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Kanzlei für Domainrecht · Köln

Domaingrabbing? Anwalt für Domain-Rückholung und UDRP

Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer mit Fokus auf IT-Recht, Domainrecht und Markenstreitigkeiten.

4,9/5 aus 100+ verifizierten Bewertungen
500+ Erfolgreiche Fälle
24h Ersteinschätzung
Domainrecht
Erfahrener Rechtsanwalt

So holen wir Ihre Domain vom Grabber zurück

Ihre Domain in fremder Hand? Wir setzen UDRP, DENIC-Dispute und Zivilklage durch und holen Ihre Marken- oder Wunschdomain zurück. Kostenfreie Prüfung.

Ein Unbekannter hält Ihre Wunschdomain, verlangt fünfstellige Summen für die Herausgabe, leitet Tippfehler-Domains auf Wettbewerber um oder parkt Ihren Markennamen bei einem Verkaufsportal. Jeder Tag kostet Reichweite, Vertrauen und Conversion. Gleichzeitig laufen Launch-Kampagnen, Investoren-Due-Diligence-Termine oder Markenanmeldungen beim DPMA weiter - und Ihre Gegenseite weiß das. Unsere IT-Recht-Beratung verbindet Domainrecht, Plattformrisiken und digitale Geschäftsmodelle.

Dieser Leitfaden beantwortet drei Fragen:

  • Wann ist die Registrierung einer fremden Domain rechtswidrig und wann nicht?
  • Welches Verfahren greift für welche TLD und wie schnell bekommen Sie Ihre Domain tatsächlich zurück?
  • Welche juristischen Hebel erzwingen die Übertragung oder Löschung und wann setzen wir sie für Sie ein?

Wann ist Domaingrabbing rechtswidrig und wann nicht?

Rechtswidrig ja, aber nicht jede fremde Registrierung ist schon Grabbing - und genau diese Abgrenzung entscheidet, welche Ansprüche wir für Sie durchsetzen können.

Werden durch solche Konflikte auch Werbekonten blockiert, prüfen wir parallel die Unterstützung bei Google-Ads-Sperrungen.

Leitlinie der höchstrichterlichen Rechtsprechung

Das heißt: Wer sich “versand.de” oder “online-marketing.de” sichert, handelt nicht automatisch rechtswidrig. Ein angreifbarer Grabbing-Fall entsteht erst, wenn Kennzeichen-, Namens- oder Wettbewerbsrecht hinzutreten.

Was den Grabber vom legitimen Domainer unterscheidet

Wer dagegen eine generische Begriffs-Domain sichert und darunter ein eigenes Projekt betreibt, bewegt sich im geschützten Bereich unternehmerischer Freiheit. Vor einer Eskalation hilft eine saubere Markenrecherche, ältere Rechte und Kollisionsrisiken realistisch einzuordnen.

Für die Praxis heißt das: Wir prüfen bei jedem Mandat zuerst die zeitliche Reihenfolge. War Ihre Marke oder Ihr Unternehmenskennzeichen zum Registrierungszeitpunkt bereits benutzt oder angemeldet, liegt der Angriffsvektor auf der Hand. Ist die Domain älter, verschiebt sich der Fokus - dann argumentieren wir über spätere kennzeichenmäßige Nutzung, Bösgläubigkeit bei Erweiterung des Portfolios oder über Typosquatting gegenüber Ihrer seitdem aufgebauten Reichweite. Wenn Domainmissbrauch mit gefälschten Waren oder Shop-Kopien zusammenfällt, ist auch die Abwehr von Produktpiraterie relevant.

Wie Grabber Ihren Namen tatsächlich kapern

Die Angriffsformen im Domainrecht folgen wenigen, aber immer wieder auftauchenden Mustern. Wer seinen Fall einem dieser Muster zuordnen kann, spart Zeit und erhöht die Erfolgschance im Verfahren erheblich.

Klassisches Cybersquatting bei Marken- oder Unternehmensnamen

Der professionelle Domainer beobachtet Gründerportale, Markeneintragungen und Trendwörter und registriert passende Domains, bevor Sie den Shop, den Brand oder das SaaS-Produkt aufsetzen. Sie bemerken die Blockade erst, wenn Sie in der WHOIS-Datenbank nachsehen und feststellen, dass Ihre Wunschdomain seit Jahren bei einem Verkaufsportal geparkt ist und Banner-Werbung anzeigt. Auf Ihre Anfrage antwortet der Halter mit einem Angebot im vier- bis fünfstelligen Bereich. Das klassische Grabbing-Muster.

