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Kanzlei für Arbeitsrecht · Köln

Ihre externe Rechtsabteilung - Arbeitsrecht als planbare Dauerberatung für KMU und Mittelstand

Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer mit Fokus auf arbeitsrechtliche Dauerberatung, Compliance und strategische Begleitung mittelständischer Unternehmen.

4,9/5 aus 100+ verifizierten Bewertungen
200+ Arbeitsrechtsmandate
24h Reaktionszeit
Arbeitgeber-Mandate
Erfahrener Rechtsanwalt

Unsere externe Rechtsabteilung für KMU und Mittelstand

Externe Rechtsabteilung als monatliche Pauschale - Arbeitsrecht, Datenschutz und Compliance für KMU und Mittelstand. Kostenfreies Scoping-Gespräch.

Die meisten mittelständischen Unternehmen leisten sich keine eigene Rechtsabteilung - und merken genau in den Momenten, in denen eine fehlt, dass sie eine bräuchten. Eine Kündigung muss vor Freitagabend raus und der Hausanwalt ist im Urlaub. Der Betriebsrat meldet sich mit einem Schriftsatz, der in einem anderen Rechtsregister zu Hause ist. Eine Datenschutzbehörde schickt eine Anfrage mit zehn Tagen Frist. In diesen Momenten entscheidet sich, ob ein Thema zu einem Routinefall wird oder zu einer Auseinandersetzung mit Streitwert, Bilanzrückstellung und Reputationsrisiko.

Dieser Leitfaden richtet sich an Geschäftsführer und HR-Leitungen, die über eine dauerhafte anwaltliche Betreuung nachdenken - nicht als Notfallnummer, sondern als laufende externe Rechtsabteilung mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Wer vor der Frage steht, ob das Modell grundsätzlich passt und welche Rechtsgebiete es bei uns abdeckt, findet auf der Hub-Seite zur externen Rechtsabteilung einen modulübergreifenden Überblick. Die folgende Seite geht tiefer - spezifisch in die arbeitsrechtliche Praxis. Sie beantwortet drei Fragen:

  • Wann lohnt sich eine monatliche Pauschale gegenüber dem klassischen Einzelmandat wirtschaftlich wirklich?
  • Was leistet eine externe Rechtsabteilung konkret im Tagesgeschäft und welche Module lassen sich modular ergänzen?
  • Wie ist der rechtliche Rahmen eines Dauerberatungsvertrages nach RVG, BRAO und der aktuellen BGH-Transparenzrechtsprechung?

Was eine externe Rechtsabteilung heute leisten muss

Eine externe Rechtsabteilung ist die dauerhafte anwaltliche Betreuung eines Unternehmens auf Basis eines Beratungs- oder Dienstvertrags; häufig wird dies durch eine Pauschalvereinbarung, beispielsweise mit monatlichem Leistungsrahmen, geregelt.
Anders als das Einzelmandat reagiert sie nicht erst, wenn ein Konflikt eskaliert ist, sondern begleitet laufende Entscheidungen im Tagesgeschäft - von der Kündigungs-Freigabe über die Abmahn-Prüfung bis zur Betriebsrats-Kommunikation.

Für den Mandanten bedeutet das: Was im Retainer geschuldet wird, ist Verfügbarkeit, strukturierte Beratung und die kontinuierliche Anwendung arbeitsrechtlicher Expertise auf sein Unternehmen - nicht ein Ergebnisversprechen.

Der praktische Unterschied zum Einzelmandat ist Kontinuität. Wir kennen die Arbeitsverträge, die Tarifbindung, die Mitarbeiterstruktur und die typischen Personalthemen unserer Mandanten. Wenn Freitagnachmittag eine Kündigung anliegt, müssen wir nicht erst das Unternehmen verstehen, bevor wir beraten. Wir wissen, wie der Mitarbeiter eingestellt wurde, welche Probezeit- und Befristungsregeln gelten und ob ein Betriebsrat mitbestimmt. Diese Kontinuität ist der zentrale wirtschaftliche Hebel des Retainer-Modells.

