Rechtliche Hilfe bei Problemen auf Instagram, TikTok und Co.
Account gesperrt, Hassrede, Content-Klau oder Shitstorm? Wir vertreten Creator:innen und Unternehmen juristisch präzise und schnell im Social-Media-Recht.
Ihr Instagram-Account ist ohne Vorwarnung gesperrt. Unter Ihrem Unternehmens-Post läuft eine Welle von Hass-Kommentaren. Ein Fake-Profil mit Ihrem Namen und Ihren Fotos verschickt Scam-Nachrichten. Jemand hat Ihr Reel eins zu eins kopiert und bekommt damit mehr Reichweite als Sie selbst. Oder ein TikTok-Shitstorm trifft Ihre Marke, und der Support antwortet seit Tagen nicht. In solchen Fällen verbindet fachkundige Vertretung im Medienrecht Plattformdruck, Persönlichkeitsrecht und Beweissicherung.
All das sind keine digitalen Kleinigkeiten. Für Creator:innen mit Haupteinkommen aus Social Media kann eine einzige Accountsperrung die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Für Unternehmen bedeutet ein gesperrter Business-Account, dass Ads ins Leere laufen, die Kundenkommunikation abreißt und die Brand Safety gegenüber Werbepartnern kippt.
Genau hier setzen wir an. Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Social-Media- und Plattformrecht helfen wir Creator:innen, Influencer:innen und Unternehmen, konkrete Rechtsprobleme auf Social Media juristisch durchzusetzen oder abzuwehren - auf Instagram, TikTok, Facebook, YouTube, X (Twitter) und LinkedIn. Diese Seite ist der schnelle Einstieg: Sie hilft Ihnen, Ihr Problem einem von fünf typischen Fallmustern zuzuordnen, und zeigt, welche Werkzeuge wir im Akutfall einsetzen.
Drei Leitfragen bestimmen, wie wir in unserer kostenfreien Ersteinschätzung vorgehen:
- Welches konkrete Social-Media-Problem liegt vor (Sperrung, Hass, Content-Klau, Shitstorm, Werbekompliance)?
- Welche Rechtsgrundlage trägt den Anspruch am besten (Vertragsrecht, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, UWG, DSA)?
- Welcher Weg führt am schnellsten zum Ziel (DSA-Beschwerde, einstweilige Verfügung, Strafanzeige, Schadensersatz)?
Welches Social-Media-Problem haben Sie gerade?
Nicht jeder Fall braucht dieselbe Strategie. Die meisten Mandate lassen sich in einem kurzen Erstgespräch einem von fünf Mustern zuordnen. Die folgende Triage hilft Ihnen, den richtigen Ausgangspunkt für unser Gespräch zu finden, und zeigt, ob und welche Spezialseite wir zu Ihrem Thema bereithalten.
Pfad A: Account-Sperre oder Kanal-Sperre
Ein Instagram-Account, ein TikTok-Kanal, ein YouTube-Channel, ein LinkedIn-Profil oder eine Facebook-Seite ist ohne konkrete Begründung gesperrt worden. Manchmal trifft es einen einzelnen Kanal, oft auch ein komplettes Netzwerk mehrerer thematisch eigenständiger Accounts. Die in-App-Beschwerde läuft ins Leere, der Support reagiert mit automatisierten Antworten oder gar nicht. Für Creator:innen im Haupterwerb und für Unternehmen mit einem Business-Account ist das ein unmittelbarer Umsatz- und Reichweiten-Schaden.
Pfad B: Hate Speech, Cybermobbing, Fake-Profile
Unter Ihrem Post tobt eine organisierte Hass-Kampagne. Jemand verbreitet strafbare Inhalte über Sie oder Ihr Unternehmen. Ein Fake-Account gibt sich als Sie aus, verwendet Ihre Fotos, Ihren Namen oder Ihr Logo. Bei Creator:innen kommt häufig Doxing hinzu, die Veröffentlichung privater Adressen und Telefonnummern. Unternehmen treffen vor allem orchestrierte Bewertungs- und Kommentarwellen, die die Brand Safety gegenüber Werbepartnern gefährden.
