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Kanzlei für Wettbewerbsrecht · Köln

Health Claims & Greenwashing Check: rechtssichere Werbeaussagen vor dem Launch

Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer mit Fokus auf Wettbewerbsrecht, Lebensmittel- und Nachhaltigkeitswerbung sowie Pre-Launch-Compliance für Food, Beauty und Pharma.

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HCVO & Green Claims Expertise
Wettbewerbsrecht
Erfahrener Rechtsanwalt

So machen wir Ihre Werbeaussagen vor dem Launch rechtssicher

Werbeaussagen vor dem Launch prüfen: HCVO, LMIV, HWG und BGH Klimaneutral. Wir machen Packaging, Landingpage und Kampagne rechtssicher.

Sie stehen vor dem Launch einer neuen Produktlinie, einer Nachhaltigkeitskampagne oder einem überarbeiteten Packaging. Auf dem Tisch liegen Formulierungen wie “unterstützt das Immunsystem”, “klimaneutral produziert”, “rein pflanzlich” oder “100 Prozent recyclebar”. Die Marketing-Abteilung will launchen, der Retailer drängt auf das Listing-Fenster, und intern gibt es Bauchschmerzen, ob die Aussagen wirklich rechtssicher sind. Gleichzeitig lesen Sie, dass die Deutsche Umwelthilfe, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Wettbewerbszentrale in Serie abmahnen – und dass der Bundesgerichtshof Klimaneutral-Werbung im Sommer 2024 deutlich strenger bewertet hat als noch vor zwei Jahren. Genau dieser Graubereich ist der Moment, in dem ein Pre-Launch-Check mehr Wert ist als ein nachträglicher Verteidigungsschriftsatz. Unsere Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht ordnet Claims, Produktkommunikation und Abmahnrisiken in einen belastbaren Gesamtplan ein.

Diese Seite beantwortet drei Fragen:

  • Welche rechtlichen Rahmen gelten aktuell für gesundheitsbezogene und nachhaltigkeitsbezogene Werbeaussagen in Deutschland und der EU und wo verlaufen die Grenzen, die Marketing-Teams typischerweise unterschätzen?
  • Was passiert konkret, wenn nach dem Launch eine Abmahnung durch Deutsche Umwelthilfe, Verbraucherzentrale Bundesverband oder Wettbewerbszentrale eintrifft – operativ, finanziell und reputativ?
  • Wie läuft unser Pre-Launch-Check ab, welche Assets prüfen wir und warum lohnt sich ein Combo-Review für Health und Green Claims gegenüber getrennten Einzelprüfungen?

Wir führen diese Seite als Spezial-Produkt innerhalb unseres Werberechts-Portfolios. Für den breiten UWG-Check über alle Branchen hinweg steht Ihnen unsere Seite zum Werberecht zur Verfügung; für den klassischen § 5 UWG-Tatbestand der irreführenden Werbung finden Sie dort die dogmatische Einordnung. Hier geht es um die zwei Branchen-Segmente, in denen die Abmahnintensität aktuell am höchsten ist: Food, Beauty, Pharma, Nahrungsergänzung und alle Marken, die sich über Nachhaltigkeits-Claims positionieren.

Warum ein Compliance-Check vor dem Launch heute keine Option mehr ist

Die Frage, ob ein Pre-Launch-Check nötig ist, beantwortet sich seit 2024 nicht mehr aus dem Budget, sondern aus der Rechtslage. Die Kombination aus verschärfter BGH-Rechtsprechung zu Klimaneutral-Werbung, der neuen EU-Richtlinie 2024/825 und einer wachsenden Abmahnaktivität von Verbänden macht ungeprüfte Werbeaussagen zu einem kalkulierbaren, aber oft unterschätzten Haftungsrisiko. Wer heute im Food-, Beauty- oder Nachhaltigkeitssegment launcht, kalkuliert das Abmahnrisiko entweder bewusst ein oder betreibt de facto Kostenrisiko-Spekulation.

Zwei Welten, ein Risiko – warum Health und Green Claims zusammengehören

In der Außenwahrnehmung wirken gesundheitsbezogene und nachhaltigkeitsbezogene Werbeaussagen wie getrennte Regulierungsgebiete. Rechtlich stimmt das auch. Praktisch landen beide Welten aber regelmäßig auf demselben Packaging, derselben Landingpage und in derselben Social-Media-Kampagne. Ein Functional-Food-Hersteller wirbt gleichzeitig mit “unterstützt das Immunsystem” und “klimaneutral produziert”. Eine Naturkosmetik-Marke behauptet “besonders hautverträglich” und “plastikfrei”. Ein Getränke-Startup positioniert sich als “natürliche Energie” und “CO2-reduziert”.