Für wen eine externe Rechtsabteilung wirklich gemacht ist

Die Zielgruppe ist klar umrissen. Unternehmen mit zehn bis 250 Mitarbeitern, ohne eigene Syndikus-Stelle, aber mit regelmäßigen arbeitsrechtlichen Entscheidungen im Personalbereich. Das können produzierende Betriebe mit Tarifbindung sein, gewachsene IT-Dienstleister mit Betriebsrat oder Agenturgruppen mit Freelancer-Anteil.

Gemeinsam ist ihnen, dass eine eigene Rechtsabteilung nicht wirtschaftlich ist - eine eigene Syndikusstelle auf Senior-Ebene verursacht nach aktuellen Vergütungsreports der Kienbaum-Studie Personalvollkosten von deutlich über 100.000 Euro jährlich, ohne dass damit Spezialisten-Know-how in Datenschutz, IT-Recht oder Compliance mitgeliefert wird.

Genau an dieser Lücke setzen wir an. Eine externe Rechtsabteilung ersetzt keine Syndikusstelle in einem Konzern, aber sie deckt die gesamte arbeitsrechtliche Praxis eines Mittelständlers ab und lässt sich modular um angrenzende Felder erweitern, ohne dass das Unternehmen mehrere Dienstleister koordinieren muss.

Wann sich die Dauerberatung gegenüber dem Einzelmandat rechnet

Ob sich ein Beratungsvertrag wirtschaftlich lohnt, entscheidet sich fast nie an einem einzelnen Fall, sondern am Jahresverlauf. Entscheidend ist der stille Kostenblock, den das Einzelmandat strukturell erzeugt - und den unsere Mandanten erst dann sehen, wenn sie zurückrechnen, wie viele Einzelhonorare in einem typischen Jahr zusammengekommen sind.

Der arbeitsgerichtliche Prozess ist dabei das auffälligste Kostenereignis. Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage bemisst sich

Auf dieser Basis entstehen Gerichts- und Anwaltskosten, die sich auch bei einem vergleichsweise durchschnittlichen Gehalt schnell im mittleren vierstelligen Bereich bewegen. Hinzu kommt ein für viele Arbeitgeber überraschender Punkt.

Dieser Effekt lässt sich nicht durch bessere Einzelmandatierung lösen, sondern nur durch Prävention.

Wer die Abmahn-Prüfung im Retainer abbildet, verhindert aus einem Zehn-Minuten-Vorgang einen Zwölf-Monats-Streit.

Die stille Kostenkurve des Einzelmandats

Zusätzlich zu den sichtbaren Prozesskosten gibt es den unsichtbaren Kostenblock des Einzelmandats. Jede Anfrage bei einer neuen Kanzlei erzeugt Onboarding-Aufwand - das Verstehen der Branche, das Lesen der Arbeitsverträge, das Einordnen der Tarifbindung. Diese Stunden fallen bei jedem neuen Mandat erneut an und sind in der Rechnung enthalten, auch wenn sie den Fall selbst nicht voranbringen. Wer im Jahr fünf bis zwölf Einzelmandate platziert, zahlt diesen Onboarding-Aufwand mehrfach. Im Retainer entsteht er einmalig beim Einstieg und ist danach erledigt.

Der dritte Kostenfaktor ist die Reaktionszeit.

Die Folgen dieser Verzögerungen erscheinen nicht in der Anwaltsrechnung, sondern in Abfindungsbeträgen, verpassten Gestaltungsmöglichkeiten oder vermeidbaren Prozessen.

Warum § 12a ArbGG für Arbeitgeber so teuer ist

Vielen Arbeitgebern ist nicht präsent, dass sie ihre eigenen Anwaltskosten in der ersten Instanz auch im Erfolgsfall selbst tragen. Das bedeutet: Ein gewonnener Kündigungsschutzprozess ist für das Unternehmen selten ein Null-Kosten-Ereignis, sondern strukturell eine Investition. Prävention durch saubere Abmahnungen und rechtssichere Kündigungen ist der einzige Hebel, der diesen Effekt neutralisiert.