Pfad C: Content-Klau auf Social Media
Jemand hat Ihr Reel, Ihr Video, Ihr Foto oder Ihren Text eins zu eins von Ihrem Account kopiert und auf einem fremden Profil wieder hochgeladen. Manchmal ist es ein direkter Konkurrent, manchmal ein Bot-Netzwerk, manchmal ein größerer Account, der Ihre Arbeit als eigene vermarktet.
Pfad D: Shitstorm oder Reputationsangriff
Ein missverständlicher Post geht viral, eine organisierte Kampagne flutet Ihre Kommentare, Fake-Bewertungen zerstören Ihr Shop-Rating, ein einzelner Beitrag wird systematisch in verschiedenen Varianten verbreitet. Der operative Schaden ist in diesem Muster nicht ein einzelner Täter, sondern die Masse und Dynamik, und die Tatsache, dass Löschungen auf Plattformen oft hinter dem Tempo der Welle zurückbleiben.
Hier kombinieren wir Persönlichkeitsrechts-Abwehr mit DSA-Mechanismen und, wo sinnvoll, mit strafrechtlichen Anzeigen. Wichtig ist die systematische Dokumentation aller Inhalte in gerichtsfester Form, die Durchsetzung gegen die Plattform sowie die Adressierung der Hauptverursacher. Für Multi-Plattform-Mandate mit Monitoring und Strategie verweisen wir auf unsere anwaltliche Unterstützung im Medienrecht.
Pfad E: Werbung und Kennzeichnung auf Social Media
Eine Verbraucherzentrale oder ein Konkurrent mahnt eine Influencer-Kooperation wegen fehlender Werbekennzeichnung ab. Eine Ads-Kampagne wird wegen angeblich irreführender Claims gestoppt. Ein Unternehmensprofil bekommt eine Unterlassungsaufforderung wegen Schleichwerbung oder wegen fehlendem Impressum auf Social-Media-Accounts.
Was rechtlich hinter diesen Problemen steht
Hinter den fünf Mustern oben liegt ein gemeinsames juristisches Grundgerüst. Wer dieses Gerüst kennt, versteht, warum anwaltliche Schreiben bei Plattformen eine andere Wirkung entfalten als ein weiteres Support-Ticket - und warum aus einer scheinbar aussichtslosen Lage in vielen Fällen binnen Tagen ein wirksamer Rechtsschutz wird.
Plattformen sind rechtlich nicht frei
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29. Juli 2021 (Az. III ZR 179/20) entschieden, dass die AGB-Klauseln von Facebook zur Löschung von Beiträgen und zur Kontosperrung wegen sogenannter Hassrede unwirksam sind, solange die Plattform den Nutzer nicht nachträglich über die Löschung informiert, eine Sperrung nicht vorab ankündigt, den Grund nicht mitteilt und keine Möglichkeit zur Gegenäußerung mit anschließender Neubescheidung einräumt.
Das ist mehr als eine akademische Feststellung. Diese Rechtsprechung ist auf Instagram, WhatsApp, Threads und strukturell auch auf andere große Plattformen übertragbar, die mit vergleichbaren Community-Standards arbeiten. Konkret für Sie als Mandant:in bedeutet das: Eine Sperrung, die ohne konkrete Begründung oder ohne Gelegenheit zur Stellungnahme erfolgt, ist rechtlich angreifbar - und zwar nicht über den in-App-Support, sondern über den Klageweg.
Der Digital Services Act strukturiert die Pflichten der Plattformen
Der Digital Services Act (Verordnung EU 2022/2065) verpflichtet alle Online-Plattformen seit dem 17. Februar 2024 dazu, Nutzer bei jeder Beschränkung ihres Kontos oder ihrer Inhalte, etwa bei Entfernung, Sperrung, Herabstufung oder Demonetarisierung, eine klare und spezifische Begründung zur Verfügung zu stellen (Art. 17 DSA).
Darüber hinaus müssen Plattformen nach Art. 20 DSA für mindestens sechs Monate ein internes Beschwerdemanagementsystem bereitstellen, das elektronisch, kostenlos und diskriminierungsfrei zugänglich ist.
Art. 16 DSA regelt zudem ein verbindliches Melde- und Abhilfeverfahren für mutmaßlich rechtswidrige Inhalte, die sogenannte Notice-and-Action-Prozedur.
