Strukturierter Werberecht-Check für Kampagnen und laufende Pipelines
Werbekampagne rechtssicher vor dem Go-Live prüfen lassen. Wir liefern Ampel-Reports für UWG, PAngV, DSA, MStV als Pre-Launch-Paket oder Retainer.
Freitag, 17 Uhr, die neue Kampagne soll Montagmorgen live gehen. Landingpage, Social Ads, Newsletter, Out-of-Home sind produziert, das Budget ist gebucht, der Mediaplan steht. Zwei Tage später liegt ein Abmahnschreiben der Wettbewerbszentrale im Postfach, die Kampagne muss vom Netz, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe im vierstelligen Bereich pro Verstoß soll binnen weniger Tage unterschrieben werden. Genau diese Panik-Situation ist das Muster, das wir als Werberecht-Kanzlei immer wieder erleben. Und genau das Muster, das sich durch einen strukturierten Werberecht-Check vor dem Go-Live vermeiden lässt. Unsere Wettbewerbsrecht-Beratung bildet dafür den rechtlichen Rahmen.
Dieser Leitfaden beantwortet drei Fragen:
- Warum ist ein Pre-Launch-Check 2024 bis 2026 nicht mehr optional, sondern Teil jedes professionellen Kampagnen-Workflows?
- Welche konkreten Werbeassets, Branchen und Rechtsfelder prüfen wir, und wo liegen die typischen Fallstricke, die Kampagnen regelmäßig kippen lassen?
- Wie läuft der Werberecht-Check bei uns ab: als einmaliges Pre-Launch-Paket oder als Werberecht-Retainer für Agenturen mit laufendem Kampagnen-Output?
Warum ein Werberecht-Check heute nicht mehr optional ist
Werbung rechtlich prüfen lassen ja, aber nicht erst nach der Abmahnung. Genau hier entsteht der gefährlichste Denkfehler: Pre-Launch-Prüfung kostet deutlich weniger als eine einzige Abmahnung plus Vertragsstrafe plus Kampagnen-Rückruf. Die vergangenen 24 Monate haben die Abmahn-Landschaft für Werbung grundlegend verändert. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu Streichpreisen, neue Pflichten aus dem Digital Services Act, eine scharfe EU-Richtlinie gegen Greenwashing, und eine Wettbewerbszentrale, die jedes Jahr einen fünfstelligen Fallbestand bearbeitet. Die Zeit, in der Marketing-Teams ihre Assets nur intern reviewt haben, ist vorbei.
Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hat 2024 über 200 gerichtliche Klageverfahren eingeleitet; Schwerpunkte lagen dabei auf Preisangaben, Green Claims, Influencer-Werbekennzeichnung und Irreführungen im E-Commerce.
Parallel dazu nutzt der Verbraucherzentrale Bundesverband das Instrument der Musterfeststellungsklage, die Deutsche Umwelthilfe geht gerichtlich gegen irreführende Nachhaltigkeitsclaims vor, und Mitbewerber setzen ihre Ansprüche offensiv auf Basis des UWG durch.
Für Werbungtreibende heißt das: Das Risiko-Profil hat sich verlagert. Früher war der Pre-Launch-Check ein Nice-to-have großer Marken. Heute ist er Standard in jeder professionellen Kampagnen-Pipeline.
Der regulatorische Schock 2024 bis 2026
Drei Gesetzgebungswellen treffen das Werberecht zeitgleich.
Erstens der Digital Services Act, der seit dem 17. Februar 2024 gilt und Werbetransparenz auf Online-Plattformen nach Artikel 26 VO (EU) 2022/2065 regelt.
Zweitens die Preisangabenverordnung in der seit Mai 2022 geltenden Fassung, deren EuGH- und BGH-Folgerechtsprechung Streichpreise und Rabattwerbung praktisch revolutioniert hat.
Und drittens die EU-Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher im Umgang mit nachhaltigen Waren, die ab dem 27. September 2026 allgemeine Umweltaussagen ohne Zertifizierung per se unlauter macht.