Sie wollen prüfen, ob sich eine Dauerberatung für Ihr Unternehmen rechnet? Vereinbaren Sie ein kostenfreies Scoping-Gespräch.

Kostenlose Anfrage
  • Kostenlos beraten
  • Kein Risiko, 100% vertraulich

Unsere drei Paketstufen im Überblick

Wir arbeiten mit drei strukturellen Paketen, die sich nach Unternehmensgröße, Mitarbeiterstruktur und typischem Beratungsbedarf unterscheiden. Feste Preise nennen wir auf dieser Seite bewusst nicht - jeder Mittelständler ist in Branche, Tarifbindung und Personalthemen anders aufgestellt. Wir legen den Leistungsumfang und die Vergütung in einem kostenfreien Scoping-Gespräch fest, nachdem wir Ihr Unternehmen verstanden haben.

Wischen
PaketTypische UnternehmensgrößeSchwerpunktStandard-Reaktionszeit
Basis10-50 MitarbeiterArbeitsrechtliche Hotline, Musterverträge, Abmahn-Prüfung, jährlicher Compliance-Überblick24-48 Stunden
Standard50-150 MitarbeiterLaufende arbeitsrechtliche Beratung, Kündigungs-Freigabe, Betriebsrats-Kommunikation, Vertragsprüfung24 Stunden, same-day bei Eilfragen
Premium150-250 MitarbeiterStrategische Personalarbeit, Restrukturierung, Sozialplan, Tarifverhandlungen, erweiterte Compliance4-8 Stunden, Notfall-Erreichbarkeit

Paket Basis - für wachsende KMU

Das Basis-Paket richtet sich an Unternehmen mit zehn bis 50 Mitarbeitern, die noch keine eigene HR-Struktur aufgebaut haben und arbeitsrechtliche Fragen heute über den Geschäftsführer, die Assistenz oder den Steuerberater klären. Zentraler Bestandteil ist die arbeitsrechtliche Hotline - jede eingehende Frage wird innerhalb von 24 bis 48 Stunden schriftlich oder telefonisch beantwortet. Hinzu kommen Musterverträge für Arbeits-, Aufhebungs- und Zielvereinbarungs-Konstellationen, die auf Ihre Branche angepasst sind, und die Prüfung jeder Abmahnung vor Versand.

Ein jährlicher Compliance-Überblick deckt die Mindest-Pflichten ab, die viele KMU unbemerkt verletzen - Arbeitszeit-Dokumentation, Beschäftigtendatenschutz, Arbeitsschutz. In diesem Paket haben Sie einen festen Ansprechpartner bei uns, der Ihr Unternehmen kennt und nicht bei jeder Frage neu eingearbeitet werden muss.

Paket Standard - für den etablierten Mittelstand

Das Standard-Paket ist für Unternehmen mit 50 bis 150 Mitarbeitern gedacht, die eine eigene HR-Funktion haben, aber keinen Syndikus leisten können oder wollen. Zusätzlich zu allen Leistungen des Basis-Pakets übernehmen wir hier die laufende arbeitsrechtliche Beratung in Einzelfällen und führen eine formalisierte Kündigungs-Freigabe durch. Jede verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung wird vor Ausspruch rechtlich geprüft, dokumentiert und mit Handlungsempfehlung versehen.

Im Standard-Paket übernehmen wir außerdem die Betriebsrats-Kommunikation - von der Anhörung nach § 102 BetrVG bis zum Verhandeln von Betriebsvereinbarungen.

Gerade diese Verfahren sind formal fragil, inhaltlich aufwendig und werden im Einzelmandat erfahrungsgemäß erst dann anwaltlich betreut, wenn der Betriebsrat bereits widersprochen hat - was die Ausgangslage deutlich verschlechtert. Im Retainer begleiten wir die Vorgänge vor der Zustimmungsverweigerung.

