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Kanzlei für Designrecht · Köln

Eingetragenes Design und Geschmacksmuster strategisch anmelden - für Deutschland, EU und international

Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer mit Fokus auf Designrecht, DPMA- und EUIPO-Anmeldungen und strategische Schutzrecht-Portfolios für Produktdesigner, Hersteller und Gründer.

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Schutzrecht-Portfolio

So bauen wir Ihr Design-Portfolio rechtssicher auf

Eingetragenes Design anmelden ohne Nichtigkeitsrisiko: Wir prüfen Schutzfähigkeit, wählen DPMA, EU-Design oder WIPO und strukturieren Ihr Portfolio.

Sie haben ein Produkt entwickelt - ein neues Möbelstück, eine Leuchte, eine Verpackung, einen Schmuck oder eine grafische Benutzeroberfläche - und wollen die Formgebung rechtssicher schützen, bevor der erste Wettbewerber kopiert.

Das Formular ist online in zwanzig Minuten ausgefüllt. Der juristische Schutz, den Sie damit tatsächlich erhalten, hängt aber von ganz anderen Entscheidungen ab. Die strategische Einordnung erfolgt im Rahmen unserer Designrecht-Beratung.

Dieser Leitfaden beantwortet drei Fragen:

  • Wann schützt ein Eingetragenes Design wirklich, und wann ist es - trotz Eintragung - nichtig?
  • DPMA, EU-Design oder internationales Haager System: Welche Kombination passt zu Ihrem Produktlaunch?
  • Welche drei strategischen Hebel (Sammelanmeldung, Aufschub, Priorität) machen den Unterschied zwischen einer 60-Euro-Formularanmeldung und einem belastbaren Schutzrecht-Portfolio?

Wann ein Eingetragenes Design wirklich Sinn ergibt

Ein Eingetragenes Design ist immer dann die richtige Wahl, wenn die ästhetische Gestaltung eines Produkts den wirtschaftlichen Wert mitträgt - egal ob das die Silhouette einer Sitzmöbel-Serie, die Linienführung einer Leuchte, das Profil einer Sohle oder die visuelle Komposition einer App-Oberfläche ist.

Für Software-Startups und Produktanbieter mit digitalen Artefakten erweitert die EU-Reform 2024/2025 den Designschutz für grafische Benutzeroberflächen auf nicht-physische Designs und Animationen nach Art. 3 VO (EU) 2024/2822.

Das Eingetragene Design ist kein Ersatz für andere Schutzrechte, sondern ein eigenständiger Baustein.

Das Eingetragene Design ist dann die einzige belastbare Grundlage, um gegen Kopien vorzugehen. Für unsere Mandanten heisst das in der Praxis: Produktlaunch ohne rechtzeitige Designanmeldung ist gleichbedeutend mit offenem Formenschatz. Die Kombination mit einer DPMA-Markenanmeldung ist bei Produkt-Launches deshalb fast immer die wirtschaftlich richtige Doppelstrategie: Marke schützt den Namen, Design schützt die Form.

Die beiden Prüfsteine: Neuheit und Eigenart

Genau diese Verschiebung der Prüfung ist das strategische Risiko jeder Eigenanmeldung.

Eine oberflächliche Google-Suche oder ein Blick in die eigene Branche ersetzen keine systematische Recherche im vorbekannten Formenschatz.

Die Zwölf-Monats-Schonfrist - Ihr einziges Sicherheitsnetz

Konkret bedeutet das für unsere Mandanten: Der Tag der Kickstarter-Kampagne, der Messe-Präsentation, des Social-Media-Posts oder des ersten Presse-Reviews startet die Uhr. Wer diesen Zeitpunkt nicht exakt dokumentiert, läuft in die Falle - und die Rechtsprechung verzeiht hier nichts mehr.

Wenn ein einziges Social-Media-Foto Ihr Design nichtig macht

Für alle Mandanten mit aktiver Presse- oder Social-Media-Arbeit vor der Anmeldung heisst das: Jede Veröffentlichung startet die Schonfrist. Wer die Anmeldung später als zwölf Monate nach dem Post einreicht, steht am Ende ohne Schutzrecht da - egal wie originär das Design ist.