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26. September 2024 (C-330/23) klargestellt, dass jede in der Werbung bekannt gegebene Preisermäßigung zwingend auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage bezogen werden muss.
Für Werbungtreibende bedeutet das konkret: UVP-Referenzen genügen nicht mehr, wenn Sie eine Ersparnis bewerben wollen.
Prozentangaben, durchgestrichene Preise und plakative Rabatt-Störer müssen sich rechnerisch und grafisch auf den 30-Tage-Bestpreis beziehen.
Irreführende Preiswerbung, insbesondere unklare Referenzpreisangaben nach § 11 PAngV, gehört aktuell zu den bedeutendsten Abmahnschwerpunkten im E-Commerce.
Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2024 entschieden (I ZR 143/23), dass die Aufschlüsselung einer Durchschnittsbewertung nach einzelnen Sterneklassen keine wesentliche Information im Sinne von § 5a Absatz 1 UWG darstellt, sofern Gesamtzahl und Zeitraum der Bewertungen genannt sind.
Für Händler bedeutet das: Wo diese Transparenz fehlt oder wo Bewertungen ohne Authentizitätsprüfung veröffentlicht werden, ist der Verstoß inzwischen klar definiert.
Das OLG Düsseldorf hat (I-20 U 90/23) entschieden, dass das Liken von gefälschten Kundenbewertungen auf Facebook als unlauter nach § 3 Absatz 3 UWG in Verbindung mit Nr. 23c des Anhangs zu § 3 Absatz 3 UWG einzuordnen ist.
Solche Details werden in der Praxis fast nie von Kreativagenturen oder Content-Teams erkannt, sie sind aber abmahnrelevant.
Die harte Realität: Was eine einzige Abmahnung wirklich kostet
Eine typische Abmahnung im Werberecht erzeugt mehrere Kostenblöcke auf einmal.
Je nach angesetztem Gegenstandswert können gegnerische Anwaltskosten für Abmahnungen von einigen hundert Euro bis in den niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich reichen.
Dazu kommen die eigenen Anwaltskosten für Prüfung, Reaktion und Verhandlung der Unterlassungserklärung.
Kommt es im Wiederholungsfall zur Vertragsstrafe, liegen die in vorformulierten Unterlassungserklärungen üblichen Sätze schnell im oberen vierstelligen Bereich pro einzelnem Verstoß.
Dazu kommt der operative Schaden, den viele Geschäftsführungen bei der ersten Abmahnung dramatisch unterschätzen. Kampagnen-Rückruf mitten im Launch, verlorene Mediaspendings, gestoppte Performance-Kampagnen, Reputationsschäden in B2B-Netzwerken, interne Schuldzuweisungen zwischen Marketing, Agentur und Rechtsabteilung. Der wirtschaftliche Gesamtschaden einer einzigen kippenden Kampagne liegt in den Fällen, die wir sehen, regelmäßig weit über den reinen Abmahngebühren. Ein Vielfaches dessen, was ein strukturierter Pre-Launch-Check kostet.
Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer:
“Die gefährlichste Unterschrift ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die unter Zeitdruck im Volltext aus dem Abmahnschreiben übernommen wird. Diese Erklärungen binden bis zu 30 Jahre und enthalten regelmäßig Vertragsstrafen, die für jedes wiederholt aufgefundene Asset separat fällig werden. Wer einmal unterschrieben hat, zahlt bei jedem Staubkorn. Unser Werberecht-Check beginnt genau dort, wo die Abmahnung noch nicht im Haus ist, und macht einen Großteil aller Unterschriften unnötig.”