Paket Premium - für den mitbestimmungsstarken Mittelstand

Das Premium-Paket ist für Unternehmen mit 150 bis 250 Mitarbeitern konzipiert, die regelmäßig strategische Personalthemen bearbeiten - Restrukturierungen, Betriebsübergänge nach § 613a BGB, Sozialpläne, Tarifverhandlungen oder die Einführung neuer Technologien mit Mitbestimmungsrelevanz. Wir begleiten Interessenausgleich, Einigungsstelle und arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen bis zu einem vereinbarten Jahreskontingent.

Zum Premium-Paket gehört außerdem der erweiterte Compliance-Bereich. DSGVO-Audits, HinSchG-Meldestellen-Betreuung, AI-Act-Screening bei KI-gestützten HR-Prozessen und die Kaskaden-Beantwortung unter dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gehören zum Leistungsumfang. Hinzu kommt der Zugriff auf unser Spezialisten-Netzwerk für angrenzende Felder wie Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Kartellrecht, sodass Sie auch für branchenspezifische Einzelthemen keine zweite Kanzlei mandatieren müssen.

Unsicher, welche Paketstufe passt? Wir ordnen sie im Scoping-Gespräch ehrlich ein.

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Kernleistung Arbeitsrecht - was wir im Tagesgeschäft übernehmen

Das Arbeitsrecht ist der Kern jeder externen Rechtsabteilung bei Mittelständlern, weil hier die meisten wiederkehrenden Entscheidungen mit Rechtsfolgen anfallen. Der Retainer bildet die volle Breite dieser Entscheidungen ab und entlastet Geschäftsführung und HR strukturell.

Einstellung und Vertragsgestaltung

Wir stellen branchenspezifische Musterarbeitsverträge zur Verfügung, die den aktuellen Anforderungen der Rechtsprechung zu Vertragsbefristungen nach § 14 TzBfG, Probezeit, Überstundenklauseln und Ausschlussfristen genügen. Bei befristeten Verträgen prüfen wir die Sachgründe und die maximale Verlängerungsgrenze. Bei Freelancer-Konstellationen achten wir auf die Scheinselbstständigkeits-Kriterien der Sozialversicherung, weil hier nachträgliche Statusfeststellungen jährlich zu Millionenfällen in der Betriebsprüfung führen.

Abmahnung, Ermahnung, verhaltensbedingte Trennung

Eine wirksame Abmahnung ist das Fundament jeder späteren verhaltensbedingten Kündigung. Wir prüfen Sachverhaltsbeschreibung, Warnfunktion und die Zeitspanne zwischen Vorfall und Abmahnung, bevor das Dokument das Haus verlässt. Eine fehlerhafte Abmahnung zieht die gesamte spätere Kündigungsentscheidung in die Unwirksamkeit - dieser Effekt wird in der internen HR-Praxis regelmäßig unterschätzt.

Kündigung und Aufhebungsvertrag

Jede ordentliche und außerordentliche Kündigung wird im Standard- und Premium-Paket vor Ausspruch geprüft.

Bei außerordentlichen Kündigungen achten wir zusätzlich auf die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ab Kenntnis der kündigungsrelevanten Tatsachen. Wo der Aufhebungsvertrag sinnvoller ist, begleiten wir die Verhandlung - Details hierzu auch in unserer Spezial-Seite zum Aufhebungsvertrag erstellen.

Betriebsrat, Einigungsstelle, Betriebsvereinbarung

Mitbestimmung ist in Mittelstandsbetrieben fast immer unterversorgt. Die Arbeitgeberseite begleitet die Betriebsrats-Kommunikation oft ohne juristische Unterstützung, während der Betriebsrat über § 40 BetrVG und die Gewerkschaftsanbindung strukturell gut beraten ist. Diese Asymmetrie lösen wir im Retainer auf, indem wir Anhörungen, Betriebsvereinbarungen und Einigungsstellen-Strategien systematisch vorbereiten.

Entgelt, Überstunden, Urlaubsabgeltung

Lohnansprüche und Annahmeverzug entstehen häufig als Folgestreit einer angefochtenen Kündigung. Wer den Primärprozess nicht sauber gewinnt, riskiert Nachforderungen, die Bilanzrückstellungen zwingend erfordern. Im Retainer begleiten wir beides parallel - Details zu Lohn- und Annahmeverzugsklagen finden Sie in unserer Seite zur Lohnklage abwehren.