Damit ist die materielle Schwelle in beiden Regelungsregimen vergleichbar und ein getrennter Prüfprozess wird zum Verwaltungs-Overhead. Genau an dieser Schnittstelle setzen wir an: Wir prüfen Health und Green Claims in einem Workflow, statt Ihre Regulatory-Abteilung zwei separate Reviews organisieren zu lassen.

Die Rolle des BGH-Urteils vom 27. Juni 2024 als Zäsur

Vor Juni 2024 konnten Unternehmen mit einiger Berechtigung argumentieren, dass ein QR-Code oder ein Link auf eine Nachhaltigkeitsseite die Aufklärungspflicht über Klimaneutral-Behauptungen erfüllt.

Mit dem BGH-Urteil vom 27. Juni 2024 ist dieser Weg geschlossen.

Grundsatzentscheidung zur Klimaneutral-Werbung

Konkret bedeutet das für Brands und Agenturen: Aufklärungshinweise außerhalb der Werbung selbst – etwa auf einer verlinkten Website, hinter einem QR-Code oder auf einer Partner-Seite – reichen für Klimaneutral-Claims nicht mehr aus.

Die Wirkung dieses Urteils geht weit über das Wort “klimaneutral” hinaus.

Wer im Jahr 2026 ohne angepasste Claims launcht, launcht gegen den Stand der Rechtsprechung.

Was die EU-Richtlinie 2024/825 ab September 2026 ändert

Konkret bedeutet das für Brands: Wer im Herbst 2026 mit einer Kampagne an den Start gehen will, sollte die Claim-Architektur jetzt auf die neue Rechtslage einstellen. Nachträgliches Umformulieren unter Abmahn-Druck ist teurer als ein sauberer Pre-Launch-Review.

Ein Launch steht an und Sie wollen Ihre Claims rechtssicher aufsetzen? Wir prüfen Packaging, Landingpage und Kampagnen-Copy in einem Durchgang.

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Rechtlicher Rahmen für Health Claims in Lebensmitteln, Nahrungsergänzung und Pharma

Gesundheitsbezogene Werbung ist in Deutschland ein dicht regulierter Bereich. Die zentralen Normen sind die europäische Health-Claims-Verordnung, die Lebensmittel-Informationsverordnung, das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, das Heilmittelwerbegesetz und flankierend das UWG, das Verstöße gegen diese Spezialgesetze über den Rechtsbruchtatbestand sanktioniert. Für Marketing-Teams heißt das: Ein einzelner Claim muss oft durch mehrere Regelungsregime gleichzeitig geführt werden, und jedes Regime hat eigene Prüfschritte.

Die HCVO-Positivliste und ihre Tücken

Die wichtigste Norm für gesundheitsbezogene Aussagen auf Lebensmitteln ist die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, kurz HCVO oder Health-Claims-Verordnung.

Die EU-Kommission führt die Liste der zugelassenen und abgelehnten Claims in einem öffentlichen Register, auf das Regulatory-Abteilungen zwingend zugreifen sollten.

In der Praxis produziert die HCVO drei typische Fehlerquellen. Erstens werden zugelassene Claims häufig leicht umformuliert, damit sie “markentauglicher” klingen. “Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei” ist zugelassen; “Vitamin C unterstützt Ihr Immunsystem” ist es nicht – und genau diese Feinunterschiede sind Abmahngründe der Wettbewerbszentrale. Zweitens vergessen Teams die Pflichtzusatzinformationen nach Art. 10 Abs. 2 HCVO, also den Hinweis auf eine ausgewogene Ernährung, die erforderliche Verzehrmenge und gegebenenfalls Warnhinweise. Drittens werden allgemeine Verweise auf gesundheitliche Vorteile ohne flankierende spezifische Angabe aus der Unionsliste platziert.

Konkret bedeutet das für Food- und Nahrungsergänzungs-Marken: Hyperlinks, Fußnoten oder nachgelagerte Websites ersetzen die direkte Platzierung der spezifischen Angabe nicht. Ein Claim wie “unterstützt Ihre Gesundheit” mit Sternchen und Verweis auf eine Zutatentabelle ist nach dieser Rechtsprechung angreifbar.

Botanicals: pflanzliche Extrakte im rechtlichen Schwebezustand

Ashwagandha, Reishi, Curcumin, Ginkgo, Aronia, Rotklee und Rhodiola sind pflanzliche Extrakte, die in den letzten Jahren einen Marketing-Boom erlebt haben. Rechtlich befinden sie sich in einer problematischen Zone. Die EU-Kommission hat die wissenschaftliche Bewertung tausender Botanicals-Claims seit 2010 ausgesetzt. Diese Claims stehen auf der sogenannten “on-hold”-Liste der EFSA und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen weitergenutzt werden. Regelmäßig unterliegen sie zusätzlich den allgemeinen Vorgaben der HCVO, insbesondere zu Mehrdeutigkeit, Irreführung und Pflichtinformationen.

