Wie wir Ihr eingetragenes Design durchsetzen und Plagiate stoppen
Ihr Design wurde kopiert? Wir erwirken Unterlassung, einstweilige Verfügung, Schadensersatz und Grenzbeschlagnahme gegen Plagiate EU-weit.
Sie scrollen durch Amazon und sehen Ihre Leuchte. Gleiche Form, gleiche Silhouette, anderer Seller-Name, ein Drittel des Preises. Oder Sie gehen auf der Light+Building am Stand eines Shenzhen-Herstellers vorbei und erkennen Ihren Entwurf wieder - und der Aussteller lacht und sagt: “Schönes Design, viele machen das.” Oder ein Kunde schreibt: “Warum kostet das bei TEMU nur 39 Euro?” Unsere Rechtsberatung im Designrecht ordnet solche Fälle strategisch ein.
In allen drei Szenarien ist das erste Gefühl identisch: Wut, dann Ohnmacht. Dann die Frage, ob das den Aufwand überhaupt lohnt - solange die eigene Saison weiterläuft und jede Woche Umsatz kostet.
Dieser Leitfaden beantwortet drei Fragen:
- Wann liegt eine rechtlich verwertbare Designverletzung vor - und wann reicht der Gesamteindruck nicht aus?
- Welche sechs Hebel setzen wir ein, um ein Plagiat innerhalb weniger Wochen vom Markt zu nehmen?
- Was ist durchsetzbar, wenn der Verletzer in China, auf TEMU oder nur über Dropshipping-Accounts operiert?
Produktplagiat oder Designverletzung? Wer auf dieser Seite richtig ist
Bevor wir in die Rechtslage gehen, eine Abgrenzung, die über die richtige Strategie entscheidet.
Sie sind Rechteinhaber und Ihr Design wurde kopiert
Dann sind Sie hier richtig. Diese Seite bündelt unser Vorgehen für Hersteller, Modelabels, Möbel- und Leuchten-Designer, Schmuckmanufakturen und Verpackungsentwickler, die ein eingetragenes Design, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster gegen einen konkreten Verletzer durchsetzen wollen. Das Ziel ist in der Regel dreifach: das Plagiat vom Markt nehmen, Auskunft über die Lieferkette erzwingen und Schadensersatz realisieren. Die Grundlagen erläutert unser Ratgeber zum Design-Plagiat.
Sie wurden wegen einer angeblichen Designverletzung abgemahnt
Dann ist unsere Seite zur Designabmahnung abwehren der richtige Einstieg. Dort verteidigen wir Sie gegen unberechtigte Takedown-Meldungen, prüfen den Rechtsbestand des fremden Designs und stellen, wo möglich, den Angriff gegen den Abmahner um. Präventiv reduziert eine laufende Designüberwachung solche Eskalationen.
Ihr Produkt ist nicht als Design eingetragen
Plagiat entdeckt? Senden Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenfreie Ersteinschätzung - wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
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Ist Ihr Design überhaupt geschützt? Eingetragenes Design, UCD und ergänzender Leistungsschutz
Die wichtigste Weiche im gesamten Verfahren ist nicht die Abmahnung, sondern die Prüfung Ihres Schutzstatus. Wir sehen in der Praxis drei Ausgangslagen - und jede öffnet andere Hebel.
Das eingetragene Design als Ausschlussrecht
Nach § 38 Absatz 1 des Designgesetzes gewährt ein eingetragenes Design seinem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne seine Zustimmung herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen oder zu besitzen.
Nach § 38 Absatz 2 des Designgesetzes erstreckt sich der Schutz eines eingetragenen Designs auf jedes Design, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt, wobei der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung des Designs zu berücksichtigen ist.
Für Rechteinhaber bedeutet das in der Praxis: Ein beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingetragenes Design ist die juristisch stärkste Grundlage. Wir brauchen keine Kopiervorlage nachweisen, keinen “bewussten Nachbau” und kein unlauteres Verhalten - es genügt, dass das angegriffene Produkt beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt als Ihres.
Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (UCD)
Viele unserer Mandanten wissen nicht, dass sie auch ohne Registereintragung Schutz genießen. Das ist in der Praxis der größte blinde Fleck - und gleichzeitig der Hebel, der Mode-, Schmuck- und Consumer-Product-Designern am schnellsten hilft, weil der Schutz ab der ersten Messe, dem ersten Look-book oder dem ersten Shop-Release automatisch greift.
Nach Art. 11 Absatz 1 der Gemeinschaftsgeschmacksmuster-Verordnung (VO (EG) Nr. 6/2002) genießt ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster für drei Jahre ab der ersten Offenbarung innerhalb der Europäischen Union automatisch Schutz.
Der entscheidende Unterschied zum eingetragenen Design: Beim UCD müssen wir nachweisen, dass der Verletzer die geschützte Gestaltung bewusst nachgeahmt hat. Zufällige Parallelschöpfungen sind zulässig. In der Praxis führen wir diesen Nachweis über die Veröffentlichungshistorie (Messe-Präsentation, Instagram-Post mit Datum, Pressemitteilung) und über die Zugriffsgelegenheit des Verletzers (selbes Branchenevent, Website-Traffic aus dem Herkunftsland des Verletzers). Der Europäische Gerichtshof hat dazu klare Leitlinien entwickelt.
Leitentscheidung zur Offenbarung über Produktfotografien
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat im Urteil Ferrari gegen Mansory Design vom 28. Oktober 2021 in der Rechtssache C-123/20 entschieden, dass die Veröffentlichung einer Fotografie eines Fahrzeugs zu einer Offenbarung eines Designs an einem Bauelement dieses Fahrzeugs führen kann, sofern dessen Erscheinungsform eindeutig erkennbar ist und einen eigenständigen Gesamteindruck hervorrufen kann.
Konkret bedeutet das für Modelabels, Möbelhersteller und Leuchten-Designer: Schon hochauflösende Produktfotos auf Ihrer Website, einer Messe-Einladung oder in einem Branchenmagazin können die Drei-Jahres-Schutzuhr starten - ohne dass Sie je eine Anmeldung bezahlen mussten.
Der flankierende Schutz aus § 4 Nr. 3 UWG
Neue EU-Design-Reform 2024/2025: Was sich für Rechteinhaber ändert
Mit der Verordnung (EU) 2024/2822 und der Richtlinie (EU) 2024/2823 vom 23. Oktober 2024 hat die Europäische Union das Unionsdesignrecht umfassend modernisiert; Phase I trat am 1. Mai 2025 in Kraft, die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 9. Dezember 2027 in nationales Recht umsetzen.
Die Reform ist für Rechteinhaber ein spürbarer Machtgewinn. Drei Änderungen heben wir in unseren Mandaten aktiv hervor:
- Erweiterter Erzeugnisbegriff. Geschützt sind jetzt ausdrücklich auch animierte, bewegte und nicht-physische Designs - also GUI-Elemente, virtuelle Produkte, Animationen und 3D-Assets.
- Schutz gegen 3D-Druck-Vorstufen. Nach Art. 19 Absatz 2 Buchstabe d der reformierten Unionsgeschmacksmusterverordnung können Rechteinhaber Dritten auch das Erstellen, Herunterladen, Kopieren oder Verbreiten von CAD-, STL- oder OBJ-Dateien verbieten, die zur Herstellung eines verletzenden Produkts geeignet sind.Der Schutz greift damit eine Stufe früher als bisher.
- Durchfuhrregelung. Rechteinhaber können den reinen Transit verletzender Waren durch die EU stoppen - selbst wenn die Ware nicht zum Verkauf in der EU bestimmt ist.
Für laufende Verfahren bedeutet das: Wir prüfen in jedem Mandat, ob die neue Rechtslage ab Phase I (seit 01.05.2025) bereits zugunsten Ihres Falls greift.
Wie wir beweisen, dass Ihr Design kopiert wurde
Die zweite Weiche ist der juristische Vergleich zwischen Ihrem Design und dem angegriffenen Produkt.
