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Kanzlei für E-Commerce-Recht · Köln

E-Commerce-Beratung vom Anwalt - Fullstack-Compliance für Onlineshops und Marketplace-Seller

Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer mit Fokus auf IT-Recht, E-Commerce-Compliance und Plattformrecht.

5,0/5 aus 74 Bewertungen

Hinweis zu den Bewertungen

Transparenz zur Quelle und Prüfung

5,0/5 aus 74 öffentlich sichtbaren Bewertungen auf Google (43) und anwalt.de (31), Stand Juni 2026. Wir prüfen diese Bewertungen nicht selbst auf Echtheit; es gelten die Prüfprozesse der Plattformen.

Google: 43 anwalt.de: 31 Stand Juni 2026
500+ Mandate im IT-Recht
24h Ersteinschätzung
E-Commerce-Recht
Erfahrener Rechtsanwalt

So machen wir Ihren Onlineshop rechtssicher

Fullstack-Compliance für Ihren Onlineshop: AGB, Datenschutz, Cookie-Consent, GPSR, Kündigungsbutton. Verteidigung im Abmahnfall inklusive.

Ihr Shop läuft, die Umsätze stimmen, und plötzlich liegt ein Schreiben der Wettbewerbszentrale im Postfach.

Oder Amazon deaktiviert Listings wegen fehlender Herstellerangaben.
Oder ein Mitbewerber mahnt den Cookie-Banner ab. Dieses Muster trifft deutsche Shopbetreiber seit Ende 2024 in dichter Folge: Die Produktsicherheitsverordnung, der Digital Services Act, das neue Digitale-Dienste-Gesetz, das umbenannte TDDDG, die Einwilligungsverwaltungsverordnung sowie die Kündigungsbutton-Rechtsprechung greifen inzwischen gleichzeitig - und jeder einzelne Baustein kann ein eigener Abmahntatbestand sein. Unsere IT-Recht-Beratung ordnet diese Pflichten in den größeren Rahmen digitaler Geschäftsmodelle ein.

Genau für diese Lage gibt es unsere E-Commerce-Beratung als Fullstack-Compliance-Retainer: Wir prüfen, aktualisieren und verteidigen Ihren kompletten Shop über alle einschlägigen Normen hinweg - AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutz, Cookie-Consent, Preisangaben, Plattform-Rechtstexte, GPSR-Listings und die Branchen-Spezialpflichten.

Dieser Leitfaden beantwortet drei Fragen:

  • Wo brennt es bei deutschen Onlineshops 2026 konkret - und warum reichen Generator-Rechtstexte nicht mehr?
  • Welche zwölf Compliance-Säulen müssen wir in Ihrem Shop gleichzeitig bedienen?
  • Wie läuft unser Shop-Audit ab und wann lohnt sich der Wechsel vom Baukasten zum anwaltlichen Retainer?

Wo es im Onlineshop-Alltag 2026 brennt

Die kurze Antwort: Die Regulierungsdichte hat sich zwischen 2022 und 2026 mehr als verdoppelt, während die Abmahnpraxis professioneller geworden ist. Wer seinen Shop seit Jahren “irgendwie compliant” betreibt, ist heute überwiegend nicht mehr compliant.

Die GPSR-Abmahnwelle seit Dezember 2024

Der spürbarste Bruch kam mit der Produktsicherheitsverordnung.

Seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR) müssen Händler im Fernabsatz für jedes Angebot - auch für gebrauchte Artikel - den Namen oder Handelsnamen bzw. die Marke sowie Postanschrift und E-Mail-Kontakt des Herstellers bzw. der in der EU verantwortlichen Person gut erkennbar angeben. Fehlen diese Pflichtangaben im Listing, können daraus Abmahnungen und Unterlassungsansprüche entstehen.
In der ersten Jahreshälfte 2025 wurden erste Abmahnfälle im Zusammenhang mit der GPSR gemeldet; in Berichten aus Mai 2025 wurden Abmahnpauschalen von etwa 357 Euro genannt, zugleich sind Vertragsstrafen im vierstelligen Bereich Gegenstand geltend gemachter Ansprüche gewesen.
eBay blendet Angebote aus, wenn die nach der GPSR erforderlichen Hersteller- bzw. EU-Verantwortlichen-Angaben fehlen. Auch Amazon wurde von Händlerinnen und Händlern sowie in internen Seller-Central-Hinweisen als Plattform genannt, auf der Angebote bei fehlenden GPSR-Angaben deaktiviert werden können.