Eigenart und der informierte Benutzer

Die europäische Rechtsprechung hat diese Figur über die Jahre präzisiert.

Genau dort setzt unsere Schutzfähigkeits-Recherche an. Wir prüfen den vorbekannten Formenschatz in den relevanten Märkten, führen den Gesamteindruck-Vergleich für jedes Einzelmuster durch und dokumentieren den Abstand, den Ihr Design zum vorhandenen Formenschatz einhält. Das ist der Unterschied zwischen einem Schutzrecht, das im Nichtigkeitsverfahren hält, und einem Eintrag, der nur formal existiert. Wer die Recherche vertiefen möchte, findet im Ratgeber zur Design-Due-Diligence die methodischen Grundlagen.

Technische Funktion schliesst Designschutz aus

Diese Grenze ist für Industriedesign und technische Produkte entscheidend.

Für Hersteller technischer Produkte, Zubehör oder Ersatzteile bedeutet das: Die Schutzfähigkeit hängt davon ab, ob gestalterische Spielräume bewusst genutzt wurden. Genau diese Abgrenzung dokumentieren wir vor der Anmeldung, damit das Design im späteren Streit nicht am DOCERAM-Argument der Gegenseite scheitert.

Nicht-physische Designs seit der EU-Reform

DPMA, EU-Design oder Haager System

Die zweite strategische Grundentscheidung ist das Territorium. Jede falsche Weichenstellung kostet entweder Gebühren oder Schutzrecht - meist beides.

Sie planen einen Produktlaunch in mehreren Ländern und wollen die richtige Territorial-Strategie vor der Anmeldung festlegen? Wir prüfen in der kostenfreien Ersteinschätzung, welche Kombination aus DPMA, EU-Design und Haager System zu Ihrem Vertriebsplan passt.

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Das Eingetragene Design beim DPMA

Das deutsche Eingetragene Design schützt ausschliesslich auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Der Schutz entsteht mit dem Anmeldetag und läuft maximal 25 Jahre - in fünf Perioden von je fünf Jahren. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über DPMAdirektWeb, die Grundgebühr liegt bei 60 Euro elektronisch.

Die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts hat mit Mitteilung Nr. 1/25 klargestellt, dass das DPMA seit dem 1. Mai 2025 keine Anmeldungen für Unionsgeschmacksmuster mehr entgegennimmt oder weiterleitet.

Das ist eine praktische Konsequenz der EU-Designreform: Wer EU-weiten Schutz will, muss direkt beim EUIPO anmelden. Der Weg über das DPMA ist für EU-Designs versperrt. Für Anmelder heisst das: Territorial-Entscheidung gleich zu Beginn treffen, nicht nachträglich korrigieren wollen.

Das neue EU-Design seit dem 1. Mai 2025

Bis zum 30. April 2025 hiess das EU-weite Schutzrecht noch Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Seit dem 1. Mai 2025 spricht die Verordnung konsequent von Unionsgeschmacksmuster oder - in der englischen und inzwischen auch deutschen Praxis - vom EU-Design (Registered EU Design, REUD). Für Anmelder ist das mehr als eine Umbenennung: Die gesamte Gebühren- und Verfahrensstruktur wurde im gleichen Schritt modernisiert.

Das EU-Design wirkt in allen 27 Mitgliedstaaten, entsteht mit einer einzigen Anmeldung beim EUIPO und läuft ebenfalls bis zu 25 Jahre. Neu sind vor allem drei Punkte: Die Anmeldegebühr liegt bei einheitlich 350 Euro für das erste Design (Anmeldung und Bekanntmachung gebündelt), jedes weitere Design kostet flat 125 Euro bis zu insgesamt 50 Designs pro Sammelanmeldung, und die bisherige Unity-of-Class-Regel ist abgeschafft. Dafür sind die Verlängerungsgebühren in der zweiten Hälfte der Schutzdauer deutlich gestiegen.