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Welche Werbeassets und Branchen wir prüfen
Werbeassets prüfen wir branchen- und kanalübergreifend, vom klassischen Print-Prospekt bis zum Creator-Post auf Social Media. Genau das unterscheidet einen echten Werberecht-Retainer von der punktuellen Beratung durch eine Generalisten-Kanzlei. Die Praxis der letzten Jahre zeigt, dass die meisten Abmahnungen nicht durch spektakuläre Kampagnen-Entgleisungen entstehen, sondern durch wiederkehrende Muster an kleinen Fehlern. Falsche Sternchenhinweise, fehlende Bezugspreise, unkritisch übernommene Claims aus internationalen Markenrichtlinien, nicht gekennzeichnete Product-Placement-Posts oder Newsletter ohne sauberen Double-Opt-In-Nachweis.
Die folgende Übersicht zeigt, welche Werbeassets wir im Rahmen eines typischen Kampagnen-Checks prüfen und welche Rechtsfelder dabei pro Asset im Vordergrund stehen.
| Werbeasset | Kernrisiken | Relevante Normen |
|---|---|---|
| Landingpage und Funnel | Streichpreise, Alleinstellungsclaims, Testimonials, Cookie- und Tracking-Setup | PAngV § 3, § 11; UWG § 5, § 5a; DDG § 6 |
| Social Ads auf großen Plattformen | Werbetransparenz nach DSA, Werbekennzeichnung, Minderjährigen-Targeting | DSA Art. 26, 28; UWG § 5a Abs. 4 |
| Newsletter und E-Mail | Double-Opt-In-Nachweis, Bestandskundenausnahme, Absender-Transparenz | UWG § 7; DSGVO Art. 6, Art. 7 |
| Print, Prospekt, Out-of-Home | UVP-Werbung, Sternchenhinweise, vergleichende Werbung, Blickfang | PAngV § 11; UWG § 5, § 6 |
| Packaging und On-Pack-Claims | Allgemeine Umweltclaims, Nachhaltigkeitssiegel, Herkunftsangaben | UWG § 5, Anhang; ab 27.09.2026 EmpCo-Tatbestände |
| Influencer- und Creator-Posts | Werbekennzeichnung, Pressereisen, Affiliate-Disclosure | UWG § 5a Abs. 4; MStV § 22 Abs. 1 |
Gleichzeitig hat jede Branche ihr eigenes Risiko-Profil. E-Commerce-Shops stolpern fast immer über Preisangaben und Streichpreis-Logik. Direct-to-Consumer-Brands aus Beauty und Fashion fliegen regelmäßig bei der Influencer-Kennzeichnung auf. Matratzen-, Möbel- und Technik-Shops liegen mit Testsieger-Werbung im Fokus. Coaching- und Info-Produkt-Anbieter arbeiten routinemäßig mit Alleinstellungsaussagen, die ohne Belege nicht tragen. Und Anbieter von Buy-Now-Pay-Later-Lösungen müssen seit 2025 mit verschärften Warnhinweis-Pflichten rechnen. Für Lebensmittel, Kosmetik, Nahrungsergänzung und alle Produkte mit Gesundheits- oder Umweltclaims ist der spezialisierte Health-Claims- und Greenwashing-Check die passende Schwester-Seite. Dort gelten mit HCVO, LFGB, LMIV und der EU Green Claims Directive eigene Spielregeln, die wir als Kombi-Paket zum allgemeinen Werberecht-Check anbieten.
Was außerhalb unseres Scope liegt und wo wir stattdessen verlinken
Werberecht-Check heißt in unserer Kanzlei: Prävention vor dem Go-Live und Begleitung laufender Kampagnen-Pipelines. Was wir auf dieser Seite bewusst nicht anbieten, ist die reaktive Abmahnungsabwehr nach einem bereits zugegangenen Schreiben. Wenn die Wettbewerbszentrale, ein Verband oder ein Konkurrent bereits abgemahnt hat, greifen andere Prozesse. Fristenmanagement, modifizierte Unterlassungserklärung, gegebenenfalls negative Feststellungsklage. Für diese Konstellationen haben wir mit Irreführende Werbung abwehren und Abmahnung abwehren zwei dedizierte Seiten, die den Defense-Pfad abdecken. Genau diese Trennung macht unser Werberecht-Angebot planbar. Ein Retainer-Mandant weiß, dass wir in der Prävention sitzen und im Fall der Fälle nahtlos in das passende Defense-Mandat übergeleitet wird.
