So verhandeln wir Ihre VC-Runde auf Augenhöhe
Wir begleiten Seed- und Series-A-Runden – Term-Sheet-Review, SHA, SPA, Cap-Table-Modellierung und Wandeldarlehen. Boutique statt Big Law.
Ein Term Sheet auf dem Tisch ist keine juristische Fleißaufgabe, sondern die Schablone, nach der in drei bis sieben Jahren Ihr Exit verteilt wird. Wer beim VC-Deal nur auf Pre-Money-Bewertung und Ticket-Größe schaut, übersieht die Klauseln, die bei Series A fair aussehen und beim Exit zwei Drittel Ihres Anteils neutralisieren: Liquidation Preference, Anti-Dilution, Drag-Along, Bad-Leaver, Vesting, Pro-Rata, Information Rights. Wir verankern diese Verhandlung in der anwaltlichen Begleitung im Gesellschaftsrecht.
Wir begleiten Gründer in Seed- und Series-A-Runden sowie Business Angels und Family Offices bei ihren Beteiligungen. Kein Big-Law-Auftritt, keine 800-Euro-Stundensätze, sondern transaktionsnahe VC-Beratung zu Pauschalen, die zur Ticket-Größe passen. Dieser Leitfaden beantwortet drei Fragen:
- Welche Klauseln im Term Sheet und SHA trennen eine saubere Runde von einem Deal, der Sie beim Exit zerlegt?
- Wie sieht die Cap-Table-Realität einer 1x participating Preference konkret aus – und warum ist 2x kein Standard, sondern aggressiv?
- Wann braucht ein Angel einen eigenen Anwalt, und wann reicht es, den Lead-Anwalt mitlaufen zu lassen?
Wer verhandelt hier eigentlich gegen wen? Die Asymmetrie im Term Sheet
Die Antwort ist unbequem: Sie verhandeln nicht mit dem Investor, sondern mit seinem Anwalt. Und der hat das schon fünfzig Mal gemacht.
Jede Übernahme eines Geschäftsanteils an einem erhöhten Stammkapital bedarf nach § 55 Abs. 1 GmbHG einer notariell aufgenommenen oder beglaubigten Erklärung des Übernehmers.
Bezugsrechtsausschluss braucht einen sachlichen Grund
Der Bezugsrechtsausschluss hält einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nur stand, wenn der Nutzen für die Gesellschaft den Verlust der Altgesellschafter am Bezugsrecht überwiegt – typische Rechtfertigung bei VC-Runden sind die Gewinnung strategischer Investoren, Finanzierungsschnelligkeit oder ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.
In der Praxis dokumentieren wir den sachlichen Grund im Gesellschafterbeschluss mit – nicht pauschal, sondern transaktionsbezogen. Ein Protokoll, das nur “Kapitalerhöhung zur Aufnahme neuer Investoren” festhält, ist bei späterem Gesellschafterstreit angreifbar.
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Die zehn Klauseln, bei denen Gründer im Term Sheet zu viel weggeben
Im Seed- und Series-A-Kontext wiederholen sich dieselben zehn Klauseln – und bei acht davon wird regelmäßig mehr konzediert als nötig. Das ist kein Vorwurf, sondern eine strukturelle Asymmetrie: Der Lead-Investor-Anwalt schlägt den Marktstandard vor, der für den Investor am günstigsten liegt. Ihre Aufgabe ist, die andere Seite der Bandbreite zu kennen.
Liquidation Preference – 1x non-participating ist Standard, 2x ist aggressiv
Die Liquidation Preference legt fest, wie der Erlös bei Exit, Liquidation oder Verkauf verteilt wird. Sie bekommen einen Vorab-Betrag auf das investierte Kapital, bevor die Gesellschafter anteilig an der Restsumme beteiligt werden. Marktstandard in deutschen Seed- und Series-A-Runden ist 1x non-participating – der Investor wählt zwischen Preference und prozentualer Beteiligung, bekommt aber nicht beides. Eine 1x participating Preference koppelt Vorab-Betrag und prozentuale Beteiligung; eine 2x participating Preference ist ein Warnsignal und sollte nur in Sondersituationen wie Turnaround-Finanzierung oder Rescue-Capital akzeptiert werden.