Nachvertragliche Pflichten

Wettbewerbsverbote, Geheimhaltungsklauseln und Karenzentschädigung nach den §§ 74 ff. HGB werden im Beratungsalltag oft nur oberflächlich geprüft, entfalten ihre Wirkung aber erst beim Austritt - und oft in der Konstellation, die am meisten schadet. Unsere Prüfung bindet diese Klauseln in die Gesamt-Arbeitsvertragsstrategie ein. Wer hier tiefer einsteigen will, findet detaillierte Hinweise auf unserer Seite zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.

Erweiterbare Module neben dem Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist bei Mittelständlern das Hauptvolumen, aber nicht das einzige Thema. Der Retainer lässt sich um angrenzende Felder erweitern, damit Sie nicht mehrere externe Dienstleister koordinieren müssen.

  • Beschäftigtendatenschutz – Prüfung von HR-Prozessen nach Art. 88 DSGVO und § 26 BDSG, Einbindung in die Reform zum Beschäftigtendatengesetz, Erstellung und Pflege von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten.
  • Datenschutz-Compliance allgemein – Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutzfolgenabschätzungen, Reaktion auf Behördenanfragen und Betroffenenrechte.
  • Hinweisgeberschutz – Aufbau, Dokumentation und laufender Betrieb der internen Meldestelle nach HinSchG inklusive Schulung der Melde-Annehmenden.
  • IT- und Vertragsrecht – Prüfung von SaaS-Verträgen, Softwareverträgen, AGB und Rahmenverträgen mit Dienstleistern und Kunden.
  • Compliance-Ausbildung – Jährliche Schulungen für Führungskräfte und HR zu neuen arbeitsrechtlichen und compliance-relevanten Entwicklungen.

Datenschutz als strukturelles Thema im Personalbereich

Diese Norm steht seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. März 2023 (Rechtssache C-34/21) unter Reformdruck, weil sie den Anforderungen der DSGVO nicht vollständig genügt. Ein nationales Beschäftigtendatengesetz ist in Vorbereitung - im Retainer beobachten wir den Gesetzgebungsprozess für unsere Mandanten und passen die HR-Verarbeitungsprozesse an, sobald eine Neufassung verkündet ist.

Hinweisgeberschutz - der stille Compliance-Block

Viele Mittelständler haben diese Pflicht zwar formal erfüllt, aber die laufende Dokumentation, die Rückmeldefristen und die Repressalien-Dokumentation nicht belastbar organisiert. Das wird spätestens in einer Behördenprüfung oder in einem Gerichtsverfahren sichtbar, wenn ein Hinweisgeber seinen Schutz einklagt.

Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer:

“Die meisten Mandate, die wir im Retainer aufsetzen, entstehen nach einem konkreten Auslöser - einer teuren Kündigungsschutzklage, einer DSGVO-Anfrage oder einer Betriebsratsgründung. Der wirtschaftliche Hebel des Modells zeigt sich aber erst nach etwa zwölf Monaten: Unsere Mandanten berichten, dass sie seltener in akute Krisen geraten, weil die Entscheidungen im Vorfeld sauber laufen. Dauerberatung ist Prävention - und Prävention ist immer günstiger als Reparatur.”

Reaktionszeiten und Erreichbarkeit im Retainer

Reaktionszeit ist in der Entscheidungsmatrix unserer Mandanten regelmäßig das wichtigste Auswahlkriterium nach dem festen Ansprechpartner. Sie muss transparent, abgestuft und belastbar sein. Pauschale Versprechen wie “24/7 Support” oder “ständige Erreichbarkeit” halten wir nicht für seriös - sie setzen eine Service-Struktur voraus, die im deutschen Anwaltsmarkt qualitativ nicht umsetzbar ist, ohne die Beratung zu verdünnen.

