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Kanzlei für Designrecht · Köln

Designverletzung: Ihr Design durchsetzen und Produktplagiate stoppen

Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer mit Fokus auf Designrecht, gewerblichen Rechtsschutz und die Durchsetzung eingetragener Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

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Designrecht
Erfahrener Rechtsanwalt

Wie wir Ihr eingetragenes Design durchsetzen und Plagiate stoppen

Ihr Design wurde kopiert? Wir erwirken Unterlassung, einstweilige Verfügung, Schadensersatz und Grenzbeschlagnahme gegen Plagiate EU-weit.

Sie scrollen durch Amazon und sehen Ihre Leuchte. Gleiche Form, gleiche Silhouette, anderer Seller-Name, ein Drittel des Preises. Oder Sie gehen auf der Light+Building am Stand eines Shenzhen-Herstellers vorbei und erkennen Ihren Entwurf wieder - und der Aussteller lacht und sagt: “Schönes Design, viele machen das.” Oder ein Kunde schreibt: “Warum kostet das bei TEMU nur 39 Euro?” Unsere Rechtsberatung im Designrecht ordnet solche Fälle strategisch ein.

In allen drei Szenarien ist das erste Gefühl identisch: Wut, dann Ohnmacht. Dann die Frage, ob das den Aufwand überhaupt lohnt - solange die eigene Saison weiterläuft und jede Woche Umsatz kostet.

Dieser Leitfaden beantwortet drei Fragen:

  • Wann liegt eine rechtlich verwertbare Designverletzung vor - und wann reicht der Gesamteindruck nicht aus?
  • Welche sechs Hebel setzen wir ein, um ein Plagiat innerhalb weniger Wochen vom Markt zu nehmen?
  • Was ist durchsetzbar, wenn der Verletzer in China, auf TEMU oder nur über Dropshipping-Accounts operiert?

Produktplagiat oder Designverletzung? Wer auf dieser Seite richtig ist

Bevor wir in die Rechtslage gehen, eine Abgrenzung, die über die richtige Strategie entscheidet.

Sie sind Rechteinhaber und Ihr Design wurde kopiert

Dann sind Sie hier richtig. Diese Seite bündelt unser Vorgehen für Hersteller, Modelabels, Möbel- und Leuchten-Designer, Schmuckmanufakturen und Verpackungsentwickler, die ein eingetragenes Design, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster gegen einen konkreten Verletzer durchsetzen wollen. Das Ziel ist in der Regel dreifach: das Plagiat vom Markt nehmen, Auskunft über die Lieferkette erzwingen und Schadensersatz realisieren. Die Grundlagen erläutert unser Ratgeber zum Design-Plagiat.

Sie wurden wegen einer angeblichen Designverletzung abgemahnt

Dann ist unsere Seite zur Designabmahnung abwehren der richtige Einstieg. Dort verteidigen wir Sie gegen unberechtigte Takedown-Meldungen, prüfen den Rechtsbestand des fremden Designs und stellen, wo möglich, den Angriff gegen den Abmahner um. Präventiv reduziert eine laufende Designüberwachung solche Eskalationen.

Ihr Produkt ist nicht als Design eingetragen

Werden Plagiate systematisch vertrieben, hilft zusätzlich die Einordnung zur Produktpiraterie.

Plagiat entdeckt? Senden Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenfreie Ersteinschätzung - wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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Ist Ihr Design überhaupt geschützt? Eingetragenes Design, UCD und ergänzender Leistungsschutz

Die wichtigste Weiche im gesamten Verfahren ist nicht die Abmahnung, sondern die Prüfung Ihres Schutzstatus. Wir sehen in der Praxis drei Ausgangslagen - und jede öffnet andere Hebel.

Das eingetragene Design als Ausschlussrecht

Für Rechteinhaber bedeutet das in der Praxis: Ein beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingetragenes Design ist die juristisch stärkste Grundlage. Wir brauchen keine Kopiervorlage nachweisen, keinen “bewussten Nachbau” und kein unlauteres Verhalten - es genügt, dass das angegriffene Produkt beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt als Ihres.

Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (UCD)

Viele unserer Mandanten wissen nicht, dass sie auch ohne Registereintragung Schutz genießen. Das ist in der Praxis der größte blinde Fleck - und gleichzeitig der Hebel, der Mode-, Schmuck- und Consumer-Product-Designern am schnellsten hilft, weil der Schutz ab der ersten Messe, dem ersten Look-book oder dem ersten Shop-Release automatisch greift.

Der entscheidende Unterschied zum eingetragenen Design: Beim UCD müssen wir nachweisen, dass der Verletzer die geschützte Gestaltung bewusst nachgeahmt hat. Zufällige Parallelschöpfungen sind zulässig. In der Praxis führen wir diesen Nachweis über die Veröffentlichungshistorie (Messe-Präsentation, Instagram-Post mit Datum, Pressemitteilung) und über die Zugriffsgelegenheit des Verletzers (selbes Branchenevent, Website-Traffic aus dem Herkunftsland des Verletzers). Der Europäische Gerichtshof hat dazu klare Leitlinien entwickelt.

Leitentscheidung zur Offenbarung über Produktfotografien

Konkret bedeutet das für Modelabels, Möbelhersteller und Leuchten-Designer: Schon hochauflösende Produktfotos auf Ihrer Website, einer Messe-Einladung oder in einem Branchenmagazin können die Drei-Jahres-Schutzuhr starten - ohne dass Sie je eine Anmeldung bezahlen mussten.

Der flankierende Schutz aus § 4 Nr. 3 UWG

In der Praxis kombinieren wir beide Anspruchsgrundlagen häufig: DesignG für das kodifizierte Ausschlussrecht, UWG § 4 Nr. 3 für die Flankierung - insbesondere, wenn der Verletzer mit Verpackung oder Produktgestaltung den Eindruck erweckt, es handele sich um ein Original aus Ihrem Hause.

Neue EU-Design-Reform 2024/2025: Was sich für Rechteinhaber ändert

Die Reform ist für Rechteinhaber ein spürbarer Machtgewinn. Drei Änderungen heben wir in unseren Mandaten aktiv hervor:

  • Erweiterter Erzeugnisbegriff.
  • Schutz gegen 3D-Druck-Vorstufen. Der Schutz greift damit eine Stufe früher als bisher.
  • Durchfuhrregelung.

Für laufende Verfahren bedeutet das: Wir prüfen in jedem Mandat, ob die neue Rechtslage ab Phase I (seit 01.05.2025) bereits zugunsten Ihres Falls greift.

Wie wir beweisen, dass Ihr Design kopiert wurde

Die zweite Weiche ist der juristische Vergleich zwischen Ihrem Design und dem angegriffenen Produkt.

Diese Dogmatik hat der Bundesgerichtshof seit Jahren präzise ausgeschliffen, und sie entscheidet mehr Fälle als jedes Kostenargument.

Grundsatzentscheidung zur Gesamteindruck-Dogmatik

Konkret bedeutet das für den Plagiatsvergleich: Einzelne optische Abweichungen - ein anderes Material, eine leicht andere Proportion - kippen die Verletzung nicht automatisch. Entscheidend ist, ob der informierte Benutzer bei gleichzeitiger Wahrnehmung beider Produkte einen anderen Gesamteindruck gewinnt.

Der informierte Benutzer ist dabei keine Hilfskonstruktion.

Für Möbel heißt das: ein Architekt oder ein Einrichtungsberater, nicht der zufällige Katalogkäufer. Für Leuchten: ein Beleuchtungsplaner. Für Mode: ein kuratierender Einkäufer.

Der vorbekannte Formenschatz als entscheidende Grenze

Ein häufiger Fehler in Eigenabmahnungen: Der Vergleich bleibt auf zwei Produkte beschränkt - das eigene und das angegriffene.