Anti-Dilution – Broad-based Weighted Average, nicht Full Ratchet
Anti-Dilution schützt den Investor bei einer Down-Round – also einer Folgefinanzierung zu niedrigerer Bewertung – vor übermäßiger Verwässerung. Drei Mechaniken sind verbreitet: Full Ratchet als aggressivste Variante, bei der der Investor rechnerisch auf die neue, niedrigere Bewertung gestellt wird, sowie Narrow-based und Broad-based Weighted Average. Marktstandard für seriöse Runden ist Broad-based Weighted Average. Full Ratchet ist in Seed- und Series-A-Verträgen nicht mehr zeitgemäß und verschiebt das gesamte Down-Round-Risiko auf die Gründer.
Drag-Along und Tag-Along – Schwellen und Mindestpreis als Hebel
Eine Drag-Along-Klausel zwingt Minderheitsgesellschafter zum Mitverkauf, wenn ein festgelegter Quorum-Anteil der Gesellschafter verkaufen will. Ohne Drag-Along ist für den Investor kein sauberer Exit planbar – die Klausel ist also legitim. Was verhandelbar ist: die Schwelle mit 50, 66 oder 75 Prozent, die Dauer erst ab Jahr drei oder vier, ein Mindestpreis etwa in Höhe des Dreifachen des investierten Kapitals und gleiche Konditionen für alle ohne Side Letters für den Lead. Tag-Along ist der Spiegel: Wenn der Mehrheitsgesellschafter verkauft, haben alle das Recht, zu denselben Konditionen mitzuverkaufen.
Vesting und Reverse Vesting – vier Jahre sind Standard, aber nicht das Ende der Debatte
Vesting koppelt die Gründer-Anteile an eine Mitarbeit über typischerweise vier Jahre mit einem Ein-Jahres-Cliff. Was viele Gründer erst beim Lesen verstehen: Es ist kein Erwerb, sondern ein reverses Vesting. Sie halten die Anteile schon, der Investor bekommt ein Rückübertragungsrecht, wenn Sie vorher gehen. Die Rechtsgrundlage ist § 15 GmbHG, der für die schuldrechtliche Rückübertragungspflicht ebenso wie für die dingliche Übertragung notarielle Form verlangt.
Bad-Leaver-Events – objektive Trigger statt “at will”
Bei Bad-Leaver verlieren Gründer gevestete oder nicht gevestete Anteile zum reduzierten Wert. Der Satz “Bad Leaver gleich jede Beendigung außer durch Tod oder Invalidität” ist zu weit. Das Kammergericht Berlin hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2025 (Az. 2 U 15/25) eine zeitlich unbefristete Bad-Leaver-Klausel als problematisch eingestuft.
Das Kammergericht Berlin hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2025 klargestellt, dass eine zeitlich unbegrenzte Bad-Leaver-Klausel, die bei bloßer Abberufung als Geschäftsführer zur Anteilsübertragung zwingt, unverhältnismäßig sein kann – als Damoklesschwert über Gründungsgesellschaftern ohne hinreichenden sachlichen Grund.
Verhandelbar sind deshalb: zeitliche Befristung typisch auf die Dauer der Vesting-Period, klar benannte Trigger wie nachhaltige Pflichtverletzung, Wettbewerbsverstoß oder Betrug, und ein sauberer Katalog von Good-Leaver-Events (Kündigung durch Arbeitgeber ohne Verschulden, Berufsunfähigkeit, Tod).