Internationale Anmeldung über das Haager System

Wer Schutz in mehreren Ländern außerhalb der EU braucht - typischerweise USA, Vereinigtes Königreich, Japan, Schweiz, Kanada, Australien - kann über das Haager Abkommen bei der WIPO anmelden. Ein einziger Antrag, eine Basisgebühr, und für jedes benannte Land eine separate Benennungsgebühr. Seit dem 19. Mai 2025 hat die EU ihre individuelle Benennungsgebühr deutlich angehoben, was die Attraktivität einer direkten EUIPO-Anmeldung für europäische Anmelder zusätzlich erhöht.

Entscheidungsleitfaden für die Territorium-Frage

In der Praxis fragen wir mit Mandanten drei Dinge ab: Wo liegt der Hauptmarkt in den ersten fünf Jahren? Welche Exportländer sind in den nächsten zwölf Monaten realistisch? Gibt es bereits eine Erstanmeldung in einem anderen Land, deren Priorität sich nutzen lässt? Die folgende Übersicht zeigt, wann DPMA und wann EUIPO wirtschaftlich die bessere Wahl ist.

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KriteriumDPMA (Deutschland)EUIPO (EU-weit)
TerritoriumNur DeutschlandAlle 27 EU-Mitgliedstaaten
Grundgebühr 1. Design60 EUR elektronisch350 EUR (inkl. Bekanntmachung)
Weitere Designs in Sammelanmeldung6 EUR je Design, bis 100 Designs125 EUR je Design, bis 50 Designs
Unity-of-ClassAktuell noch erforderlich (bis RL-Umsetzung bis 9.12.2027)Seit 1.5.2025 abgeschafft - klassenübergreifend möglich
Gesamtkosten 25 Jahre Vollschutz (1 Design)600 EUR Amtsgebühren (60 + 540 EUR)1.850 EUR Amtsgebühren (350 + 1.500 EUR)
Typischer EinsatzfallRein deutscher Markt, preissensitive ErstabsicherungEuropaweiter Produktlaunch, großes Portfolio, klassenübergreifende Varianten

Die Zahlen sind kein Selbstläufer: Bei einem Portfolio mit fünf Produktvarianten und EU-weitem Vertrieb liegt das EUIPO deutlich vorn, weil die Unity-of-Class-Abschaffung den klassenübergreifenden Sammel-Eintrag erlaubt. Bei einem rein deutschen Handwerksbetrieb mit einer Produktfamilie rechnet sich die DPMA-Anmeldung deutlich besser. Wer beides zugleich braucht, kombiniert die DPMA-Erstanmeldung mit einer nachgelagerten EU-Priorisierung innerhalb von sechs Monaten.

Die drei strategischen Hebel, die das Formular nicht erklärt

Die Gebührenordnung ist keine Wissenschaft. Der eigentliche Hebel liegt in drei Instrumenten, die die Ämter kaum erklären und die in der DPMA-Online-Anmeldung zwar anklickbar, aber nicht erläutert sind. Wer diese Hebel kennt und richtig einsetzt, bekommt für dasselbe Geld ein deutlich stärkeres Schutzrecht-Portfolio.

Sammelanmeldung - Kostenvorteil bis 90 Prozent

In einer einzigen Anmeldung können Sie beim DPMA bis zu 100 Designs, beim EUIPO bis zu 50 Designs zusammenfassen. Jedes weitere Design in der Sammelanmeldung kostet nur einen Bruchteil der Einzelgebühr. Ein Hersteller mit zehn Stuhlvarianten zahlt beim DPMA nicht zehnmal 60 Euro, sondern 60 Euro plus neunmal 6 Euro, also 114 Euro statt 600 Euro.

Bei rund 68 Prozent aller DPMA-Designanmeldungen wird diese Möglichkeit bereits genutzt - durchschnittlich etwa zehn Designs pro Sammelanmeldung. Für Produktserien, Variantenfamilien, Oberflächenmuster und Farb- oder Materialvarianten ist die Sammelanmeldung die strategisch richtige Wahl.

Konkret bedeutet das für ein B2B-Unternehmen mit breitem Sortiment: Wer zuvor getrennte Anmeldungen pro Locarno-Klasse brauchte, kann jetzt Möbel, Beleuchtung und Wohnaccessoires in einer einzigen EU-Anmeldung zusammenfassen. Das spart Gebühren, Verwaltungsaufwand und verhindert, dass einzelne Anmeldungen vergessen werden.