Das Ergebnis: Viele Ashwagandha- oder Curcumin-Produkte werden heute mit Claims beworben, die formal weder zugelassen noch abschließend abgelehnt sind. In der Praxis entscheidet dann die Durchsetzungsintensität – und genau diese Durchsetzungsintensität hat sich in den vergangenen Jahren erhöht. Die Wettbewerbszentrale und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben in den Jahren 2022 bis 2024 eine ganze Welle von Abmahnungen gegen Botanicals-Claims ausgesprochen. Für Hersteller ist der sicherste Weg, entweder auf die Claims ganz zu verzichten, auf streng substanziierte Formulierungen mit wissenschaftlichem Studiennachweis umzustellen oder den gesamten Claim-Strauß durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, bevor die Verpackung in den Druck geht.

Grenze zwischen Lebensmittel und Arzneimittel

Sobald eine Aussage suggeriert, dass ein Produkt eine Krankheit verhindert, behandelt oder heilt, verlässt sie den Bereich der HCVO und fällt in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes.

Die Grenze ist für Marketing-Teams nicht immer leicht zu ziehen. Aussagen wie “kann zur Senkung erhöhter Blutfettwerte beitragen” oder “unterstützt bei Einschlafproblemen” klingen harmlos, bewegen sich aber in der krankheitsbezogenen Risikozone. Unsere Erfahrung zeigt: Je näher ein Produkt an eine Wellness-Anwendung mit therapeutischer Anmutung rückt, zum Beispiel Schlafkapseln, Immun-Shots, Stress-Drinks oder Gelenk-Supplements, desto strenger wird der Prüfungsmaßstab. Wir empfehlen in diesen Fällen eine explizite HWG-Abgrenzungsprüfung parallel zum HCVO-Check.

Typische Abmahnfallen im Food- und Nahrungsergänzungs-Segment

Die Bandbreite der abmahnbaren Formulierungen ist groß. Die folgende Tabelle zeigt Claims, die Marketing-Teams regelmäßig für harmlos halten, die in der Praxis aber zu den häufigsten Abmahnursachen gehören.

Wischen
Claim-FormulierungHCVO-/HWG-StatusTypische Folge
'unterstützt das Immunsystem' / 'stärkt die Abwehrkräfte'Abweichung vom Positivlisten-WortlautAbmahnung durch Wettbewerbszentrale
'natürliche Energie' / 'für neuen Schwung'Vager funktionaler Health ClaimAbmahnung, Claim-Entfernung
'kann den Cholesterinspiegel senken'Krankheitsbezogen, HWG-relevantHohe Streitwerte, gerichtliche Unterlassung
'reich an Antioxidantien für Ihr Immunsystem'Unzulässige Verknüpfung nicht zugelassener WirkungAbmahnung
Botanicals-Claims (Ashwagandha, Reishi, Curcumin)EFSA-on-hold-Liste, de facto nicht nutzbarAktive Abmahnwelle 2022 bis 2026
'sanft zum Magen' / 'besonders bekömmlich'Health-Claim-Nähe ohne ZulassungAbmahnung möglich

Die Kunst beim Pre-Launch-Check besteht nicht darin, Marketing-Kreativität zu verhindern, sondern die zulässigen Formulierungsspielräume auszuschöpfen. In vielen Fällen lässt sich eine emotional wirkungsvolle Claim-Architektur aufbauen, ohne die HCVO zu berühren, etwa durch Verzicht auf funktionale Aussagen und Fokus auf Herkunft, Verarbeitung oder sensorische Merkmale.

Rechtlicher Rahmen für Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung

Nachhaltigkeitsbezogene Werbung ist aktuell das am dynamischsten regulierte Feld des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts. Die zentrale deutsche Norm ist § 5 UWG mit dem allgemeinen Irreführungsverbot; flankierend wirken § 5a UWG (Irreführung durch Unterlassen) und § 3a UWG bei Verstößen gegen EU-Verordnungen. Die BGH-Rechtsprechung seit Juni 2024 und die neue EU-Richtlinie 2024/825 definieren den aktuellen Stand und die Verbandsabmahner Deutsche Umwelthilfe und Verbraucherzentrale Bundesverband setzen ihn aktiv durch.