Typosquatting und Tippfehler-Domains

Ein häufig unterschätztes Risiko. Hier registriert ein Grabber bewusst Tippfehler-Varianten einer bekannten Domain, etwa “otto-onine.de” statt “otto-online.de” oder “faceboook.com”. Der Traffic fließt unbemerkt auf Werbeseiten, auf Konkurrenzangebote oder in schlimmsten Fällen auf Phishing-Infrastruktur.

Für Händler und Plattformen bedeutet das: Wir können Typo-Domains nicht nur abstellen, sondern auch Schadensersatz für den entgangenen Traffic und den Reputationsverlust geltend machen. Voraussetzung ist eine saubere Dokumentation der Umleitungen, Weiterleitungsziele und Besucherzahlen.

Domain-Portfolios und Sedo-Parking

Nicht jeder Grabber zielt auf eine einzelne Marke. Professionelle Portfolios umfassen hunderte oder tausende Domains, abgeleitet aus DAX-Marken, Produktkategorien oder Orts- und Berufsbezeichnungen. Einmalinvestment von wenigen Euro pro Jahr, monatliche Parking-Erlöse durch Werbebanner und gelegentliche Verkaufspreise im fünfstelligen Bereich.

Die WIPO hat im Jahr 2024 ein einziges Verfahren mit 138 betroffenen Domains und 17 nominell verschiedenen, tatsächlich aber verbundenen Haltern geführt.
Das ist kein Einzelfall.

Expired Domain Hijacking und abgelaufene Traditionsdomains

Sie haben eine Domain seit 20 Jahren, der automatische Renewal-Versuch scheitert am abgelaufenen Kreditkartenlimit, niemand bemerkt die Lücke.

Die Freigabezeiten abgelaufener Domains hängen von der Endung ab: Bei .de folgt nach der Löschung eine 30-tägige Redemption-Grace-Period; bei vielen generischen TLDs wie .com können durch Registrar- und Registry-Fristen Zeiträume von häufig bis zu rund 75 bis 80 Tagen entstehen. Spezialisierte Drop-Catching-Dienste versuchen oft unmittelbar im Moment der Freigabe zuzugreifen, weshalb schnelles Handeln innerhalb der Schutzfristen entscheidend ist.
Mit ihr verschwinden aufgebaute Backlinks, Rankings und Markenhistorie.

Wir müssen dann über Kennzeichen- oder Namensrecht argumentieren und parallel den DENIC-Dispute eintragen, damit der neue Halter die Domain nicht an einen Dritten weiterverkauft.

Insider-Konflikt mit ehemaligem Gründer, CTO oder Partner

Ein technisch organisierter Mitgründer registriert die Startup-Domain auf den eigenen Namen, oft ohne schriftlichen Treuhandvertrag. Nach einem Zerwürfnis weigert er sich, die Domain freizugeben.

Das unterscheidet diese Konstellation grundlegend vom Grabber-Szenario: Sie bekommen Ihre Domain direkt übertragen, ohne Umweg über Freigabe und Nachrücken.

Konkurrenz in anderer TLD und Sunrise-Missbrauch neuer gTLDs

Sie haben die .de-Variante, ein Wettbewerber sichert sich gezielt .com, .shop oder die .io-Variante. Oder noch subtiler: Bei der Einführung einer neuen Top-Level-Domain greift ein Dritter in der Sunrise-Phase zu, bevor Sie reagieren können.

Unbekannter hält Ihre Wunschdomain oder Typo-Variante? Kostenlose Domain-Analyse anfragen.

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Was Domaingrabbing Ihr Unternehmen wirklich kostet

Der direkte Schaden, den Mandanten zuerst schildern, ist meist der Kaufpreis, den der Grabber fordert. Die eigentlichen Kosten liegen an anderer Stelle und sind der Grund, warum wir bei akuten Fällen sofort parallele Eskalationspfade starten.

Blockierter Markteintritt und laufende Kampagnen-Kosten

Für Startups und neu positionierte Produkte ist die richtige Domain kein Nice-to-have. Ohne sie verzögern sich Pressearbeit, Investor-Updates, Google-Ads-Kampagnen und Social-Media-Launches um Wochen. Wer mit einer Ersatzdomain startet und später umzieht, verliert einen Teil des aufgebauten SEO-Equity und zahlt die Kampagnenbudgets faktisch doppelt.