Verbot der mosaikartigen Gesamtschau

Konkret bedeutet das für Sie: Der Verletzer darf sich nicht damit verteidigen, dass sich einzelne Gestaltungsmerkmale Ihres Designs schon irgendwo in fünf verschiedenen älteren Produkten finden lassen. Der Schutzumfang wird gegen jedes einzelne entgegengehaltene Design verglichen - nicht gegen eine Summe aus Merkmalen mehrerer Quellen. Das ist einer der wichtigsten Verteidigungshebel gegen Nichtigkeitswiderklagen.

In der Praxis bereiten wir für jede Abmahnung eine strukturierte Gegenüberstellung vor: Ihr Design, das Plagiat, drei bis fünf relevante Entgegenhaltungen aus dem Formenschatz, eine Merkmalsliste mit Gewichtung, der Sichtwinkel des informierten Benutzers und die Gestaltungsfreiheit im Segment. Diese Vorarbeit entscheidet, ob eine Einstweilige Verfügung beim ersten Versuch durchgeht oder ob das Gericht eine mündliche Verhandlung ansetzt.

Typische Entdeckungs-Szenarien - und die fünf Fehler, die wir sofort stoppen

Bevor wir die Eskalation starten, müssen wir sehen, wie Sie den Verletzer überhaupt entdeckt haben. Das klingt trivial, ist aber der Punkt, an dem die meisten Mandanten bereits Beweise verbrannt oder taktische Nachteile produziert haben.

Online-Marktplätze: Amazon, eBay, TEMU, AliExpress, Etsy

Der mit Abstand häufigste Entdeckungskanal. Typischer Ablauf: Ein Kunde schickt einen Screenshot, ein Google-Alert schlägt an, oder der Geschäftsführer sieht beim Scrollen das eigene Produkt unter einem generischen Seller-Namen. Diese Fälle sind zeitkritisch: TEMU-Listings werden manchmal innerhalb weniger Stunden überarbeitet oder gelöscht, sobald der Verletzer merkt, dass er auffällt.

Messen und Fachausstellungen

Möbel und Leuchten werden häufig auf der IMM Köln, der Ambiente Frankfurt oder der Light+Building entdeckt - oft direkt an einem Stand, dessen Betreiber das Plagiat offen ausstellt. Hier ist der Hebel besonders stark, weil der Zoll bei großen Messen regelmäßig stichprobenartig prüft und weil die Dokumentation einfach ist: Fotos, Visitenkarten des Ausstellers, Messekatalog-Eintrag, Zeugen.

Kunden-Hinweise und Social-Media-Dupes

Zunehmend häufiger: Ein Kunde fragt, warum Sie “so teuer” seien, wenn es das gleiche Produkt auf TEMU für ein Drittel gibt. Oder ein TikTok- oder Instagram-Account bewirbt unter “dupe”-Hashtag das Plagiat. Der Schaden hier ist oft größer als die reine Stückzahl: Die Kaufentscheidung wird zugunsten der Kopie verschoben, bevor der Kunde Ihr Original überhaupt ernsthaft prüft.

Zoll-Benachrichtigung

Wer einen Zoll-Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt hat, erhält über das Portal der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) in München elektronische Benachrichtigungen der Zollbehörden über zurückgehaltene Sendungen.
Wir raten Mandanten mit wiederkehrenden Plagiat-Problemen grundsätzlich, diesen Antrag einmal im Jahr einzureichen, weil er im Hintergrund läuft und Sie entlastet.