BGH Katjes-Klimaneutral und die Blickfang-Aufklärungspflicht

Der Kernsatz der Entscheidung vom 27. Juni 2024 ist einfach zu merken, aber operativ folgenreich: Mehrdeutige Umweltbegriffe müssen in der Werbung selbst erklärt werden. Alles, was außerhalb des unmittelbaren Werbemittels steht, also Website, QR-Code, Fachzeitschriftenfußnote oder Link zur Partnerseite eines Kompensationsdienstleisters, reicht nicht aus. Der Bundesgerichtshof hat in der Pressemitteilung Nr. 138/2024 ausdrücklich festgehalten, dass § 5a Abs. 3 UWG in diesen Fällen keine Ausnahme rechtfertigt. Die Raum- und Zeitbeschränkung des Mediums erlaubt es nicht, wesentliche Aufklärungsinformationen auszulagern, wenn die Irreführungsgefahr besonders hoch und die Information für die Kaufentscheidung besonders relevant ist.

Vorsicht bei der Übersetzung in die Praxis

Ein Hinweis wie “klimaneutral (mehr Informationen unter www.unsere-marke.de/klima)” oder ein QR-Code auf dem Packaging, der auf eine ausführliche Methodik verlinkt, erfüllt die BGH-Anforderungen aus der Katjes-Entscheidung in der Regel nicht. Die Aufklärung, ob die Neutralität durch Reduktion oder Kompensation erreicht wurde und welche Emissionsbereiche einbezogen sind, muss im Werbemedium selbst stehen.

Zukunftsversprechen und Roadmap-Pflicht

Eng mit der Klimaneutral-Entscheidung verbunden ist die Frage, wie weit Unternehmen in die Zukunft werben dürfen. Werbeaussagen wie “klimaneutral bis 2030” oder “Bis 2050 werden wir klimaneutral sein” waren jahrelang Standard in Nachhaltigkeitskampagnen.

Praktisch bedeutet das für Marketing- und Sustainability-Abteilungen: Wer über “Net Zero” oder “klimaneutral bis 20xx” wirbt, muss die Roadmap als belastbares Dokument vorzeigen können, idealerweise Scope 1 bis 3 getrennt nach Emissionsbereichen, mit Zwischenzielen und einer Plausibilisierung der Reduktionspfade.

Kompensation versus Reduktion und das Offset-Problem

Dieser Maßstab trifft vor allem drei Branchen hart: Konsumgüter mit aufwendiger Lieferkette wie Schokolade, Kaffee, Kosmetik oder Fashion, energieintensive Dienstleistungen wie Flüge, Logistik und Tankstellen, und Hersteller mit hohen Scope-3-Emissionen.

Bio, Naturkosmetik, Recycling und weitere Grenzaussagen

Über “klimaneutral” hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterer Nachhaltigkeits-Formulierungen, die unter Beobachtung der Verbände stehen. “Aus Recycling” ohne Prozent- und Herkunftsangabe, “100 Prozent recyclebar” ohne Verweis auf die tatsächliche Recycling-Infrastruktur, “Bio” ohne EU-Bio-Zertifizierung nach Verordnung (EU) 2018/848, “Naturkosmetik” ohne anerkanntes Zertifizierungssiegel, “plastikneutral” als marketingnahes Äquivalent zu “klimaneutral” – all das sind Formulierungen, die im Jahr 2026 ohne belastbare Substanzierung regelmäßig als irreführend eingestuft werden.

Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer:

“In unserer Beratungspraxis sehen wir eine klare Trennlinie: Brands, die ihre Nachhaltigkeits-Claims vor dem Launch durchrechnen und belegen, haben in den seltensten Fällen Probleme mit Verbandsabmahnern. Brands, die Claims aus dem Marketing-Deck in die Kampagne übernehmen, ohne die Substanziierungspflicht zu prüfen, erwischt die erste Abmahnwelle fast immer. Die Investition in einen sauberen Pre-Launch-Check ist ein Bruchteil der Kosten, die entstehen, wenn wir später eine Verteidigungslinie gegen eine Verbandsklage aufbauen müssen.”

Sie planen eine Nachhaltigkeits-Kampagne und wollen Ihre Claims rechtssicher aufsetzen? Senden Sie uns Packaging, Landingpage und Ad-Copy für einen Combo-Check zu.

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Was bei einer Abmahnung durch Umwelthilfe, Verbraucherzentrale oder Wettbewerbszentrale konkret passiert

Wenn der Pre-Launch-Check fehlt oder oberflächlich war, landet früher oder später ein Schreiben im Unternehmen.