Die Prüf-Matrix: UWG, PAngV, MStV, DSA, DDG, JMStV
Eine saubere Werbeprüfung arbeitet immer nach einer festen Norm-Matrix, weil moderne Kampagnen selten nur ein Gesetz berühren. Eine einzige Social-Ad-Kreation kann gleichzeitig § 5 UWG zur Irreführung über Produktmerkmale, § 5a Absatz 4 UWG zur Werbekennzeichnung, Artikel 26 DSA zur Werbetransparenz, § 7 UWG zum E-Mail-Opt-In beim anschließenden Funnel und die Preisangabenverordnung betreffen. Das Ampel-Gutachten, das wir liefern, geht deshalb nicht assetweise vor, sondern normenweise. Jede Regelung wird einzeln auf jedes Asset angewendet und das Ergebnis im Report als Grün, Gelb oder Rot markiert.
Die folgende Matrix zeigt die Kernnormen, die wir in jedem Pre-Launch-Check durchgehen, und ihre jeweilige Schutzrichtung.
| Schutzrichtung | Typische Fallstricke | Norm |
|---|---|---|
| Generalklausel und Rechtsbruch | Jede Werbung wird auf Unlauterkeit und auf Verstöße gegen Marktverhaltensregeln geprüft | UWG § 3, § 3a |
| Schwarze Liste: 30 Per-se-Verbote | Lockvogelangebote, falsche Siegel, ab 27.09.2026 auch allgemeine Umweltclaims | UWG § 3 Abs. 3 plus Anhang |
| Mitbewerberschutz | Herabsetzung, vergleichende Werbung, Rufausbeutung | UWG § 4, § 6 |
| Aggressive Praktiken | Künstlicher Zeitdruck, Dark Patterns, unzulässige Beeinflussung | UWG § 4a |
| Irreführung und Informationspflichten | Alleinstellungsclaims, Testimonials, Authentizität von Kundenbewertungen | UWG § 5, § 5a, § 5b |
| Unzumutbare Belästigung | Newsletter-Opt-In, SMS, Telefon, Bestandskunden-Ausnahme | UWG § 7 |
| Preistransparenz | Gesamtpreis, 30-Tage-Bestpreis bei Rabattwerbung | PAngV § 3, § 11 |
| Trennungsgrundsatz | Product Placement, Sponsoring, redaktionelle Abgrenzung | MStV §§ 8-12 |
| Plattform-Werbetransparenz | Kennzeichnung, Targeting-Parameter, Minderjährigen-Schutz | DSA Art. 26, 28, 39 |
| Kommerzielle Kommunikation | Identifizierbarkeit als Werbung in Telemedien | DDG § 6 |
| Jugendschutz in Werbung | Alkohol, Glücksspiel, Schönheitsideale, Sendezeiten | JMStV plus KJM-Richtlinien |
Dazu kommen die Spezialgesetze, die im branchenbreiten Werberecht-Check nur referenziert, aber nicht vertieft werden. Das Heilmittelwerbegesetz für Pharma- und Medizinprodukte-Werbung, die Lebensmittelinformationsverordnung und das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch für Food-Claims sowie die Health-Claims-Verordnung für gesundheitsbezogene Aussagen. Für alle diese Spezialregime leiten wir in unserem Ampel-Report auf die dedizierte Health-Claims- und Greenwashing-Seite weiter, mit der klaren Empfehlung, ob die Kampagne einen reinen allgemeinen Werberecht-Check braucht oder ein Kombi-Paket mit der Spezialprüfung.