SEO-Verlust bei gekaperten oder abgelaufenen Domains

Wird eine Bestands-Domain neu registriert und umgeleitet oder geparkt, brechen die Rankings der betroffenen Begriffe innerhalb weniger Wochen ein. Der Wiederaufbau über eine neue Domain oder eine zurückgeholte alte Domain dauert erfahrungsgemäß sechs bis achtzehn Monate. In dieser Zeit nimmt der Wettbewerb die freigewordenen Positionen ein.

E-Mail-Deliverability, Phishing und DSGVO-Risiken

Ein oft übersehenes Risiko bei Typosquatting: Der Grabber kann über die Tippfehler-Domain MX-Einträge setzen und Kunden-E-Mails abfangen, die an die falsche Schreibweise gesendet werden. Bestellbestätigungen, Vertragsdokumente, Zahlungsaufforderungen, alles landet in fremden Händen. Das ist nicht nur ein Reputationsproblem, sondern je nach Inhalt ein meldepflichtiger DSGVO-Vorfall. Bei Phishing-Angriffen mit Ihrer Marke können Schadensersatzforderungen von Dritten hinzukommen.

Kundenverwirrung, Conversion-Verlust und Vertrauensdelle

Ein relevanter Anteil aller Direkteingaben enthält erfahrungsgemäß Tippfehler, insbesondere bei längeren oder mehrteiligen Domains. Landet dieser Traffic auf einer Parking-Seite mit Werbebannern oder auf einem Konkurrenzangebot, ist nicht nur die einzelne Conversion weg. Der Kunde verbindet das Erlebnis unbewusst mit Ihrer Marke und geht mit einem diffusen Unbehagen vom Thema weg.

Due-Diligence-Risiko und DPMA-Kollision

Investoren fragen in jeder Due-Diligence nach, ob alle relevanten Domains in Ihrem Eigentum stehen. Ein laufender Domain-Streit ist ein Red Flag, das Bewertungen drückt oder Finanzierungsrunden verzögert. Parallel kann die Registrierung einer älteren, identischen Domain unter ungünstigen Umständen die Priorität Ihrer Markenanmeldung beim DPMA infrage stellen, wenn der Grabber selbst ein Unternehmenskennzeichen aufgebaut hat.

Phishing-Risiko, Launch-Stopp oder Due-Diligence-Blocker? Wir sichern Ihre Domain zurück.

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Welches Verfahren greift für welche Top-Level-Domain?

Ein zentraler Fehler, den wir in der Ersteinschätzung regelmäßig korrigieren: Mandanten starten das falsche Verfahren und verlieren Zeit und Gebühren. Die Wahl der richtigen Route hängt zuerst an der Top-Level-Domain, dann am Sachverhalt und erst zuletzt am Budget.

Wischen
VerfahrenZuständig fürDauerErgebnis
UDRP (WIPO / ICANN).com, .net, .org, zahlreiche gTLDs und ccTLDs6 bis 10 WochenÜbertragung oder Löschung
URSNeue gTLDs (.shop, .app u.a.)ca. 3 WochenZeitweise Sperrung der Domain
DENIC-Dispute.deSofortige Sperre gegen ÜbertragungNachrücken bei Freigabe nach Zivilklage
Zivilklage vor deutschem Landgericht.de und alle Domains mit deutschem Bezug12 bis 24 MonateUnterlassung, Freigabe, Schadensersatz
Einstweilige Verfügung.de und gTLDs in akuten Fällen2 bis 4 WochenSofortige Nutzungsuntersagung

Für .de-Domains geht kein Weg an DENIC und dem ordentlichen Gericht vorbei. UDRP bei WIPO ist für .de formal unzuständig. Für alle klassischen gTLDs ist UDRP der schnellste und günstigste Weg, sofern Sie ein Markenrecht nachweisen können. Neue gTLDs decken wir häufig über URS ab - das Verfahren führt zwar nur zur temporären Sperrung, reicht aber aus, um einen akuten Phishing-Angriff zu stoppen.