Pro-Rata Rights – für Angels oft der entscheidende Punkt
Pro-Rata-Rechte erlauben dem Investor, bei Folgerunden anteilig mitzuziehen, um nicht verwässert zu werden. Lead-Investoren bekommen sie selbstverständlich; Angels und Small-Ticket-Investoren müssen sie verhandeln. Ohne Pro-Rata sinkt eine Seed-Beteiligung von zwei Prozent über Series A, B und C auf unter ein Prozent. Mit Pro-Rata lässt sie sich halten – allerdings nur, wenn der Angel auch bereit ist, Folgekapital nachzulegen.
Board Composition – wer wann gegen wen entscheidet
Im Term Sheet wird die Sitzverteilung im Beirat oder Advisory Board geregelt: Wie viele Sitze bekommt der Investor, wie viele die Gründer, wie viele unabhängige Beiräte? Einen dritten, neutralen Sitz besetzen zu dürfen, ist oft der Schlüssel bei Patt-Situationen. Zusätzlich wichtig: Welche Entscheidungen brauchen Board-Zustimmung und mit welcher Mehrheit – Ausgaben über Schwellenwert, Hiring-Entscheidungen für Senior-Rollen, strategische Pivots, Budget, Folgefinanzierungen?
Information Rights – Reporting-Pflicht mit Aufwand
Der Investor bekommt Reporting-Rechte: monatliche Kennzahlen, quartalsweise Management Accounts, jährliche testierte Abschlüsse, Board-Meeting-Protokolle. Was realistisch ist: Quartalsreports und Jahresabschluss. Was über das Ziel hinausschießt: monatliche KPI-Dashboards in vorgegebenem Format, Zugang zu Buchhaltungssystemen, Ad-hoc-Informationspflichten ohne Filter. Je nach Runde-Größe und Team-Ressourcen bedeutet eine unsaubere Information-Rights-Klausel zehn bis zwanzig Stunden Arbeit pro Monat für die Geschäftsführung.
ESOP-Pool – aus welchem Pool zieht die Verwässerung
Der Lead-Investor fordert regelmäßig einen ESOP-Pool von zehn bis fünfzehn Prozent, “fully diluted vor der Runde”. Das bedeutet: Der Pool verdünnt ausschließlich die Gründer, nicht den neuen Investor. Verhandelbar ist, ob der Pool pre-money oder post-money aufgesetzt wird, ob bestehende Mitarbeiterbeteiligungen angerechnet werden und ob nur der tatsächlich benötigte Teil des Pools jetzt geschaffen wird statt des vollen Volumens.
Gründer-Lock-up und Transferbeschränkungen – Flexibilität nicht verschenken
Ein vollständiger Transferstop für Gründer-Anteile über die gesamte Runde-Laufzeit ist hart. Üblich und angemessen: Lock-up für zwei bis drei Jahre, danach Andienungspflicht als Right of First Refusal und Co-Sale Right als Tag-Along für Investoren. Vollständige Transferverbote auch für geringe Volumina – etwa Secondaries zur Absicherung persönlicher Lebensrisiken – sollten Sie nicht akzeptieren.
Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer:
“Wir sehen in der Praxis regelmäßig Term Sheets, bei denen die Kombination aus 1x participating Preference, Full Ratchet Anti-Dilution und sofortigem Transferstop für Gründer bereits bei moderaten Exits zu einem Ergebnis führt, das Gründer bitter überrascht. Diese drei Klauseln sind nicht einzeln, sondern in ihrer Wechselwirkung gefährlich. Wer nur eine davon verhandelt, löst das Problem nicht.”
Sie haben ein Term Sheet? Wir benchmarken jede Klausel gegen den Marktstandard – transparent und belegbar.