Häufige Absender von Abmahnungen sind Wettbewerbsverbände wie die Wettbewerbszentrale, Verbraucherverbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband, Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe sowie einzelne Mitbewerber. Manche Verbände, etwa IDO in der Vergangenheit, waren sehr aktiv; seit Änderungen im Wettbewerbsrecht gelten für Verbände allerdings zusätzliche Voraussetzungen.
Die Struktur ist immer ähnlich: eine kurze Frist, eine vorformulierte Unterlassungserklärung, eine Kostenrechnung und ein Hinweis auf drohende Gerichtsverfahren. Was dann operativ passiert, wird regelmäßig unterschätzt.

Unmittelbare rechtliche Folgen

Die Frist für die Reaktion liegt typischerweise zwischen fünf und vierzehn Tagen.
Jeder künftige Verstoß gegen diese Erklärung löst dann eine Vertragsstrafe aus, typischerweise zwischen 5.000 und 500.000 Euro pro Einzelfall.

Das bedeutet regelmäßig Kampagnen-Stop, Änderung der Landingpage innerhalb weniger Tage und gegebenenfalls Etiketten-Rückruf.

Operative Folgen in der Realität

Direkter Schaden entsteht zwar durch Anwalts- und Abmahnkosten, die häufig vierstellige Beträge erreichen; gravierender sind jedoch oft die operativen Folgekosten: einstweilige Verfügungen, Kampagnenstopps, die Entfernung von Online-Listings, Produktrückrufe und mögliche Delistings durch Händler.
Ein Etiketten-Stop bedeutet, dass laufende Produktionsserien gestoppt oder neu etikettiert werden müssen.
Je nach Lagerbestand und Prozessaufwand können allein die direkten Kosten für Umetikettierung und die damit verbundenen Betriebsunterbrechungen bei einem mittelständischen Lebensmittelhersteller signifikante Beträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich erreichen.
Ein Kampagnen-Stop bei Paid Media, Out-of-Home und Social-Media-Buchungen bedeutet, dass bereits eingespieltes Budget nicht die geplante Wirkung entfaltet und die geplante Umsatzkurve bricht ein.

Dazu kommt die Retailer-Haftung.

Große Handelskonzerne sichern sich in ihren Einkaufsbedingungen häufig durch Freistellungserklärungen gegen Haftungsrisiken ab und behalten sich bei schwerwiegenden Verstößen gegen vertragliche Pflichten oder Standards Sanktionen bis hin zum Delisting vor.
Das ist für viele Brands das existenzielle Risiko, weil ein Delisting bei einem Haupt-Retailer die Produkt-Roadmap komplett durcheinanderwirft. Bei Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln mit begrenzter Haltbarkeit kommt zusätzlich die Gefahr eines Rückrufs hinzu, bei dem Ware mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum de facto wertlos wird.

Reputations- und ESG-Folgen bei öffentlich gewordenen Fällen

Klageaktive Verbände arbeiten mit öffentlicher Berichterstattung. Sobald ein Fall im Handelsblatt, in der Lebensmittelzeitung oder in der Werbefachpresse landet, entsteht ein Reputationsschaden, der weit über den juristischen Kern hinausgeht. Social-Media-Kanäle greifen Greenwashing-Vorwürfe innerhalb von Stunden auf; Influencer, die zuvor kooperiert haben, distanzieren sich öffentlich; ESG-Berichte werden auditierbar fragwürdig, weil öffentlich widerlegte Claims nicht mehr im Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens stehen bleiben dürfen.

Der Gesamtschaden aus Abmahnkosten, operativen Folgen und PR-Schaden kann bereits in kleineren Fällen häufig fünfstellige Beträge erreichen und bewegt sich bei großen, öffentlich gewordenen Verfahren realistisch bei deutlich über 1,5 Millionen Euro.

Unser Pre-Launch-Workflow: So prüfen wir Ihre Claims, bevor Sie launchen

Unser Pre-Launch-Check ist kein abstrakter Rechts-Audit, sondern ein operativer Review aller Werbeassets, die zum Launch gehen. Wir arbeiten entlang eines festen Workflows, der typischerweise zwischen zwei und fünf Wochen dauert, abhängig von Umfang und Komplexität des Launches. Die Ersteinschätzung ist dabei immer kostenfrei.

Ablauf unseres Pre-Launch-Checks

  1. Kostenfrei

    1. Kostenfreie Ersteinschätzung

    Sie schicken uns die geplanten Claims, Packaging-Entwürfe, Landingpage-Drafts und Kampagnen-Copy. Wir sichten das Material und melden uns binnen 24 Stunden mit einer ersten Risiko-Einordnung und einem Angebot für den vollständigen Review.

  2. 2. Health- und Green-Claims-Review

    Wir prüfen jede Werbeaussage gegen die einschlägigen Regelungsregime: HCVO, LMIV, HWG, LFGB bei Health Claims sowie UWG, BGH-Rechtsprechung und EU-Richtlinie 2024/825 bei Green Claims. Jeder Claim erhält eine Ampelbewertung.