Fragmentierte Normen-Landschaft

Neben GPSR greifen 2026 zusätzlich:

  • Digital Services Act.
  • Digitale-Dienste-Gesetz.

Alte Verweise auf das TMG im Footer sind damit obsolet.

  • TDDDG. § 25 TDDDG ist weiterhin die zentrale Einwilligungsnorm für Cookies, Pixel und Local-Storage-Zugriffe.
  • Kündigungsbutton.

Die Umsetzung ist 2024 und 2025 in eine Abmahnwelle gelaufen.

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA für B2C-Shops oberhalb der Kleinstunternehmer-Schwelle, seit dem 28. Juni 2025.
  • Einwilligungsverwaltungsverordnung. In Kraft seit dem 1. April 2025 - eine neue Option für Consent-Management-Tools, aber Stand 2026 noch ohne anerkannte Lösung auf dem Markt.
  • Ausblick Widerrufsfunktion.

Diese Dichte ist kein Detail.

Warum Generator-Rechtstexte 2026 nicht mehr reichen

Baukasten-Anbieter für Rechtstexte haben ihre Berechtigung für Hobby- und Einstiegsshops. Für professionelle D2C-Marken, Marketplace-Seller und B2B-Shops zeigen sich aber drei strukturelle Grenzen:

  • Standard statt Shop-Realität. Die ausgelieferten Rechtstexte sind Baukasten und kennen Ihren konkreten Checkout-Flow, Ihre Versandkonstellation, Ihre Marketplace-Expansion und Ihre Plattform-Schnittstellen nicht. Shopbetreiber berichten seit Jahren in Foren, dass der Generator-Text nicht auf ihren Shop abgestimmt war.
  • Keine echte Haftung nach Vertragsende. Die AGB der Generator-Anbieter enthalten umfangreiche Haftungsausschlüsse, insbesondere für die Zeit nach Vertragskündigung. Solidaritätskassen und freiwillige Abmahnhilfe sind keine anwaltliche Haftung.
  • Reaktiv statt strategisch. Wird ein Shop abgemahnt, bekommen Kunden der Massen-Dienstleister typischerweise eine vorgefertigte, modifizierte Unterlassungserklärung zur Unterschrift. Ob die Abmahnung überhaupt rechtsmissbräuchlich ist, ob die Vertragsstrafenhöhe angemessen ist, ob der Abmahnverein überhaupt abmahnbefugt war - diese Prüfung findet oft nicht statt.

Konkret bedeutet das für Ihren Shop: Solange nichts passiert, trägt der Baukasten. Im Ernstfall ist er kein Schutzschild, sondern eine austauschbare Textvorlage.

Lassen Sie uns Ihren Shop gegen die aktuelle Abmahnwelle absichern.

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Die zwölf Compliance-Säulen eines rechtssicheren Onlineshops

Kurze Antwort vorab: Ein deutscher Onlineshop muss 2026 mindestens zwölf Regelungsbereiche gleichzeitig sauber bedienen. Jeder Bereich ist eigener Abmahntatbestand, jeder Bereich hat eigene Rechtsprechung, und fast jeder Bereich wurde zwischen 2022 und 2026 spürbar verschärft.

Die folgende Matrix ist unser Prüfraster für jedes Shop-Audit. Für Marketplace-Seller und Branchen mit Sonderpflichten kommen weitere Bausteine dazu - dazu unten mehr.