Die fünf Fehler, die wir in den ersten 48 Stunden stoppen

  • Direktansprache des Verletzers über die Plattform-Chatfunktion. – Der Verletzer reagiert in über 90 % der Fälle nicht, setzt stattdessen ein neues Listing auf oder ändert das Produktfoto so, dass er später bestreiten kann, genau dieses Produkt verkauft zu haben.
  • Öffentliche Anklage auf LinkedIn, Instagram oder im eigenen Newsletter. – Fragmentiert die eigene Zielgruppe, erzeugt einen Streisand-Effekt und liefert dem Verletzer taktische Informationen über Ihre Reaktionsgeschwindigkeit.
  • Abwarten, ob das Plagiat von selbst wieder verschwindet. – Jede Woche Inaktivität schwächt den Dringlichkeits-Nachweis für die einstweilige Verfügung. Gerichte werten längeres Zuwarten als Indiz, dass es so eilig nicht sein kann.
  • Selbstständiger Testkauf ohne Beweissicherungs-Protokoll. – Ohne notarielle oder anwaltliche Dokumentation der Beschaffung, der Verpackung, der Lieferkette und des Produktzustands ist der Testkauf vor Gericht oft angreifbar.
  • Sofortige Unterlassungs-Aufforderung per E-Mail an den Verletzer. – Ohne Schutzrechtsprüfung und Gesamteindruck-Analyse riskieren Sie eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung - und damit eine eigene Haftung nach § 823 Absatz 1 BGB.

Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer

“Der teuerste Fehler, den wir in der Praxis sehen, ist nicht die zu späte Reaktion - sondern die zu laute. Viele Mandanten wenden sich an uns, nachdem sie dem Seller öffentlich oder direkt gedroht haben. Der Verletzer löscht dann Beweise, verschiebt Ware und wechselt die Firmierung. Wir verlieren damit Hebel, die wir eine Woche vorher noch hatten. Erst Schutzrechts-Check und Beweissicherung, dann Kontakt - in dieser Reihenfolge. Nie umgekehrt.”

Sie haben das Plagiat gerade entdeckt? Lassen Sie uns bitte vor jeder weiteren Reaktion sprechen - kostenfreie Ersteinschätzung in 24 Stunden.

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Die sechs Hebel, die wir für Sie einsetzen

Wenn ein Plagiat auf dem Markt ist, arbeiten wir nicht mit einem einzigen Instrument, sondern mit einem gestaffelten Hebelsystem. Welche Stufe wir zünden, hängt von drei Variablen ab: wie akut der wirtschaftliche Schaden ist, ob der Verletzer in der EU oder außerhalb sitzt, und wie stark die Beweislage ist. In der Regel greifen wir innerhalb der ersten zehn Arbeitstage auf mindestens drei der sechs Hebel parallel zurück.

Unser Eskalationspfad bei Designverletzungen

  1. Kostenlos

    1. Ersteinschätzung & Schutzrechts-Check

    Wir prüfen Ihren Schutzstatus (eingetragenes Design, UCD, UWG), den Gesamteindruck-Vergleich und die Dringlichkeit. Keine Aktion gegen den Verletzer, bevor diese Analyse steht.

  2. 2. Strukturierte Beweissicherung

    Screenshots mit Zeitstempel, notariell dokumentierter Testkauf, Messedokumentation, Archivierung der Lieferkette und der Seller-Historie.

  3. 3. Abmahnung mit modifizierter Unterlassungserklärung

    Konkrete Verletzungsform, enger Tenor, angemessene Vertragsstrafe, Auskunftsforderung nach § 46 DesignG, Schadensersatzvorbehalt.

  4. 4. Einstweilige Verfügung

    Bei Eilbedürftigkeit sofort nach Abmahnfristablauf. Ziel: Sofort-Stopp der Verbreitung binnen 4 bis 8 Wochen.

  5. 5. Grenzbeschlagnahme & Plattform-Takedowns

    Zoll-Antrag bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz, Eintragung im EUIPO IP Enforcement Portal, parallele Meldungen an Amazon, TEMU, AliExpress.

  6. 6. Hauptsacheklage: Schadensersatz, Vernichtung, Rückruf

    Nach Rechtskraft der eV oder bei fortgesetzter Verletzung Hauptsache mit voller Anspruchsausschöpfung nach §§ 42 bis 46 DesignG.