Wischen
AnfragetypStandard-ReaktionNotfall-Reaktion
Schriftliche Beratungsfrage24-48 StundenSame-day bei expliziter Eilkennzeichnung
Fristgebundene Einzelfrage (Kündigungserklärungsfrist, Massenentlassung, Abmahnung heute)Same-day, oft telefonischInnerhalb weniger Stunden
Betriebsrats-Konflikt / Eskalation1-2 ArbeitstageNoch am Tag der Eskalation
Schriftliches Beratungsmemo3-5 ArbeitstageBei kritischer Lage verkürzt
Vertragsprüfung Standard2-3 ArbeitstageVerkürzt im Premium-Paket

Die Notfall-Erreichbarkeit des Premium-Pakets ist keine 24/7-Hotline, sondern eine definierte Eskalationsnummer für echte Notfälle - Kündigungen mit Wirkung zum nächsten Tag, eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen, eine Razzia der Sozialversicherung. In diesen Fällen sind wir innerhalb weniger Stunden verfügbar und greifen sofort.

Der rechtliche Rahmen unseres Beratungsvertrags

Eine externe Rechtsabteilung funktioniert nur, wenn der Dauerberatungsvertrag sauber aufgesetzt ist.

Pauschalhonorar ist außergerichtlich zulässig

Formpflicht und Transparenz der Vergütungsvereinbarung

Der Dauerberatungsvertrag ist bei uns ein eigenständiges, schriftliches Dokument mit klarer Leistungsbeschreibung, definierter Kündigungsfrist und dem gesetzlich vorgeschriebenen Kostenerstattungs-Hinweis.

Unsere Beratungsverträge trennen außergerichtliche Pauschale und prozessuale Tätigkeiten deshalb sauber - kein Mischmodell, keine Anerkenntnisklausel, keine versteckten Stundensätze.

Konkret bedeutet das für Sie: Sie erhalten einen Vertrag, dessen Leistungsumfang, Kontingente, Reaktionszeiten und Vergütung auf einen Blick nachvollziehbar sind, und der im Falle einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung transparent macht, dass für prozessuale Tätigkeiten separat die gesetzliche RVG-Vergütung gilt.

Verschwiegenheit und Haftung

Im Retainer kommt dem besondere Bedeutung zu, weil wir regelmäßig Einblick in Personalakten, strategische Entscheidungen und sensible Mitarbeiterinformationen haben.

Der Ablauf - vom Scoping-Gespräch zur laufenden Betreuung

Der Einstieg in eine externe Rechtsabteilung folgt einem klaren Prozess, damit Leistungsumfang, Vergütung und Erwartungen von Anfang an eindeutig sind.

So starten wir in die Dauerberatung

  1. Kostenlos

    1. Scoping-Gespräch

    30-45 Minuten, kostenfrei. Wir klären Unternehmensgröße, Branche, typische Personalthemen, offene Konflikte und Ihre Erwartungen an Reaktionszeit und Spezialisierungen.

  2. 2. Leistungsumfang und Angebot

    Wir schlagen eine Paketstufe vor, beschreiben den Leistungsumfang schriftlich und unterbreiten ein transparentes Angebot - ohne versteckte Stundensätze.

  3. 3. Onboarding

    Prüfung bestehender Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen, Aufnahme der Mitarbeiterstruktur, Einrichtung fester Kommunikationswege und eines Ansprechpartners bei uns.

  4. 4. Laufende Betreuung

    Feste Erreichbarkeit Mo-Fr, klare Reaktionszeiten, monatlicher Kurzbericht zu den bearbeiteten Themen, jährliches Strategie-Meeting zur Paketanpassung.

Wir starten bewusst nicht mit einer Vertragsunterschrift, sondern mit dem kostenfreien Scoping-Gespräch. In diesem Gespräch sehen wir oft, dass ein Mandant ein anderes Paket braucht als zunächst vermutet - manchmal liegt der wirtschaftlich passendste Zuschnitt eine Stufe unter dem Gedachten, manchmal eine darüber. Die Paketstufen sind dabei nie starr; wir passen sie jährlich an das Wachstum und die Entwicklung Ihres Unternehmens an.