Grundsatzentscheidung zur Gesamteindruck-Dogmatik
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil “Meda Gate” vom 24. Januar 2019 (Az. I ZR 164/17) klargestellt, dass bei der Prüfung des Gesamteindrucks im Designrecht sowohl die Übereinstimmungen als auch die Unterschiede der sich gegenüberstehenden Designs unter Gewichtung ihrer Bedeutung für den Gesamteindruck zu berücksichtigen sind.
Konkret bedeutet das für den Plagiatsvergleich: Einzelne optische Abweichungen - ein anderes Material, eine leicht andere Proportion - kippen die Verletzung nicht automatisch. Entscheidend ist, ob der informierte Benutzer bei gleichzeitiger Wahrnehmung beider Produkte einen anderen Gesamteindruck gewinnt.
Der informierte Benutzer ist dabei keine Hilfskonstruktion.
Der vorbekannte Formenschatz als entscheidende Grenze
Ein häufiger Fehler in Eigenabmahnungen: Der Vergleich bleibt auf zwei Produkte beschränkt - das eigene und das angegriffene.
Verbot der mosaikartigen Gesamtschau
Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung “Meda Gate” vom 24. Januar 2019 (Az. I ZR 164/17) eine mosaikartige Gesamtschau einzelner Elemente verschiedener Entgegenhaltungen bei der Bestimmung des Schutzumfangs für unzulässig erklärt.
Konkret bedeutet das für Sie: Der Verletzer darf sich nicht damit verteidigen, dass sich einzelne Gestaltungsmerkmale Ihres Designs schon irgendwo in fünf verschiedenen älteren Produkten finden lassen. Der Schutzumfang wird gegen jedes einzelne entgegengehaltene Design verglichen - nicht gegen eine Summe aus Merkmalen mehrerer Quellen. Das ist einer der wichtigsten Verteidigungshebel gegen Nichtigkeitswiderklagen.
In der Praxis bereiten wir für jede Abmahnung eine strukturierte Gegenüberstellung vor: Ihr Design, das Plagiat, drei bis fünf relevante Entgegenhaltungen aus dem Formenschatz, eine Merkmalsliste mit Gewichtung, der Sichtwinkel des informierten Benutzers und die Gestaltungsfreiheit im Segment. Diese Vorarbeit entscheidet, ob eine Einstweilige Verfügung beim ersten Versuch durchgeht oder ob das Gericht eine mündliche Verhandlung ansetzt.
Typische Entdeckungs-Szenarien - und die fünf Fehler, die wir sofort stoppen
Bevor wir die Eskalation starten, müssen wir sehen, wie Sie den Verletzer überhaupt entdeckt haben. Das klingt trivial, ist aber der Punkt, an dem die meisten Mandanten bereits Beweise verbrannt oder taktische Nachteile produziert haben.
Online-Marktplätze: Amazon, eBay, TEMU, AliExpress, Etsy
Der mit Abstand häufigste Entdeckungskanal. Typischer Ablauf: Ein Kunde schickt einen Screenshot, ein Google-Alert schlägt an, oder der Geschäftsführer sieht beim Scrollen das eigene Produkt unter einem generischen Seller-Namen. Diese Fälle sind zeitkritisch: TEMU-Listings werden manchmal innerhalb weniger Stunden überarbeitet oder gelöscht, sobald der Verletzer merkt, dass er auffällt.
Messen und Fachausstellungen
Möbel und Leuchten werden häufig auf der IMM Köln, der Ambiente Frankfurt oder der Light+Building entdeckt - oft direkt an einem Stand, dessen Betreiber das Plagiat offen ausstellt. Hier ist der Hebel besonders stark, weil der Zoll bei großen Messen regelmäßig stichprobenartig prüft und weil die Dokumentation einfach ist: Fotos, Visitenkarten des Ausstellers, Messekatalog-Eintrag, Zeugen.
Kunden-Hinweise und Social-Media-Dupes
Zunehmend häufiger: Ein Kunde fragt, warum Sie “so teuer” seien, wenn es das gleiche Produkt auf TEMU für ein Drittel gibt. Oder ein TikTok- oder Instagram-Account bewirbt unter “dupe”-Hashtag das Plagiat. Der Schaden hier ist oft größer als die reine Stückzahl: Die Kaufentscheidung wird zugunsten der Kopie verschoben, bevor der Kunde Ihr Original überhaupt ernsthaft prüft.