Warum wir parallel und nicht sequentiell arbeiten

Viele Rechteinhaber glauben, die Schritte müssten strikt nacheinander laufen: erst Abmahnung, dann eV, dann Zoll, dann Schadensersatz. Diese Logik verschenkt entscheidende Zeit. In der Praxis läuft die Beweissicherung am Tag eins, der Zoll-Antrag am Tag zwei, die Abmahnung am Tag drei - und wenn der Verletzer nicht reagiert, die einstweilige Verfügung in der zweiten Woche. Der Schutzrechts-Check ist die einzige Aktion, die nicht parallelisierbar ist, weil alles Weitere auf ihrem Ergebnis aufbaut.

Grenzbeschlagnahme: Der Hebel, den kaum jemand nutzt

Wenn das Plagiat aus China, aus der Türkei oder aus anderen Nicht-EU-Ländern kommt, ist der Zoll in den meisten Fällen der wirksamste Stopper. Die Zahlen dazu sind eindeutig - und in der KMU-Praxis dennoch kaum bekannt.

Nach dem EUIPO Enforcement Report 2025 wurden an den EU-Grenzen und im EU-Binnenmarkt im Jahr 2024 über 112 Millionen gefälschte Artikel mit einem geschätzten Einzelhandelswert von rund 3,8 Milliarden Euro beschlagnahmt, wobei Designverletzungen 4,14 Prozent der Beschlagnahmen ausmachten.

Das Verfahren ist schlanker, als Mandanten erwarten. Zuständig in Deutschland ist die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz bei der Generalzolldirektion in München. Der Antrag wird elektronisch über ZGR-online gestellt, die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 30 Arbeitstage, und er gilt für ein Jahr. Wird das zollamtliche Erfassungsfeld im EUIPO IP Enforcement Portal gepflegt, greift der Schutz automatisch EU-weit - ohne dass für jede Einzelbeschlagnahme eine neue Antragslage nötig wäre.

Konkret bedeutet das für Händler mit wiederkehrenden Import-Plagiaten: Wir erstellen einmal einen sauberen Antrag mit hochauflösenden Produktbildern, technischen Erkennungsmerkmalen und einer Lieferketten-Matrix. Ab dem Moment werden verdächtige Sendungen automatisch zurückgehalten, Sie werden binnen eines Arbeitstags informiert, und wir entscheiden gemeinsam, ob wir das vereinfachte Vernichtungsverfahren einleiten oder gerichtlich vorgehen.

Kleinsendungen: der unterschätzte Hebel bei TEMU und AliExpress

Bei Post- oder Paketsendungen mit bis zu drei Einheiten oder weniger als zwei Kilogramm greift das Kleinsendungsverfahren nach Art. 26 der Verordnung (EU) 608/2013. Diese Schiene ist speziell für den Dropshipping-Alltag gemacht: Einzelsendungen werden beschleunigt vernichtet, ohne dass für jede Sendung ein zivilrechtliches Verfahren folgen muss. Wer Kleinsendungen in seinem AFA-Antrag nicht explizit anfordert, verzichtet auf einen der wirksamsten Stopper gegen asiatische Online-Plattformen.

Schadensersatz: Was Sie tatsächlich fordern können

Die Abmahnung allein stoppt das Plagiat - aber sie kompensiert den entstandenen Schaden nicht. Die dreifache Schadensberechnung ist der Kern jeder Hauptsachedurchsetzung.

Lizenzanalogie: der Standard in der Praxis

Für die meisten Designverletzungen ist die Lizenzanalogie der am einfachsten durchsetzbare Pfad - weil wir keinen konkreten Umsatzrückgang beim Rechteinhaber nachweisen müssen, sondern nur einen marktüblichen Lizenzsatz auf den Umsatz des Verletzers anwenden.

Wischen
BrancheTypischer LizenzsatzBerechnungsbasis
Möbel3 bis 8 ProzentNettoabgabepreis des Verletzers
Leuchten und Lampen2 bis 5 ProzentNettoabgabepreis des Verletzers
Haushaltswaren, Consumer Products1 bis 4 ProzentNettoabgabepreis des Verletzers
Mode und Textil3 bis 7 ProzentNettoabgabepreis des Verletzers

Die Werte sind Richtwerte aus der veröffentlichten Rechtsprechung und aus unseren Mandaten; die tatsächliche Bemessung hängt vom Exklusivitätsgrad, der Gestaltungshöhe und der Marktstellung des Originals ab.