Wie wir uns zum bestehenden Hausanwalt verhalten

Ein Dauerberatungsvertrag ersetzt den Hausanwalt nicht automatisch. Viele unserer Mandanten behalten ihre langjährige Kanzlei für bestimmte Themen - etwa Gesellschaftsrecht, Immobilien oder persönliche Vermögensangelegenheiten des Geschäftsführers. Wir übernehmen dann das laufende Arbeitsrecht und die angrenzenden Compliance-Module, der Hausanwalt bleibt für seine Kernbereiche zuständig. Diese duale Aufstellung ist nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall, und funktioniert in der Praxis sehr gut.

Häufige Einwände aus Scoping-Gesprächen

Bestimmte Einwände begegnen uns in fast jedem Scoping-Gespräch. Sie sind nachvollziehbar und haben eine sachliche Antwort.

”Wir sind zu klein für eine externe Rechtsabteilung”

Das Gegenteil ist der Fall. Gerade Unternehmen mit zehn bis 50 Mitarbeitern haben das höchste relative Risiko pro Einzelfall, weil eine Kündigungsschutzklage mit fünfstelliger Gesamtkostenfolge einen Jahresumsatz stärker belastet als bei größeren Unternehmen. Das Basis-Paket ist genau für diese Größe konzipiert.

”Wir fragen doch nur alle paar Monate etwas”

Richtig gesehen, aber unvollständig gerechnet. In Jahren mit Betriebsratsgründung, Massenentlassung, Betriebsprüfung oder einer unerwarteten Sozialversicherungsprüfung steigt das Volumen schlagartig. Retainer-Stunden sind im Jahreskontingent übertragbar - unbenutzte Stunden verfallen nicht am Monatsende, sondern bleiben im Jahr erhalten. Wenn ein stilles Jahr folgt, reduzieren wir das Paket im Folgejahr.

”Wir wollen uns nicht langfristig binden”

Unsere Beratungsverträge sind monatlich kündbar. Eine Mindestvertragslaufzeit vereinbaren wir bewusst nicht - ein Retainer muss sich jeden Monat neu rechtfertigen, sonst ist er falsch zugeschnitten. Die ersten drei Monate sind eine ehrliche Probephase, in der wir das Zusammenspiel prüfen und bei Bedarf den Leistungsumfang anpassen.

”Wir haben keine Zeit für Onboarding”

Das Onboarding dauert bei uns typischerweise zwei bis vier Stunden - verteilt auf die ersten Wochen und integriert in die ersten beiden laufenden Fälle. Es gibt keinen separaten Workshop, keine große Powerpoint, kein Assessment. Wir starten mit der ersten echten Frage und bauen die Unternehmenskenntnis entlang der realen Fälle auf.

Sie haben einen konkreten Einwand, der hier nicht steht? Wir beantworten ihn im Scoping-Gespräch offen.

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Nächste Schritte

Eine externe Rechtsabteilung ist kein kurzfristiges Projekt, sondern eine strategische Entscheidung über die Art, wie Ihr Unternehmen rechtliche Fragen löst. Sie verschiebt den Umgang mit Personal- und Compliance-Themen von reaktiver Einzelfallbetreuung hin zu laufender Prävention - und macht die damit verbundenen Kosten zum ersten Mal planbar.

Wir laden Sie ein, diese Entscheidung mit uns in einem kostenfreien Scoping-Gespräch zu prüfen. Wir hören uns an, wie Ihr Unternehmen aktuell arbeitsrechtliche Fragen klärt, wo die wiederkehrenden Reibungspunkte liegen und welche angrenzenden Compliance-Felder aktuell Druck machen. Danach ordnen wir ehrlich ein, ob eine externe Rechtsabteilung für Sie wirtschaftlich passt und in welcher Paketstufe - oder ob ein anderer Beratungsweg für Sie sinnvoller wäre. Sie gehen aus dem Gespräch entweder mit einem konkreten Angebot oder mit einer sauberen fachlichen Einschätzung. Beides ist ein Ergebnis.

Antworten

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten Antworten zum Thema, zusammengestellt von unseren Experten.