Das Ampel-Gutachten: Rot, Gelb, Grün statt zwanzig Seiten Jura
Ein typisches Rechtsgutachten ist 15 bis 30 Seiten lang, sorgfältig formuliert und für Marketing-Teams und Agenturen praktisch unbrauchbar. Die Leute, die das Gutachten umsetzen müssen, lesen es nicht bis zu Ende, und wenn doch, wissen sie am Ende nicht, was sie konkret ändern sollen. Unser Ampel-Report ist bewusst anders aufgebaut. Pro Asset und pro Norm gibt es einen Ampel-Status. Grün bedeutet freigegeben und kann so raus. Gelb bedeutet mit definierter Umformulierung oder Ergänzung freigegeben, wir liefern die Textvariante direkt mit. Rot bedeutet so nicht, hier ist der konkrete Verstoß, hier sind zwei Alternativen, die funktionieren.
Das Ergebnis ist ein Dokument, das Art-Director, Copywriter, Mediaplaner und Legal gleichzeitig lesen können. Jede rote Ampel steht nicht für ein Nein, sondern für einen konkreten Umformulierungsvorschlag. Das ist der Punkt, an dem Kreativ- und Legal-Teams typischerweise aufhören zu streiten, weil die Kreativen nicht mehr gegen eine anonyme juristische Instanz arbeiten, sondern mit klaren, umsetzbaren Alternativen. In der Praxis haben wir damit Kampagnen-Freigaben regelmäßig unter 48 Stunden abgeschlossen, selbst wenn der erste Entwurf mehrere rote Ampeln hatte.
Typische Fallstricke, die Kampagnen kippen lassen
Die meisten Abmahnungen entstehen nicht bei exotischen Sonderfällen, sondern bei wiederkehrenden Mustern. Genau deshalb kann ein strukturierter Pre-Launch-Check das Gros der Risiken abfangen. Die folgenden Fallstricke decken in unserer Praxis den größten Teil der Fälle ab, die uns über den Schreibtisch laufen.
Streichpreise und Rabattwerbung nach Preisangabenverordnung
Seit Mai 2022 schreibt § 11 der Preisangabenverordnung vor, dass bei jeder beworbenen Preisermäßigung der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage angegeben werden muss. Klingt einfach, wird aber in der Praxis systematisch missverstanden. UVP-Vergleiche reichen nicht, Listenpreis-Vergleiche reichen nicht, Sternchenhinweise am Seitenende reichen nicht. Der 30-Tage-Bestpreis muss in räumlicher und gestalterischer Nähe zum Streichpreis und zur Ersparnisangabe stehen, und die beworbene Ersparnis muss sich rechnerisch darauf beziehen.
Der Bundesgerichtshof hat am 9. Oktober 2025 (I ZR 183/24) klargestellt, dass Werbung mit einem Preisnachlass unlauter ist, wenn der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung nicht unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben wird.
Konkret bedeutet das für E-Commerce-Teams: Schon die reine Prospekt- oder Newsletter-Architektur entscheidet über die Abmahnbarkeit. Prozentangaben, plakative Rot-Störer und durchgestrichene Preise sind regelmäßig korrekt gemeint, aber grafisch falsch platziert. In unserem Pre-Launch-Check ist das einer der ersten Punkte, bei dem wir Bildwelten, Produktkachel-Layouts und Prospektseiten konkret neu strukturieren. Nachträgliche Textkorrekturen genügen hier nicht mehr, das Layout selbst muss stimmen.
Alleinstellungs- und Spitzenstellungsclaims
“Die Nummer 1 in Deutschland”, “Der beste Coach für E-Commerce”, “Das einzige Werkzeug mit X”. Alleinstellungsclaims gehören zu den wirkungsvollsten Werbemitteln und gleichzeitig zu den risikoreichsten, weil § 5 UWG jede Aussage, die einen objektiv überprüfbaren Kern hat, auch objektiv überprüfbar macht. Wer sich als Marktführer bezeichnet, muss belegen, dass er tatsächlich führt. Wer von bestem Preis spricht, braucht die Vergleichsdaten. Wer eine einmalige Innovation bewirbt, muss die Alleinstellung nachweisen.