Wie Sie .com, .net, .org und neue gTLDs über UDRP zurückholen

Das UDRP-Verfahren ist die international etablierte Streitbeilegung für gTLD-Domains, eingeführt von der ICANN im Jahr 1999 und seitdem mehr als 80.000 mal durchlaufen. Allein im Jahr 2025 hat die WIPO über 6.200 Fälle bearbeitet. Die Erfolgsquote der Rechteinhaber liegt nach Auswertungen der Internet Commerce Association bei deutlich über 90 Prozent, sofern die drei Voraussetzungen sauber belegt werden.

Die drei Voraussetzungen der UDRP

Alle drei Elemente müssen zusammentreffen. Fehlt auch nur eines, scheitert das Verfahren. In der Praxis entscheidet sich der Fall fast immer am dritten Element, der Bösgläubigkeit. Die UDRP selbst nennt vier typische Fallgruppen.

  • Verkaufsabsicht an den Markeninhaber. – Die Domain wurde primär registriert, um sie dem Rechteinhaber oder einem Wettbewerber gegen überhöhtes Entgelt anzubieten.
  • Defensive Portfolio-Registrierung. – Die Domain wurde registriert, um den Markeninhaber an einer eigenen Registrierung zu hindern, und es liegt ein Muster vergleichbarer Registrierungen vor.
  • Störungsabsicht. – Die Domain wurde registriert, um das Geschäft eines Wettbewerbers zu stören.
  • Traffic-Abfangen. – Die Domain wird genutzt, um Nutzer durch Verwechslungsgefahr zur eigenen Seite oder einer verbundenen Werbeseite zu locken.

Diese Liste ist nicht abschließend. Panels erkennen auch andere Indizien an, etwa die Nutzung anonymer WHOIS-Dienste zur Verschleierung der Halter-Identität, das Schweigen auf Kontaktversuche oder die Erstregistrierung unmittelbar nach einer öffentlichkeitswirksamen Markenankündigung.

Wie sich ein Halter im UDRP-Verfahren wehrt

Die Gegenseite kann ihrerseits drei Schutzgründe nach Paragraph 4(c) der UDRP geltend machen: eine bereits vor der Beschwerde etablierte gutgläubige Nutzung, eine Bekanntheit unter dem Domain-Namen oder eine legitime nicht-kommerzielle Nutzung. Für Sie als Antragsteller heißt das: Wir müssen in der Antragsschrift jede dieser Verteidigungslinien vorwegnehmen und mit Beweisen entkräften.

Ablauf, Dauer und Kosten eines UDRP-Verfahrens

Das UDRP-Verfahren folgt einem fest definierten Ablauf, der alle Beteiligten zur Disziplin zwingt und die Gesamtdauer verlässlich kalkulierbar macht.

Wischen
PhaseInhaltFristen
Antrag einreichenVollständige Complaint mit Nachweisen zu Schutzrechten und darlegbaren Indizien für Registrierung oder Verwendung in Bad FaithKeine feste Vorbereitungsfrist; je nach Einzelfall wenige Tage bis mehrere Wochen
Verifikation und ZustellungProvider veranlasst Registrar-Verifikation und Registrar-LockRegistrar-Lock binnen 2 Geschäftstagen; Mitteilung meist binnen 3 Kalendertagen nach Gebühreneingang
Response des HaltersGegenäußerung mit Verteidigungsgründen20 Kalendertage, plus optional 4 Tage
Panel-ErnennungEinzelschiedsrichter oder Dreier-Gremium werden je nach Wahl der Parteien bestelltBei Einzelschiedsrichter meist binnen 5 Kalendertagen nach Erwiderungsfrist; Dreier-Gremium mit gestaffelten Fristen
EntscheidungSchriftliche Begründung, Transfer oder AbweisungInnerhalb von ca. 14 Tagen
Umsetzung durch RegistrarÜbertragung an den Antragsteller oder Löschung10 Werktage nach Zustellung

Die WIPO-Gebühren starten nach aktueller Gebührenordnung bei 1.500 US-Dollar für ein Single-Member-Panel mit bis zu fünf Domains. Ein Drei-Member-Panel ist mit 4.000 US-Dollar deutlich teurer und wird in komplexen Fällen genutzt. Seit Februar 2026 bietet die WIPO zusätzlich ein Expedited-Verfahren an, das die Entscheidung auf etwa einen Monat verkürzt und mit 4.000 US-Dollar vergütet wird.

Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer

“Der häufigste Fehler unserer Mandanten vor dem ersten Gespräch ist der direkte Preis-Dialog mit dem Grabber. Jede E-Mail, in der Sie selbst einen Kaufpreis anbieten, schwächt Ihre UDRP-Position. Das Panel kann die Kommunikation als Beleg für einen normalen geschäftlichen Dialog werten und genau damit entfällt das erste Bad-Faith-Indiz. Wenn wir für Sie übernehmen, trennen wir Verhandlung und Verfahren sauber und dokumentieren die Kommunikation prozessfest.”

Wie Sie .de-Domains über den DENIC-Dispute zurückholen

Die DENIC eG als Registry verwaltet die Technik und bietet einen Dispute-Eintrag, entscheidet aber bewusst nicht selbst über die Rechtsfrage.

Die Wirkung des Dispute-Eintrags ist zweigeteilt und entscheidend für jede .de-Strategie.

Erstens darf der aktuelle Halter die Domain nicht mehr auf Dritte übertragen.
Zweitens rückt der Dispute-Inhaber automatisch als neuer Domaininhaber nach, sobald die Domain vom bisherigen Halter freigegeben oder im Zuge eines Urteils gelöscht wird.
Der DISPUTE-Eintrag gilt zunächst für ein Jahr und kann vom Inhaber verlängert werden, wenn die Auseinandersetzung noch andauert.

Was der Dispute nicht leistet

Die DENIC prüft weder Markenrecht noch Namensrecht materiell.
Wer Ihnen sagt, der Dispute-Eintrag allein hole die Domain zurück, irrt.
Die DENIC setzt einen Inhaberwechsel im DISPUTE-Verfahren in der Regel erst nach endgültigem Abschluss der Auseinandersetzung um, typischerweise durch ein rechtskräftiges Urteil oder bei einer Löschung der Domain.

Seit Dezember 2025 neu: verschärfte WHOIS-Regeln und Identitätsprüfung

Für Sie als Rechteinhaber bedeutet das: Bei Domains juristischer Personen sind Inhaberdaten wieder öffentlich einsehbar, was die Identifikation des Gegners ermöglicht.
Bei natürlichen Personen bleibt die WHOIS-Auskunft restriktiv.
Wir stellen dann als Rechteinhaber einen formalen Auskunftsantrag mit Nachweis des berechtigten Interesses.

Juristische Eskalation vor deutschen Gerichten

Wenn der Grabber nach Dispute-Eintrag nicht einlenkt, verlagert sich der Streit ins ordentliche Verfahren. Die gute Nachricht: Die deutsche Rechtsprechung zum Domainrecht ist nach mehr als zwanzig Jahren BGH-Linien belastbar strukturiert.

Genau deshalb ist der vorher eingetragene DENIC-Dispute so entscheidend.

Für Ihre Erfolgschance im Wettbewerbsrecht zählen daher drei Tatsachenkomplexe: erkennbar fehlender eigener Benutzungswille des Halters, dokumentierte Verkaufs- oder Erpressungskommunikation und ein Portfolio mit erkennbarem Grabbing-Muster. Wir bauen Beweislagen systematisch auf, bevor wir klagen.

Die aktuelle Linie der Rechtsprechung macht das Leben der Grabber schwerer.

Das stärkt Mandanten, die schnell handeln und nicht erst auf die erste aktive Rechtsverletzung warten wollen.

Einstweilige Verfügung bei akutem Phishing oder Markenverwechslung

Wenn eine Tippfehler-Domain aktuell Phishing-Seiten ausliefert oder massiv auf Ihre Marke zugeschnittene Werbung schaltet, ist der Weg der einstweiligen Verfügung der schnellste Schutz. Je nach Landgericht setzen wir innerhalb von zwei bis vier Wochen eine Nutzungsuntersagung durch, parallel zum Dispute-Eintrag und zum Abuse-Report beim Registrar, um die akute Gefahr zu unterbinden.

Verteidigung gegen unberechtigte UDRP-Angriffe

Nicht jede Beschwerde ist berechtigt. Wir betreuen regelmäßig auch die andere Seite: Domainer, Familienunternehmen und Entwickler, die ein UDRP-Complaint erhalten, obwohl sie ein berechtigtes Interesse oder sogar eine ältere Registrierung nachweisen können.

Ein wichtiges Ziel der Verteidigung ist die Feststellung des Reverse Domain Name Hijacking durch das Panel.

