Design Due Diligence im Designrecht
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Das Wichtigste in Kürze
- Was ist Design Due Diligence rechtlich?
- Design Due Diligence bei eingetragenen Designs startet bei null: DPMA und EUIPO nehmen nach § 19 Abs. 2 DesignG und Art. 45 GGV keine materielle Prüfung von Neuheit und Eigenart vor, die Rechtsgültigkeitsvermutung kippt mit der Nichtigkeitseinrede.
- Ab wann gilt die EU-Designreform?
- Die EU-Designreform (VO 2024/2822 und RL 2024/2823) ist seit 8. Dezember 2024 in Kraft, Phase 1 gilt seit 1. Mai 2025 - jeder DD-Report aus der Zeit davor muss gegen die neue Terminologie, Reparaturklausel und 3D-Druck-Regelung gespiegelt werden.
- Welche Dimensionen prüft eine Design-DD?
- Ein Design-DD-Workflow deckt typischerweise sechs Dimensionen ab - Bestand, Chain of Title, territoriale Reichweite, Laufzeit, Belastungen und Verfahren - und übersetzt gefundene Schwächen in Garantien, Freistellungen oder Kaufpreisanpassungen.
Individuelle Prüfung
Jeder Fall ist speziell. Lassen Sie uns Ihren Sachverhalt unverbindlich prüfen.
Dieser Ratgeber beantwortet drei Fragen:
- Was gehört in eine juristisch belastbare Design Due Diligence und welche sechs Dimensionen müssen zwingend abgedeckt werden?
- Welche Fallen (Rechtsgültigkeitsvermutung, Neuheitsschonfrist, Freelancer-Designs, Reparaturklausel, internationale Blind Spots) entwerten in der Praxis ganze Portfolios?
- Was hat die EU-Designreform 2024/2025 verändert und warum sind viele ältere DD-Reports damit obsolet?
Definition und Einordnung
Abgrenzung zum Design-Thinking und zur UX-Reifegradbewertung
Was ist ein eingetragenes Design - und was ist es nicht
Nach § 1 DesignG ist Gegenstand des Schutzes die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich aus den Merkmalen insbesondere der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt.
Entscheidend ist, dass das Designrecht streng von anderen Schutzrechten zu trennen ist.
Drei Schutzspuren in der Design-DD
In einer Design Due Diligence stehen parallel drei Schutzregime im Fokus: das deutsche eingetragene Design nach DesignG, das Unionsgeschmacksmuster (bis 30.04.2025 Gemeinschaftsgeschmacksmuster, seit 01.05.2025 offiziell „EU-Design” bzw. Unionsgeschmacksmuster) auf EU-Ebene sowie internationale Eintragungen nach dem Haager System der WIPO. Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht automatisch mit der ersten Offenbarung in der Union und schützt drei Jahre gegen Nachahmung.
Warum Design-DD andere Fragen stellt als Patent- oder Marken-DD
Nach § 19 Abs. 2 DesignG erfolgt im Eintragungsverfahren keine Prüfung der materiellen Schutzvoraussetzungen Neuheit und Eigenart; das Deutsche Patent- und Markenamt führt das Register und prüft lediglich die formellen Anmeldeerfordernisse.
Das hat zwei praktische Konsequenzen.
Wann eine Design Due Diligence nötig wird
Typische Transaktionskontexte sind Asset Deals und Share Deals im M&A-Kontext, Carve-Outs bei Konzernumstrukturierungen, Lizenzverträge mit bedeutenden Royalty-Strömen, Finanzierungsrunden bei Startups mit designgeprägten Produkten sowie Freedom-to-Operate-Analysen vor einer Produkteinführung. Auch vor einem geplanten Verkaufsprozess lohnt sich die sogenannte Vendor-Design-DD, bei der die Verkäuferseite eigenständig Schwachstellen aufdeckt, bevor der Käufer sie aufgreift und Preisnachlässe fordert.