Leitentscheidung zur Lizenzanalogie im Designrecht

Konkret bedeutet das für Ihr Verfahren: Wir benötigen vor allem belastbare Umsatzzahlen des Verletzers - und die holen wir über den Auskunftsanspruch, nicht über Verhandlungen.

Verletzergewinn: der Hebel bei großen Chargen

Wenn der Verletzer eine große Kopie-Charge abgesetzt hat, ist die Herausgabe des Verletzergewinns häufig lukrativer als die Lizenzanalogie.

In vielen Fällen führt das dazu, dass der herauszugebende Gewinnanteil deutlich über der Lizenzanalogie liegt.

Der Auskunftsanspruch als Motor der Schadensberechnung

Ohne Auskunft kein Schadensersatz. § 46 DesignG gibt uns Zugriff auf die zentralen Informationen des Verletzers - und ist, zusammen mit der einstweiligen Verfügung, oft das erste harte Ergebnis, das wir erzielen.

In der Praxis nutzen wir diesen Anspruch doppelt: zur Berechnung des Schadensersatzes und zur Identifizierung der Lieferkette - Hersteller, Zwischenhändler, weitere Abnehmer. Das ist der Hebel, der aus einem Einzelfall eine systematische Durchsetzung gegen das ganze Vertriebsnetz macht.

Grenzen setzt der Bundesgerichtshof bei der Auslegung des Auskunftstitels.

Das ist für unsere Mandanten in der Praxis relevant, weil überzogene Auskunftsklagen in der Vollstreckung scheitern - wir formulieren den Antrag deshalb sehr eng am konkreten Verletzungsgegenstand.

Plagiate aus China, TEMU und AliExpress: Lohnt sich das überhaupt?

Das ist die Frage, die wir in der Ersteinschätzung am häufigsten hören. Die kurze Antwort: Wenn der Verletzer nur ein einmaliges Listing hat und binnen drei Tagen verschwindet, lohnt sich die volle Eskalation selten. Sobald es jedoch um systematische Imports, wiederkehrende Seller-Accounts oder eine echte Lieferkette mit deutschen Zwischenhändlern geht, greift ein anderes Muster - und dann funktioniert die Durchsetzung deutlich besser, als Mandanten erwarten.

Der Mythos Amazon Brand Registry

Ein weit verbreitetes Missverständnis: Die kostenlose Amazon Brand Registry schütze auch Designrechte. Das ist falsch.

Brand Registry adressiert Markenverletzungen - also Produkte, die Ihren Namen, Ihr Logo oder Ihre Wortbildmarke missbrauchen.
Designverletzungen können über die jeweiligen Infringement-Meldesysteme der Marktplätze gemeldet werden. Da die Anforderungen an die Beweisführung je nach Plattform variieren, empfiehlt sich eine präzise Aufbereitung der Meldung, um Ablehnungen zu vermeiden.
Wiederholer laden innerhalb von Stunden neue Listings hoch - Hydra-Logik.

Der Hebel gegen deutsche Zwischenhändler

Viele Import-Plagiate werden nicht direkt aus China an Endkunden versandt, sondern über deutsche oder europäische Importeure, Dropshipper oder Fulfillment-Dienstleister. Diese Zwischenhändler sind greifbar, solvent und haftbar - genau deshalb laufen bei uns die meisten Import-Fälle gegen den ersten europäischen Abnehmer, nicht gegen die chinesische Fabrik.

Plattform-Haftung unter dem Digital Services Act

Seit 2024 steigt die Haftung der Plattformen selbst.

Das ist ein Hebel, den wir gezielt bei TEMU und AliExpress einsetzen.