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Cap-Table-Realität: Warum 40 Prozent Anteil am Exit nicht 40 Prozent Erlös bedeuten
Wer an einem Exit mit vierzig Prozent beteiligt ist, erwartet, dass von einem Erlös über 20 Millionen Euro rund acht Millionen Euro bei ihm landen. Das stimmt in genau einem Szenario: ohne Liquidation Preference und ohne ESOP-Nachverwässerung. In der Realität einer Seed- oder Series-A-Struktur ist das Ergebnis ein anderes. Die folgende Tabelle rechnet die Wechselwirkung von Liquidation Preference und Beteiligungsquote bei einem 20-Millionen-Exit durch – vereinfacht, aber strukturell belastbar.
| Szenario | Investor-Anteil | LP-Mechanik | Investor bekommt | Gründer (40 %) bekommt |
|---|---|---|---|---|
| Keine LP | 25 % | Kein Vorab | 5,00 Mio € | 8,00 Mio € |
| 1x non-participating | 25 % | Max(5 Mio, 25 %) | 5,00 Mio € | 8,00 Mio € |
| 1x participating | 25 % | 5 Mio + 25 % des Rests | 8,75 Mio € | 6,00 Mio € |
| 2x participating | 25 % | 10 Mio + 25 % des Rests | 12,50 Mio € | 4,00 Mio € |
Der Effekt wird dramatisch, sobald der Exit kleiner ausfällt. Bei einem 8-Millionen-Verkauf – unterhalb der häufig präferierten 3x-Return-Schwelle für Institutional Money – entscheidet die Preference-Mechanik, ob Gründer überhaupt etwas sehen. Bei 2x participating auf fünf Millionen Investment liegt der Investor-Anteil bei zehn Millionen Preference – der Gründer geht bei acht Millionen Exit leer aus. Und das, obwohl im Cap Table noch vierzig Prozent Gründeranteil stehen.
Dazu kommen die stilleren Effekte der Verwässerung. Wer bei Seed mit fünfundsechzig Prozent startet, fällt nach Series A mit zwanzig Prozent Verwässerung auf zweiundfünfzig Prozent, nach ESOP-Pool auf siebenundvierzig, nach Series B auf siebenunddreißig. Wer zusätzlich Drag-Along akzeptiert und bei einem Series-B-Down-Round mit Full Ratchet Anti-Dilution rechnen muss, landet schnell bei unter dreißig Prozent – und bei Exit mit Preference-Lasten.
Unsere Cap-Table-Modellierung ist kein PowerPoint-Chart, sondern eine Rechenmatrix über alle relevanten Exit-Szenarien – kleiner Exit, Strike-Price-Exit, großer Exit – mit Sensitivitätsanalyse zu Preference-Typ, Anti-Dilution-Typ, ESOP-Größe und Board-Kontrolle. Wer diese Zahlen einmal auf dem Tisch hat, verhandelt seine nächste Runde anders – und versteht, warum dieselbe Klausel bei unterschiedlichen Exit-Größen völlig andere Auswirkungen hat.
Angel-, Family-Office- und Small-Ticket-Perspektive: Warum der Lead-Anwalt nicht Ihr Anwalt ist
Als Business Angel oder Family-Office-Manager bekommen Sie das SHA oft erst, wenn der Lead-Investor die Verhandlungen mit dem Gründer abgeschlossen hat. Die Klausel-Architektur ist dann Lead-freundlich: Der Lead hat Pro-Rata, Anti-Dilution-Schutz, Board-Seat, Information Rights mit Durchgriff. Sie bekommen ein Angebot, dem Lead auf SHA-Niveau beizutreten – zu dessen Konditionen. Das ist keine böse Absicht, sondern der Normalfall. Aber Lead-freundlich heißt nicht Angel-feindlich, es heißt nur nicht Angel-freundlich.
Die Mandatsfrage lautet deshalb nicht, ob Sie einen Anwalt brauchen, sondern wie tief. Für Tickets bis 50.000 Euro reicht ein strukturierter SHA-Audit: Wir prüfen die sechs bis acht Klauseln, die asymmetrisch zwischen Lead und Small-Ticket verteilt sind, und geben eine kurze Bewertung mit Handlungsoptionen. Für Tickets ab 100.000 Euro oder bei wiederkehrendem Deal-Flow lohnt sich ein Template-Setup: ein eigenes SHA-Amendment, das Ihre Standardforderungen wie Pro-Rata, Information Rights und Side Letter zu Transferrechten vorbereitet hält und in jede Runde eingebracht werden kann.