Zoll-Benachrichtigung
Die fünf Fehler, die wir in den ersten 48 Stunden stoppen
- Direktansprache des Verletzers über die Plattform-Chatfunktion. – Der Verletzer reagiert in über 90 % der Fälle nicht, setzt stattdessen ein neues Listing auf oder ändert das Produktfoto so, dass er später bestreiten kann, genau dieses Produkt verkauft zu haben.
- Öffentliche Anklage auf LinkedIn, Instagram oder im eigenen Newsletter. – Fragmentiert die eigene Zielgruppe, erzeugt einen Streisand-Effekt und liefert dem Verletzer taktische Informationen über Ihre Reaktionsgeschwindigkeit.
- Abwarten, ob das Plagiat von selbst wieder verschwindet. – Jede Woche Inaktivität schwächt den Dringlichkeits-Nachweis für die einstweilige Verfügung. Gerichte werten längeres Zuwarten als Indiz, dass es so eilig nicht sein kann.
- Selbstständiger Testkauf ohne Beweissicherungs-Protokoll. – Ohne notarielle oder anwaltliche Dokumentation der Beschaffung, der Verpackung, der Lieferkette und des Produktzustands ist der Testkauf vor Gericht oft angreifbar.
- Sofortige Unterlassungs-Aufforderung per E-Mail an den Verletzer. – Ohne Schutzrechtsprüfung und Gesamteindruck-Analyse riskieren Sie eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung - und damit eine eigene Haftung nach § 823 Absatz 1 BGB.
Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer
“Der teuerste Fehler, den wir in der Praxis sehen, ist nicht die zu späte Reaktion - sondern die zu laute. Viele Mandanten wenden sich an uns, nachdem sie dem Seller öffentlich oder direkt gedroht haben. Der Verletzer löscht dann Beweise, verschiebt Ware und wechselt die Firmierung. Wir verlieren damit Hebel, die wir eine Woche vorher noch hatten. Erst Schutzrechts-Check und Beweissicherung, dann Kontakt - in dieser Reihenfolge. Nie umgekehrt.”
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Die sechs Hebel, die wir für Sie einsetzen
Wenn ein Plagiat auf dem Markt ist, arbeiten wir nicht mit einem einzigen Instrument, sondern mit einem gestaffelten Hebelsystem. Welche Stufe wir zünden, hängt von drei Variablen ab: wie akut der wirtschaftliche Schaden ist, ob der Verletzer in der EU oder außerhalb sitzt, und wie stark die Beweislage ist. In der Regel greifen wir innerhalb der ersten zehn Arbeitstage auf mindestens drei der sechs Hebel parallel zurück.
Unser Eskalationspfad bei Designverletzungen
- Kostenlos
1. Ersteinschätzung & Schutzrechts-Check
Wir prüfen Ihren Schutzstatus (eingetragenes Design, UCD, UWG), den Gesamteindruck-Vergleich und die Dringlichkeit. Keine Aktion gegen den Verletzer, bevor diese Analyse steht.
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2. Strukturierte Beweissicherung
Screenshots mit Zeitstempel, notariell dokumentierter Testkauf, Messedokumentation, Archivierung der Lieferkette und der Seller-Historie.
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3. Abmahnung mit modifizierter Unterlassungserklärung
Konkrete Verletzungsform, enger Tenor, angemessene Vertragsstrafe, Auskunftsforderung nach § 46 DesignG, Schadensersatzvorbehalt.
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4. Einstweilige Verfügung
Bei Eilbedürftigkeit sofort nach Abmahnfristablauf. Ziel: Sofort-Stopp der Verbreitung binnen 4 bis 8 Wochen.
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5. Grenzbeschlagnahme & Plattform-Takedowns
Zoll-Antrag bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz, Eintragung im EUIPO IP Enforcement Portal, parallele Meldungen an Amazon, TEMU, AliExpress.
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6. Hauptsacheklage: Schadensersatz, Vernichtung, Rückruf
Nach Rechtskraft der eV oder bei fortgesetzter Verletzung Hauptsache mit voller Anspruchsausschöpfung nach §§ 42 bis 46 DesignG.