Wischen
SäuleTypischer Fehler 2026Norm
ImpressumAlter TMG-Verweis, fehlende USt-ID, keine Kontakt-Alternative§ 5 DDG
AGBGenerator-Klauseln ohne B2B-/B2C-Differenzierung§§ 305 ff. BGB, § 312i BGB
WiderrufsbelehrungAbweichung vom Mustertext, unvollständige Belehrung§ 355, § 356 BGB
DatenschutzerklärungVeraltete Auftragsverarbeiter, keine Drittlandtransfer-PrüfungArt. 13, Art. 28 DSGVO
Cookie-ConsentDark-Pattern-Banner, kein gleichwertiger Ablehn-Button§ 25 TDDDG
PreisangabenFehlender Grundpreis, falsch berechneter 30-Tage-Niedrigpreis§ 3, § 4, § 11 PAngV
InformationspflichtenUnvollständige Angaben zu Gesamtpreis, Lieferzeit, Zahlungsarten§ 312i BGB, Art. 246a EGBGB
GPSRFehlende Herstellerangabe, kein EU-VerantwortlicherVO (EU) 2023/988
DSAMarketplace: unvollständige Stammdaten-VerifikationVO (EU) 2022/2065
KündigungsbuttonFalsche Beschriftung, Login-Zwang, nicht auf der Startseite§ 312k BGB
BarrierefreiheitKeine Erklärung zur Barrierefreiheit nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSGBFSG
Plattform-RechtstexteShop-AGB widersprechen Plattform-Richtlinien, besonders auf Marktplätzen wie Amazon und eBayAmazon, eBay, Shopify, Shopware

Branchen mit Sonderpflichten ergänzen diese Matrix: Lebensmittel- und Nahrungsergänzungsshops zusätzlich LMIV und Health-Claims-Verordnung; Medizinprodukte und kosmetische Wirkversprechen zusätzlich HWG und Kosmetik-Verordnung. Auch das Heil- und Lebensmittelrecht mahnt überwiegend über den UWG-Rechtsbruchtatbestand ab.

Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung: die Basis-Trias

Die Basis-Trias ist nie fertig - sie altert mit jeder Gesetzesänderung. Wer seine AGB 2023 generieren ließ, hat heute unter anderem veraltete TMG-Verweise, keine B2B-Differenzierung nach neuer Rechtsprechung und keine Omnibus-konformen Preisklauseln. Die Widerrufsbelehrung ist der häufigste Stolperstein, weil das Muster nach Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB nur bei exakter Übernahme die gesetzliche Fiktionswirkung entfaltet. Selbst kleine Abweichungen lösen nach § 356 Abs. 3 BGB eine verlängerte Widerrufsfrist von bis zu zwölf Monaten und 14 Tagen aus - mit entsprechenden Retouren-Folgen, bis zu ein Jahr nach Lieferung.

Seit dem 4. Oktober 2024 ist die Datenschutz-Compliance kein isolierter Bereich mehr.

Leitentscheidung zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung von Datenschutzverstößen

Konkret bedeutet das für Shopbetreiber: Datenschutz-Fehler sind nicht mehr nur ein Thema der Aufsichtsbehörden, sondern ein klassisches Abmahnrisiko - vom Cookie-Banner bis zur Auftragsverarbeitung mit Hosting-, E-Mail- und Zahlungsdienstleistern.

Für Händler heißt das: Ein prominenter Akzeptieren-Button in dominantem Grün neben einem versteckten Text-Link Details ist nicht nur Geschmackssache, sondern ein konkreter Abmahntatbestand.

Preisangaben nach dem EuGH-Urteil Aldi Süd

Für Shopify- und Shopware-Händler ist das kritisch, weil die Standard-Rabatt-Templates den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nicht automatisch erkennen.

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Der Kündigungsbutton: Stolperstein für Abo-, Coaching- und Subscription-Shops

Direkt beantwortet: Ja, den Kündigungsbutton brauchen Sie - und zwar breiter, als 2022 noch angenommen. Die Rechtsprechung hat den Anwendungsbereich von § 312k BGB in den Jahren 2024 und 2025 spürbar ausgedehnt; Generator-Lösungen bilden die aktuelle Praxis häufig noch nicht ab.

Die Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs

Grundsatzentscheidung zur Reichweite der Kündigungsschaltfläche

Damit fallen insbesondere befristete Coaching-Pakete, Jahres-Abos und Mitgliedschaftsmodelle mit einmaliger Vorauszahlung in den Anwendungsbereich. Die vorherige Auffassung einiger Oberlandesgerichte, eine einmalige Zahlung schließe den Kündigungsbutton aus, ist damit überholt.