Was in einer Design Due Diligence geprüft wird
Eine juristisch belastbare Design Due Diligence prüft sechs Dimensionen: Bestandskraft, Inhaberschaft und Chain of Title, territoriale Reichweite, Laufzeit und Verlängerungsstand, Belastungen und Lizenzen sowie laufende und abgeschlossene Verfahren. Jede Dimension braucht eigene Prüfquellen und eigene Argumentationstiefe im Report.
| Prüfdimension | Kernfrage | Primärquelle |
|---|---|---|
| Bestandskraft | Sind Neuheit und Eigenart im Segment wirklich gegeben? | Registerrecherche, Prior-Art-Suche, Gestaltungsdichte |
| Inhaberschaft | Ist der eingetragene Inhaber auch der materielle Rechteinhaber? | Register, Arbeits- und Werkverträge, Umschreibungshistorie |
| Territoriale Reichweite | In welchen Ländern wirkt der Schutz - und wo nicht? | DPMAregister, eSearch plus, Hague Express |
| Laufzeit und Verlängerung | Wann ist die nächste Gebühr fällig und wurde sie gezahlt? | DPMA, EUIPO, WIPO-Registerauszüge |
| Belastungen und Lizenzen | Welche Lizenzen, Pfandrechte oder Change-of-Control-Klauseln bestehen? | Lizenzverträge, Registervermerke, Konzern-IP-Matrix |
| Laufende Verfahren | Gibt es Nichtigkeits-, Löschungs- oder Verletzungsverfahren? | DPMA-Register, EUIPO eSearch Case Law; ergänzend: Anwaltsauskunft (zur Identifikation beteiligter Vertreter) |
Die Tabelle zeigt das Gerüst. Welche Tiefe jede Dimension erreicht, hängt vom Transaktionsvolumen und der wirtschaftlichen Bedeutung der Designs ab. Für einen Produzenten von Leuchten, Möbeln oder Haushaltswaren kann die Designdimension wertbestimmend sein - dort läuft die DD näher an der Patent-DD-Tiefe. Für reine Dienstleister bleibt es oft eine Red-Flag-Durchsicht.
Bestandskraft - Neuheit, Eigenart und der informierte Benutzer
Die Prüfung der Bestandskraft ist das Herzstück jeder Design-DD.
Nach § 2 DesignG wird ein Design als Design geschützt, wenn es neu ist und Eigenart hat; Neuheit liegt vor, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Design offenbart worden ist, Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, vom Gesamteindruck eines bereits offenbarten Designs unterscheidet.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. Oktober 2011 (Rs. C-281/10 P, PepsiCo/Grupo Promer) den informierten Benutzer als eine Person zwischen dem durchschnittlichen Verbraucher und dem Fachmann definiert, die die vorhandenen Designs des Sektors kennt, besondere Wachsamkeit besitzt und die Ähnlichkeiten und Unterschiede aufmerksam beurteilt.
Die Praxisfrage lautet, wie eng der Gestaltungsspielraum im jeweiligen Marktsegment ist. Bei einer Sneaker-Sohle ist er weit; bei einer Zahnbürste enger; bei einem Steckverbinder praktisch null.
Schutzausschlüsse und technische Funktion
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 DesignG sind Erscheinungsmerkmale von Erzeugnissen vom Designschutz ausgeschlossen, die ausschließlich durch deren technische Funktion bedingt sind.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 2. März 2023 (Rs. C-684/21, Papierfabriek Dötinchem) klargestellt, dass die Prüfung, ob Erscheinungsmerkmale ausschließlich durch die technische Funktion bedingt sind, anhand aller objektiv maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu erfolgen hat, wobei das Bestehen alternativer Geschmacksmuster ein Gesichtspunkt ist, aber nicht allein entscheidet.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 9. März 2023 (Az. I ZR 167/21, Tellerschleifmaschine) entschieden, dass die Prüfung der ausschließlich technischen Bedingtheit nach Art. 8 Abs. 1 GGV für jedes den Gesamteindruck prägende Merkmal gesondert vorzunehmen ist.
Für die Due Diligence bedeutet das: Jedes sichtbare Merkmal muss im Prüfbericht einzeln zugeordnet und argumentativ eingeordnet werden. Eine pauschale Aussage „das Produkt ist funktional gestaltet” reicht nicht. In technisch engen Segmenten - Werkzeugbau, Elektronik, medizinische Geräte - ist dieser Prüfpunkt ein Showstopper, und mehrere Designs eines Portfolios können am Ende als nichtig erkannt werden.
Inhaberschaft, Arbeitnehmerdesigns und die Chain of Title
Wer ein Design kauft, muss sicher sein, dass der eingetragene Inhaber auch der materielle Rechteinhaber ist.
Nach § 7 Abs. 2 DesignG geht das Recht am eingetragenen Design bei einem durch einen Arbeitnehmer in Ausübung seiner Aufgaben oder nach den Weisungen seines Arbeitgebers entworfenen Design vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber über, sofern vertraglich nichts anderes bestimmt ist.