Wischen
VorgehenEigenversuchMit unserer Kanzlei
Schutzrechts-CheckIntuitiv, oft ohne Formenschatz-AnalyseStrukturiert nach Gesamteindruck-Dogmatik und vorbekanntem Formenschatz
BeweissicherungScreenshots ohne gerichtsfeste DokumentationNotarieller oder anwaltlicher Testkauf, Zeitstempel, Archivierung
Kommunikation mit VerletzerEmotional, oft zu früh und zu lautJuristisch geführt, mit enger Unterlassungserklärung
Zeit bis Markt-StoppWochen bis Monate, häufig ohne ErfolgEinstweilige Verfügung in 4 bis 8 Wochen
Schadensersatz-RealisierungKaum durchsetzbar ohne AuskunftsanspruchDreifache Schadensberechnung nach Verletzergewinn, Lizenzanalogie und entgangenem Gewinn gemäß § 42 Abs. 2 DesignG

Der entscheidende Unterschied liegt nicht in der Höhe einzelner Kostenpositionen, sondern in der Reihenfolge und im Hebel-Portfolio. Eigenversuche scheitern selten an der Rechtslage - sie scheitern an fehlender Beweissicherung, an zu früher Eskalation und am Verzicht auf Zoll und Auskunft.

Plagiate aus China, TEMU oder AliExpress? Wir bauen für Sie eine systematische Durchsetzung - kostenfreie Ersteinschätzung in 24 Stunden.

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Kosten und Kostenerstattung: Was bleibt am Ende bei Ihnen?

Die Kostenlogik im Designrecht ist für viele Mandanten der emotional stärkste Faktor - und der am schlechtesten verstandene. Drei Punkte sind für die Entscheidung wichtig.

Erstens: Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei. Auf Basis Ihrer Unterlagen prüfen wir, ob ein Designschutz besteht, ob der Gesamteindruck eine Verletzung hergibt und welche Hebel sinnvoll sind. Erst danach unterbreiten wir ein transparentes Angebot - Sie behalten volle Kostenkontrolle, bevor irgendein Schritt gegen den Verletzer eingeleitet wird.

Das ist der Hebel, den viele KMU unterschätzen - die anwaltliche Durchsetzung refinanziert sich in den meisten deutschen und EU-Fällen nahezu vollständig, wenn die Gegenseite solvent ist. Bei chinesischen Direkt-Verletzern ohne greifbares europäisches Vermögen ist die Kostenerstattung schwieriger, aber auch dort gibt es Wege über deutsche Zwischenhändler.

Drittens: Streitwerte liegen im Designrecht häufig im fünfstelligen Bereich und können je nach Produkt, Verletzungsumfang und wirtschaftlicher Bedeutung auch deutlich höher ausfallen.

Nächste Schritte

Designverletzungen sind selten Einzelfälle. In den meisten Mandaten, die wir annehmen, ist das Plagiat, das Sie gerade entdeckt haben, der sichtbare Teil eines größeren Musters: ein Seller-Account, der systematisch Kopien produziert; eine Lieferkette mit mehreren Zwischenhändlern; ein Marktplatz, der trotz mehrfacher Meldungen nicht greift. Genau deshalb arbeiten wir nicht mit einem einzigen Werkzeug, sondern mit einem gestaffelten System aus Schutzrechts-Check, Beweissicherung, Abmahnung, einstweiliger Verfügung, Zoll und Hauptsache.

Was wir in der Ersteinschätzung leisten: Wir prüfen Ihren Schutzstatus, bewerten den Gesamteindruck gegen den vorbekannten Formenschatz, ordnen die Dringlichkeit ein und zeigen Ihnen, welche Hebel in Ihrer Konstellation wirksam sind - und welche wir lieber nicht zünden, weil sie das Kostenrisiko unnötig erhöhen. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn ein Fall aus unserer Sicht nicht durchsetzbar ist, und wir sagen Ihnen genauso ehrlich, wenn mehr drin ist als Sie erwartet haben.

Senden Sie uns Ihr eingetragenes Design (oder die Dokumentation Ihrer Erstoffenbarung) und Screenshots, Links oder Fotos des Plagiats. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.