Für Ihren Shop bedeutet das: Wenn Sie Coaching-Programme, Abo-Boxen, Jahres-Lizenzen oder Mitgliedschaften verkaufen, gilt die Pflicht auch dann, wenn die Zahlung einmal fließt und der Vertrag danach automatisch ausläuft.

Login-Zwang, Beschriftung und mobile Umsetzung

Zwei Oberlandesgerichte haben die Schraube zusätzlich angezogen.

Diese Details bilden Shopify-, Shopware- und WooCommerce-Templates bis heute nur teilweise ab.

Abmahnrisiko nach Branche: Wo wir konkret ansetzen

Jede Shop-Branche hat eigene Abmahnschwerpunkte. Unser Shop-Audit priorisiert daher nicht generisch, sondern entlang Ihres tatsächlichen Geschäftsmodells.

D2C-Marken auf Shopify und Shopware

Bei D2C-Marken liegt der Hebel meist bei drei Punkten: Consent Mode v2, Streichpreisen und Influencer-Kooperationen.

Jeder dieser Punkte lässt sich technisch sauber lösen - aber nur, wenn er überhaupt erkannt wird.

Marketplace-Seller auf Amazon und eBay

Wer auf Amazon oder eBay verkauft, muss zwei rechtliche Ebenen beachten: Einerseits gelten die eigenen Shop-AGB des Verkäufers für den Vertrag mit dem Endkunden, andererseits müssen die verbindlichen Plattform-Rechtstexte und Nutzungsbedingungen von Amazon bzw. eBay eingehalten werden.
Beide müssen konsistent sein, beide müssen die GPSR-Anforderungen bedienen, und beide interagieren mit der Plattform-Performance.
Fehlende oder fehlerhafte Herstellerangaben können bei Amazon dazu führen, dass ein Angebot technisch unterdrückt oder entfernt wird.

Gängige Plattform-Originaltexte sind Sellern wohlbekannt: Meldungen wie „Ihr Konto wurde deaktiviert“, „Verkaufsberechtigungen entfernt“ oder „Richtlinienverstoß“. In solchen Fällen fordert Amazon die Einreichung eines detaillierten Maßnahmenplans (Plan of Action) über Seller Central an, um die Wiederfreischaltung zu prüfen.
Wenn es soweit ist, geht es nicht mehr um das Rechtstext-Generator-Paket, sondern um einen juristisch sauberen Plan-of-Action mit Ursachen-Analyse, Sofortmaßnahmen und Präventionsstrategie. Für den klassischen Notfall einer bereits erfolgten Kontosperrung haben wir eine eigene Spezialseite zur Amazon-Kontosperrung; unsere E-Commerce-Beratung setzt vorher an: Wir verhindern den Sperrtatbestand, statt ihn zu reparieren.

B2B-Shops

B2B-Shops werden häufig unterschätzt. Weil Widerrufsrecht und viele Verbraucherschutzpflichten entfallen, entsteht der Eindruck, die Compliance-Last sei geringer.

Subscription-Commerce, LMIV- und HWG-pflichtige Shops

Lebensmittel- und Nahrungsergänzungsshops sind durch Art. 14 LMIV zur vollständigen Pflichtangaben-Anzeige vor Kaufabschluss verpflichtet - Nährwerte, Allergene, Hersteller, Herkunft; Verstöße treffen insbesondere den Verband Sozialer Wettbewerb und die Verbraucherzentralen als Abmahn-Treiber.

Die Grenze zwischen Beauty- und Health-Claim ist seither eng - wir ziehen sie für jedes einzelne Ihrer Produkt-Listings.

Branchen-Audit für Ihren Shop: Wir priorisieren nach Ihrem tatsächlichen Risiko.

Kostenlose Anfrage
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So läuft unsere Shop-Beratung ab

Wir arbeiten mit einem klaren Dreistufen-Modell: einmaliges Shop-Audit, jährlicher Compliance-Retainer, Notfall-Mandat. Jede Stufe hat einen festen Leistungsumfang, damit Sie wissen, was Sie buchen.