Was ist der Unterschied zwischen einer externen Rechtsabteilung und einem klassischen Hausanwalt?

Eine externe Rechtsabteilung ist ein Dauermandat mit monatlich verfügbarem Leistungskontingent, definierter Reaktionszeit und festem Ansprechpartner. Der klassische Hausanwalt arbeitet im Einzelmandat - jede Anfrage ist ein neuer Fall mit separater Abrechnung und oft ohne garantierte Reaktionszeit. Beide Modelle schließen sich nicht aus; viele unserer Mandanten kombinieren beides.

Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich eine externe Rechtsabteilung?

Erfahrungsgemäß lohnt sich das Basis-Paket ab etwa zehn Mitarbeitern, weil ab dieser Größe der allgemeine Kündigungsschutz nach KSchG greift und arbeitsrechtliche Entscheidungen ein höheres Risikoprofil bekommen. Nach oben ist die Grenze fließend - ab 250 Mitarbeitern kann eine eigene Syndikusstelle wirtschaftlich sinnvoller werden, wobei wir diese Stelle häufig weiter als externer Spezialist ergänzen.

Ist ein Pauschal-Retainer berufsrechtlich überhaupt zulässig?

Außergerichtliche Pauschalhonorare sind nach § 49b BRAO in Verbindung mit § 4 Abs. 1 RVG ausdrücklich zulässig und berufsrechtlich anerkannt. Der monatliche Retainer wird in einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG festgehalten. Für prozessuale Tätigkeiten gilt separat die gesetzliche Vergütung nach RVG, sodass keine Vermengung entsteht.

Wie ist der Retainer kündbar?

Wir vereinbaren eine monatliche Kündigungsfrist zum Monatsende, ohne Mindestvertragslaufzeit. Die ersten drei Monate sind eine beidseitige Probephase. Damit respektieren wir die Mandantenautonomie: Ein Mandat kann grundsätzlich jederzeit beendet werden; außerdem achten wir darauf, keine Bindungen einzugehen, die unsere berufliche Unabhängigkeit gefährden.

Wer betreut das Mandat im Urlaub oder bei Krankheit?

Im Retainer hinterlegen wir eine klare Vertretungsregelung mit einer qualifizierten Kollegin oder einem Kollegen mit Arbeitsrecht-Schwerpunkt. Die Vertretung wird Ihnen namentlich benannt und kennt die Eckdaten Ihres Unternehmens. Während unserer regulären Abwesenheit ist die Reaktionszeit in der Regel identisch zur Standardbetreuung.

Was passiert mit laufenden Fällen, wenn wir den Vertrag kündigen?

Laufende Mandate werden auf Wunsch zu Ende geführt oder an eine von Ihnen benannte Folgekanzlei übergeben. Wir stellen eine strukturierte Akte zur Verfügung und koordinieren den Übergang. Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen werden nach dem vereinbarten Modell abgerechnet - ohne Nachberechnung versteckter Stunden.

Deckt die externe Rechtsabteilung auch Gerichtsprozesse ab?

Im Premium-Paket sind gerichtliche Vertretungen bis zu dem vertraglich vereinbarten Jahreskontingent enthalten. In Basis und Standard unterstützen wir die außergerichtliche Strategie. Führt der Weg in ein gerichtliches Verfahren, rechnen wir die gerichtliche Vertretung nach den gesetzlichen Vergütungsvorschriften des RVG ab, sofern keine abweichende, formgültige Honorarvereinbarung getroffen wurde. Diese Aufteilung dient der Transparenz unserer Angebote und der Vermeidung intransparenter Honorarabreden.

Lassen Sie uns Ihre externe Rechtsabteilung gemeinsam zuschneiden.

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Scoping-Gespräch - wir ordnen ehrlich ein, welche Paketstufe zu Ihrem Unternehmen passt und welcher Leistungsumfang wirtschaftlich sinnvoll ist.

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Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation kontaktieren Sie uns bitte direkt.

Portrait Dr. Sener Dincer

Dr. Sener Dincer

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