
Wann bekommen Menschen oder Unternehmen eine Abmahnungen?
Die Abmahnung lässt sich mit einer „gelben Karte“ im Fußball vergleichen: Sie ist eine deutliche Verwarnung, die noch nicht das Spiel beendet, aber klar signalisiert, dass ein Fehlverhalten nicht ohne Folgen bleibt. Sie erfüllt dabei gleich mehrere Funktionen. Zum einen rügt sie das beanstandete Verhalten und macht konkret deutlich, was falsch gewesen sein soll. Zum anderen weist sie ausdrücklich darauf hin, welche Konsequenzen drohen, falls sich das Verhalten wiederholt. Schließlich dokumentiert die Abmahnung den Vorfall – ein Aspekt, der in einem späteren Gerichtsverfahren von entscheidender Bedeutung sein kann.
Abmahnungen begegnen uns in den unterschiedlichsten Lebensbereichen. Lassen Sie uns die häufigsten Situationen durchgehen:
Im Berufsleben
Als Arbeitnehmer erhalten Sie eine Abmahnung meist, wenn Ihr Arbeitgeber Ihrem Verhalten unzufrieden ist. Vielleicht kommen Sie häufig zu spät, erledigen Ihre Aufgaben nicht ordentlich oder verhalten sich gegenüber Kollegen unangemessen. Die Abmahnung ist dann oft der erste Schritt vor einer möglichen Kündigung, aber eben auch Ihre Chance, das Ruder noch herumzureißen.
Bei Ihrer eigenen Marke oder Ihrem Unternehmen
Führen Sie ein Unternehmen oder haben Sie eine Marke angemeldet? Dann können Sie abgemahnt werden, wenn andere meinen, Sie würden ihre Markenrechte verletzen. Das passiert schneller, als viele denken. Zum Beispiel, wenn Sie einen ähnlichen Firmennamen wählen oder ein Logo verwenden, das einer anderen Marke zu ähnlich sieht.
Im Online-Bereich
Betreiben Sie eine Website oder einen Online-Shop? Dann ist die Gefahr einer Abmahnung besonders hoch. Häufige Stolperfalle sind:
- Fehlerhafte oder unvollständige Impressumsangaben
- Probleme mit der Datenschutzerklärung
- Verstöße gegen die DSGVO
- Irreführende Werbung
- Falsche Preisangaben
Im Wettbewerb
Konkurrieren Sie mit anderen Unternehmen, können Sie wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt werden. Das kann passieren, wenn Sie beispielsweise unwahre Behauptungen über Ihre Konkurrenz verbreiten oder deren Kunden durch irreführende Werbung abwerben.
Im Urheberrecht
Auch im Urheberrecht sind Abmahnungen weit verbreitet. Häufig geht es um die unerlaubte Nutzung von Bildern, Texten, Musik oder Videos – sei es auf einer Website, in sozialen Medien oder in Werbematerialien. Schon die Verwendung eines nicht lizenzierten Fotos oder eines kopierten Textausschnitts kann eine teure Abmahnung nach sich ziehen. Unternehmen wie auch Privatpersonen sollten deshalb genau prüfen, ob sie über die notwendigen Nutzungsrechte verfügen. Wer hier unachtsam ist, riskiert nicht nur Schadensersatzforderungen, sondern auch Unterlassungserklärungen mit langfristigen Verpflichtungen.
Die rechtlichen Grundlagen, einfach erklärt
Sie fragen sich jetzt vielleicht: "Kann mich denn jeder einfach so abmahnen?" Die Antwort ist: Nein. Eine Abmahnung muss rechtlich fundiert sein.
Die wichtigste Rechtsgrundlage im finden wir im § 314 Abs. 2 BGB. Dieser regelt, dass vor einer Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (wie Arbeitsverträgen) meist erst abgemahnt werden muss. Im Wettbewerbsrecht ist das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) maßgeblich. Hier ist auch geregelt, dass die abgemahnten Personen im Falle einer (berechtigten) Abmahnung die Kosten einer berechtigten Abmahnung tragen müssen. Für Markenrecht gibt es das Markengesetz (MarkenG), das Markeninhabern das Recht gibt, gegen Verletzer vorzugehen. Auch im Urheberrecht spielt die Abmahnung eine zentrale Rolle. Die maßgeblichen Regelungen finden sich in § 97a UrhG.