Für Mandant:innen heißt das:
Aktuelle EU-Entwicklung
Die Europäische Kommission hat am 24. Oktober 2025 in einer vorläufigen Feststellung mitgeteilt, dass Meta und TikTok gegen die DSA-Transparenzpflichten verstoßen, unter anderem wegen umständlicher Forscher-Zugänge, mangelhafter Melde-Mechanismen und ineffektiver Anfechtungswege.
Das zeigt, wie ernst die Aufsicht die DSA-Regeln nimmt, und wie stark unsere Verhandlungsposition gegenüber Plattformen geworden ist. Wer heute als Nutzer:in saubere DSA-Schreiben auf den Tisch legt, argumentiert nicht im luftleeren Raum, sondern mit einer Verordnung, die gerade im europaweiten Vollzug steckt.
Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und Strafrecht greifen ineinander
Gegen Hass, Fake-Profile, Content-Klau und Shitstorms haben Betroffene in Deutschland ein dichtes Netz an Ansprüchen. Es reicht vom zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch über Schadensersatz bis zum Strafantrag.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB anerkannt; der Unterlassungsanspruch folgt entsprechend aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog in Verbindung mit § 823 BGB.
Das Recht am eigenen Bild ist in §§ 22, 23 KUG geregelt und wird bei Fake-Profilen mit fremden Fotos, Deepfakes oder unberechtigt geteilten privaten Aufnahmen regelmäßig verletzt.
Das Strafgesetzbuch sieht in den §§ 185, 186, 187 und 188 StGB Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und seit 2021 auch verschärfte Tatbestände gegen Personen des politischen Lebens bis hinunter zur kommunalen Ebene vor; der Strafrahmen erhöht sich, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts begangen wird, was bei Social-Media-Posts regelmäßig der Fall ist.
§ 241 StGB erfasst Bedrohungen, die im Netz bei öffentlicher Begehung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden können.
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Aktuelle Rechtsprechung, die Sie kennen sollten
Die Rechtslage zu Social-Media-Problemen hat sich in den letzten drei Jahren deutlich zugunsten der Nutzer:innen verschoben. Wir bauen unsere Mandate auf einer Handvoll Leitentscheidungen auf, die wir hier kurz einordnen. Anders als bei der Ratgeber-Lektüre geht es uns dabei nie um das Urteil selbst, sondern um die Hebel, die sich daraus für Ihren Fall ergeben.
Plattform-Sperrung und verbundene Kanäle
Durchbruch für Influencer mit Multi-Account-Strategie
Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit Urteil vom 28. Juli 2025 (Az. 4 U 62/25 e) entschieden, dass allein das Weiterbetreiben mehrerer thematisch eigenständiger Kanäle nicht als Umgehung einer Einzel-Sperrung gewertet werden darf.
Das Gericht hat klargestellt, dass Community-Richtlinien und Nutzungsbedingungen der Plattform als AGB der Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegen und mehrdeutige Klauseln nach § 305c Abs. 2 BGB kundenfreundlich auszulegen sind.
Die existenzielle wirtschaftliche Bedeutung der Kanäle hat das Gericht als Verfügungsgrund anerkannt und die Plattform per einstweiliger Verfügung zur Freischaltung der Accounts verpflichtet.
Für Creator:innen und Unternehmen mit mehreren Accounts ist das ein Paradigmenwechsel. Wer bisher aus Furcht vor einer Sekundär-Sperrung jeden Appeal vermieden hat, hat jetzt ein klares gerichtliches Signal: Der Umgehungsbegriff ist eng auszulegen. Wenn Sie zwei thematisch unabhängige Kanäle betreiben und einer davon gesperrt wird, ist das Weiterbetreiben des anderen keine Umgehung, auch wenn die Plattform das behauptet.
Hass, Schmähkritik und die Grenze der Meinungsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 19. Mai 2020 (1 BvR 2459/19) bekräftigt, dass auch polemisch oder verletzend formulierte Aussagen grundsätzlich vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit erfasst sind und eine Äußerung erst dann zur Schmähkritik wird, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.