Warum wir parallel und nicht sequentiell arbeiten
Viele Rechteinhaber glauben, die Schritte müssten strikt nacheinander laufen: erst Abmahnung, dann eV, dann Zoll, dann Schadensersatz. Diese Logik verschenkt entscheidende Zeit. In der Praxis läuft die Beweissicherung am Tag eins, der Zoll-Antrag am Tag zwei, die Abmahnung am Tag drei - und wenn der Verletzer nicht reagiert, die einstweilige Verfügung in der zweiten Woche. Der Schutzrechts-Check ist die einzige Aktion, die nicht parallelisierbar ist, weil alles Weitere auf ihrem Ergebnis aufbaut.
Grenzbeschlagnahme: Der Hebel, den kaum jemand nutzt
Wenn das Plagiat aus China, aus der Türkei oder aus anderen Nicht-EU-Ländern kommt, ist der Zoll in den meisten Fällen der wirksamste Stopper. Die Zahlen dazu sind eindeutig - und in der KMU-Praxis dennoch kaum bekannt.
Nach dem EUIPO Enforcement Report 2025 wurden an den EU-Grenzen und im EU-Binnenmarkt im Jahr 2024 über 112 Millionen gefälschte Artikel mit einem geschätzten Einzelhandelswert von rund 3,8 Milliarden Euro beschlagnahmt, wobei Designverletzungen 4,14 Prozent der Beschlagnahmen ausmachten.
Die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden erfasst ausdrücklich auch eingetragene und nicht eingetragene Unions- und nationale Designs und ermöglicht Rechteinhabern, über die EUIPO IP Enforcement Database eine EU-weite Zoll-Aktionsanfrage zu stellen.
Das Verfahren ist schlanker, als Mandanten erwarten. Zuständig in Deutschland ist die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz bei der Generalzolldirektion in München. Der Antrag wird elektronisch über ZGR-online gestellt, die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 30 Arbeitstage, und er gilt für ein Jahr. Wird das zollamtliche Erfassungsfeld im EUIPO IP Enforcement Portal gepflegt, greift der Schutz automatisch EU-weit - ohne dass für jede Einzelbeschlagnahme eine neue Antragslage nötig wäre.
Konkret bedeutet das für Händler mit wiederkehrenden Import-Plagiaten: Wir erstellen einmal einen sauberen Antrag mit hochauflösenden Produktbildern, technischen Erkennungsmerkmalen und einer Lieferketten-Matrix. Ab dem Moment werden verdächtige Sendungen automatisch zurückgehalten, Sie werden binnen eines Arbeitstags informiert, und wir entscheiden gemeinsam, ob wir das vereinfachte Vernichtungsverfahren einleiten oder gerichtlich vorgehen.
Kleinsendungen: der unterschätzte Hebel bei TEMU und AliExpress
Bei Post- oder Paketsendungen mit bis zu drei Einheiten oder weniger als zwei Kilogramm greift das Kleinsendungsverfahren nach Art. 26 der Verordnung (EU) 608/2013. Diese Schiene ist speziell für den Dropshipping-Alltag gemacht: Einzelsendungen werden beschleunigt vernichtet, ohne dass für jede Sendung ein zivilrechtliches Verfahren folgen muss. Wer Kleinsendungen in seinem AFA-Antrag nicht explizit anfordert, verzichtet auf einen der wirksamsten Stopper gegen asiatische Online-Plattformen.
Schadensersatz: Was Sie tatsächlich fordern können
Die Abmahnung allein stoppt das Plagiat - aber sie kompensiert den entstandenen Schaden nicht. Die dreifache Schadensberechnung ist der Kern jeder Hauptsachedurchsetzung.
Nach § 42 Absatz 2 des Designgesetzes kann der Verletzte seinen Schadensersatzanspruch entweder nach dem konkreten Schaden, nach dem vom Verletzer erzielten Gewinn oder auf Basis einer angemessenen Lizenzgebühr berechnen.