Ein zusätzlicher, rein deutscher Aspekt, den internationale Gründer-Anwälte regelmäßig übersehen: der INVEST-Zuschuss des BAFA. Für private Angels gibt es zwanzig Prozent Erwerbszuschuss auf das investierte Kapital plus 25 Prozent Exit-Zuschuss – beides steuerfrei, aber zwingend vor Investment zu beantragen. Wer den Antrag vergisst, weil der Deal unter Zeitdruck stand, verliert bei 100.000 Euro Ticket rund 20.000 Euro Zuschuss. Wir koordinieren die BAFA-Antragstellung parallel zur Beitrittsverhandlung, damit die Runde nicht von der Bearbeitungszeit abhängt.
Wandeldarlehen, SAFE und Mitarbeiterbeteiligung: Was für deutsche Runden wirklich funktioniert
Drei Finanzierungsinstrumente treten in jeder Seed- und Series-A-Vorbereitung auf: Wandeldarlehen, SAFE und die Mitarbeiterbeteiligung über ESOP oder VSOP. Die deutschen Besonderheiten sind erheblich – wer hier mit US-Templates arbeitet, produziert Bilanz- und Aufsichtsrechts-Probleme.
Wandeldarlehen sind Standard, SAFEs brauchen Anpassung
In deutschen Seed-Runden ist das Wandeldarlehen die etablierte Überbrückungsstruktur zwischen Idee und Equity-Runde. Rechtsnatur: Darlehen nach §§ 488 ff. BGB mit Wandlungsrecht oder Wandlungspflicht zur nächsten Finanzierungsrunde. Kritisch ist der insolvenzrechtliche Rang: Ohne qualifizierten Rangrücktritt fällt das Darlehen unter § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO als Nachrang aller Gesellschafterdarlehen – und je nach aufsichtsrechtlicher Bewertung kann es als Einlagengeschäft nach § 32 KWG einzuordnen sein. Standard ist deshalb eine Klausel zum qualifizierten Rangrücktritt, die vor- und nachinsolvenzlich greift und eine Befriedigungssperre bei drohender Überschuldung auslöst.
Das SAFE-Modell – Simple Agreement for Future Equity – ist im Silicon Valley Standard, funktioniert unter deutschem Recht aber nicht one-to-one. Nach herrschender Meinung qualifiziert sich das SAFE als zinsloses Wandeldarlehen ohne Laufzeitbegrenzung. Die automatische Wandlung, die das Y-Combinator-Template vorsieht, funktioniert in Deutschland nicht – jede Ausgabe neuer Geschäftsanteile braucht einen Gesellschafterbeschluss nach § 53 GmbHG. Lösbar ist das über ein genehmigtes Kapital nach § 55a GmbHG oder über Stimmbindungsvereinbarungen, aber nicht in der Rohfassung.
Mitarbeiterbeteiligung nach dem Zukunftsfinanzierungsgesetz
Die Mitarbeiterbeteiligung – klassisch ESOP mit echten Anteilen oder VSOP als virtuelle Anteile – ist seit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz vom 7. Dezember 2023 deutlich attraktiver geworden. Der Freibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG wurde auf 2.000 Euro pro Jahr angehoben, der Anwendungsbereich der aufgeschobenen Besteuerung nach § 19a EStG wurde auf Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und 100 Millionen Euro Umsatz ausgeweitet, und die Haltefrist bis zum Besteuerungsereignis auf bis zu fünfzehn Jahre verlängert.
Nach § 19a EStG in der Fassung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes wird die Besteuerung der Übertragung echter Anteile an Mitarbeitende eines Startups auf den Zeitpunkt der Veräußerung, des Arbeitgeberwechsels oder spätestens fünfzehn Jahre nach Übertragung aufgeschoben – unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen die erweiterte KMU-Definition erfüllt.