  3. 3. Konkrete Umformulierungen

    Risikoclaims ersetzen wir durch rechtssichere Formulierungen, die die Marketing-Wirkung weitgehend erhalten. Wir arbeiten direkt mit Ihrem Marketing-Team und Ihrer Agentur, damit die finalen Formulierungen auch launchbar sind.

  4. 4. Freigabe und Dokumentation

    Sie erhalten einen Claim-Freigabereport, den Sie intern und gegenüber Retailern vorzeigen können. Bei Bedarf begleiten wir die Freigabe gegenüber Handelspartnern sowie die Formulierung von Influencer-Briefings.

Warum wir Health und Green Claims zusammen prüfen

Die meisten Wettbewerber am Markt prüfen entweder Health Claims oder Green Claims, aber nicht beides in einem Workflow. Für Brands, die in beiden Welten agieren – und das ist in den Segmenten Functional Food, Naturkosmetik, Bio-FMCG und nachhaltige Kosmetik die Regel, nicht die Ausnahme – bedeutet das zwei parallele Review-Prozesse, zwei Abstimmungsrunden und zwei Zeitplan-Risiken.

Was wir konkret prüfen

Unser Review umfasst alle Assets, die kommunikativ nach außen wirken. Dazu gehören:

  • Packaging und Etiketten – Front-of-Pack, Rückseite, Umverpackung, Display-Karton inklusive Pflichtangaben nach Lebensmittel-Informationsverordnung und zusätzlicher Claim-Architektur.
  • Landingpage und Produktdetailseiten – Hero-Copy, Claim-Blöcke, FAQs, Disclaimer-Sprache und Verlinkung auf Substanzierungs-Dokumente.
  • Social-Ads und Paid-Media-Kampagnen – Headline-Creative, Creative-Video-Scripts, Carousel-Texte und Search-Ad-Copy inklusive automatisch erzeugter Responsive-Ad-Varianten.
  • Influencer-Briefings und Kooperationsverträge – Talking Points, verbindliche Formulierungsgrenzen, Haftungsklauseln für Creator-Content und Freigabeprozess für generierte Posts.
  • Retailer-Assets und POS-Material – Regal-Stopper, Zweitplatzierungen, Handzettel, Katalog-Einträge und Displays für Ihre Handelspartner.
  • PR-Texte und Nachhaltigkeitsberichte – Konsistenz-Check zwischen externen Nachhaltigkeitsaussagen und dem CSRD-Bericht, um auditfähige Widerspruchsfreiheit zu sichern.

Was Eigenversuche in der Regel übersehen

Interne Claim-Reviews durch Marketing, Regulatory oder Legal scheitern in der Praxis fast immer an denselben drei Punkten. Erstens wird die Claim-Konsistenz über Touchpoints nicht geprüft. Packaging sagt “klimaneutral”, die Landingpage präzisiert “CO2-kompensiert”, die Social-Ad schreibt nur “grün”. In einer Abmahnung werden diese Inkonsistenzen zu einem Irreführungsmuster kumuliert. Zweitens fehlt oft der Blick auf die aktuelle Rechtsprechung. Die einschlägigen BGH-, OLG- und LG-Entscheidungen sind öffentlich, aber ihre Übertragung auf den eigenen Claim-Strauß wird selten systematisch gemacht. Drittens fehlt die Substanzierungstiefe: Wer behauptet, “plastikfrei” zu sein, muss die Verpackung bis zur Innenlaminierung durchdeklinieren, weil der Karton mit PE-Innenseite bereits zum Stolperstein wird.

Wischen
KriteriumEigenversuchMit unserer Kanzlei
Umfang der PrüfungOft nur die Haupt-Headline auf PackagingPackaging, Landingpage, Ads, Briefings und PR konsistent über alle Touchpoints
Rechtslage-StandVereinzelte Kenntnis einzelner UrteileLaufende Einbindung aktueller BGH-, OLG- und LG-Entscheidungen 2024 bis 2026
Retailer-AkzeptanzInterne Freigabe ohne belastbares DokumentSchriftlicher Claim-Freigabereport, vorzeigbar gegenüber Handelspartnern
Kosten-RisikoUnkalkulierbar bei späterer Abmahnung, 25.000 bis 1,5 Mio EUR realistischTransparentes Pauschalhonorar vor Launch, keine Überraschungen
Zeit bis LaunchWiederholte interne Iterationen, oft unklarer FreigabeprozessFester Review-Zeitplan von zwei bis fünf Wochen, abgestimmt mit Marketing und Retail-Timing

Die Ersteinschätzung ist bei uns grundsätzlich kostenfrei. Auf Basis der gesichteten Assets unterbreiten wir Ihnen ein transparentes Angebot, das an Launch-Umfang, Anzahl der Claims und Komplexität der Regelungsregime ausgerichtet ist. So behalten Sie volle Kostenkontrolle, bevor die Mandatierung beginnt.