Graubereich Freelancer-Designs
Die häufigste Schwachstelle in der Chain of Title liegt bei externen Designern aus der Zeit vor 2015. Werkverträge aus dieser Phase adressieren oft Urheberrechte, aber nicht das Designrecht. Wenn später eingetragene Designs auf solchen Entwürfen basieren, kann die Inhaberschaft des Erwerberunternehmens wacklig sein - im Extremfall verlangt der früher engagierte Designer nachträglich eine Übertragung.
Für übertragene Designs kommt ein weiterer Prüfpunkt hinzu.
Nach § 29 Abs. 2 DesignG wird ein zu einem Unternehmen oder Unternehmensteil gehörendes Design im Zweifel von dessen Übertragung oder Übergang miterfasst, wobei die Rechtsnachfolge auf Antrag in das Register eingetragen wird.
In Konzernen werden Designs oft zwischen Tochtergesellschaften hin- und hergeschoben.
Territoriale Reichweite und die Blind Spots des Haager Systems
Laufzeit, Verlängerungsgebühren und Belastungen
Die Schutzdauer ist klar geregelt, die Gebührenrhythmik aber ein klassischer Stolperstein.
Nach § 27 Abs. 2 DesignG beträgt die Schutzdauer eines eingetragenen Designs fünfundzwanzig Jahre, gerechnet vom Anmeldetag.
Daneben gehören Belastungen in den DD-Scope: Pfandrechte, IP-Sicherungsverträge, Insolvenzvermerke und vor allem Lizenzen.
Die häufigsten Fallen und Nichtigkeitsrisiken
Die großen Risiken in einer Design Due Diligence liegen nicht im offen Sichtbaren, sondern in unterschätzten Einzelaspekten: in der Fehlinterpretation der Rechtsgültigkeitsvermutung, in eigenen Vorveröffentlichungen, in ungeklärten Freelancer-Verträgen, in der Reparaturklausel und in internationalen Schutzlücken. Wer diese Punkte nicht systematisch adressiert, schreibt einen Report, der im Streit nicht trägt.
Der ungeprüfte Titel und die Rechtsgültigkeitsvermutung
In der Praxis wird die Rechtsgültigkeitsvermutung für eingetragene Designs regelmäßig überbewertet.
Nach § 39 DesignG wird zugunsten des Rechtsinhabers vermutet, dass die Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Designs vorliegen.
Social Media, Messen und eigene Vorveröffentlichung
Eine der teuersten Fallen betrifft die Neuheitsschonfrist.
Nach § 6 DesignG bleibt eine Offenbarung, die innerhalb von zwölf Monaten vor dem Anmeldetag durch den Entwerfer oder seinen Rechtsnachfolger oder durch einen Dritten infolge von deren Informationen oder Handlungen erfolgt ist, bei der Prüfung der Neuheit und Eigenart unberücksichtigt.
Ein aktuelles EU-Urteil zeigt die Schärfe der Offenbarungsregel.
Das Gericht der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 6. März 2024 (Rs. T-647/22, Puma/EUIPO) ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster für einen Puma-Sneaker für nichtig erklärt, weil Instagram-Bilder der Sängerin Rihanna aus dem Dezember 2014 als hinreichend detailreiche Offenbarung im Sinne von Art. 7 GGV anerkannt wurden und den Fachkreisen des Sektors zugänglich waren.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. Oktober 2021 (Rs. C-123/20, Ferrari/Mansory) entschieden, dass die Veröffentlichung von Fotografien eines Gesamterzeugnisses zugleich zur Offenbarung eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters an einem Teil oder Bauelement führen kann, sofern die Erscheinungsform dieses Teils bei der Offenbarung eindeutig erkennbar ist.
Das erweitert den Portfolio-Umfang eines Unternehmens unter Umständen erheblich - es schafft aber zugleich neue Störrechte gegenüber Dritten, die ein Käufer ebenfalls einordnen muss.
Die Reparaturklausel und der Aftermarket
Die Reparaturklausel ist eine der juristisch anspruchsvollsten Fallstricke der Design-DD, insbesondere im Automotive- und Leuchtenbereich.
Nach § 40a DesignG besteht für Bauelemente eines komplexen Erzeugnisses, die im Sinne des § 1 Nr. 4 DesignG bei bestimmungsgemäßer Verwendung verbaut werden und ausschließlich der Reparatur des komplexen Erzeugnisses dienen, um diesem sein ursprüngliches Erscheinungsbild wiederzugeben, kein Designschutz.