Der Ablauf einer E-Commerce-Beratung

  1. Kostenlos

    1. Ersteinschätzung

    Wir sichten Ihren Shop, die Rechtstexte und Ihr Geschäftsmodell. Sie erhalten eine offene Einschätzung der Risikolage.

  2. 2. Shop-Tiefenprüfung

    Strukturiertes Audit über alle zwölf Compliance-Säulen mit einem priorisierten Fehlerprotokoll und Handlungsempfehlungen.

  3. 3. Custom-Rechtstexte

    Wir erstellen oder überarbeiten AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutz, Impressum und Plattform-Rechtstexte individuell für Ihren Shop.

  4. 4. Laufende Betreuung

    Im Retainer überwachen wir Rechtsprechung und Gesetzesänderungen, pflegen Ihre Texte aktiv nach und verteidigen im Abmahnfall.

Warum Eigenversuche und reine Baukasten-Lösungen scheitern

Im Shop-Alltag zerfällt die Selbsthilfe an drei Stellen. Erstens an der Einschätzung: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Rechtsmissbräuchliche Serienabmahnungen, überzogene Vertragsstrafenforderungen, nicht abmahnbefugte Vereine - diese Prüfung setzt eine individuelle juristische Bewertung voraus. Zweitens an der Reichweite: Generator-Anbieter betreuen Rechtstexte, nicht Checkout, Consent-Setup, Plattform-Performance oder Influencer-Verträge. Drittens an der Haftung: Die AGB der Anbieter schließen die Haftung für Folgeschäden weitgehend aus, insbesondere nach Vertragsende.

Es geht uns nicht darum, Baukasten-Lösungen schlechtzureden. Für den einzelnen Einstiegsshop sind sie ein sinnvoller Basisbaustein. Für einen ernstzunehmend skalierenden Shop oder eine Marke mit Wachstumsplan reichen sie 2026 aber nicht mehr als alleinige Verteidigungslinie.

Wischen
KriteriumGenerator-PaketUnser Fullstack-Retainer
IndividualitätStandard-Textbausteine ohne Shop-BezugCustom-Anpassung an Checkout, Versand, Marketplaces
HaftungHaftungsausschluss, SolidaritätsmodellAnwaltliche Berufshaftpflicht
AbmahnfallVorgefertigte UnterlassungserklärungPrüfung auf Rechtsmissbrauch, strategische Modifikation
Plattform-SpezialwissenAllgemeine RechtstexteAmazon-, eBay-, Shopify-, Shopware-spezifische Umsetzung
KommunikationTicket-System, SekretariatDirekte Anwalts-Linie

Bei der Kostenfrage halten wir es transparent: Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei. Auf Basis dieser Analyse unterbreiten wir Ihnen ein konkretes Angebot für das Audit oder den Retainer - mit festem Leistungsumfang, damit Sie volle Kostenkontrolle behalten und nicht gegen einen offenen Stundenzettel arbeiten.

Unsere typischen Sofortmaßnahmen im Abmahnfall

Wenn Sie bereits eine Abmahnung, eine Deaktivierungsbenachrichtigung oder eine Sperrung bekommen haben, folgen wir einem standardisierten Erstprotokoll:

  • Frist sichern. – Wir prüfen zuerst die Frist im Schreiben - üblich sind sieben bis 14 Tage - und stellen sicher, dass nichts fristgetrieben kippt.
  • Keine voreilige Kommunikation. – Keine eigenständige Antwort an die Gegenseite oder Plattform, bevor die juristische Lage bewertet ist.
  • Belege strukturieren. – Wir sichern Screenshots, Kommunikationsverläufe und Rechnungen und ordnen sie dem Vorwurf zu.
  • Rechtsmissbrauch prüfen. – Serien-Abmahnungen durch nicht abmahnbefugte Vereine oder mit überzogenen Vertragsstrafen sind nicht selten angreifbar.
  • Modifizierte Unterlassungserklärung. – Wenn abgegeben werden muss, dann juristisch so eng wie möglich formuliert, ohne unnötige Vertragsstrafenrisiken.

