BGH-Urteil: Wann Coaching-Verträge nichtig sind und wie man sie rettet

Illustration eines Mannes vor einem Laptop beim Online-Coaching, der besorgt auf einen Vertrag mit rotem "NICHTIG"-Stempel blickt – Symbolbild für ungültige Verträge und rechtliche Probleme im Internet-Coaching.
Dr. Sener Dincer

Das Echo des BGH-Urteils vom 12. Juni hallt durch die gesamte deutsche Dienstleistungsbranche. Eine Welle der Unsicherheit erfasst Coaches, Berater und Agenturen. Vielleicht fragen auch Sie sich: Hält mein Geschäftsmodell dieser juristischen Zerreißprobe stand? Ist mein Umsatz in Gefahr? Die kurze Antwort lautet: Es besteht Handlungsbedarf. Die gute Nachricht ist: Mit der richtigen Strategie verwandeln Sie dieses Risiko in einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Dieser Guide zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Business jetzt nicht nur retten, sondern für die Zukunft unangreifbar machen.

Inhaltsverzeichnis

Die neue Spielregel: Warum das BGH-Urteil alles für Coaches und Agenturen ändert

Lange Zeit war die digitale Dienstleistungswelt eine Art "Wilder Westen". Doch diese Ära ist vorbei. Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung zum Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)  klare Regeln aufgestellt. Die Kernaussage: Strukturierte Online-Lernangebote mit Erfolgsüberwachung sind zulassungspflichtig.

Das betrifft nicht nur klassische "Business Coaches", sondern potenziell jeden Dienstleister, der sein Wissen digital und begleitet vermittelt. Von der Marketing-Agentur mit einem Schulungsprogramm für Kunden bis zum hochpreisigen Mentoring. Entscheidend ist nicht mehr, wie Sie Ihr Angebot nennen, sondern wie es strukturiert ist. Diese neue Rechtslage ist der "Status Quo", an dem sich Ihr unternehmerisches Handeln ab sofort messen lassen muss.

Der Teufel steckt (auch) im Kleingedruckten: Wann Ihr Coaching-Vertrag wirklich nichtig ist

Die größte Gefahr lauert in Ihren bestehenden Verträgen. Ein Coaching Vertrag ist dann nichtig, wenn Ihr Angebot als zulassungspflichtiger Fernunterricht eingestuft wird, Sie aber keine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) besitzen. Dies ist der Fall, wenn Sie Wissen über die Ferne vermitteln und den Lernfortschritt Ihrer Kunden überwachen:

Nach § 1 Abs. 1 FernUSG ist Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der

1. der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und

2. der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.

Konkrete Beispiele für eine solche „Überwachung“ sind:

  • Live Q&A-Calls zur Klärung von Verständnisfragen zu den Lerninhalten.
  • Korrektur von Aufgaben oder Worksheets.
  • Individuelles Feedback in einer Community (z.B. Slack, Facebook).
  • 1:1-Gespräche, die auf die Umsetzung der Lernmodule bezogen sind.

Trifft dies auf Sie zu, könnten Ihre Verträge unwirksam sein, wenn Sie keine entsprechende Zulassung haben. Das gilt ausdrücklich auch für Verträge mit anderen Unternehmern (B2B), was für viele eine böse Überraschung ist.

Klagewelle im Online-Coaching? So real ist die Gefahr von Rückforderungen

Die Unsicherheit führt unweigerlich zu der Frage: Drohen jetzt massenhaft Online Coaching Klagen? Die Gefahr ist real. Im Internet formieren sich bereits spezialisierte Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierer, die Kunden aktiv dabei unterstützen, ihr Geld zurückzufordern. Eine Klage gegen einen Coach im Sinne des FernUSG ist für den Kunden quasi risikolos, wenn die ZFU-Zulassung fehlt.

Jeder unzufriedene Kunde, jeder ehemalige Geschäftspartner wird so zu einem potenziellen Risiko für Ihr Unternehmen. Es geht nicht mehr nur um die Abwehr einzelner Forderungen, sondern um den Schutz Ihres gesamten Unternehmens vor einer möglichen Rückforderungswelle, die Ihren Kontostand und Ihre Liquidität ernsthaft gefährden kann.

ZFU-Zulassung vs. strategische Neugestaltung: Welcher Weg ist der richtige für Ihr Business?

Wenn Sie glauben, dass Sie von diesen Entwicklungen betroffen sein könnten, haben zwei strategische Wege, um die Kontrolle zurückzugewinnen:

Option 1: Die ZFU-Zulassung beantragen

Sie stellen Ihr Business auf ein rechtlich unangreifbares Fundament. Die Zulassung ist ein formaler Prozess, bei dem Ihre Vertragsunterlagen und Kursinhalte geprüft werden.

  • Vorteil: Absolute Rechtssicherheit, Schutz vor Rückforderungen, ein starkes Qualitätssiegel für Ihr Marketing.
  • Nachteil: Bürokratischer Aufwand und Kosten

Option 2: Das Geschäftsmodell strategisch anpassen

Sie gestalten Ihr Angebot bewusst so um, dass es nicht mehr unter die Definition des Fernunterrichts fällt.

  • Vorteil: Keine direkten Kosten für die Zulassung, schnellere Umsetzung.
  • Nachteil: Erfordert tiefes juristisches Verständnis, um nicht in eine Grauzone zu geraten. Eine fehlerhafte Umsetzung macht Sie weiterhin angreifbar.

Vom Risiko zur Chance: Sichern Sie jetzt Ihr Geschäftsmodell für eine aussichtsreiche Zukunft

Dieses Urteil ist mehr als eine Bedrohung. Es ist eine Marktbereinigung und eine Chance zur Professionalisierung. Während Ihre Wettbewerber noch in Schockstarre verharren oder Fehler bei der Anpassung machen, können Sie jetzt handeln. Indem Sie Ihre Verträge auf FernUSG-Konformität prüfen lassen und eine klare, rechtssichere Strategie fahren, schützen Sie nicht nur Ihr Vermögen, sondern schaffen auch ein entscheidendes Vertrauensmerkmal für zukünftige Kunden.

Ein sauberes, rechtlich einwandfreies Geschäftsmodell ist die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und eine sorgenfreie Skalierung. Warten Sie nicht, bis das erste Anwaltsschreiben in Ihrem Postfach liegt.

Sind Sie unsicher, ob Ihr Geschäftsmodell betroffen ist und welcher Weg für Sie der richtige ist? Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln mit Ihnen einen maßgeschneiderten Plan. Buchen Sie jetzt Ihre strategische Erstberatung und machen Sie Ihr Business rechtssicher.

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