Der Bundesgerichtshof hat die Rechtslage nach der EU-Reform erst jüngst justiert.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az. I ZR 116/24, Schlüsselgehäuse) entschieden, dass die Reparaturklausel nach Art. 110 Abs. 1 GGV in der bis 30. April 2025 geltenden Fassung auch formungebundene Bauelemente umfasst, während die Reparaturklausel des ab 1. Mai 2025 geltenden Art. 20a der Unionsgeschmacksmusterverordnung nur noch auf formgebundene Bauelemente Anwendung findet.
Das hat zwei gravierende DD-Konsequenzen. Erstens muss jedem Verletzungsfall ein Tatzeitraumfenster zugeordnet werden - vor oder nach dem 1. Mai 2025.
Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster - der vergessene Schutz
Viele Due-Diligence-Reports fokussieren ausschließlich auf eingetragene Designs. Das ist ein Fehler. Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht automatisch mit der ersten Offenbarung in der Union und schützt drei Jahre gegen Nachahmung. Für Mode, Spielzeug, Sportartikel und Consumer-Brands ist dieser Schutz wirtschaftlich häufig relevanter als die eingetragenen Rechte, weil Produktzyklen kurz sind und die Anmeldegebühren für jede Kollektion nicht tragen. In der DD muss die erste Offenbarung belegbar sein - durch datierte Pressemitteilungen, Lookbooks, Messefotos, Website-Archive. Ohne diese Dokumentation bleibt der Anspruch im Streit praktisch unbeweisbar.
Doppelschutz durch Urheberrecht - die kumulative Gestaltungshöhe
Der Bundesgerichtshof hat die Anforderungen zuletzt geschärft.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. I ZR 16/24, Birkenstocksandale) entschieden, dass eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG für Werke der angewandten Kunst eine nicht zu geringe Gestaltungshöhe erfordert und rein handwerkliches Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente nicht urheberrechtsfähig ist.
Für die Praxis heißt das: Pauschale Behauptungen eines parallelen Urheberrechtsschutzes reichen nicht. Der DD-Prufer muss substantiiert darlegen können, worin die individuelle schöpferische Leistung bestand. Umgekehrt kann ein Käufer, der nicht um den Urheberrechtsschutz weiß, später mit Drittforderungen früherer Designer konfrontiert werden.
Internationale Schutzlücken und die SPA-Konsequenz
Die typische Schutzlücke in internationalen Portfolios ist China. DACH-Unternehmen produzieren regelmäßig in China und exportieren in asiatische Märkte, verfügen dort aber weder über eine Hague-Benennung noch über nationale Anmeldungen. Für ein Consumer-Brand mit asiatischem Wachstumsanspruch ist das ein substantielles Risiko. Weitere typische Lücken sind Indien, Brasilien, Argentinien und Taiwan. Im DD-Report gehört die territoriale Abdeckung in eine eigene Matrix, und in die SPA gehört entweder eine Garantie über bestimmte Schlüsselmärkte oder eine Klausel, die den Käufer für die Nachanmeldung budgetseitig kompensiert.
Die EU-Designreform 2024/2025 und ihre Auswirkungen
Die Europäische Union hat das Designrecht grundlegend reformiert. Die Reform ist am 8. Dezember 2024 in Kraft getreten, die inhaltlich wichtigste Phase gilt seit dem 1. Mai 2025, und die nationale Umsetzung muss bis zum 9. Dezember 2027 abgeschlossen sein. Alte Due-Diligence-Reports und Vertragsmuster aus der Zeit vor der Reform müssen neu bewertet werden.
Mit der Verordnung (EU) 2024/2822 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2024 wurde die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster grundlegend geändert, und parallel führte die Richtlinie (EU) 2024/2823 vom gleichen Tag eine Neufassung der nationalen Designrichtlinie ein; beide Rechtsakte treten schrittweise zwischen dem 8. Dezember 2024 und dem 9. Dezember 2027 in Kraft.