Juristische Hebel, wenn die Abmahnung bereits auf dem Tisch liegt

Auch wenn unser Schwerpunkt auf der präventiven Arbeit liegt, erreichen uns viele Mandate erst, nachdem die erste Abmahnung schon eingegangen ist. In diesen Fällen ändert sich der Fokus von der Claim-Optimierung zur juristischen Verteidigung. Die wichtigsten Hebel sind dabei die modifizierte Unterlassungserklärung, die Prüfung auf Rechtsmissbrauch und die strategische Reaktion auf einstweilige Verfügungen. Für den vollständigen reaktiven Verteidigungspfad steht Ihnen unsere spezialisierte Seite zur Abmahnung abwehren zur Verfügung; die dogmatische Tiefe zum § 5 UWG-Tatbestand finden Sie auf unserer Seite zu irreführender Werbung.

Modifizierte Unterlassungserklärung statt vorformuliertes Formular

Die von Verbänden beigefügte Unterlassungserklärung ist bewusst weit gefasst. Sie umfasst oft deutlich mehr als die konkret abgemahnte Werbeaussage.

Rechtsmissbrauch und Streitwertprüfung

Bei seriengemäßen Abmahnungen, auffällig hohen Streitwerten oder erkennbar überschießenden Unterlassungsforderungen prüfen wir systematisch auf Rechtsmissbrauch. Das UWG definiert in § 8c UWG Regelbeispiele, bei deren Vorliegen der Anspruch der Gegenseite insgesamt entfallen kann. In der Praxis ist das ein unterschätzter Verteidigungshebel, gerade bei Abmahnungen durch weniger etablierte Verbände oder einzelne Mitbewerber.

Reaktion auf einstweilige Verfügungen

Je früher wir eingebunden werden, desto besser lassen sich die Angriffspunkte formulieren, insbesondere wenn die Verfügung auf einer unvollständigen Sachverhaltsdarstellung der Gegenseite beruht. Wir koordinieren in diesen Fällen Verteidigungsstrategie, Kommunikation und, falls sinnvoll, auch die parallele öffentliche Einordnung.

Eine Abmahnung wegen Health Claims oder Greenwashing ist bereits eingetroffen? Senden Sie uns das Schreiben und die betroffene Werbung zu. Wir melden uns binnen 24 Stunden mit einer ehrlichen Ersteinschätzung.

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Nächste Schritte

Die Rechtslage im Bereich gesundheits- und nachhaltigkeitsbezogener Werbeaussagen hat sich in den vergangenen zwei Jahren grundlegend verändert. Die aktuelle Rechtsprechung und die neue europäische Regulierung machen Pre-Launch-Compliance zu einem festen Bestandteil jedes professionellen Markenmanagements in Food, Beauty, Pharma und Nachhaltigkeit. Gleichzeitig gibt es deutliche Formulierungsspielräume, die sich nur mit spezialisierter Prüfung ausschöpfen lassen, ohne dass die Marketing-Wirkung verloren geht.

Wenn Sie einen Launch planen oder eine bestehende Kampagne rechtssicher machen wollen, senden Sie uns gerne die relevanten Assets zu: Packaging-Entwürfe, Landingpage, Social-Ad-Creatives, Influencer-Briefings oder was immer Sie kommunikativ nach außen tragen möchten. In einer kostenfreien Ersteinschätzung sagen wir Ihnen offen, wo wir Abmahnrisiken sehen, welche Claims wir umformulieren würden und wie unser Review-Prozess für Ihren konkreten Launch aussehen würde. So können Sie ruhig und fundiert entscheiden, ob Sie uns mit dem vollständigen Check beauftragen wollen oder zunächst intern weiterarbeiten.

Antworten

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten Antworten zum Thema, zusammengestellt von unseren Experten.

Für wen lohnt sich ein Pre-Launch-Check konkret?

Der Check lohnt sich, wenn ein Produkt mit gesundheits- oder nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen beworben werden soll. Das betrifft Hersteller von Lebensmitteln, Nahrungsergänzung, Kosmetik und Medizinprodukten ebenso wie Marken aus Fashion, Mobilität oder Konsumgütern, die sich über Nachhaltigkeit positionieren. Auch Agenturen nutzen unseren Check regelmäßig.