In der Praxis scheitern solche Claims fast nie, weil der Kern falsch wäre, sondern weil der Beleg fehlt. Unser Pre-Launch-Check klärt vor dem Launch genau zwei Fragen. Auf welcher Datenbasis beruht der Claim, und reicht diese Basis zeitlich und inhaltlich für die Werbung? Wenn ja, bleibt der Claim stehen, oft mit einer präzisierenden Formulierung, die die Aussage rechtssicher macht. Wenn nein, liefern wir zwei Alternativen, die die Werbewirkung so weit wie möglich erhalten, aber den Beleg-Kern nicht überdehnen.
Testsieger-, Siegel- und Sterne-Werbung
Testsieger-Werbung ist eine der ältesten Abmahnquellen im deutschen Wettbewerbsrecht, weil jedes Testsiegel mindestens drei Fehlermöglichkeiten mitbringt. Veraltet, nicht auf die beworbene Produktvariante übertragbar, oder nicht mit Fundstelle angegeben. Gleichzeitig hat sich das Thema Kundenbewertungen und Sternedurchschnitte durch die Rechtsprechung 2024 weiter verschärft.
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass sich ein Unternehmer gefälschte Kundenbewertungen durch das Liken und Kommentieren zu eigen macht und dies nach Nr. 23c des Anhangs zu § 3 Absatz 3 UWG unlauter ist.
In unserem Check gehört dazu sowohl die formale Seite, also Fundstelle, Datum, Produktkongruenz, als auch die Prozess-Seite. Wie erfasst der Shop Bewertungen, wie prüft er Echtheit, wie geht er mit Fake-Bewertungen um? Fehlende oder löchrige Authentizitätsprozesse sind inzwischen ein eigener Abmahngrund und nicht mehr nur ein Nebenpunkt.
Influencer, Creator und Pressereisen
Die Werbekennzeichnung im Influencer-Marketing ist seit der BGH-Rechtsprechung 2021 grundsätzlich geklärt, bleibt aber bei unentgeltlichen Vorteilen besonders prüfungsintensiv. Das Thema betrifft nicht nur bezahlte Kooperationen, sondern auch unentgeltliche Vorteile wie Testfahrzeuge, Pressereisen oder Produktsamples mit Erwartung redaktioneller Berichterstattung.
Nach § 5a Absatz 4 Satz 2 UWG lösen Pressereisen und andere geldwerte Vorteile eine Kennzeichnungspflicht aus, wenn diese als ähnliche Gegenleistung für die geschäftliche Handlung gewährt werden, wie der BGH in Influencer III entschieden hat.
Für Agenturen mit Influencer-Budget heißt das: Die Briefings an Creator müssen nicht nur bezahlte Posts abdecken, sondern jede Form geldwerter Vorteile. Hashtags am Ende des Posts genügen nicht, englische Begriffe wie Sponsor oder PR gelten nach herrschender Meinung nicht als eindeutige Kennzeichnung. Der Werbecharakter muss auf den ersten Blick erkennbar sein. In unserem Check prüfen wir Creator-Briefings, Plattform-Einstellungen und die tatsächliche Umsetzung stichprobenartig in den gelaufenen Kampagnen. Für die darunter liegende Vertragsgestaltung mit Creators ist unsere Seite zum Influencer-Vertrag die passende Vertiefung.
Newsletter, E-Mail- und SMS-Werbung
§ 7 UWG in Verbindung mit Artikel 6 DSGVO macht jede unaufgeforderte Werbe-E-Mail, SMS oder Briefwerbung zur potenziellen Abmahnfalle. Die Bestandskundenausnahme in § 7 Absatz 3 UWG ist an vier strenge Voraussetzungen gebunden, die in der Praxis fast nie vollständig erfüllt sind. Gleichzeitig hat das OLG Hamm die Anforderungen an den Double-Opt-In-Nachweis in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft.
Das OLG Hamm hat am 7. Mai 2024 (Az. 4 U 252/22) entschieden, dass eine einzelne Werbe-SMS ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung des Empfängers eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 2 UWG darstellt.