Diese Rechtslinie hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 16. Januar 2025 (1 BvR 1182/24) bestätigt und klargestellt, dass bei der Einstufung als Schmähung strenge Kriterien anzulegen sind und der Charakter als Schmähung nicht bereits aus besonderem Gewicht der Ehrbeeinträchtigung folgt.
Für Mandant:innen ist das eine zweischneidige Linie.
Plattformen müssen sinngleiche Inhalte eigenständig finden
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 4. März 2025 (Az. 16 W 10/25) im einstweiligen Verfügungsverfahren bestätigt, dass eine Plattform nach einem Hinweis auf eine konkrete Rechtsverletzung auch sinngleiche Inhalte eigenständig auffinden und sperren muss.
Werbekennzeichnung bei Influencer-Kooperationen
Der Bundesgerichtshof hat in drei parallelen Urteilen vom 9. September 2021 (I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20) klargestellt, dass Influencer-Posts mit Gegenleistung als geschäftliche Handlung gelten und entsprechend gekennzeichnet werden müssen; ein bloßer Hashtag am Ende des Posts genügt dabei nicht.
Nach der Gesetzesbegründung zu § 5a Abs. 4 UWG umfassen ähnliche Gegenleistungen auch Pressereisen, Kostenübernahmen und Produktüberlassungen, die eine Kennzeichnungspflicht auslösen können.
Für Agenturen, Markenunternehmen und Influencer:innen bedeutet das: Der Kennzeichnungsstandard ist heute deutlich präziser als vor wenigen Jahren. Wir prüfen in Kampagnen nicht nur den einzelnen Post, sondern auch den Gesamtauftritt und die algorithmische Reichweite. Wer als Unternehmen saubere Briefings an Creator:innen liefert, reduziert das Abmahnrisiko erheblich, und zwar bereits vor der Veröffentlichung.
Unser Vorgehen im konkreten Fall
Wir arbeiten Social-Media-Mandate in einem klaren, reproduzierbaren Ablauf ab. Sie bekommen von uns nicht nur juristischen Rat, sondern eine operative Handlungssequenz: mit klaren Zuständigkeiten und realistischen Erwartungen.
So läuft die Vertretung bei uns ab
- Kostenfrei
1. Kostenfreie Ersteinschätzung
Sie schildern uns den Fall in einem kurzen Gespräch oder per Formular. Wir prüfen die Rechtslage, ordnen den Fall einem der fünf Sub-Pfade zu und erklären die erfolgversprechenden Hebel. Unverbindlich und ohne Folgekosten.
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2. Beweissicherung und Dokumentation
Wir helfen bei der gerichtsfesten Sicherung aller relevanten Inhalte: Screenshots mit Zeitstempel, Metadaten, Archivierung via unabhängige Dienste. Ohne saubere Dokumentation ist spätere Durchsetzung angreifbar.
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3. Außergerichtliche Durchsetzung
Wir schreiben die Plattform mit einer sauber begründeten DSA-Art-16-Meldung an, legen gegebenenfalls interne Beschwerde nach Art. 20 DSA ein und mahnen identifizierbare Täter mit Unterlassungserklärung und Schadensersatzforderung ab.
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4. Einstweilige Verfügung und Hauptsacheverfahren
Wenn die außergerichtliche Schiene nicht reicht, gehen wir ins einstweilige Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht. Im Anschluss übernehmen wir das Hauptsacheverfahren für Unterlassung, Wiederherstellung und Schadensersatz.
Warum scheitern Selbstversuche so oft?
Die meisten Betroffenen versuchen Social-Media-Probleme zunächst alleine zu lösen. In vielen Fällen verliert die Zielgruppe dabei zwei bis sechs Wochen, bevor sie anwaltliche Hilfe sucht, und genau diese Zeit ist für den einstweiligen Rechtsschutz kritisch.