Antworten

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten Antworten zum Thema, zusammengestellt von unseren Experten.

Wann liegt eine Designverletzung vor?

Eine Designverletzung liegt vor, wenn ein Dritter ohne Ihre Zustimmung ein Produkt herstellt, anbietet, in Verkehr bringt, einführt oder besitzt, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt als Ihr eingetragenes Design oder Ihr nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Entscheidend ist der Gesamteindruck unter Berücksichtigung des vorbekannten Formenschatzes und der Gestaltungsfreiheit.

Bin ich ohne eingetragenes Design schutzlos?

Schutzlos sind Sie in aller Regel nicht. Wer sein Design innerhalb der letzten drei Jahre erstmals innerhalb der EU offenbart hat - zum Beispiel auf einer Messe, in einem Look-book, auf der eigenen Website oder in einem Branchenmagazin - genießt automatisch Schutz als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dieser UCD-Schutz wirkt gegen bewusste Nachahmung und ist für Mode- und Consumer-Product-Designer ein häufig unterschätzter Hebel.

Was ist eine Abmahnung im Designrecht?

Die Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung an den Verletzer, die Designnutzung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sie enthält zusätzlich in der Regel die Aufforderung zur Auskunft, zum Schadensersatz dem Grunde nach und zur Kostentragung. Die Abmahnung ist der Regelweg vor der einstweiligen Verfügung und begründet gleichzeitig die Dringlichkeit, wenn wir gerichtlich eskalieren müssen.

Wie lange dauert eine einstweilige Verfügung wegen Designverletzung?

In der Regel zwischen vier und acht Wochen ab Beauftragung. Voraussetzung ist, dass Dringlichkeit vorliegt - also dass wir nicht zu lange zugewartet haben, nachdem wir die Verletzung entdeckt haben - und dass die Beweislage geordnet ist. Bei klaren Fällen erlässt das Gericht die Verfügung in Teilen ohne mündliche Verhandlung.

Lohnt sich ein Vorgehen gegen einen Seller aus China?

In vielen Fällen ja - aber selten über den direkten Weg gegen die Fabrik. Bei Import-Plagiaten setzen wir in der Praxis meist bei deutschen und europäischen Zwischenhändlern, Importeuren und Marktplatz-Meldungen an, flankieren dies mit einem Zoll-Antrag auf Grenzbeschlagnahme und nutzen die Mechanismen des Digital Services Act, um Plattformen zur Prüfung und Entfernung rechtswidriger Angebote zu veranlassen. Da Hersteller außerhalb der EU häufig schwer unmittelbar greifbar sind, lässt sich so oft schneller Marktdruck aufbauen als über ein direktes Vorgehen gegen die Fabrik.

Was kostet die Durchsetzung einer Designverletzung?

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Danach arbeiten wir mit transparenten Pauschalen pro Schritt (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Hauptsache) oder mit individuellen Kostenvoranschlägen - je nach Komplexität. Bei erfolgreicher Durchsetzung gegen einen solventen Verletzer sind die anwaltlichen Kosten in aller Regel vom Verletzer zu erstatten, sodass sich die Durchsetzung in den meisten deutschen und EU-Fällen wirtschaftlich trägt.

Kann ich meinen entgangenen Gewinn geltend machen?

Der entgangene Gewinn ist eine von drei möglichen Berechnungsmethoden für den Schadensersatz - neben der Herausgabe des Verletzergewinns und der Lizenzanalogie. Praxisrelevanter sind in den meisten Fällen die beiden anderen Methoden, weil der entgangene Gewinn schwer beweisbar ist. Wir wählen die Methode, die in Ihrer Konstellation am meisten einbringt, und benötigen dafür zuvor eine belastbare Auskunft des Verletzers über seine Umsätze.

Lassen Sie uns Ihr Plagiat gemeinsam vom Markt nehmen.

Senden Sie uns Ihr Design und Screenshots des Plagiats für eine kostenfreie Ersteinschätzung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlos & unverbindlich. 100% vertraulich.

Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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