Aufschub der Bekanntmachung bis zu 30 Monate

Der unterschätzte strategische Hebel heisst aufgeschobene Bekanntmachung. Sie melden das Design an, sichern sich den Anmeldetag und damit den Zeitrang - aber die Abbildungen bleiben bis zu 30 Monate lang geheim. Wettbewerber sehen weder das Design noch die Konstruktion, bis Sie den Aufschub aufheben.

Für Produkt-Roadmaps ist das ein enormer Vorteil. Ein Hersteller mit einer Sortiment-Erweiterung in zwölf bis 24 Monaten meldet heute schon an, hält die Konstruktion geheim und erklärt die Bekanntmachung erst, wenn das Produkt am Markt ist. Für Crowdfunding-Projekte, Messe-Launches und strategische Markteintritte ist diese Stealth-Option oft der entscheidende Wettbewerbsvorteil - und sie kostet beim DPMA nur 30 Euro Grundgebühr statt 60 Euro bei sofortiger Bekanntmachung.

Prioritätsbeanspruchung - das Sechs-Monats-Fenster

Wenn Sie ein Design zuerst in einem Land anmelden und innerhalb von sechs Monaten in einem anderen Vertragsstaat der Pariser Verbandsübereinkunft nachmelden, behalten Sie den Anmeldetag der Erstanmeldung.

Der praktische Nutzen: Wer zuerst beim DPMA anmeldet, prüft in Ruhe den Markterfolg und die Territorial-Strategie und erstreckt dann innerhalb von sechs Monaten auf das EUIPO oder über das Haager System auf die USA und Japan - ohne den Zeitrang zu verlieren. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss mit dem späteren Anmeldedatum arbeiten und riskiert, dass Wettbewerber in der Zwischenzeit neuheitsschädlich offenbaren.

Sie haben bereits eine Erstanmeldung und wollen innerhalb der Sechs-Monats-Frist international erstrecken? Wir prüfen die Prioritätsfähigkeit und strukturieren die Folge-Anmeldungen so, dass kein Zeitrang verloren geht.

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Die sechs häufigsten Fehler bei der Eigenanmeldung

Rund jede siebte Designanmeldung wird im späteren Nichtigkeitsverfahren angegriffen - und ein erheblicher Teil dieser Angriffe hätte sich durch saubere Vorarbeit verhindern lassen. Die Fehler wiederholen sich bei Eigenanmeldern in einem erstaunlich gleichen Muster.

  • Keine systematische Recherche im vorbekannten Formenschatz – Eine Bildersuche oder ein Blick in den eigenen Markt erfasst nur einen Bruchteil der neuheitsschädlichen Offenbarungen. Relevante Muster finden sich in ausländischen Registern, auf Messen und in Fachdatenbanken.
  • Falsche oder unvollständige Wiedergaben – Unscharfe Fotos, fehlende Ansichten oder widersprüchliche Darstellungen führen zur Löschung wegen Registerunklarheit. Die Schnittmengentheorie ist vom BGH ausdrücklich abgelehnt worden - Hell-Dunkel-Varianten in derselben Anmeldung können das Design nichtig machen.
  • Neuheitsschonfrist versehentlich gestartet – Pressemeldung, Social-Media-Post, Messe-Auftritt oder Kickstarter-Kampagne starten die Zwölf-Monats-Uhr. Wer den Zeitpunkt nicht dokumentiert, läuft in die Falle - und jede spätere Anmeldung ist neuheitsschädlich vorbelastet.
  • Falsche Territorial-Entscheidung – Eine DPMA-Anmeldung schützt nicht in Frankreich oder Italien. Wer ohne EU-Strategie anmeldet, zahlt später doppelt - einmal die DPMA-Gebühr, einmal die volle EUIPO-Gebühr ohne Prioritätsbeanspruchung.
  • Sammelanmeldung nicht genutzt – Jedes Produkt einzeln anzumelden kostet bei zehn Varianten rund 540 Euro Gebührenunterschied beim DPMA. Bei großen Sortimenten läuft diese Differenz schnell in den fünfstelligen Bereich.
  • Aufschub der Bekanntmachung übersehen – Wer beim Launch in zwölf Monaten starten will, verschenkt mit sofortiger Bekanntmachung die strategische Stealth-Phase. Die 30-Monate-Option ist online nicht erklärt - nur mit anwaltlicher Begleitung wird sie konsequent genutzt.

Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer:

“Die meisten Mandanten kommen zu uns, wenn sie bereits angemeldet haben - und erst dann feststellen, dass die Wiedergaben nicht sauber sind, die Sammelanmeldung nicht genutzt wurde oder der Aufschub vergessen wurde. Eine Korrektur ist nach Einreichung in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Zwei Stunden Strategie vor der Anmeldung ersparen später monatelange Nichtigkeits- und Widerspruchsverfahren.”

Gebührenstruktur 2026: Was eine Anmeldung wirklich kostet

Die Amtsgebühren sind transparent - und in den meisten Fällen deutlich niedriger, als Mandanten im ersten Gespräch annehmen. Wir führen sie hier vollständig auf, damit Sie vor jeder Entscheidung sehen, welcher Kostenrahmen auf Sie zukommt.

DPMA-Gebühren Stand 2025 / 2026

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VorgangGebühr (elektronisch)Rechtsgrundlage
Einzelanmeldung mit sofortiger Bekanntmachung60 EURNr. 341 000 PatKostG
Einzelanmeldung mit Aufschub der Bekanntmachung (30 Monate)30 EURNr. 341 400 PatKostG
Sammelanmeldung je weiterem Design6 EUR (Pauschale min. 60 EUR)Nr. 341 200 PatKostG
Erstreckungsgebühr nach Aufschub (Einzel)40 EURNr. 341 600 PatKostG
Aufrechterhaltung 6.–10. Schutzjahr90 EUR je DesignNr. 342 100 PatKostG
Aufrechterhaltung 11.–15. Schutzjahr120 EUR je DesignNr. 342 200 PatKostG
Aufrechterhaltung 16.–20. Schutzjahr150 EUR je DesignNr. 342 300 PatKostG
Aufrechterhaltung 21.–25. Schutzjahr180 EUR je DesignNr. 342 400 PatKostG
Antrag Nichtigkeitsverfahren (je Design)300 EURNr. 346 100 PatKostG
Gesamte Amtsgebühren für 25 Jahre Vollschutz beim DPMA liegen bei rund 600 Euro pro Design.
Bei einer Sammelanmeldung mit zehn Varianten sinkt der Pro-Stück-Preis der Grundgebühr auf etwa 11,40 Euro - der strategische Hebel wird auf den ersten Blick sichtbar.

EUIPO-Gebühren seit dem 1. Mai 2025

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VorgangGebühr neu (ab 1.5.2025)Gebühr alt (bis 30.4.2025)
Anmeldung 1. Design (inkl. Bekanntmachung)350 EUR350 EUR
Jedes weitere Design in Sammelanmeldung (bis 50)125 EUR flatgestaffelte Registrierungs- und Bekanntmachungsgebühren
Aufschubsgebühr 1. Design40 EUR40 EUR
Verlängerung 1. Periode (Jahre 6-10)150 EUR90 EUR
Verlängerung 2. Periode (Jahre 11-15)250 EUR120 EUR
Verlängerung 3. Periode (Jahre 16-20)400 EUR150 EUR
Verlängerung 4. Periode (Jahre 21-25)700 EUR180 EUR
Eintragung Abtretung / Lizenz0 EUR (entfällt)200 EUR

Die Reform hat die Gebühren neu strukturiert: In einigen Fällen, insbesondere bei Sammelanmeldungen durch niedrigere Zusatzgebühren, fallen die Anfangskosten geringer aus, während die Verlängerungsgebühren in den späteren Schutzperioden deutlich gestiegen sind.
Ein EU-Design, das über die volle Laufzeit von 25 Jahren aufrechterhalten wird, kostet insgesamt 1.850 Euro an Amtsgebühren.
Für die meisten Produktlebenszyklen läuft der Schutz aber ohnehin nicht so lange - die strategisch relevanten ersten 10 bis 15 Jahre bleiben daher wirtschaftlich besonders relevant.

Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei. Wir prüfen in diesem Gespräch, ob das Design schutzfähig ist, welche Territorial-Strategie zu Ihrem Vertriebsplan passt und welche der drei Hebel (Sammelanmeldung, Aufschub, Priorität) sich in Ihrem Fall wirtschaftlich rechnen. Auf Basis dieser Analyse unterbreiten wir Ihnen ein transparentes Angebot für die anwaltliche Begleitung, damit Sie volle Kostenkontrolle behalten.

So läuft eine begleitete Designanmeldung bei uns ab

Wer die Anmeldung nicht allein stemmen, sondern die strategischen Weichen vor der Einreichung richtig stellen will, bekommt bei uns einen strukturierten Ablauf in vier Schritten. Wir übernehmen den gesamten Prozess von der ersten Formenschatz-Recherche bis zur Eintragung im Register.

Vom Produkt-Design zum eingetragenen Schutzrecht

  1. Kostenfrei

    1. Ersteinschätzung

    Wir besprechen Produkt, Zielmärkte und geplanten Launch. Sie erhalten eine erste Einschätzung zur Schutzfähigkeit, Territorial-Strategie und den wirtschaftlich sinnvollen Hebeln.

  2. 2. Schutzfähigkeits-Recherche

    Strukturierte Recherche im vorbekannten Formenschatz, Prüfung von Neuheit und Eigenart, Dokumentation der Offenbarungsdaten und Beurteilung der Zwölf-Monats-Schonfrist.

  3. 3. Anmeldung und Einreichung

    Wir erstellen saubere Wiedergaben, legen die Locarno-Klassifikation fest, wenden die richtigen Hebel (Sammelanmeldung, Aufschub, Priorität) an und reichen elektronisch bei DPMA, EUIPO oder WIPO ein.

  4. 4. Begleitung bis zur Eintragung

    Wir reagieren auf Formbeanstandungen, führen die Prioritätsbeanspruchung für Folge-Anmeldungen und sorgen dafür, dass Sie nach der Eintragung einen belastbaren Schutz in Händen halten.

Warum scheitern Selbstversuche so oft?

Der Grund ist selten juristische Unfähigkeit, sondern mangelnde Spezialisierung. Das Amt gibt Ihnen nur das Formular - nicht die Strategie. Wer ein- oder zweimal im Leben ein Design anmeldet, kann weder den vorbekannten Formenschatz belastbar recherchieren, noch die Wiedergaben so aufbereiten, dass sie im späteren Streit gegen eine Schnittmengentheorie-Attacke halten.

Drei Punkte machen in unserer Praxis den grössten Unterschied: Erstens erstellen wir die Wiedergaben so, dass der Schutzgegenstand im Register unmittelbar und eindeutig erkennbar ist. Zweitens nutzen wir die Kombination aus Sammelanmeldung und Aufschub so, dass ein Hersteller mit mehreren Varianten zum Teil nur ein Drittel der erwarteten Amtsgebühren zahlt. Drittens planen wir die Prioritäts-Erstreckung in der Sechs-Monats-Frist so, dass der Zeitrang der Erstanmeldung bis in die internationale Folge-Anmeldung durchgängig erhalten bleibt.

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KriteriumEigenanmeldungMit unserer Kanzlei
Schutzfähigkeits-PrüfungKeine oder oberflächlichRecherche im Formenschatz, Gesamteindruck-Vergleich, Dokumentation
Wiedergaben-QualitätOft unscharf oder widersprüchlichRegisterklar, konsistent, auf BGH-Rechtsprechung abgestimmt
Sammelanmeldung und AufschubIn der Regel nicht genutztStrategisch kalibriert auf Produktroadmap und Kostenbudget
Territorial-StrategieReine DPMA-Anmeldung oder voreilige EUIPO-AnmeldungDPMA-, EUIPO- und WIPO-Kombination mit Prioritätserstreckung
Verhalten im NichtigkeitsverfahrenReaktiv, oft zu spätPrüfdokumentation vorhanden, Argumente vorbereitet

Was nach der Eintragung kommt

Die Eintragung ist der Anfang, nicht das Ende. Ein eingetragenes Design entfaltet seinen wirtschaftlichen Wert erst dann, wenn es aktiv durchgesetzt und regelmässig verlängert wird.