Neue Terminologie - vom Gemeinschaftsgeschmacksmuster zum EU-Design
| Aspekt | Ab 01.05.2025 (neue UGV) | Bis 30.04.2025 (alte GGV) |
|---|---|---|
| Reparaturklausel Reichweite | Nur formgebundene Bauelemente | Auch formungebundene Bauelemente |
| Schutz gegen 3D-Druck-Dateien | Ausdrücklich erfasst | Nur mittelbar |
| Digitale und animierte Designs | Im Erzeugnisbegriff erfasst | Rechtsprechung uneinheitlich |
| Sammelanmeldung maximal | Bis 50 Designs klassenübergreifend | Begrenzt auf gleiche Locarno-Klasse |
| Verlängerungsgebühr Stufe | Deutlich erhöht | Niedriger, wirtschaftlich breitere Aufrechterhaltung |
Die Tabelle zeigt, dass die Reform in mehreren Dimensionen gleichzeitig wirkt. Für die DD heißt das, dass jede Aussage über Schutzumfang, Reparaturrisiken und Verlängerungskosten mit einem Stichtag versehen werden muss.
Digitale Designs, 3D-Druck und neue Verletzungstatbestände
Die strengere Reparaturklausel
Die neue Reparaturklausel ist der praktisch einschneidendste Teil der Reform.
Sammelanmeldungen, Gebühren und Portfolio-Optimierung
Das neue Design-Symbol Ⓓ
Mit der Reform führt das EUIPO ein neues, offizielles Design-Symbol ein - ein eingekreistes „D” (Ⓓ). Es lässt sich neben Produkten, in Katalogen oder auf Verpackungen anbringen, um auf einen bestehenden Designschutz hinzuweisen.
Nationale Umsetzung der EU-Reform
Die Richtlinie (EU) 2024/2823 muss bis zum 9. Dezember 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland wird das DesignG entsprechend anpassen, insbesondere bei der Reparaturklausel, den zwingenden Nichteintragungs- und Nichtigkeitsgründen und der Abschaffung nationaler nicht eingetragener Designs. Bis dahin gelten in Deutschland noch alte Normen, während auf EU-Ebene bereits neues Recht wirkt. Für DD-Reports ist diese Doppelspurigkeit aktiv zu adressieren.
Konsequenzen für Alt-Verträge und bestehende Prozesse
Praxis-Checkliste - der 12-Punkte-Workflow
Ein belastbarer Design-DD-Report folgt einem standardisierten Workflow. Die folgenden zwölf Prüfpunkte bilden das Minimum für einen Red-Flag-Report bei einem mittleren Transaktionsvolumen. Bei wertbestimmenden Design-Portfolios wird jeder Punkt in eigener Tiefe argumentiert.
- Portfolio-Aufnahme abgleichen - Liste aller nationalen, Unions- und internationalen Designs, Abgleich zwischen Inventarliste des Verkäufers, DPMA-Registerauszug, EUIPO eSearch plus und WIPO Hague Express.
- Status pro Design verifizieren - Eintragung aktiv, gebührenstandkonform, aufgeschobene Bekanntmachung berücksichtigt, Löschungen identifiziert.
- Prior-Art-Sichtung durchführen - Segmentweise Recherche für Neuheits- und Eigenart-Risiken, einschließlich Social Media, Messearchive, Kataloge und Online-Shops der letzten 13 Monate vor Anmeldung.
- Funktionsbedingtheit prüfen - Merkmalweise Analyse, ob prägende Gestaltungselemente ausschließlich technisch bedingt sind, unter Verweis auf einschlägige EuGH-Rechtsprechung.
- Chain of Title dokumentieren - Ursprünglicher Entwerfer, Arbeitnehmer- oder Freelancer-Status, wirksame Übertragungen, Registerumschreibungen, lückenlose Nachvollziehbarkeit.
- Arbeitnehmer- und Werkvertrags-Samples ziehen - Zufällige Auswahl von Arbeits-, Werk- und Beraterverträgen, IP-Klauseln prüfen, insbesondere bei externen Designern.
- Territoriale Matrix erstellen - Welche Produkte werden in welchen Märkten vertrieben, welche Schutzrechte bestehen dort, wo sind die Lücken.
- Lizenzen und Belastungen auflisten - Ausschließlich und einfach, Gebietsbegrenzungen, Kündigungs- und Change-of-Control-Klauseln, Pfandrechte, Insolvenzvermerke.
- Laufende Verfahren abfragen - Nichtigkeits-, Löschungs-, Verletzungs- und einstweilige Verfügungsverfahren, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Vergleiche.
- Reparaturklausel-Exposition bewerten - Für jedes Design im Aftermarket-Bereich: Form- oder formungebundenes Bauelement, Tatzeitraumfenster vor und nach dem 1. Mai 2025.