Drei Gründe sind dabei immer gleich. Erstens: Plattform-Support reagiert auf User-Tickets ganz anders als auf eine anwaltliche DSA-Meldung mit korrektem Aufbau und Fristsetzung. Zweitens: Screenshots ohne Zeitstempel, Metadaten und unabhängige Archivierung sind vor Gericht oft nicht verwertbar. Drittens: Emotionale Reaktionen, etwa ein wütender Post über die Plattform, eine aggressive Support-Nachricht oder ein öffentlicher Appell an Follower, werden dokumentiert und können später gegen die Mandantschaft verwendet werden.
| Kriterium | Eigenversuch | Mit unserer Kanzlei |
|---|---|---|
| Reaktion der Plattform | Automatisierte Standardantworten, oft keine Reaktion | Formelle Bearbeitung durch Legal-Team der Plattform |
| Beweissicherung | Screenshots ohne Metadaten, später kaum verwertbar | Gerichtsfeste Dokumentation, notariell gesichert oder archiviert |
| Fristen | Dringlichkeitsvermutung läuft typischerweise 4 bis 6 Wochen ab | Sofortige Einreichung, Fristen werden gewahrt |
| Rechtsgebiete | Vermischung von Vertragsrecht, Persönlichkeitsrecht, Strafrecht, DSA | Saubere Trennung, gezielte Hebelnutzung |
| Eskalationsfähigkeit | Endet oft beim Support-Ticket, keine gerichtliche Durchsetzung | Einstweilige Verfügung binnen Tagen möglich |
Was die Kosten angeht, arbeiten wir mit klarer Transparenz. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Auf Basis dieser Analyse unterbreiten wir ein transparentes Angebot, damit Sie von Anfang an wissen, worauf Sie sich einlassen. In geeigneten Fällen arbeiten wir mit Pauschalen, in anderen nach Aufwand oder nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Wahl besprechen wir immer offen und vor Mandatsbeginn.
Ihr Fall ist zeitkritisch? Wir melden uns binnen 24 Stunden.
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Häufige Fehler, die Ihren Fall schwächen
Bevor wir Ihr Mandat übernehmen, passieren regelmäßig dieselben Fehler, die die Rechtsposition unnötig verschlechtern. Wer die folgenden Punkte kennt, vermeidet sie und spart uns beiden Zeit, und sich selbst unnötigen Frust.
- Sofort einen neuen Account anlegen. – Die Plattform erkennt IP-Adresse, Device-ID und Netzwerkverbindungen. Der neue Account wird schnell gesperrt, und der ursprüngliche Versuch wird als Ban Evasion markiert, die juristische Position verschlechtert sich erheblich.
- Öffentliche Eskalation auf der eigenen Reichweite. – Ein wütender Post oder ein Hetz-Thread gegen die Plattform auf einem zweiten Account wird als Beleidigung oder Kreditgefährdung dokumentiert und später gegen Sie verwendet. Streisand-Effekt inklusive.
- Schriftliche Geständnisse im Appeal. – Formulierungen wie OK, ich habe verstoßen, passiert nicht wieder werden von der Plattform und im Streitfall als schriftliches Geständnis eines Policy-Verstoßes gewertet.
- Screenshots ohne Metadaten sichern. – WhatsApp-komprimierte Bilder, fehlende Zeitstempel und keine unabhängige Archivierung führen dazu, dass die spätere gerichtliche Durchsetzung angreifbar wird.
- Zu lange warten mit der juristischen Einschaltung. – Die Dringlichkeitsvermutung für einstweiligen Rechtsschutz liegt je nach Rechtsgebiet zwischen einem und sechs Wochen. Wer erst nach zwei Monaten anruft, verliert den Eilrechtsschutz oft endgültig.
- Polizei-Anruf bei reinem Content-Klau. – Urheberrechts-Verletzungen sind in der Regel Zivilrecht. Die Polizei verweist zurück an den Anwalt, zwei bis drei Stunden gehen verloren. Bei Beleidigung oder Bedrohung kommt allerdings parallel die Strafanzeige in Betracht.
- Selbstgeschriebene DSA-Beschwerden ohne Formalien. – Art. 16 DSA verlangt bestimmte Mindestangaben. Fehlen sie, muss die Plattform nicht reagieren, die Frist läuft ins Leere, und der Eindruck entsteht, der Mechanismus funktioniere nicht.