Typische Hinweise auf Reverse Domain Name Hijacking sind: wenn der Beschwerdeführer trotz klarer Belege, dass das Domain-Registrierungsdatum oder die Nutzung des Antragsgegners eine Rechtsverletzung ausschließen, trotzdem eine Beschwerde einreicht; wenn die Beschwerde unmittelbar nachdem ein Kaufangebot oder Verhandlungsversuch gescheitert ist (“Plan B”) erhoben wird; sowie wenn der Beschwerdeführer wesentliche Tatsachen verschweigt, die die Erfolgsaussichten offenbart hätten.
Die Feststellung führt nicht zu Geldzahlungen, wirkt aber als öffentlich dokumentierter Makel gegen die angreifende Seite und erleichtert in nachgelagerten Zivilverfahren Schadensersatzansprüche wegen unberechtigter Schutzrechtsverwarnung.

Wir bauen die Verteidigung aus drei Modulen: Nachweis eigener bona-fide-Nutzung, Dokumentation der zeitlichen Priorität und Offenlegung des Kommunikationsverlaufs mit der angreifenden Seite.

UDRP-Complaint erhalten oder Abmahnung wegen Domaingrabbing? Wir prüfen Reverse Domain Name Hijacking.

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Wie wir für Sie Ihre Domain zurückholen

So läuft unsere Vertretung ab

  1. Kostenlos

    1. Erstgespräch und Triage

    Wir analysieren WHOIS, TLD-Zuständigkeit, Schutzrechtslage und Dringlichkeit. Sie bekommen eine klare Einschätzung, welcher Verfahrensweg passt.

  2. 2. Beweissicherung und Dispute

    Wir sichern WHOIS-Historie, Screenshots, Umleitungen und Parking-Seiten prozessfest. Bei .de setzen wir sofort den DENIC-Dispute.

  3. 3. Verfahren oder Verhandlung

    Wir wählen UDRP, URS, Zivilklage oder einstweilige Verfügung je nach TLD, Dringlichkeit und Beweislage. Parallel prüfen wir taktische Vergleichsoptionen.

  4. 4. Rückübertragung und Durchsetzung

    Wir koordinieren Registrar, AuthInfo-Code und DENIC. Bei Schadensersatz führen wir den Folgeprozess gegen den Grabber.

Warum unsere Mandanten auf eigene Faust selten zum Erfolg kommen, liegt an der Kombination aus technischen, prozessualen und taktischen Fallstricken, die in keiner einzelnen Rolle sauber abgedeckt sind. IT-Leiter unterschätzen die juristische Beweisqualität, Markenteams kennen das technische Setup der Registrar nicht, externe Markendienstleister halten sich außerhalb des deutschen Zivilprozesses. Wir bündeln diese Perspektiven.

Wischen
KriteriumEigenversuchMit unserer Kanzlei
VerfahrenswahlOft falsch (UDRP für .de, Klage ohne Dispute)Systematisch nach TLD und Sachverhalt priorisiert
BeweissicherungScreenshots ohne Zeitstempel, angreifbare EvidenzArchivierte WHOIS-Historie, notarielle Bestätigungen bei Bedarf
Kommunikation mit GrabberEigene Preisangebote schwächen die UDRP-PositionSaubere Trennung von Verhandlung und Verfahren
SchadensersatzWird nach gewonnenem UDRP in der Regel nicht mehr verfolgtFolgeprozess wegen entgangener Gewinne und Schutzrechtsverletzung

Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei. Auf Basis Ihrer Unterlagen und der TLD prüfen wir die Erfolgsaussichten und unterbreiten Ihnen ein transparentes Angebot, damit Sie vor Mandatierung volle Kostenkontrolle haben.

Ihre nächsten Schritte

Der schnellste Weg zu einer belastbaren Einschätzung ist die kostenfreie Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre WHOIS-Daten, die TLD-Zuständigkeit, den Stand Ihrer Schutzrechte und die Kommunikation mit dem Halter, wenn bereits Kontakt bestand. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine klare Empfehlung, welches Verfahren in Ihrem Fall am schnellsten zum Erfolg führt, und ein transparentes Angebot.

Senden Sie uns die Domain, den Hintergrund und die vorhandenen Unterlagen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einordnung und planen mit Ihnen den weiteren Ablauf.

Antworten

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten Antworten zum Thema, zusammengestellt von unseren Experten.

Was ist Domaingrabbing genau?