Lizenzanalogie: der Standard in der Praxis
Für die meisten Designverletzungen ist die Lizenzanalogie der am einfachsten durchsetzbare Pfad - weil wir keinen konkreten Umsatzrückgang beim Rechteinhaber nachweisen müssen, sondern nur einen marktüblichen Lizenzsatz auf den Umsatz des Verletzers anwenden.
| Branche | Typischer Lizenzsatz | Berechnungsbasis |
|---|---|---|
| Möbel | 3 bis 8 Prozent | Nettoabgabepreis des Verletzers |
| Leuchten und Lampen | 2 bis 5 Prozent | Nettoabgabepreis des Verletzers |
| Haushaltswaren, Consumer Products | 1 bis 4 Prozent | Nettoabgabepreis des Verletzers |
| Mode und Textil | 3 bis 7 Prozent | Nettoabgabepreis des Verletzers |
Die Werte sind Richtwerte aus der veröffentlichten Rechtsprechung und aus unseren Mandaten; die tatsächliche Bemessung hängt vom Exklusivitätsgrad, der Gestaltungshöhe und der Marktstellung des Originals ab.
Leitentscheidung zur Lizenzanalogie im Designrecht
Der Bundesgerichtshof hat im Catwalk-Urteil (Az. I ZR 263/02) bestätigt, dass der Inhaber eines Geschmacksmusterrechts bereits für das Anbieten eines rechtsverletzenden Gegenstands einen nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu berechnenden Schadensersatz verlangen kann.
Konkret bedeutet das für Ihr Verfahren: Wir benötigen vor allem belastbare Umsatzzahlen des Verletzers - und die holen wir über den Auskunftsanspruch, nicht über Verhandlungen.
Verletzergewinn: der Hebel bei großen Chargen
Wenn der Verletzer eine große Kopie-Charge abgesetzt hat, ist die Herausgabe des Verletzergewinns häufig lukrativer als die Lizenzanalogie.
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 22. September 2021 (Az. I ZR 20/21) klargestellt, dass bei der Berechnung des Schadensersatzes auf Basis einer Umsatzlizenz eine Lizenzminderung nicht damit begründet werden kann, der Umsatz beruhe nur zu einem geringen Teil auf der Rechtsverletzung.
Der Auskunftsanspruch als Motor der Schadensberechnung
Ohne Auskunft kein Schadensersatz. § 46 DesignG gibt uns Zugriff auf die zentralen Informationen des Verletzers - und ist, zusammen mit der einstweiligen Verfügung, oft das erste harte Ergebnis, das wir erzielen.
Nach § 46 Absatz 1 des Designgesetzes kann der Verletzte vom Verletzer unverzüglich Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Erzeugnisse verlangen; nach Absatz 7 kann diese Auskunft bei offensichtlicher Rechtsverletzung auch im Wege der einstweiligen Verfügung nach den §§ 935 bis 945 der Zivilprozessordnung angeordnet werden.
In der Praxis nutzen wir diesen Anspruch doppelt: zur Berechnung des Schadensersatzes und zur Identifizierung der Lieferkette - Hersteller, Zwischenhändler, weitere Abnehmer. Das ist der Hebel, der aus einem Einzelfall eine systematische Durchsetzung gegen das ganze Vertriebsnetz macht.
Grenzen setzt der Bundesgerichtshof bei der Auslegung des Auskunftstitels.
Plagiate aus China, TEMU und AliExpress: Lohnt sich das überhaupt?
Das ist die Frage, die wir in der Ersteinschätzung am häufigsten hören. Die kurze Antwort: Wenn der Verletzer nur ein einmaliges Listing hat und binnen drei Tagen verschwindet, lohnt sich die volle Eskalation selten. Sobald es jedoch um systematische Imports, wiederkehrende Seller-Accounts oder eine echte Lieferkette mit deutschen Zwischenhändlern geht, greift ein anderes Muster - und dann funktioniert die Durchsetzung deutlich besser, als Mandanten erwarten.
Der Mythos Amazon Brand Registry
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Die kostenlose Amazon Brand Registry schütze auch Designrechte. Das ist falsch.