- Reform-Anpassung prüfen - Welche DD-relevanten Aussagen sind durch die EU-Designreform verändert, welche Alt-Verträge bedürfen terminologischer Aktualisierung.
- SPA-Konsequenzen formulieren - Reps, Warranties, Freistellungen, Preisabschläge, Closing Conditions, Post-Closing-Verpflichtungen zu Portfoliobereinigung und Umschreibung.
Wer diese zwölf Punkte konsistent abarbeitet, bekommt einen Report, der in der Verhandlung trägt und der sich in einem späteren Streit über Garantien als argumentativ belastbar erweist. Je nach Transaktionstyp kommen zusätzlich Schritte wie eine vertiefte FTO-Analyse, eine Urheberrechts-Kumulationsprüfung oder eine Post-Merger-Integration-Roadmap hinzu.
Wann rechtliche Hilfe sinnvoll ist
Eine Design Due Diligence lässt sich in Teilen intern vorbereiten - insbesondere die Inventarisierung, die Sammlung der Werkverträge und die erste Registerrecherche. Die materielle Bestandsprüfung, die Bewertung der Nichtigkeitsrisiken und die Formulierung der SPA-Konsequenzen brauchen jedoch rechtliche Erfahrung mit Designstreitigkeiten und der aktuellen EU-Rechtsprechung. In unserer Praxis begleiten wir Käufer, Verkäufer, Lizenznehmer und Investoren durch den vollständigen DD-Prozess und formulieren die Vertragsklauseln, die die gefundenen Risiken abbilden. Wer sich unsicher ist, ob das eigene Portfolio hinreichend abgesichert ist, findet im Rahmen einer anwaltlichen Designrechtsprüfung eine strukturierte Ersteinschätzung. Für spezifische Einzelfragen helfen auch unsere Ratgeber zu Design-Plagiat und Design-Lizenzverträgen.
Fazit
Eine Design Due Diligence ist mehr als die Durchsicht eines Registerauszugs. Sie ist die systematische Beantwortung der Frage, ob ein Portfolio aus eingetragenen Designs und nicht eingetragenen Gestaltungsrechten wirtschaftlich und rechtlich hält, was es verspricht. Wer die Bestandsfrage unterschätzt, sich auf formelle Registerangaben verlässt oder die aktuelle europäische Regulierung ignoriert, produziert DD-Reports, die in Transaktion und Streit nicht tragen.
Antworten auf einen Blick
Häufige Fragen
Die häufigsten Fragen zum Thema, kompakt beantwortet. Für die vollständige Einordnung bleiben die Abschnitte oben maßgeblich.
Was ist eine Design Due Diligence?
Eine Design Due Diligence ist die systematische juristische Prüfung eingetragener Designs, nicht eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster und verbundener Rechte bei Transaktionen oder Produkteinführungen. Sie umfasst Dimensionen wie Bestandskraft, Inhaberschaft, Reichweite, Laufzeit, Belastungen und Verfahren. Da das DPMA im Eintragungsverfahren keine materielle Prüfung von Neuheit und Eigenart vornimmt und auch das Unionsrecht grundsätzlich auf eine umfassende Vorabprüfung verzichtet, ist eine eigenständige Bestandsprüfung essenziell. Die maximale Schutzdauer beträgt nach § 27 Abs. 2 DesignG 25 Jahre. Typische Anlässe sind M&A-Transaktionen, Finanzierungen und FTO-Analysen.
Warum sind eingetragene Designs ungeprüfte Schutzrechte?
Eingetragene Designs sind ungeprüfte Schutzrechte, weil das Deutsche Patent- und Markenamt und das EUIPO im Eintragungsverfahren nach § 19 Abs. 2 DesignG keine materielle Prüfung der Schutzvoraussetzungen Neuheit und Eigenart vornehmen. Beide Ämter prüfen lediglich die formellen Anmeldeerfordernisse. Das bedeutet, dass ein eingetragenes Design zunächst nur ein Formaltitel mit einer prozessualen Vermutung der Rechtsgültigkeit nach § 39 DesignG ist. Diese Vermutung kippt, sobald ein Gegner im Verletzungsprozess Nichtigkeit einredet oder ein eigenständiges Nichtigkeitsverfahren anstrengt. Für die Due Diligence folgt daraus, dass die Bestandsanalyse aktiv und eigenständig geleistet werden muss, statt sich auf den Registereintrag zu verlassen.