Wir begleiten unsere Mandanten deshalb nicht nur durch die Anmeldung, sondern auch durch die spätere Phase. Dazu gehört die systematische Marktüberwachung, mit der wir Nachahmungen auf Marktplätzen, Messen und im Zollbereich frühzeitig erkennen. Im Fall einer konkreten Designverletzung übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung - von der Abmahnung über die einstweilige Verfügung bis zur Grenzbeschlagnahme auf Grundlage der EU-Durchsetzungsverordnung.

Die EU-Reform hat den Schutz in zwei Richtungen erweitert: Zum einen sind erstmals CAD- und STL-Dateien für den 3D-Druck-Nachbau ausdrücklich erfasst, zum anderen können Designinhaber seit dem 1. Mai 2025 auch reine Durchfuhrware durch das EU-Zollgebiet stoppen. Für Mandanten mit asiatischen Zuliefer- oder Konkurrenzmärkten ist das der entscheidende Hebel gegen den Import von Plagiaten. Wer sein Portfolio strategisch erweitern möchte, findet im Ratgeber zum Design-Lizenzvertrag eine Einordnung, wie eingetragene Designs wirtschaftlich verwertet werden.

Achtung: Fake-Rechnungen nach der Anmeldung

Wenige Wochen nach einer Designanmeldung landen regelmässig offiziell wirkende Schreiben im Briefkasten. Sie bieten eine Eintragung in ein privates Designregister, fordern eine angebliche Veröffentlichungsgebühr oder drohen mit einem Schutzverlust, wenn nicht gezahlt wird. Die Beträge liegen meist zwischen 900 und 3.000 Euro, die Absender tragen amtlich klingende Namen.

Keine Gebühr an private Dritte zahlen

Nach der Anmeldung erheben weder DPMA noch EUIPO weitere Gebühren. Alle Rechnungen, Zahlungsaufforderungen oder Eintragungsangebote privater Anbieter sind rechtlich überflüssiges Marketing. Wir raten unseren Mandanten, solche Schreiben nicht zu bezahlen, sondern uns zur kurzen Prüfung weiterzuleiten.

Amtliche Mitteilungen des DPMA erfolgen in Schutzrechtsverfahren in der Regel per Brief auf amtlichem Briefpapier oder über aktivierte elektronische Postfächer; Rechnungen privater Anbieter stammen nicht vom DPMA.
Das EUIPO kann Mitteilungen elektronisch direkt in Ihr User-Area-Konto zustellen, sofern Sie diese Option dort aktiviert haben.
Alles andere ist gezieltes Scam-Marketing, das die Unerfahrenheit von Erstanmeldern ausnutzt.

Nächste Schritte

Eine Designanmeldung ist kein Verwaltungsakt, sondern eine strategische Entscheidung über das Schutzrecht-Portfolio Ihres Unternehmens für die nächsten fünf bis 25 Jahre.

Wir unterstützen Produktdesigner, Hersteller, Gründer und etablierte Unternehmen beim vollständigen Prozess - von der Schutzfähigkeits-Recherche über die strategische Territorial-Entscheidung und die korrekte Anwendung von Sammelanmeldung, Aufschub und Priorität bis zur Verteidigung im späteren Nichtigkeits- oder Widerspruchsverfahren. Ziel ist immer ein Design, das nicht nur eingetragen ist, sondern im Ernstfall auch durchsetzbar bleibt.

Senden Sie uns eine kurze Beschreibung Ihres Produkts, den geplanten Launch-Zeitpunkt und Ihre Zielmärkte. Wir prüfen in der kostenfreien Ersteinschätzung die Schutzfähigkeit und die strategischen Hebel und besprechen offen, ob und in welcher Form eine Anmeldung in Ihrer Situation Sinn ergibt.

Antworten

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten Antworten zum Thema, zusammengestellt von unseren Experten.