Gerade in Unternehmenskontexten kommt ein zusätzlicher Fehler hinzu: Parallel-Tickets von IT, Legal und Marketing. Die Plattform erkennt die Duplikate und schließt alle. Wir übernehmen in solchen Fällen früh die einheitliche Kommunikation. Das spart interne Ressourcen und vermeidet, dass sich Ihre eigene Organisation gegenseitig den Fall zerstört.
Warum unsere Kanzlei bei Social-Media-Fällen
Dr. Sener Dincer und unser Team arbeiten seit Jahren im Plattform- und Medienrecht. Wir kennen die Mechaniken von Instagram, TikTok, YouTube, Facebook, X und LinkedIn aus vielen Mandaten und aus täglicher Praxis. Das ist wichtig, weil diese Plattformen eigene Logiken haben: Was auf YouTube funktioniert, scheitert auf TikTok. Was bei Meta als formale DSA-Beschwerde Wirkung entfaltet, läuft bei X ins Leere.
Unsere Arbeitsweise ist pragmatisch und transparent. Wir besprechen vor jedem Schritt, welche Optionen realistisch sind und welche nicht. Wir überversprechen nichts, und wir arbeiten im Regelfall schnell, weil Social-Media-Fälle Zeit nicht verzeihen. Wenn es Fristen gibt, kommunizieren wir sie früh und deutlich. Wenn ein Weg nicht trägt, sagen wir das offen, bevor Kosten entstehen.
Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer
Unterschätzen Sie nie die Hebelwirkung einer korrekt formulierten DSA-Meldung, und überschätzen Sie nie, was ein weiteres Support-Ticket noch bewirken kann. In einem Großteil der Fälle, in denen Mandant:innen wochenlang mit dem Support gekämpft haben, reicht ein sauber begründetes anwaltliches Schreiben für eine belastbare Reaktion. Wer seinen Account retten will, muss die Systeme verstehen und gezielt dort andocken, wo die Plattform rechtlich verpflichtet ist zu reagieren.
Zwei anonymisierte Praxisfälle
Eine Creatorin mit rund 80.000 Followern auf Instagram wurde ohne Vorwarnung gesperrt. Der Monatsumsatz aus Kooperationen und Affiliate-Links lief wenige Tage vor einer größeren Kampagne still. In den ersten 48 Stunden haben wir die Sperrmeldung analysiert, eine sauber begründete interne Beschwerde nach Art. 20 DSA eingereicht und parallel die einstweilige Verfügung vorbereitet. Die Reaktivierung erfolgte, bevor die gerichtliche Entscheidung notwendig wurde.
Ein B2B-Softwareunternehmen bekam eine Flut koordinierter Hass-Kommentare unter einer Kampagne. Wir haben die Haupttäter identifiziert, strafbare Äußerungen sauber dokumentiert, parallele Strafanzeigen gestellt und über eine DSA-Art-16-Meldung die sinngleichen Inhalte plattformweit löschen lassen. Die Kampagne konnte nach kurzer Zeit wieder anlaufen.
Beide Fälle sind keine Garantie für Ihren Fall. Sie zeigen aber, wie präzise die Werkzeuge funktionieren, wenn sie richtig eingesetzt werden.
Schildern Sie uns Ihren Fall in zwei Minuten, wir melden uns.
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Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie akut betroffen sind, sichern Sie zuerst alle relevanten Inhalte: Sperrmitteilungen, beleidigende Kommentare, kopierte Posts, Screenshots mit Datum und Uhrzeit. Antworten Sie der Plattform nicht emotional und legen Sie keinen Zweit-Account an. Dokumentieren Sie wirtschaftliche Auswirkungen so konkret wie möglich: ausgefallene Kooperationen, gestoppte Kampagnen, Umsatzverlust.
Im zweiten Schritt schildern Sie uns Ihren Fall. Eine kurze Nachricht mit den wichtigsten Fakten reicht. Wir melden uns zeitnah, analysieren die Lage und besprechen mit Ihnen, welcher Weg am besten trägt. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Was danach kommt, entscheiden Sie, mit voller Kostentransparenz und klarer Strategie.
Social Media ist für Creator:innen und Unternehmen längst Teil der unternehmerischen Infrastruktur. Wenn diese Infrastruktur kippt, braucht es ruhige, präzise und erfahrene Unterstützung. Genau dafür sind wir da.