Welche sechs Dimensionen umfasst eine Design Due Diligence?
Eine belastbare Design Due Diligence deckt sechs Dimensionen ab. Erstens die Bestandskraft, also ob Neuheit und Eigenart tatsächlich vorliegen. Zweitens die Inhaberschaft und Chain of Title, einschließlich Arbeitnehmer- und Freelancer-Designs. Drittens die territoriale Reichweite über DPMA, EUIPO und das Haager System der WIPO mit derzeit rund 82 Vertragsparteien. Viertens die Laufzeit und den Verlängerungsstand der Gebühren, die alle fünf Jahre fällig werden. Fünftens bestehende Belastungen wie Lizenzen, Pfandrechte und Change-of-Control-Klauseln. Sechstens laufende und abgeschlossene Nichtigkeits-, Löschungs- oder Verletzungsverfahren. Jede Dimension benötigt eigene Prüfquellen, und Schwächen werden in SPA-Klauseln oder Preisabschläge übersetzt.
Was bedeutet der informierte Benutzer im Designrecht?
Der informierte Benutzer ist der zentrale Bewertungsmaßstab für Neuheit und Eigenart eines Designs. Er steht zwischen dem durchschnittlichen Verbraucher und dem Fachmann. Der EuGH hat ihn in seinem Urteil vom 20. Oktober 2011 (Rs. C-281/10 P, PepsiCo/Grupo Promer) als eine Person definiert, die die vorhandenen Designs des Sektors kennt, besondere Wachsamkeit besitzt und die Ähnlichkeiten und Unterschiede aufmerksam beurteilt. Für die Design Due Diligence ist entscheidend, wie eng der Gestaltungsspielraum im jeweiligen Marktsegment ist. Je dichter das Segment, desto geringere Unterschiede genügen für Eigenart. Der DD-Report muss die Gestaltungsdichte argumentativ erfassen, sonst bleibt die Eigenart-Aussage beliebig.
Wann werden Freelancer-Designs zum Risiko in der Due Diligence?
Freelancer-Designs werden zum Risiko, wenn die Chain of Title nicht lückenlos dokumentiert ist. Nach § 7 Abs. 2 DesignG geht das Recht am Design bei angestellten Designern automatisch auf den Arbeitgeber über. Diese Regelung gilt jedoch nur für echte Arbeitnehmer, nicht für freie Designer, Agenturen, studentische Werkverträge oder Praktikanten. Ohne ausdrückliche vertragliche Rechteübertragung bleibt das Design bei diesen externen Schöpfern. Besonders kritisch sind Werkverträge aus der Zeit vor 2015, die oft Urheberrechte adressieren, aber nicht das Designrecht. Im Extremfall kann ein früherer Freelancer nachträglich eine Übertragung verlangen. Der DD-Prüfer muss daher Stichproben alter Werkverträge ziehen und die IP-Klauseln prüfen.
Was hat die EU-Designreform 2024/2025 an der Due Diligence verändert?
Die EU-Designreform, bestehend aus VO (EU) 2024/2822 und RL (EU) 2024/2823, ist seit dem 8. Dezember 2024 in Kraft, Phase 1 gilt seit dem 1. Mai 2025. Sie verändert die Due Diligence in mehreren Dimensionen gleichzeitig. Die Terminologie wechselt vom Gemeinschaftsgeschmacksmuster zum Unionsgeschmacksmuster. Die Reparaturklausel wird auf formgebundene Bauelemente verengt. Digitale und animierte Designs sind ausdrücklich schutzfähig. 3D-Druck-Dateien werden als Verletzungshandlung erfasst. Sammelanmeldungen bis 50 Designs klassenübergreifend sind möglich, und die Verlängerungsgebühren steigen deutlich. Jeder DD-Report muss Aussagen über Schutzumfang mit einem Stichtag vor oder nach dem 1. Mai 2025 versehen. Die nationale Umsetzung muss bis zum 9. Dezember 2027 abgeschlossen sein.
Wie wirkt sich die neue Reparaturklausel auf die Design Due Diligence aus?