Was kostet eine Designanmeldung beim DPMA und EUIPO?

Beim DPMA kostet die elektronische Einzelanmeldung 60 Euro, mit Aufschub der Bekanntmachung nur 30 Euro. In einer Sammelanmeldung zahlen Sie je weiterem Design 6 Euro. Beim EUIPO liegt die Anmeldung seit 1. Mai 2025 bei 350 Euro für das erste Design, jedes weitere Design kostet 125 Euro flat. Die Verlängerungsgebühren steigen über die Schutzdauer von 25 Jahren deutlich an.

Wie lange dauert eine Designanmeldung?

Die formale Prüfung durch das DPMA erfolgt bei vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb eines Monats bis zur Eintragung. Beim EUIPO ist die Eintragung häufig innerhalb weniger Wochen abgeschlossen. Wird ein Aufschub der Bekanntmachung beantragt, bleibt das Design für bis zu 30 Monate geheim.

DPMA oder EUIPO – wo soll ich mein Design anmelden?

Die Entscheidung hängt von den Zielmärkten ab. Bei rein deutschem Vertrieb ist das DPMA mit 60 Euro deutlich günstiger. Wer EU-weit verkauft oder in den nächsten Jahren expandiert, sollte gleich das EU-Design beim EUIPO wählen – seit 1. Mai 2025 klassenübergreifend in einer Sammelanmeldung möglich. Mit der Sechs-Monats-Priorität lässt sich eine DPMA-Erstanmeldung innerhalb dieser Frist ohne Zeitrang-Verlust auf das EUIPO erstrecken.

Macht ein Messe-Auftritt oder Instagram-Post mein Design kaputt?

Eigene Offenbarungen des Designs vor der Anmeldung starten die zwölfmonatige Neuheitsschonfrist nach § 6 DesignG. Innerhalb dieser zwölf Monate müssen Sie anmelden, sonst ist das Design nicht mehr neu. Das Gericht der Europäischen Union hat 2024 im Fall Puma/EUIPO entschieden, dass Instagram-Posts eine Offenbarung darstellen können, wenn die Schonfrist versäumt wurde. Wir dokumentieren die Offenbarungsdaten und stellen sicher, dass die Frist eingehalten wird.

Kann ich als Einzelperson ein Design anmelden?

Anmeldeberechtigt sind sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen. Für die Anmeldung selbst brauchen Sie keine Kanzlei. Das DPMA prüft nur formelle Voraussetzungen, nicht die materielle Schutzfähigkeit nach § 2 DesignG. Im Nichtigkeitsverfahren kann die Löschung wegen fehlender Neuheit oder Eigenart beantragt werden.

Wie lange läuft der Schutz eines eingetragenen Designs?

Die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre ab dem Anmeldetag, in fünf Perioden von je fünf Jahren. Nach jeder Periode muss die Aufrechterhaltungsgebühr gezahlt werden. Ohne fristgerechte Verlängerung unter Berücksichtigung möglicher Nachzahlungsfristen erlischt der Schutz. Beim EUIPO sind die Verlängerungsgebühren seit 1. Mai 2025 in der zweiten Hälfte der Schutzdauer deutlich höher als beim DPMA.

Was ist der Unterschied zwischen einem Design und einem Gebrauchsmuster?

Das Eingetragene Design schützt nach § 1 DesignG die äußere Erscheinungsform eines Produkts, also Linien, Konturen, Farben und Oberflächengestalt. Das Gebrauchsmuster schützt nach § 1 GebrMG technische Erfindungen. Beide Schutzrechte können parallel bestehen. Das Patent bietet technischen Schutz für bis zu 20 Jahre, während das Gebrauchsmuster maximal zehn Jahre läuft.

Sie planen einen Produktlaunch oder wollen Ihr Schutzrecht-Portfolio strukturiert aufbauen?

Senden Sie uns eine kurze Beschreibung Ihres Produkts, des geplanten Launch-Zeitpunkts und Ihrer Zielmärkte. Wir prüfen Schutzfähigkeit und Territorial-Strategie - strukturiert und mit klarer Kostenkontrolle.

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Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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