPO (elektronisch)850 Euro+ 50 Euro+ 150 Euro+ 150 Euro
WIPO Madrid (s/w)653 CHFKlassenzuschlag ab 4.Klassenzuschlag ab 4.+ 100 CHF + länderspezifisch
Die wichtigste Erkenntnis für die Strategie: Beim DPMA sind die ersten drei Klassen im Grundbetrag enthalten.
Wer also nur eine einzige Klasse anmeldet, zahlt denselben Preis wie jemand, der drei Klassen anmeldet.
Beim EUIPO ist jede zusätzliche Klasse separat zu zahlen, die zweite Klasse ist relativ günstig, ab der dritten wird es deutlich teurer.

Klassenstrategie: Nicht zu breit, nicht zu eng

Eine verbreitete Fehlvorstellung: “Ich nehme lieber zu viele Klassen, dann bin ich auf der sicheren Seite.” Das ist aus zwei Gründen falsch. Erstens kostet es Geld.

Die Praxisregel: Anmelden, was in den nächsten drei Jahren realistisch benutzt wird - mit moderater Reserve.

Häufige Fehler im Verzeichnis

  • Wer “Waren der Klasse 25” schreibt, erhält eine Beanstandung.
  • Falsche Klasse. Einzelhandel mit Bekleidung ist keine Klasse 25, sondern Klasse 35. Wer das verwechselt, schützt falsche Tätigkeiten.
  • Unklare Formulierung. “IT-Dienstleistungen” ist dem DPMA zu vage. Konkrete Begriffe wie “Softwareentwicklung”, “IT-Beratung” oder “Cloud-Hosting-Dienste” werden erwartet.
  • Gattungsbegriffe in Kombination mit Markenname. Wer ein rein beschreibendes Wort in Verbindung mit dem Gegenstand der Klasse anmeldet, scheitert an der Unterscheidungskraft.

Der Anmeldeprozess beim DPMA Schritt für Schritt

Die Anmeldung einer deutschen Marke durchläuft typischerweise folgende Stationen: Einreichung der Anmeldung, formale Prüfung einschließlich Gebührenprüfung, Prüfung auf absolute Schutzhindernisse, Eintragung in das Register mit Veröffentlichung und anschließend dreimonatige Widerspruchsfrist.
Die Verfahrensdauer beträgt regelmäßig einige Monate, wobei das DPMA aktuell vor längeren Bearbeitungszeiten warnt; bei beschleunigter Prüfung muss die Entscheidung innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung ergehen.

Schritt 1 - Anmeldeformular und Eingangsweg

Das DPMA akzeptiert drei Eingangswege: den elektronischen Upload über das Portal DPMAdirektWeb, die signaturbasierte Einreichung über DPMAdirektPro sowie den klassischen Papierweg.
Der elektronische Weg ist nicht nur zehn Euro günstiger, sondern spart auch Bearbeitungszeit und reduziert Formfehler.

Schritt 2 - Gebühren und Anmeldetag

Wer die Papiervariante nutzt: 300 Euro.

Gebührenfrist nicht versäumen

Die Anmeldegebühr muss innerhalb von drei Monaten nach Einreichung eingehen. Wird die Gebühr nicht oder nicht vollständig gezahlt, gilt die Anmeldung als nicht gestellt - ohne Rückzahlung geleisteter Teilbeträge. Unternehmen sollten die Überweisung deshalb gleich zusammen mit der Anmeldung auslösen und den Verwendungszweck sauber angeben.

Schritt 3 - Formalprüfung

Häufige Beanstandungen in diesem Schritt:

  • Nizza-Klassen nicht eindeutig zugeordnet
  • Markenbild in unzureichender Auflösung oder falschem Format
  • Widersprüchliche Angaben zur Person des Anmelders
  • Formulierungen im Verzeichnis, die zu vage oder zu pauschal sind

Schritt 4 - Prüfung auf absolute Schutzhindernisse

Nach bestandener Formalprüfung prüft das DPMA die Marke auf absolute Schutzhindernisse.

Bei einem Bescheid wegen absoluter Schutzhindernisse hat der Anmelder die Möglichkeit, Stellung zu nehmen - typischerweise mit einer Frist von einem Monat.
3 MarkenG), die semantische Unschärfe der angeblich beschreibenden Bedeutung oder die nicht-branchenübliche Kombination aus ansonsten beschreibenden Elementen.