Der Hebel gegen deutsche Zwischenhändler
Viele Import-Plagiate werden nicht direkt aus China an Endkunden versandt, sondern über deutsche oder europäische Importeure, Dropshipper oder Fulfillment-Dienstleister. Diese Zwischenhändler sind greifbar, solvent und haftbar - genau deshalb laufen bei uns die meisten Import-Fälle gegen den ersten europäischen Abnehmer, nicht gegen die chinesische Fabrik.
Plattform-Haftung unter dem Digital Services Act
Seit 2024 steigt die Haftung der Plattformen selbst.
| Vorgehen | Eigenversuch | Mit unserer Kanzlei |
|---|---|---|
| Schutzrechts-Check | Intuitiv, oft ohne Formenschatz-Analyse | Strukturiert nach Gesamteindruck-Dogmatik und vorbekanntem Formenschatz |
| Beweissicherung | Screenshots ohne gerichtsfeste Dokumentation | Notarieller oder anwaltlicher Testkauf, Zeitstempel, Archivierung |
| Kommunikation mit Verletzer | Emotional, oft zu früh und zu laut | Juristisch geführt, mit enger Unterlassungserklärung |
| Zeit bis Markt-Stopp | Wochen bis Monate, häufig ohne Erfolg | Einstweilige Verfügung in 4 bis 8 Wochen |
| Schadensersatz-Realisierung | Kaum durchsetzbar ohne Auskunftsanspruch | Dreifache Schadensberechnung nach Verletzergewinn, Lizenzanalogie und entgangenem Gewinn gemäß § 42 Abs. 2 DesignG |
Der entscheidende Unterschied liegt nicht in der Höhe einzelner Kostenpositionen, sondern in der Reihenfolge und im Hebel-Portfolio. Eigenversuche scheitern selten an der Rechtslage - sie scheitern an fehlender Beweissicherung, an zu früher Eskalation und am Verzicht auf Zoll und Auskunft.
Plagiate aus China, TEMU oder AliExpress? Wir bauen für Sie eine systematische Durchsetzung - kostenfreie Ersteinschätzung in 24 Stunden.
Kostenlose Anfrage- Kostenlos beraten
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Kosten und Kostenerstattung: Was bleibt am Ende bei Ihnen?
Die Kostenlogik im Designrecht ist für viele Mandanten der emotional stärkste Faktor - und der am schlechtesten verstandene. Drei Punkte sind für die Entscheidung wichtig.
Erstens: Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei. Auf Basis Ihrer Unterlagen prüfen wir, ob ein Designschutz besteht, ob der Gesamteindruck eine Verletzung hergibt und welche Hebel sinnvoll sind. Erst danach unterbreiten wir ein transparentes Angebot - Sie behalten volle Kostenkontrolle, bevor irgendein Schritt gegen den Verletzer eingeleitet wird.
Nächste Schritte
Designverletzungen sind selten Einzelfälle. In den meisten Mandaten, die wir annehmen, ist das Plagiat, das Sie gerade entdeckt haben, der sichtbare Teil eines größeren Musters: ein Seller-Account, der systematisch Kopien produziert; eine Lieferkette mit mehreren Zwischenhändlern; ein Marktplatz, der trotz mehrfacher Meldungen nicht greift. Genau deshalb arbeiten wir nicht mit einem einzigen Werkzeug, sondern mit einem gestaffelten System aus Schutzrechts-Check, Beweissicherung, Abmahnung, einstweiliger Verfügung, Zoll und Hauptsache.
Was wir in der Ersteinschätzung leisten: Wir prüfen Ihren Schutzstatus, bewerten den Gesamteindruck gegen den vorbekannten Formenschatz, ordnen die Dringlichkeit ein und zeigen Ihnen, welche Hebel in Ihrer Konstellation wirksam sind - und welche wir lieber nicht zünden, weil sie das Kostenrisiko unnötig erhöhen. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn ein Fall aus unserer Sicht nicht durchsetzbar ist, und wir sagen Ihnen genauso ehrlich, wenn mehr drin ist als Sie erwartet haben.
Senden Sie uns Ihr eingetragenes Design (oder die Dokumentation Ihrer Erstoffenbarung) und Screenshots, Links oder Fotos des Plagiats. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.