Für reaktive Datenschutz-Abmahnungen greifen wir auf unseren Schwerpunkt zur Datenschutz-Abmahnung zurück. Bei isolierten Werbeclaim-Problemen oder Kampagnen-Prüfungen verweisen wir auf den Werberecht-Check. Die E-Commerce-Beratung hier ist die übergeordnete Klammer.

Unser Fokus und was Sie davon haben

Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer:

“Wir sehen regelmäßig Shops, die zehn Jahre ohne Abmahnung unterwegs waren und dann 2025 innerhalb von wenigen Monaten von drei verschiedenen Vereinen gleichzeitig angefasst werden - einmal wegen der Produktsicherheitsverordnung, einmal wegen des Cookie-Banners, einmal wegen des Kündigungsbuttons. Das ist kein Pech, sondern Ausdruck einer Regulierungsdichte, die sich nicht mehr mit einem einzelnen Baukasten beherrschen lässt. Wer 2026 professionell E-Commerce betreibt, braucht keinen weiteren Textgenerator, sondern eine juristische Betreuung, die den kompletten Shop als ein System betrachtet.”

Wir sind eine Kanzlei mit Fokus auf IT-Recht, E-Commerce-Compliance und Plattformrecht. Das heißt in der Praxis: Wir betreuen Marketplace-Seller, D2C-Marken, B2B-Shops und SaaS-nahe Shop-Geschäftsmodelle - von der Ersteinrichtung über die Marketplace-Expansion bis zum Verteidigungsfall gegenüber Abmahnvereinen, Plattformen und Behörden. Wir schreiben keine Generator-Rechtstexte, wir bauen Ihren Shop juristisch so auf, dass er Ihr Geschäftsmodell trägt.

Nächste Schritte

Die Regulierungsdichte im deutschen E-Commerce wird 2026 nicht kleiner. Zu den neuen Pflichten aus 2024 und 2025 kommen im Jahr 2026 die Widerrufsfunktion, die fortschreitende DSA-Durchsetzungspraxis und die aktuelle Rechtsprechung der Gerichte. Wer seinen Shop heute sauber aufstellt, reduziert das Risiko künftiger Abmahnungen deutlich und gewinnt operative Ruhe zurück.

Wir laden Sie zu einer kostenfreien Ersteinschätzung ein. Schicken Sie uns Ihre Shop-URL, eine kurze Beschreibung Ihres Geschäftsmodells und gegebenenfalls aktuelle Schreiben von Abmahnvereinen oder Plattformen. Wir sichten das Material, sagen Ihnen offen, wo wir das größte Risiko sehen, und unterbreiten Ihnen auf dieser Basis ein konkretes Angebot für ein Audit, einen Retainer oder ein Notfall-Mandat. Sie entscheiden danach - ohne weitere Bindung.

Antworten

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten Antworten zum Thema, zusammengestellt von unseren Experten.

Muss ich GPSR als kleiner Onlineshop umsetzen?

Umsetzen ja, aber nicht jede Einzelpflicht trifft jeden Shop gleich - die Kerngröße ist der Produkttyp, nicht Ihre Unternehmensgröße. Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung für jeden Händler mit physischen Produkten. Kleinstunternehmer bekommen einzelne Erleichterungen, die Herstellerkennzeichnung im Listing und die Benennung eines EU-Verantwortlichen bleiben aber Pflicht.

Was regelt der Digital Services Act für Onlinehändler?

Für reine Shop-Betreiber eher wenig direkt - der DSA adressiert Online-Marktplätze. Mittelbar sehr viel: Wenn Sie auf Amazon, eBay, Etsy oder vergleichbaren Plattformen verkaufen, verlangen diese nach Art. 30 DSA vollständige und verifizierte Händler-Stammdaten, inklusive Handelsregister und USt-ID. Unvollständige Angaben führen zur Listing-Entfernung oder Kontodeaktivierung.

Ab wann ist die Widerrufsfunktion im Checkout Pflicht?

Die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB neu greift ab dem 19. Juni 2026. Sie tritt neben das bestehende Widerrufsformular und ist - anders als der Kündigungsbutton des § 312k BGB - nicht auf Dauerschuldverhältnisse beschränkt, sondern erfasst alle Fernabsatzverträge, auch Einmalkäufe und Finanzdienstleistungen. Wer heute Checkout und Kundenkonto überarbeitet, sollte die neue Pflicht gleich mitdenken - Nachrüsten unter Zeitdruck führt erfahrungsgemäß zu Umsetzungsfehlern.