Schritt 5 - Eintragung und Veröffentlichung

Schritt 6 - Widerspruchsfrist und was danach passiert

Dazu später mehr.

Der Anmeldeprozess beim EUIPO (Unionsmarke)

Der Ablauf einer Unionsmarke ist dem deutschen Verfahren strukturell ähnlich, unterscheidet sich aber in Fristen, Gebühren und dem Fokus der Prüfung.

Typisch dauert das Verfahren vier bis sechs Monate - in glattem Verlauf schneller als beim DPMA.

Besonderheiten der Unionsmarke

Das bedeutet konkret: Wer eine englischsprachige Marke anmeldet, die in Deutschland vielleicht als Fantasiename gilt, aber in Irland oder Malta beschreibend ist, kann auf eine Beanstandung stoßen. Genauso kann ein italienischer, französischer oder spanischer Begriff die Eintragung blockieren.

Gebühren und Klassenstruktur beim EUIPO

Das EUIPO erhebt eine gestaffelte Gebührenstruktur: 850 Euro für die erste Klasse, 50 Euro für die zweite Klasse und 150 Euro je weitere Klasse ab der dritten.
Wischen
GebührenartElektronische Anmeldung
Grundgebühr 1. Klasse850 Euro
2. Klasse+ 50 Euro
Ab 3. Klasse je weitere+ 150 Euro
Widerspruchsgebühr320 Euro
Beschwerdegebühr720 Euro
Die Papieranmeldung ist um 150 Euro teurer und wird praktisch nicht mehr genutzt.
Wer drei Klassen anmeldet, zahlt 1.050 Euro - in etwa das Dreieinhalbfache der DPMA-Grundgebühr.
Dafür erhält er Schutz in 27 Staaten statt in einem.

Ablauf und Fristen

Der Verfahrensablauf beim EUIPO folgt sieben Schritten: Anmeldung, Formalprüfung, Prüfung auf absolute Schutzhindernisse, Recherchebericht über ältere Marken (optional), Veröffentlichung im Blatt für Unionsmarken, dreimonatige Widerspruchsfrist und Eintragung. Die Widerspruchsfrist ist identisch mit der deutschen Regelung, aber die Gebührenstruktur für Widerspruch und Beschwerde ist höher.

Recherchebericht beim EUIPO

Das EUIPO bietet optional einen Recherchebericht über potenziell kollidierende ältere Unionsmarken an. Dieser Bericht gibt einen ersten Eindruck von Risiken, ist aber keine verbindliche Prüfung und ersetzt keine eigene Markenrecherche.

Timeline und realistische Dauer

Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt beim DPMA bei sechs bis neun Monaten, beim EUIPO bei vier bis sechs Monaten - jeweils bei störungsfreiem Ablauf.
Beanstandungen, Widersprüche oder Rückfragen verlängern den Prozess um mehrere Monate.

Normaler Ablauf beim DPMA

  • Woche 1-2 - Eingang der Anmeldung, Vergabe des Anmeldetags, erste Gebühreingangsprüfung
  • Monat 1-3 - Formalprüfung
  • Monat 3-6 - Prüfung auf absolute Schutzhindernisse, ggf. Beanstandungsbescheid
  • Monat 6 - Eintragung im Register, Veröffentlichung im Markenblatt
  • Monat 6-9 - Widerspruchsfrist (3 Monate)
  • Ab Monat 9 - Bestandskräftige Eintragung, sofern kein Widerspruch

Bei einem Beanstandungsbescheid verlängert sich der Ablauf um die Zeit, die zwischen Bescheid und Antwort liegt - mindestens einen Monat, häufig zwei bis drei.

Bei einem Widerspruch kann es zu erheblichen Verzögerungen im Markenverfahren kommen; das DPMA weist auf längere Bearbeitungszeiten hin.

Beschleunigte Prüfung

Auf Antrag wird die Prüfung nach § 38 MarkenG beschleunigt; hierfür fällt eine Gebühr von 200 Euro an, und das DPMA entscheidet innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung.
Sinnvoll ist der Antrag vor allem dann, wenn ein Produktlaunch kurz bevorsteht, ein Brand-Registry-Programm eines großen Online-Marktplatzes genutzt werden soll oder ein Finanzierungsabschluss die eingetragene Marke zur Bedingung macht.
Beim EUIPO gibt es Fast Track als verkürztes Verfahren, das ohne Zusatzgebühr automatisch greift, wenn die Anmeldung keine Beanstandungen auslöst.

