Neue EU-Verpackungsverordnung 2026 (PPWR): Was Online-Händler jetzt wissen müssen

Bild einer Person, wie Sie eine Paket befüllt
Dr. Sener Dincer

Potenzielle Abmahnungen, steigende Bußgelder und ein Berg neuer Vorschriften: vielen Online-Händlern bereitet die kommende EU-Verpackungsverordnung (PPWR) schon jetzt Kopfzerbrechen. Die Verordnung tritt im August 2026 in allen Mitgliedstaaten in Kraft und soll Verpackungsmüll deutlich reduzieren sowie das Recycling verbessern. Was nach einem sinnvollen Ziel klingt, bedeutet für Händler jedoch vor allem mehr Regeln, mehr Aufwand und mehr Unsicherheit. Gerade kleine und mittlere Unternehmen fragen sich, ob sie auf die Veränderungen vorbereitet sind und welche Konsequenzen ihnen drohen, wenn sie es nicht sind.

Als Anwalt für E-Commerce-Recht in Köln beraten wir Online-Händler seit vielen Jahren bei der Umsetzung neuer Vorschriften und kennen die typischen Fallstricke genau.

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Aktuelle Umfragen zeigen, dass nur ein Bruchteil der Unternehmen die künftigen Anforderungen bereits erfüllt. Viele Händler überschätzen ihre eigene Vorbereitung, während rund 70 Prozent angeben, dringend Beratung oder klare Leitfäden zu benötigen. Dieses Bild verdeutlicht: Sie sind mit Ihren Sorgen nicht allein. Gleichzeitig wird klar, dass Handlungsbedarf besteht, damit es nicht zu teuren Abmahnungen oder Verkaufsverboten kommt.

Doch was genau steckt hinter der Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR? Im Kern handelt es sich um eine unmittelbar geltende EU-Verordnung, die die bisherigen nationalen Verpackungsgesetze weitgehend ablöst und für einheitliche Standards in ganz Europa sorgt. Ab 2030 müssen sämtliche Verpackungen recyclingfähig sein, viele Verpackungen sollen mehrfach nutzbar werden.

Bereits ab 2026 wird es Pflicht, Verpackungen mit QR-Codes zu versehen, die Informationen über Materialien und Entsorgung enthalten. Auch überdimensionierte Kartons mit hohem Füllmaterial gehören bald der Vergangenheit an. Hinzu kommt: Wer europaweit verkauft, muss sich weiterhin in jedem Land registrieren – ein erheblicher Verwaltungsaufwand, den viele Händler bisher unterschätzen.

Für Online-Händler bedeutet das: Jede Verpackung, die in den Verkehr gebracht wird, muss überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Umstellung auf recyclingfähige oder wiederverwendbare Materialien kann nicht nur teuer, sondern auch organisatorisch anspruchsvoll sein. Besonders E-Commerce-Unternehmen, die große Mengen verschicken, stehen vor der Aufgabe, ihre Prozesse rechtzeitig an die neuen Vorschriften anzupassen. Wer hier zu spät reagiert, riskiert nicht nur Bußgelder durch Behörden, sondern auch Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbänden. Denn Verstöße gegen das Verpackungsrecht gelten weiterhin als Wettbewerbsverstoß und können schnell zu kostspieligen Auseinandersetzungen führen.

Was aber, wenn die Abmahnung bereits im Briefkasten liegt? In diesem

Die gute Nachricht ist: Mit rechtzeitiger Vorbereitung und professioneller Unterstützung lässt sich das Risiko erheblich reduzieren. Als Anwälte für E-Commerce-Recht in Köln begleiten wir seit Jahren Unternehmen aus dem Onlinehandel, von Amazon-Händlern bis zu spezialisierten D2C-Marken. Wir prüfen Verpackungen, übernehmen Registrierungen, beraten zu Dokumentationspflichten und helfen im Ernstfall, Abmahnungen abzuwehren. Darüber hinaus schulen wir Teams und erstellen praxisnahe Leitfäden, damit Ihr Unternehmen die Anforderungen nicht nur einhält, sondern daraus auch einen Wettbewerbsvorteil ziehen kann.

Wer die PPWR frühzeitig angeht, vermeidet nicht nur rechtliche Risiken, sondern kann sich auch als nachhaltiger Anbieter positionieren. Verbraucher achten zunehmend auf ökologische Aspekte – wer hier als Vorreiter auftritt, hat die Chance, das Vertrauen der Kunden zu stärken. Deshalb gilt: Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um sich vorzubereiten.

Wenn Sie Fragen zur Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung haben , sollten Sie nicht zögern, sich professionelle Unterstützung zu sichern. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Als Ihr Anwalt für E-Commerce-Recht in Köln sorgen wir dafür, dass neue Gesetze Ihr Geschäft nicht ausbremsen – sondern Sie gestärkt in die Zukunft starten können.

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