In unserem Pre-Launch-Check prüfen wir deshalb nicht nur den Text der Werbemail, sondern auch den Opt-In-Prozess dahinter. Checkbox, Bestätigungsmail, Protokollierung, Bestandskunden-Kette. Marketing-Teams unterschätzen regelmäßig, dass eine perfekt getextete Mail abmahnbar wird, sobald der dahinterliegende Einwilligungsnachweis lückenhaft ist.
Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims
“Klimaneutral”, “umweltfreundlich”, “nachhaltig”, “CO2-neutral durch Kompensation”. Umweltclaims sind spätestens seit der EmpCo-Richtlinie und der kommenden deutschen Umsetzung der Bereich mit dem höchsten Risiko-Zuwachs. Ab dem 27. September 2026 sind allgemeine Umweltaussagen ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung, Eigensiegel ohne Dritt-Zertifizierung und zukunftsgerichtete Klimaversprechen ohne transparente Zwischenschritte per se unlauter, also ohne jede Einzelfallabwägung.
Für Marken mit bestehenden Nachhaltigkeitskampagnen bedeutet das einen harten Cut. Alles, was heute noch in Broschüren, auf Packaging, auf der Unternehmenswebsite steht, muss vor September 2026 auf die neuen Maßstäbe umgestellt werden. Der richtige Prüf-Partner für diese Spezial-Situation ist unsere Health-Claims- und Greenwashing-Schwesterseite. Im allgemeinen Werberecht-Check verweisen wir auf das dortige Kombi-Paket, wenn die Kampagne Umwelt- oder Gesundheitsaussagen enthält.
Dark Patterns und aggressive Praktiken
Künstlicher Zeitdruck wie “Nur noch 2 Stück verfügbar”, manipulative Voreinstellungen wie “Premium-Versand vorausgewählt”, versteckte Aufpreise im Checkout und Cookie-Banner mit Nudging zugunsten der Zustimmung sind in den letzten zwei Jahren in den Fokus von Verbraucherschutzverbänden gerückt. § 4a UWG verbietet aggressive Praktiken, § 5b UWG verlangt wesentliche Informationen bei Angeboten, und Artikel 25 DSA sanktioniert Dark Patterns auf Online-Plattformen. In unserem Pre-Launch-Check prüfen wir deshalb nicht nur die Werbung, sondern auch den ersten Teil der Customer Journey. Produktseite, Warenkorb, Checkout. Die beste Werbung nützt nichts, wenn der Funnel dahinter rechtlich kippt.
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Die Folgen einer versäumten Pre-Launch-Prüfung
Werbung ohne vorherige Prüfung live schalten ja, aber mit vollem wirtschaftlichem Risiko. Genau diese Risiko-Asymmetrie zwischen Vermeidungskosten und Schadenskosten ist das stärkste Argument für einen strukturierten Werberecht-Check. Eine einzige kippende Kampagne erzeugt in der Praxis eine Kette von Konsequenzen, die weit über die reine Abmahngebühr hinausgeht. Marketing-Verantwortliche und Geschäftsführungen müssen diese Kette kennen, weil sie regelmäßig nicht in den internen Business-Cases für Compliance-Beratung auftaucht.
Kampagnen-Rückruf und verlorene Mediaspendings
Die erste und direkte Folge einer Abmahnung ist der sofortige Stopp der beanstandeten Kampagne. Wenn die Abmahnung zwei Tage nach Launch kommt, sind häufig bereits substanzielle Teile des gebuchten Mediabudgets investiert, ohne die geplante Laufzeit zu erreichen. Social Ads müssen pausiert, Programmatic-Kampagnen angehalten, Out-of-Home-Plakate überklebt, Influencer-Posts gelöscht, Newsletter ins Archiv zurückgeholt werden. Die Kosten dieses Rückrufs sind meist höher als die eigentlichen Abmahngebühren, werden aber selten sauber dokumentiert, weil sie in den Gesamtkampagnenkosten untergehen.