Wann ist eine Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung, die Sie erhalten, ist automatisch berechtigt. Damit eine Abmahnung rechtlich standhält, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Die formalen Anforderungen
Eine Abmahnung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Dazu gehört eine konkrete Beschreibung des angeblichen Fehlverhaltens, denn vage Formulierungen wie „Sie haben sich falsch verhalten“ reichen nicht aus. Es muss genau dargelegt sein, was Ihnen wann und wo vorgeworfen wird. Ebenso erforderlich ist eine klare Unterlassungsaufforderung, die eindeutig formuliert, welches Verhalten künftig zu unterlassen ist. Schließlich muss die Abmahnung auch eine Konsequenzen-Androhung enthalten, also deutlich machen, welche rechtlichen Schritte folgen, falls sich das beanstandete Verhalten wiederholt.
Die inhaltlichen Voraussetzungen
Neben den formalen Aspekten gibt es auch inhaltliche Voraussetzungen. Zunächst muss der Abmahnende überhaupt berechtigt sein, eine Abmahnung auszusprechen – nicht jeder darf jeden abmahnen. Außerdem muss tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegen, denn nur ein echter Verstoß gegen geltendes Recht rechtfertigt eine Abmahnung. Darüber hinaus gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Überzogene Maßnahmen sind unzulässig. Und nicht zuletzt spielt auch die Rechtzeitigkeit eine Rolle, denn wer zu lange wartet, kann seine Ansprüche unter Umständen verlieren.
Was kostet eine Abmahnung?
Jetzt wird es für viele unangenehm: Wenn die Abmahnung berechtigt ist, müssen Sie die Kosten tragen. Aber wie berechnen sich diese eigentlich?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom sogenannten Gegenstandswert ab. Klingt kompliziert? Ist es auch ein bisschen. Nehmen wir ein Beispiel: Bei einem Gegenstandswert von 1.700 Euro und mit der üblichen 1,3-fachen Geschäftsgebühr kommen Sie auf 228,80 Euro, plus 20 Euro für Auslagen. Macht zusammen etwa 296,07 EUR inkl. Umsatzsteuer.
Wichtig: Der Gegenstandswert bestimmt nur die Anwaltskosten, nicht den Schadenersatz! Wenn im Wettbewerbsrecht ein Streitwert von 50.000 Euro angegeben wird, heißt das nicht, dass Sie 50.000 Euro zahlen müssen.
Was tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten?
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Dann heißt es: Ruhe bewahren, aber schnell handeln! Die meisten Abmahnungen enthalten sehr kurze Fristen von nur 8 bis 15 Tagen.
Ihre Handlungsoptionen
Option 1: Unterlassungserklärung abgeben
Sie erkennen die Berechtigung der Abmahnung an und verpflichten sich, das beanstandete Verhalten nicht zu wiederholen. Das ist oft der schnellste, aber nicht unbedingt der beste Weg.
Option 2: Modifizierte Unterlassungserklärung
Sie geben eine Unterlassungserklärung ab, aber ändern diese zu Ihren Gunsten. Zum Beispiel reduzieren Sie die Vertragsstrafe oder streichen überzogene Schadenersatzklauseln.
Option 3: Zurückweisung
Sie halten die Abmahnung für unberechtigt und weisen sie zurück. Vorsicht: Das kann teuer werden, wenn Sie falsch liegen!
Option 4: Gegenangriff
Bei offensichtlich missbräuchlichen Abmahnungen können Sie selbst Ansprüche geltend machen.
Die Unterlassungserklärung
Die Unterlassungserklärung ist das Herzstück der meisten Abmahnungen. Mit ihr verpflichten Sie sich vertraglich, bestimmte Verhaltensweisen zu unterlassen. Klingt harmlos, hat aber durchaus Tücken.
Verschiedene Arten von Unterlassungserklärungen
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist die häufigste Form. Hier droht Ihnen bei einem Verstoß eine Vertragsstrafe.
Die modifizierte Unterlassungserklärung haben Sie selbst zu Ihren Gunsten verändert. Das ist oft ein guter Kompromiss.
Die vorbeugende Unterlassungserklärung geben Sie ab, bevor überhaupt eine Abmahnung kommt. Das kann bei offensichtlichen Rechtsverletzungen sinnvoll sein.
Abmahnung vs. einstweilige Verfügung. Wo liegt der Unterschied?
Während eine Abmahnung eine freundliche Bitte um Unterlassung ist (wenn auch mit Nachdruck), ist die einstweilige Verfügung der große Hammer. Hier entscheidet ein Gericht und Sie müssen sofort handeln.
Wann droht eine einstweilige Verfügung?