EUIPO-Timeline

Beim EUIPO läuft der Prozess in der Regel schneller als beim DPMA - vor allem bei Fast-Track-fähigen Anmeldungen.

  • Woche 1-2 - Eingang, Formalprüfung
  • Monat 1-2 - Prüfung auf absolute Schutzhindernisse
  • Monat 2-3 - Veröffentlichung
  • Monat 3-6 - Widerspruchsfrist, anschließend Eintragung
Bei Beanstandungen oder Widersprüchen kann auch der EUIPO-Prozess deutlich länger dauern - bis zu zwei Jahre bei streitigen Verfahren.

Gesamtkosten im Vergleich

Die reinen Amtsgebühren sind nur ein Teil der Gesamtkosten. Wer realistisch kalkuliert, rechnet Markenrecherche, anwaltliche Beratung, spätere Verlängerung und das Widerspruchsrisiko mit ein.

Wischen
KostenartDPMAEUIPOWIPO (Madrid)
Grundgebühr (elektronisch)290 Euro850 Euro653 CHF (s/w)
Weitere Klassen+ 100 Euro ab 4. Klasse+ 50 Euro (2.), + 150 Euro ab 3.+ 100 CHF ab 4. Klasse
Beschleunigung (optional)+ 200 Euroautomatisch bei Fast Track (keine Zusatzgebühr)kein Standard-Fast-Track (Dringlichkeitsgebühren nach Einzelfall möglich)
Widerspruchsgebühr (Angreifer)250 Euro320 Euroländerspezifisch
Verlängerung nach 10 Jahren750 Euro (+ 260 Euro je Klasse ab 4.)850 Euro + 50 Euro (2.) + 150 Euro ab 3.länderspezifisch

Wer ein belastbares Budget aufsetzen will, muss die Zusatzkosten offen einkalkulieren.

Typische Zusatzkosten

  • Markenrecherche. Eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche durch einen Anwalt für Markenrecht kostet je nach Klassenzahl typischerweise mittlere bis hohe dreistellige Beträge. Wer sie überspringt, spart kurzfristig und zahlt später im Widerspruch.
  • Anwaltliche Beratung bei der Anmeldung. Die Kosten variieren stark je nach Komplexität, Klassenzahl und gewünschtem Schutzumfang. Für eine strategisch durchdachte Anmeldung ist ein Festpreismodell oder eine RVG-Berechnung üblich.
  • Widerspruchsverfahren. Wer Widerspruch einlegt, zahlt beim DPMA 250 Euro Widerspruchsgebühr plus Anwaltskosten. Wer selbst angegriffen wird, zahlt die Verteidigung und gegebenenfalls Schadensersatz bei Verletzung älterer Rechte.
  • Verlängerung. Nach zehn Jahren verlängert sich die Marke nur gegen erneute Zahlung.

Kostenfalle bei EU-Unionsmarke

Ein verbreiteter Rechenfehler: “Eine Unionsmarke kostet 850 Euro.” Das stimmt nur für eine einzige Klasse. Sobald drei Klassen angemeldet werden - was für die meisten Unternehmen realistisch ist - steigen die Gebühren auf 1.050 Euro. Mit Recherche und anwaltlicher Begleitung liegt der realistische Gesamtbetrag spürbar höher als bei einer deutschen Anmeldung.

Warum Markenanmeldungen zurückgewiesen werden

Wer den Wunschnamen strategisch prüft, bevor er die Anmeldegebühr überweist, spart sich diese teure Erfahrung.

Absolute Schutzhindernisse im Überblick

Die wichtigsten sind:

  • Fehlende Unterscheidungskraft - das Zeichen kann die Waren oder Dienstleistungen nicht individualisieren.
  • Freihaltebedürfnis - das Zeichen muss allgemein verfügbar bleiben, etwa weil es rein beschreibend ist.
  • Gebräuchlichkeit - das Zeichen ist zur gebräuchlichen Bezeichnung geworden.
  • Täuschungsgefahr - das Zeichen führt über wesentliche Eigenschaften der Waren in die Irre.
  • Sittenwidrigkeit oder Verstoß gegen die öffentliche Ordnung - diskriminierende oder anstößige Zeichen.

Fehlende Unterscheidungskraft

Der häufigste Zurückweisungsgrund überhaupt. Die Rechtsprechung legt bei Alltagsbegriffen strenge Maßstäbe an.