Wie lange dauert ein Pre-Launch-Check in der Regel?

Ein fokussierter Review eines einzelnen Produkts mit abgestimmter Claim-Architektur dauert ein bis zwei Wochen. Umfangreichere Launches mit Packaging, Landingpage, Social Ads und Influencer-Briefings benötigen zwei bis fünf Wochen. Wir stimmen den Zeitplan vorab mit Ihrem Marketing- und Retail-Timing ab, damit der Launch-Termin sicher steht.

Ist die Ersteinschätzung wirklich kostenfrei?

Die Ersteinschätzung ist tatsächlich kostenfrei und unverbindlich. Sie schicken uns Ihre Claims und Assets, und wir melden uns binnen 24 Stunden mit einer ersten Risikoeinordnung und einem transparenten Angebot. Erst wenn Sie dieses Angebot annehmen, entstehen Kosten – und diese sind als Pauschalhonorar vorab festgelegt.

Ist Werbung mit dem Begriff klimaneutral heute überhaupt noch erlaubt?

Werbung mit Klimaneutralitäts-Aussagen ist grundsätzlich möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Bereits in der Werbung selbst muss erklärt werden, ob die Neutralität durch Reduktion oder Kompensation erreicht wurde und welche Emissionen einbezogen sind. QR-Codes oder externe Links reichen seit dem BGH-Urteil vom 27. Juni 2024 nicht mehr aus.

Dürfen wir noch mit "unterstützt das Immunsystem" werben, wenn unser Produkt Vitamin C enthält?

Mit dem exakten Wortlaut der zugelassenen Claims aus der EU-Unionsliste dürfen Sie werben. Die Formulierung "Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei" ist zulässig. Abweichungen wie "unterstützt das Immunsystem" sind in dieser Form nicht zugelassen und regelmäßig abmahnbar.

Was macht die Deutsche Umwelthilfe bei Greenwashing-Abmahnungen anders?

Die Deutsche Umwelthilfe setzt Klagen strategisch ein, um Grundsatzentscheidungen zu erzwingen. So erwirkte sie beispielsweise gegen die Baumarktkette OBI vor dem Landgericht Köln ein Urteil, das die Werbung für Wandfarbe als „klimaneutral“ untersagt (LG Köln, Az. 87 O 36/24). Wer abgemahnt wird, steht nicht nur juristisch, sondern oft auch öffentlich unter Druck.

Haften wir als Werbeagentur mit, wenn unser Kunde eine Abmahnung wegen unseres Claims bekommt?

Eine unmittelbare wettbewerbsrechtliche Haftung der Agentur besteht, wenn ihre Handlungen eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des UWG darstellen. In der Praxis wird der Brand aber häufig intern Regress bei der Agentur nehmen, insbesondere wenn Haftungsklauseln im Agenturvertrag entsprechend ausgestaltet sind. Wir prüfen Vertragsgestaltung und Claim-Freigabeprozesse.

Müssen wir Botanicals-Claims aus unserem Produkt komplett streichen?

Nicht zwingend. Botanicals wie Ashwagandha oder Curcumin stehen zwar auf der EFSA-on-hold-Liste, was gesundheitsbezogene Aussagen erheblich erschwert. Zulässig bleiben meist allgemeine Beschreibungen ohne konkreten Wirkungsbezug, etwa Nennung der Zutat, der traditionellen Verwendung oder sensorischer Merkmale. Wir zeigen Ihnen die jeweiligen Spielräume.

Was kostet ein Pre-Launch-Check bei Ihnen konkret?

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Auf Basis der gesichteten Assets unterbreiten wir Ihnen ein transparentes Pauschalangebot, das an Launch-Umfang und Komplexität ausgerichtet ist. So kennen Sie Ihre Kosten, bevor die Mandatierung beginnt, und behalten volle Kontrolle über Ihr Rechts- und Compliance-Budget.

Wie unterscheidet sich Ihr Combo-Check von einem klassischen UWG-Check?

Der klassische UWG-Check deckt irreführende Werbung branchenübergreifend ab. Unser Combo-Check ist ein Spezial-Produkt für Health und Green Claims mit tiefer Kenntnis der HCVO- und EU-Nachhaltigkeitsregulierung und engem Abgleich mit der Abmahnpraxis von Verbänden. In der Praxis wird er oft mit einem UWG-Breit-Check kombiniert.

Launch steht an oder Abmahnung auf dem Tisch?

Senden Sie uns Packaging, Landingpage, Kampagnen-Copy oder das Abmahnschreiben zu. Wir melden uns binnen 24 Stunden mit einer ehrlichen Ersteinschätzung.

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Rechtlicher Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation kontaktieren Sie uns bitte direkt.

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