- Wenn Sie die Abmahnung ignoriert haben
- Bei besonderer Dringlichkeit
- Wenn keine angemessene Unterlassungserklärung abgegeben wurde
- Bei anhaltender Wiederholungsgefahr
Der Vorteil der Abmahnung ist also: Sie haben noch die Kontrolle und können selbst entscheiden, wie Sie reagieren möchten.
Die häufigsten Fragen meiner Mandanten
"Muss ich jede Abmahnung ernst nehmen?"
Absolut! Auch wenn manche Abmahnungen auf den ersten Blick übertrieben wirken: Ignorieren sollten Sie sie nie. Im schlimmsten Fall landen Sie vor Gericht und die Kosten explodieren.
"Kann ich mich gegen unberechtigte Abmahnungen wehren?"
Ja, definitiv! Bei unberechtigten Abmahnungen haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
- Zurückweisung der Abmahnung
- Negative Feststellungsklage
- Eigene Schadenersatzansprüche
- Bei Rechtsmissbrauch sogar Strafanzeige
"Wie lange ist eine Abmahnung gültig?"
Das ist trickreich: Die Abmahnung selbst verjährt nicht, aber die zugrundeliegenden Ansprüche können verjähren. Im Arbeitsrecht sollte eine Abmahnung zeitnah erfolgen, sonst verliert sie ihre Wirkung.
"Muss eine Abmahnung schriftlich kommen?"
Rechtlich gesehen nicht zwingend, aber praktisch schon. Eine mündliche Abmahnung lässt sich später schwer beweisen. Deshalb erfolgen Abmahnungen fast immer schriftlich.
Wie wir bei Abmahnungen helfen können
Als Anwalt mit Schwerpunkt auf Markenrecht, Wettbewerbsrecht, IT-Recht und E-Commerce-Recht erlebe ich täglich, wie verunsichert Menschen bei Abmahnungen sind. Das muss nicht sein! Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, biete ich Ihnen einen Sofort-Check: Innerhalb weniger Tage prüfe ich, ob die Abmahnung berechtigt ist und wie Ihre Chancen stehen. In vielen Fällen lässt sich zudem eine deutliche Kostenreduzierung erreichen, oder die Aufforderungen und Forderungen können vollständig zurückgewiesen werden. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Lösung, die genau zu Ihrer Situation passt. Sei es die Anerkennung, Modifikation oder Zurückweisung der Abmahnung.
Wenn Sie selbst abmahnen möchten
Nicht jeder vermeintliche Rechtsverstoß rechtfertigt tatsächlich eine Abmahnung. Deshalb prüfe ich Ihre Erfolgsaussichten stets ehrlich und transparent. Sollte eine Abmahnung erforderlich sein, übernehme ich die professionelle Erstellung, denn eine rechtssichere Abmahnung ist das A und O: Schon kleine Fehler können hier sehr teuer werden. Falls es notwendig wird, setze ich Ihre Ansprüche konsequent durch – sei es durch den Antrag auf eine einstweilige Verfügung oder im Rahmen einer Unterlassungsklage.
Unsere Erfahrung in verschiedenen Bereichen
Unsere Kanzlei verfügt über einschlägige Erfahrung in zentralen Bereichen des Geistigen Eigentums- und Wettbewerbsrechts. Im Markenrecht begleiten wir Unternehmen bei Domainstreitigkeiten ebenso wie bei komplexen Markenrechtsverletzungen. Im Wettbewerbsrecht liegt unser Schwerpunkt auf Fällen irreführender Werbung, unlauterer Geschäftspraktiken und Manipulationen im Bewertungsumfeld. Darüber hinaus sind wir im Urheberrecht tätig. Abmahnungen wegen unberechtigter Bild- oder Textnutzung, Filesharing-Fälle oder Fragen zu Nutzungsrechten bei digitalen Inhalten gehören zu unseren täglichen Aufgaben. Gerade im Onlinehandel, wo Bilder, Produkttexte und Videos im großen Umfang eingesetzt werden, ist der urheberrechtliche Schutz entscheidend. Unser Ziel ist es, Mandanten vor kostenintensiven Abmahnungen zu bewahren und ihre Rechte nachhaltig durchzusetzen.
Ihr nächster Schritt
Sie haben eine Abmahnung erhalten oder überlegen, selbst eine zu versenden? Je früher wir gemeinsam handeln, desto besser sind Ihre Chancen und desto geringer die Kosten.
So erreichen Sie uns:
📞 Telefon: 0221/98 65 2726
📧 E-Mail: mail@windweiss.de
🌐 Online-Termin: Zur Terminbuchung