Grundsatzentscheidung zur Unterscheidungskraft

Die Entscheidung erging im Anschluss an das Vorabentscheidungsverfahren des Europäischen Gerichtshofs zu Rs. C-541/18 und präzisiert die Prüfung der Unterscheidungskraft für Zeichen, die sowohl markenmäßig als auch nur dekorativ benutzt werden können.

In der Praxis bedeutet das: Wer einen Spruch oder einen Hashtag als Marke anmelden will, muss damit rechnen, dass das Amt nach möglichen dekorativen oder nicht-markenmäßigen Verwendungen prüft.

Freihaltebedürfnis

Teillöschung wegen Freihaltebedürfnis

Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung in seinem Beschluss vom 27. Mai 2021 (Az. I ZB 21/20) bestätigt, indem er die Rechtsbeschwerde zurückwies. Die Rechtsprechung zeigt, dass generische oder beschreibende Begriffe auch dann nicht schützbar sind, wenn sie zunächst vom Markenamt akzeptiert wurden.

Farb- und Formmarken: Die hohe Hürde

Für die Praxis bedeutet das: Wer eine Farbe oder eine Produktform schützen will, braucht entweder einen nachgewiesenen erworbenen Bekanntheitsgrad oder einen klugen Markenzuschnitt, der Farbe und Position kombiniert.

Was tun bei einem Beanstandungsbescheid?

Ein Beanstandungsbescheid ist kein Endurteil. Er eröffnet die Möglichkeit zur Stellungnahme - und oft lässt sich die Beanstandung durch Argumentation oder durch eine Einschränkung des Verzeichnisses ausräumen. Typische Reaktionsoptionen:

  • Stellungnahme mit Rechtsargumenten - etwa: Die angeblich beschreibende Bedeutung ist mehrdeutig oder ungewöhnlich.
  • Einschränkung des Verzeichnisses - wenn das Zeichen nur für einen Teil der Klasse beschreibend ist, kann das Verzeichnis angepasst werden.
  • Nachweis der Verkehrsdurchsetzung - bei intensiv benutzten Zeichen: Umsatzzahlen, Werbeausgaben, Marktforschung.
  • Teilrücknahme - wenn einzelne Klassen problematisch sind, können sie fallen gelassen werden, ohne die Anmeldung insgesamt zu verlieren.

Das Widerspruchsverfahren

Wer kann widersprechen?

Widerspruchsberechtigt sind insbesondere:

  • Inhaber älterer eingetragener Marken (deutsche Marke, Unionsmarke, IR-Marke mit Schutzerstreckung auf Deutschland)
  • Inhaber notorisch bekannter Marken
  • Inhaber älterer Unternehmenskennzeichen im Sinne von § 5 MarkenG

Fristen und Gebühren

  • Widerspruchsfrist: drei Monate ab Veröffentlichung
  • Widerspruchsgebühr DPMA: 250 Euro (plus 50 Euro pro weiterem geltend gemachtem älteren Zeichen)
  • Widerspruchsgebühr EUIPO: 320 Euro
  • Die Frist ist eine Ausschlussfrist, Verlängerungen sind nicht möglich

Ablauf und Verteidigung

Die häufigsten Verteidigungsstrategien:

  • Nichtbenutzungseinrede - wenn die widersprechende Marke älter als fünf Jahre ist, muss der Widersprechende die ernsthafte Benutzung nachweisen.
  • Bestreiten der Verwechslungsgefahr - Analyse der Ähnlichkeit der Zeichen, der Waren und der Kennzeichnungskraft.
  • Verhandlungsweg - Koexistenzvereinbarungen mit Abgrenzungen nach Klassen, Gebiet oder Zielgruppe.
  • Teilzurücknahme - wenn der Konflikt nur einzelne Klassen betrifft, kann die Anmeldung entsprechend eingeschränkt werden.

Wer gewinnt, behält die Eintragung - und kann im Anschluss gegen Verletzer vorgehen, notfalls über eine einstweilige Verfügung oder ein Hauptsacheverfahren.

Nach der Eintragung

Mit der bestandskräftigen Eintragung beginnt die eigentliche Arbeit.

Schutzdauer und Verlängerung

Die Verlängerungsgebühr beim DPMA liegt bei 750 Euro bis drei Klassen, jede weitere Klasse kostet 260 Euro.
Beim EUIPO 850 Euro für die erste Klasse, 50 Euro für die zweite, 150 Euro ab der dritten.