Welche Shops müssen ab 2025 barrierefrei sein?

Pflichtig nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind seit dem 28. Juni 2025 alle B2C-Onlineshops, die nicht unter die Kleinstunternehmer-Schwelle fallen - also mehr als zehn Mitarbeiter oder mehr als zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Verlangt wird die Einhaltung der WCAG-2.1-AA-Standards, eine Konformitätsbewertung und eine öffentliche Erklärung zur Barrierefreiheit.

Reicht ein Baukasten-Anbieter für Rechtstexte nicht?

Für einen reinen Einstiegsshop können Generator-Pakete als Grundlage genügen. Für professionell betriebene Shops sind drei Grenzen relevant: Rechtstexte passen oft nicht zu Ihrem konkreten Checkout-Flow, die Haftung nach Vertragsende ist durch die Anbieter-AGB stark eingeschränkt, und im Abmahnfall erfolgt meist keine individuelle Prüfung auf Rechtsmissbrauch oder Verteidigungsspielraum.

Was kostet eine anwaltliche Shop-Prüfung?

Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei. Auf Basis Ihrer Shop-Größe, der Marketplaces, der Branche und der Dringlichkeit unterbreiten wir ein transparentes Angebot mit festem Leistungsumfang. Sie wählen danach, ob Sie ein einmaliges Audit, einen laufenden Retainer oder ein Notfall-Mandat beauftragen wollen.

Darf mein Mitbewerber mich wegen DSGVO abmahnen?

Grundsätzlich ja, seit der Lindenapotheke-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Oktober 2024. Mitbewerber können DSGVO-Verstöße als Rechtsbruchtatbestand im Sinne des § 3a UWG abmahnen. Bei reinen DSGVO-Abmahnungen ist der Ersatz der Abmahnkosten nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 UWG ausgeschlossen - eine Regelung, die seit dem 2. Dezember 2020 gilt. Wir prüfen das im Einzelfall.

Muss ich den alten OS-Plattform-Link noch in Impressum und AGB haben?

Behalten sollten Sie ihn nicht - der Verweis ist seit dem 20. Juli 2025 obsolet. Die Europäische Union hat die Online-Streitbeilegungsplattform mit Verordnung (EU) 2024/3228 abgeschaltet; ein weiter bestehender Link kann selbst als irreführend abmahnfähig sein. Die allgemeinen VSBG-Informationspflichten bestehen hingegen fort.

Sollte ich eine Abmahnung einfach unterschreiben, um Ruhe zu haben?

Das Gegenteil ist meistens richtig. Eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung wirkt lebenslang und bindet Sie an Vertragsstrafen, deren Höhe oft willkürlich angesetzt ist. Wir prüfen zuerst die Abmahnbefugnis, den Rechtsmissbrauchseinwand nach § 8c UWG und die Vertragsstrafenhöhe und geben häufig eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, die den Vorwurf enger fasst.

Wie verhindern wir, dass mein Amazon-Konto wegen GPSR deaktiviert wird?

Durch vorgelagerte Dokumentation: Wir prüfen je ASIN, ob Hersteller, EU-Verantwortlicher, Warnhinweise und gegebenenfalls CE-Dokumentation im Listing und in Ihren Brand-Registry-Daten vollständig hinterlegt sind. Fehlende Angaben ergänzen wir und stimmen den Text mit den Plattform-Vorgaben ab. Parallel bauen wir einen Notfall-Maßnahmenplan auf.

Lassen Sie uns Ihren Shop gemeinsam absichern.

Schicken Sie uns Ihre Shop-URL und eine kurze Beschreibung Ihres Geschäftsmodells. Wir sichten das Material und melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.

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Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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5,0/5 aus 74 öffentlich sichtbaren Bewertungen auf Google (43) und anwalt.de (31), Stand Juni 2026. Wir prüfen diese Bewertungen nicht selbst auf Echtheit; es gelten die Prüfprozesse der Plattformen.

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