Parallel dazu hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19. März 2025 (Az. 10 AZR 67/24) einen Paradigmenwechsel eingeleitet: Bereits gevestete virtuelle Optionen stellen eine Gegenleistung für während der Vesting-Period erbrachte Arbeitsleistung dar. Sofortige Verfallklauseln für gevestete Optionen bei Eigenkündigung – in fast jedem älteren VSOP-Programm enthalten – benachteiligen den Arbeitnehmer unangemessen nach § 307 BGB und sind unwirksam.
Die Folge für laufende Programme ist erheblich: Bestehende VSOP-Programme mit Bad-Leaver-Verfall sollten überarbeitet werden. Für neu aufgesetzte Programme gilt, dass Vertragsstrafen- und Verfallklauseln sauber an §§ 339–343 BGB orientiert sein müssen, der AGB-Kontrolle standhalten und die Grenzen aus § 138 BGB einhalten – gerade bei gesellschaftsrechtlichen Reverse-Vesting-Strukturen, bei denen Call-Optionen nach der Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2026 (Az. II ZR 71/24) zu Managerbeteiligungsmodellen neu auszurichten sind.
Fristenwarnung ESOP/VSOP-Altbestand
Wer bestehende VSOP-Programme mit Leaver-Verfall betreibt und in eine Finanzierungsrunde geht, muss damit rechnen, dass die Due-Diligence-Prüfung diese Klauseln aufnimmt. Ein Investor wird die Nachbesserung zur Bedingung machen. Wer früh nachbessert, verhandelt besser – wer unter Deadline-Druck nachbessert, zahlt drauf.
Unser Ablauf bei VC-Runden: Vier Phasen von Term Sheet bis Post-Closing
Jede Transaktion durchläuft dieselben vier Phasen. Die gefährlichsten Fehler entstehen nicht im SPA-Signing, sondern in Phase 1 – lange bevor ein endgültiger Vertrag auf dem Tisch liegt. Wir gliedern unsere Mandate strikt nach diesem Raster, damit Zeit- und Kostenplanung für Sie belastbar bleiben.
So läuft eine VC-Runde mit uns ab
- 48–72h
1. 1. Term Sheet Review & Verhandlungsstrategie
Wir benchmarken jede Klausel gegen den deutschen Marktstandard, liefern eine Cap-Table-Modellierung über alle relevanten Exit-Szenarien und formulieren die konkreten Redlines für die nächste Verhandlungsrunde.
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2. 2. Due Diligence & Red-Flag-Reporting
Parallel zur Legal DD des Investors prüfen wir Ihren Datenraum auf IP-Assignment, Handelsregister, Gesellschafterliste, Arbeits- und DSGVO-Compliance – und bereinigen, was vor Signing sauber sein muss.
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3. 3. SPA / SHA / Satzung – Verhandlung und Notar
Wir verhandeln die Vertragswerke gegen die Investor-Anwälte, koordinieren die Satzungsänderung, stimmen die notarielle Beurkundung ab und begleiten das Closing bis zur Handelsregister-Eintragung.
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4. 4. Post-Closing & Governance-Übergabe
Einmalige Einweisung in Information-Rights-Reporting, Board-Meeting-Struktur, ESOP-Verwaltung und die operativen Pflichten aus dem SHA – damit die Compliance-Kosten der Runde planbar bleiben.
Phase 1 ist typischerweise der wichtigste Hebel. Wer hier strukturiert verhandelt, hat in Phase 3 nur noch Detailarbeit. Wer Phase 1 delegiert oder überspringt, verhandelt in Phase 3 gegen einen Term-Sheet-Text, der juristisch-dogmatisch bereits festliegt.
Was Sie uns zuschicken, bevor wir loslegen
Für eine belastbare Ersteinschätzung brauchen wir folgende Unterlagen – alles andere kann warten.
- Aktuelles Term Sheet – Voll ausformuliert oder als Draft; auch handschriftliche Notizen vom Investor-Call akzeptieren wir, solange die Eckdaten lesbar sind.
- Aktuelle Gesellschafterliste und Satzung – Für die Cap-Table-Modellierung und zur Prüfung, welche Satzungsänderung überhaupt möglich ist.