Fristkontrolle ab Tag 1 einplanen

Die zehn Jahre vergehen schneller, als viele Markeninhaber glauben. Die Benachrichtigungen des Amts sind keine Garantie - Adressänderungen, falsch hinterlegte Kontaktdaten oder Zustellprobleme führen immer wieder dazu, dass Fristen unbemerkt ablaufen. Ein internes Fristenmanagement oder ein Monitoring-Dienstleister ist Pflicht.

Benutzungspflicht beachten

Wer Teile des Verzeichnisses nicht nutzt, sollte sie rechtzeitig aus der Marke streichen oder bei der Verlängerung weglassen, um keine Angriffsfläche zu bieten.

Marken-Monitoring

Wer seine Marke aktiv verteidigen will, braucht ein Monitoring: systematische Beobachtung neuer Markenanmeldungen und Veröffentlichungen. Nur so lassen sich Widerspruchsfristen einhalten. Viele Unternehmen unterschätzen diesen Aufwand und merken erst Jahre später, dass identische oder verwechslungsfähige Zeichen bereits registriert sind.

Darüber hinaus empfiehlt sich eine parallele Marktüberwachung - etwa auf großen Online-Marktplätzen, bei Zollämtern und in sozialen Netzwerken. Bei Verletzungen stehen dem Markeninhaber unter anderem Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz zur Verfügung; bei Produktpiraterie und Fälschungen greifen zusätzliche Instrumente, wie im Ratgeber zur Abwehr von Produktpiraterie beschrieben.

Lizenzierung und Verkauf

Eine eingetragene Marke ist ein Vermögenswert, der lizenziert oder verkauft werden kann.

Die rechtssichere Gestaltung ist komplex - Details dazu stehen im Ratgeber zum Markenlizenzvertrag.

Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist

Eine einfache deutsche Wortmarke in einer klar abgegrenzten Klasse lässt sich grundsätzlich selbst anmelden. Komplex wird es, sobald mehrere Klassen, internationale Ausweitung, strittige Unterscheidungskraft, geplante Lizenzierung oder der Schutz einer bestehenden Marktposition ins Spiel kommen. In diesen Fällen ist anwaltliche Begleitung keine Luxusausgabe, sondern Risikomanagement.

Typische Konstellationen, in denen wir zur Einschaltung einer Kanzlei raten:

  • Die Marke enthält beschreibende Bestandteile oder Gattungsbegriffe.
  • Es existieren bereits ähnliche Marken im Register, und die Verwechslungsgefahr ist unklar.
  • Mehrere Klassen sollen sinnvoll kombiniert werden.
  • Eine spätere Unionsmarke oder IR-Marke ist geplant.
  • Das Zeichen soll Teil einer Lizenz- oder Franchise-Struktur werden.
  • Ein Beanstandungsbescheid oder Widerspruch ist bereits eingegangen.
  • Die Marke soll gegen Verletzer durchgesetzt werden.

Wir prüfen in solchen Fällen die strategische Positionierung, das Verzeichnis, die Kollisionslage und die Verteidigungsoptionen - und begleiten den gesamten Weg vom Anmeldekonzept bis zur bestandskräftigen Eintragung und der späteren Durchsetzung. Eine erste Orientierung zu unseren Leistungen rund um Markenanmeldung und Markenrecht finden Sie in unserem Kanzleibereich.

Fazit

Die Markenanmeldung ist kein reines Formularthema, sondern eine strategische Entscheidung mit langfristigen Folgen. Wer Schutzgebiet, Markenform und Klassen sauber wählt, investiert einmal drei- bis vierstellig und sichert sich dafür einen zehnjährigen, verlängerbaren Monopolanspruch auf seinen Namen. Wer schludert, zahlt im Widerspruchs- oder Verletzungsverfahren ein Mehrfaches - oder verliert den aufgebauten Markenwert.

Die vier kritischen Weichen sind das richtige Schutzgebiet, eine gründliche Markenrecherche, ein präzises Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sowie die Klarheit über die Unterscheidungskraft des Zeichens. Alles andere lässt sich in den formalen Schritten abarbeiten.

Wer die Marke sauber anmeldet und konsequent benutzt, schafft einen Vermögenswert, der mit dem Unternehmen wächst - lizenzierbar, übertragbar und verteidigungsfähig. Wer unsicher ist, ob das Wunschzeichen hält oder wie die Klassen idealerweise zugeschnitten werden sollten, findet in einer frühzeitigen rechtlichen Einschätzung die beste Absicherung gegen teure Überraschungen.