Als Domaingrabbing bezeichnet man die bösgläubige Registrierung einer Domain, die ein Marken-, Namens- oder Kennzeichenrecht eines Dritten verletzt, typischerweise um die Domain teuer anzubieten, Traffic umzulenken oder die Marktposition des Rechteinhabers zu behindern. Reine Gattungsbegriffe sind davon ausgenommen.

Kann ich eine Domain überhaupt einklagen?

Eine Domain direkt einzuklagen ist nicht möglich, aber der Umweg über Marken-, Namens- und Wettbewerbsrecht führt in den meisten Fällen zum Ziel. Bei .de-Domains kombinieren wir DENIC-Dispute und Zivilklage, bei gTLDs ist UDRP meist der schnellste Weg. Die Erfolgsquote ist bei sauberer Beweislage sehr hoch.

Wie viel kostet ein UDRP-Verfahren?

Die WIPO-Grundgebühr für ein Einzelschiedsrichter-Panel mit 1 bis 5 Domainnamen beträgt USD 1.500; für ein Drei-Mitglieder-Panel mit 1 bis 5 Domainnamen beträgt die Gebühr USD 4.000. Unsere Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung an und bespricht vor Mandatierung die zu erwartenden anwaltlichen Kosten.

Wie lange dauert die Rückholung einer Domain?

Für gTLDs über das UDRP-Standardverfahren sollten Sie mit einer Dauer von sechs bis zehn Wochen rechnen. Das kostenpflichtige, beschleunigte WIPO-Verfahren (Priority Service) ermöglicht eine Entscheidung in etwa einem Monat, sofern bestimmte Voraussetzungen wie eine begrenzte Anzahl an Domainnamen erfüllt sind. Bei .de-Domains via DENIC-Dispute und Zivilklage liegt die realistische Gesamtdauer bei zwölf bis achtzehn Monaten. Eine einstweilige Verfügung gegen akute Rechtsverletzungen lässt sich häufig in zwei bis vier Wochen erwirken.

Lohnt es sich, den Grabber einfach auszuzahlen?

Ein Kauf ist rechtlich zulässig und manchmal die schnellste Lösung, aber er hat drei Nachteile: Sie bestärken das Geschäftsmodell des Grabbers, Sie setzen kein Signal für künftige Angriffe auf Ihr Portfolio und Sie schließen Schadensersatzforderungen praktisch aus. Wir entscheiden gemeinsam mit Ihnen pragmatisch und wägen UDRP-Druck gegen einen moderaten Vergleich ab.

Was tun, wenn meine Tippfehler-Domain auf eine Phishing-Seite umleitet?

Als Sofortmaßnahmen empfehlen sich Abuse-Reports bei Registrar und Hoster zur Sperrung der Inhalte, Meldungen an Google Safe Browsing und PhishTank zur Warnung von Nutzern sowie – bei akuter Markengefährdung – eine einstweilige Verfügung zur rechtlichen Absicherung. Parallel setzen wir den DENIC-Dispute und bereiten die Zivilklage vor.

Kann ich gleichzeitig DENIC-Dispute und Zivilklage betreiben?

Ja, und das ist für .de-Domains der Standard. Ein DENIC-DISPUTE dient als Sperre gegen die Übertragung einer .de-Domain; der gerichtliche Weg sichert den materiellen Anspruch auf Freigabe oder – unter besonderen Voraussetzungen – die Übertragung. DENIC ändert die Inhaber-Informationen und lässt eine Übertragung im Rahmen der Zwangsvollstreckung nur auf Basis eines vollstreckbaren Titels bzw. eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu; die DENIC selbst entscheidet nicht über die Rechtmäßigkeit des Anspruchs.

Was bedeutet Reverse Domain Name Hijacking?

Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) bezeichnet die missbräuchliche Nutzung des UDRP-Verfahrens durch einen Beschwerdeführer, der in böser Absicht versucht, einem registrierten Domain-Inhaber die Domain streitig zu machen. UDRP-Panels können in ihrer Entscheidung formell feststellen, dass eine Beschwerde in böser Absicht eingebracht wurde; diese Feststellung wird in der veröffentlichten Entscheidung vermerkt.

Lassen Sie uns Ihre Domain gemeinsam zurückholen.

Senden Sie uns die Domain und die vorhandenen Unterlagen für eine kostenfreie Ersteinschätzung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Portrait Dr. Sener Dincer

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