- Cap Table in Excel oder Tool-Export – Fully diluted, inklusive ESOP-Pool, ausstehender Wandeldarlehen und Nebenabreden.
- Vorhandene Verträge mit Altinvestoren – Frühere Wandeldarlehen, Beteiligungsverträge, Gesellschaftervereinbarungen – damit wir Kompatibilitätskonflikte erkennen.
- Kurzes Unternehmens-Briefing – Ein bis zwei Seiten: Geschäftsmodell, Umsatzstand, Team, geplanter Einsatz der Finanzierung. Reicht als Email-Fließtext.
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Boutique oder Big Law: Wo die Grenze wirklich verläuft
Die Abgrenzung ist einfacher, als sie in der Branche gern dargestellt wird.
Für alles darunter – und das umfasst den allergrößten Teil der deutschen Seed- und Series-A-Landschaft – ist Boutique-Beratung die wirtschaftlich sinnvollere Wahl. Wir arbeiten mit Pauschalen: Term-Sheet-Review, SHA-Audit, komplette Seed-Runde. Das Pricing steht vor Mandatsbeginn fest, unabhängig davon, ob die Verhandlung zwei oder vier Wochen dauert. Was wir nicht sind: ein Ein-Personen-Büro. Was wir nicht sein wollen: eine Fondsberatung für institutionelle VCs, die Sie in der Verhandlung auf der anderen Seite haben.
| Kriterium | Big Law bei Seed / Series A | Mit unserer Kanzlei |
|---|---|---|
| Kostenstruktur | Stundensatz, Deckel meist weich | Pauschale mit harter Obergrenze |
| Team-Struktur | Counsel plus Associate plus Junior, Briefing-Overhead | Direkter Kontakt zum verantwortlichen Anwalt |
| VC-Fokus | Ein Schwerpunkt neben vielen (M&A, PE, Kapitalmarkt) | Dedizierter Fokus auf VC- und Wachstumsrunden |
| Geschwindigkeit | Abhängig von Kapazität im Gesamthaus | 48–72h Term Sheet Review planbar |
| Verhandlungsstil | Formal, prozessgetrieben | Pragmatisch, dealorientiert |
Für Gründer, die nach einer Pre-Seed- oder Bootstrap-Phase zum ersten Mal eine VC-Runde angehen, lohnt sich zusätzlich der Blick auf unsere Startup-Beratung für die Aufbauphase – dort kümmern wir uns um Gründungsverträge, IP-Assignment und die ersten Mitarbeiterverträge, bevor das Term Sheet kommt. Wer bereits VC-Kapital hat und den nächsten Meilenstein plant, findet im Unternehmenskaufvertrag-Schwerpunkt die M&A-Pipeline für Exit und Secondary. Für die Gesamteinordnung und den Background liegt auf unserem Ratgeber zur Venture-Capital-Finanzierung eine ausführliche, rein informatorische Darstellung.
Nächste Schritte
VC-Runden sind kein Ort für Improvisation. Die Verträge, die Sie in Seed und Series A unterschreiben, prägen Cap Table, Exit-Verteilung und Governance bis zum Verkauf. Umgekehrt gilt: Wer die zehn Standardklauseln kennt, realistische Markt-Benchmarks hat und die Cap-Table-Modellierung rechtzeitig durchrechnet, verhandelt auf Augenhöhe statt im Blindflug.
Wenn bei Ihnen ein Term Sheet auf dem Tisch liegt oder eine Runde in Vorbereitung ist: Schicken Sie uns die Unterlagen. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei, das Kostenangebot für eine weitere Begleitung transparent. Dasselbe gilt, wenn Sie als Angel oder Family Office zu einer laufenden Runde dazugebeten werden und das SHA prüfen lassen wollen – in der Regel lässt sich auch kurzfristig noch etwas bewegen. Was wir vermeiden: Rhetorik der Dringlichkeit. Was wir liefern: eine ehrliche Einschätzung, wo Sie Hebel haben und wo nicht.