Antworten auf einen Blick

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zum Thema, kompakt beantwortet. Für die vollständige Einordnung bleiben die Abschnitte oben maßgeblich.

Was kostet eine Markenanmeldung beim DPMA?

Die elektronische Anmeldung beim DPMA kostet 290 Euro für bis zu drei Nizza-Klassen. Jede weitere Klasse ab der vierten kostet zusätzlich 100 Euro. Die Papieranmeldung liegt bei 300 Euro. Hinzu kommen optionale Kosten wie die beschleunigte Prüfung für 200 Euro, eine professionelle Markenrecherche und anwaltliche Beratung. Beim EUIPO startet die Grundgebühr für eine Unionsmarke bei 850 Euro für eine Klasse. Die reinen Amtsgebühren sind nur ein Teil der Gesamtkosten – realistisch sollten auch Widerspruchsrisiken und spätere Verlängerungsgebühren (750 Euro beim DPMA nach zehn Jahren) einkalkuliert werden.

Wie lange dauert eine Markenanmeldung beim DPMA?

Die Dauer einer Markenanmeldung beim DPMA hängt vom gewählten Verfahren ab: Während bei einer beschleunigten Prüfung eine Entscheidung innerhalb von sechs Monaten angestrebt wird, kann das Normalverfahren aufgrund hoher Anmeldezahlen derzeit längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Bestandskraft tritt nach Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist ein. Die Prüfung auf absolute Schutzhindernisse erfolgt im Rahmen der Amtsprüfung vor der Veröffentlichung; nach der Veröffentlichung beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist. Beim EUIPO kann die Eintragung im Fast-Track-Verfahren bei reibungslosem Ablauf und ohne Widerspruch innerhalb von vier bis sechs Monaten erfolgen. Die beschleunigte Prüfung beim DPMA stellt sicher, dass über die Markenanmeldung innerhalb von sechs Monaten entschieden wird, wofür eine Zusatzgebühr von 200 Euro anfällt. Beanstandungen oder Widersprüche können den Prozess erheblich verlängern.

Was sind Nizza-Klassen bei der Markenanmeldung?

Die Nizza-Klassifikation ist ein internationales Ordnungssystem mit 45 Klassen (1–34 für Waren, 35–45 für Dienstleistungen), das von der WIPO verwaltet und in über 85 Ländern genutzt wird. Jede Marke wird für mindestens eine Klasse angemeldet. Beim DPMA sind bis zu drei Klassen in der Anmeldegrundgebühr enthalten (bei elektronischer Anmeldung 290 Euro, in Papierform 300 Euro); beim EUIPO fallen zusätzliche Gebühren ab der zweiten Klasse an (2. Klasse: 50 Euro, ab der 3. Klasse: 150 Euro pro Klasse). Ein zu breites Verzeichnis erzeugt nach fünf Jahren Löschungsrisiken wegen Nichtbenutzung – angemeldet werden sollte nur, was realistisch benutzt wird.

Was ist der Unterschied zwischen deutscher Marke und Unionsmarke?

Eine deutsche Marke beim DPMA schützt nur in Deutschland und kostet ab 290 Euro. Eine Unionsmarke beim EUIPO gilt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und kostet ab 850 Euro. Die Unionsmarke hat Einheitscharakter nach Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/1001 – sie kann nur für die gesamte EU eingetragen oder gelöscht werden. Fällt sie in einem einzigen Mitgliedstaat, fällt sie komplett. Wer nur in Deutschland operiert, fährt mit der deutschen Marke günstiger; wer EU-weit verkauft, profitiert von der Unionsmarke.

Was sind absolute Schutzhindernisse bei der Markenanmeldung?

Absolute Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 MarkenG sind Gründe, aus denen das DPMA eine Marke von Amts wegen zurückweist. Die häufigsten sind fehlende Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben (Freihaltebedürfnis), Gattungsbezeichnungen, Täuschungsgefahr und Sittenwidrigkeit. Der BGH hat in der Entscheidung #darferdas? (I ZB 61/17, 2020) die Prüfmaßstäbe für Unterscheidungskraft verschärft. Reine Werbeaussagen und beschreibende Begriffe scheitern regelmäßig. Bei einem Beanstandungsbescheid hat der Anmelder typischerweise einen Monat Zeit zur Stellungnahme.