Die neue Reparaturklausel nach Art. 20a der Unionsgeschmacksmuster-Verordnung gilt seit dem 1. Mai 2025 und begrenzt den Ausschluss vom Designschutz auf formgebundene Bauelemente komplexer Erzeugnisse. Formungebundene Bauelemente sind damit wieder voll designgeschützt. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 9. Oktober 2025 (Schlüsselgehäuse, I ZR 116/24) die Übergangsmechanik konkretisiert: Unterlassungsansprüche für die Zukunft richten sich nach der neuen engen Klausel, während Schadensersatz- und Auskunftsansprüche für Altzeiträume auf Basis der alten weiten Klausel bestehen bleiben. In der DD eines Automotive-Zulieferers oder Aftermarket-Produzenten muss jedem Design ein Tatzeitraumfenster zugeordnet werden.
Was bedeutet die Neuheitsschonfrist für die Design Due Diligence?
Die Neuheitsschonfrist nach § 6 DesignG gewährt eine Frist von zwölf Monaten, in der eigene Offenbarungen vor dem Anmeldetag die Neuheit nicht zerstören. Allerdings greift sie nur für die eigene Anmeldung und nicht gegen Dritte, die das Design in dieser Zeit sehen und selbst anmelden. In vielen Drittländern existiert sie gar nicht. Für die Due Diligence heißt das, dass Social-Media-Posts, Messeauftritte, Lookbook-Postings und Influencer-Platzierungen der letzten 12 bis 13 Monate vor Anmeldung systematisch durchsucht werden müssen. Das EuG hat im Urteil vom 20. Oktober 2021 (T-823/19) bestätigt, dass das Einstellen von Abbildungen im Internet eine Offenbarung darstellen kann, die ein eingetragenes Design vernichten kann.
Welche internationalen Schutzlücken sind in der Design Due Diligence typisch?
Typische internationale Schutzlücken betreffen vor allem China, Taiwan, Indien, Brasilien und Argentinien, die dem Haager System der WIPO nicht oder erst spät beigetreten sind. Ein DACH-Mittelständler, der seine Designs über das Haager System in Japan, Südkorea, den USA und der EU abgesichert hat, kann in diesen Märkten dennoch schutzlos sein. Derzeit sind rund 82 Vertragsparteien dem Haager System beigetreten. Für Produkte mit hohem Nachahmungsrisiko in asiatischen Märkten ist diese Lücke wertbestimmend. Im DD-Report gehört die territoriale Abdeckung in eine eigene Matrix. In der SPA sollte entweder eine Garantie über Schlüsselmärkte oder eine Nachanmeldungs-Kompensationsklausel verankert werden.
Wann ist eine Design Due Diligence notwendig?
Eine Design Due Diligence ist in der Praxis regelmäßig ratsam, wenn Designrechte Teil einer wirtschaftlich relevanten Transaktion sind. Typische Anlässe sind Asset und Share Deals im M&A-Kontext, Carve-Outs bei Konzernumstrukturierungen, Lizenzverträge mit bedeutenden Royalty-Strömen, Finanzierungsrunden bei Startups mit designgeprägten Produkten sowie Freedom-to-Operate-Analysen vor Produkteinführungen. Auch Vendor-Design-DD-Prozesse vor einem geplanten Verkauf sind sinnvoll, um Schwachstellen frühzeitig aufzudecken. Für Produzenten von Leuchten, Möbeln oder Haushaltswaren kann die Designdimension wertbestimmend sein und eine hohe Prüftiefe erfordern. Aufgrund der EU-Designreform 2024/2025 empfiehlt es sich zudem, bestehende Analysen an die neue Rechtslage anzupassen.
Was ist die Rechtsgültigkeitsvermutung bei eingetragenen Designs?
Die Rechtsgültigkeitsvermutung nach § 39 DesignG besagt, dass zugunsten des Rechtsinhabers vermutet wird, die Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Designs lägen vor. Diese Vermutung wird in der Praxis regelmäßig überbewertet, denn sie ist nur eine prozessuale Entlastung im Verletzungsstreit, kein materieller Bestandsnachweis. Sie kippt im Moment, in dem der Gegner Nichtigkeit einredet oder ein Nichtigkeitsverfahren beim DPMA oder EUIPO anstrengt. Ein Due-Diligence-Report, der sich allein auf die Vermutung verlässt und die Bestandsfrage nicht eigenständig prüft, ist wirtschaftlich wertlos. In der SPA sollten spezifische Freistellungen für Nichtigkeit wegen fehlender Neuheit oder Eigenart ausdrücklich verhandelt werden.
Noch offene Fragen?
Wir prüfen Designportfolios auf Bestand, Chain of Title, territoriale Lücken und Reform-Anpassungsbedarf - bei M&A, Lizenzen und Produkteinführungen.
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