Was passiert im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren?

Nach Veröffentlichung der Eintragung im Markenblatt haben Inhaber älterer Rechte drei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen (§ 42 Abs. 1 MarkenG). Die Widerspruchsgebühr beträgt beim DPMA 250 Euro, beim EUIPO 320 Euro. Der Widerspruch stützt sich auf relative Schutzhindernisse wie Verwechslungsgefahr nach § 9 MarkenG. Die Verteidigung erfolgt über Nichtbenutzungseinreden, Bestreiten der Verwechslungsgefahr oder Koexistenzvereinbarungen. Ein erfolgreicher Widerspruch führt zur Löschung der jüngeren Marke – die Anmeldegebühren sind dann verloren.

Wie lange ist eine eingetragene Marke geschützt?

Eine eingetragene Marke ist nach § 47 Abs. 1 MarkenG zehn Jahre ab dem Anmeldetag geschützt und kann beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Die Verlängerungsgebühr beim DPMA beträgt 750 Euro für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse kostet 260 Euro. Beim EUIPO fallen 850 Euro für die erste Klasse an. Die Verlängerungsfrist endet mit Ablauf der zehn Jahre; eine Nachfrist von sechs Monaten gegen Zuschlag ist möglich. Wird die Frist versäumt, erlischt die Marke ersatzlos.

Wann lohnt sich die beschleunigte Prüfung beim DPMA?

Die beschleunigte Prüfung nach § 38 MarkenG kostet derzeit 200 Euro; sie bringt eine bevorzugte Bearbeitung beim DPMA, liefert aber keine von der Behörde garantierte feste Frist. Sie lohnt sich, wenn ein Produktlaunch unmittelbar bevorsteht, ein Brand-Registry-Programm eines Online-Marktplatzes die eingetragene Marke erfordert oder ein Investorenvertrag den Markenschutz als Bedingung vorsieht. Beim EUIPO gibt es zudem das Fast-Track-Verfahren für eine beschleunigte Veröffentlichung der Anmeldung. Dieses kann ohne Zusatzgebühren genutzt werden, sofern der Anmelder die Gebühren sofort bezahlt und die Waren und Dienstleistungen ausschließlich aus der Datenbank akzeptierter Begriffe auswählt.

Welche Markenform sollte ich anmelden?

Die Wortmarke ist die häufigste und strategisch breiteste Form – sie schützt den Namen in jeder grafischen Umsetzung, unabhängig von Schrift oder Farbe. Die Wort-Bild-Marke ist an die konkrete Logo-Gestaltung gekoppelt und schützt enger, hat dafür aber niedrigere Anforderungen an die Unterscheidungskraft. Spezialformen wie Bildmarken, 3D-Marken, Farbmarken oder Hörmarken unterliegen strengen Darstellbarkeitsanforderungen gemäß EuGH Rs. C-273/00 (Sieckmann). Die Faustregel: Wenn der Name zentral ist, zuerst die Wortmarke sichern und das Logo gegebenenfalls zusätzlich schützen.

Brauche ich einen Anwalt für die Markenanmeldung?

Eine einfache deutsche Wortmarke in einer klar abgegrenzten Klasse lässt sich grundsätzlich selbst anmelden. Anwaltliche Begleitung wird empfohlen, sobald der Markenname beschreibende Bestandteile enthält, ähnliche Marken im Register existieren, mehrere Klassen kombiniert werden sollen, eine Unionsmarke oder IR-Marke geplant ist oder das Zeichen Teil einer Lizenz- oder Franchise-Struktur wird. Auch bei eingegangenen Beanstandungsbescheiden oder Widersprüchen ist spezialisierte Beratung sinnvoll – die Folgekosten eines fehlgeschlagenen Verfahrens übersteigen die Beratungskosten in aller Regel deutlich.

Noch offene Fragen?

Wir prüfen Markenform, Klassen und Kollisionslage, begleiten die Anmeldung beim DPMA oder EUIPO und verteidigen im Widerspruchsverfahren.

Jetzt Beratung anfragen

Weiterlesen

Beliebte Ratgeber

Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Portrait Dr. Sener Dincer

Dr. Sener Dincer

Rechtsanwalt

(4,9/5)
Kontaktieren

Kostenlos beraten

Wählen Sie einen passenden Termin für unser Gespräch.