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung und ihre lange Bindung
Die zentrale operative Falle ist nicht die Abmahnung selbst, sondern die mitgeschickte vorformulierte Unterlassungserklärung. Wer sie unterschreibt, verpflichtet sich regelmäßig bis zu 30 Jahre zur Unterlassung der beanstandeten Werbung, zahlt bei jedem Wiederholungsfall eine pauschale Vertragsstrafe und haftet dabei oft auch für Handlungen externer Dienstleister, Creator und Agenturen. Was im Augenblick der Unterschrift wie eine schnelle Lösung aussieht, wird über die Folgejahre zur Dauerbelastung, weil jedes vergessene Asset im Cache, auf Drittseiten oder in Creator-Archiven eine erneute Vertragsstrafe auslöst.
In unserer Kanzlei formulieren wir solche Erklärungen ausschließlich modifiziert, begrenzen den Anwendungsbereich präzise auf die konkret verletzende Handlung, schließen Dritthandlungen aus und handeln die Vertragsstrafe nach Hamburger Brauch oder nach billigem Ermessen des Gerichts aus. Aber der beste Weg ist, die Erklärung gar nicht erst unterschreiben zu müssen, und genau dort setzt der Pre-Launch-Check an.
Persönliche Geschäftsführer-Haftung für Kampagnen
Ein Thema, das die meisten Geschäftsführungen erst bei der ersten Abmahnung realisieren. Nach § 8 Absatz 2 UWG haftet neben dem Unternehmen auch der Geschäftsführer persönlich, wenn er den Wettbewerbsverstoß gekannt oder veranlasst hat. In der BGH-Rechtsprechung ist die persönliche Haftung zwar auf Einzelfälle begrenzt, aber genau bei der Freigabe von Kampagnen, Alleinstellungsclaims und allgemeinem Werbeauftritt wird regelmäßig ein solches Kennen oder Veranlassen bejaht. Geschäftsführer, die eine Kampagne auf Go setzen, ohne dokumentierte Legal-Freigabe, gehen ein direktes Haftungsrisiko ein. In kleineren Unternehmen kann das schnell existenzbedrohend werden.
Reputationsschaden und Investor-Relations
Die Abmahnungen der Wettbewerbszentrale und großer Verbraucherschutzverbände sind öffentlich dokumentiert und tauchen in Branchenpresse, in B2B-Netzwerken und in Investor-Reports regelmäßig auf. Für Startups in Finanzierungsrunden, für mittelständische Marken mit Vertriebspartnern oder für börsennotierte Unternehmen ist eine einzige medienwirksame Abmahnung ein reales Reputationsrisiko, und für manche Investoren ein Red Flag im Due-Diligence-Prozess. Der wirtschaftliche Schaden bleibt meist unbeziffert, die Auswirkung auf Bewertung und Partnervertrauen ist aber nach unserer Erfahrung erheblich.
Kettenabmahnungen und Mitbewerber-Dynamik
Wenn eine Kampagne abgemahnt wurde, wird sie fast nie von nur einer Partei abgemahnt. Die Wettbewerbszentrale schickt das Schreiben, und zwei Wochen später folgen oft Mitbewerber, Verbraucherschutzverbände und vereinzelt auch gewerbliche Abmahner, die denselben Verstoß zu ihrem wirtschaftlichen Vorteil nutzen. Jede zusätzliche Partei produziert eigene Abmahngebühren, eigene Unterlassungsforderungen und eigene mögliche Gerichtsverfahren. Aus einer ursprünglich überschaubaren Abmahnung kann innerhalb weniger Wochen eine fünfstellige Gesamtforderung werden, die sich mit einem Pre-Launch-Check vollständig hätte vermeiden lassen.
So arbeiten wir: Pre-Launch-Paket und Werberecht-Retainer
Werberecht-Check gibt es bei uns in zwei klar definierten Formaten, die sich an unterschiedliche Bedarfsprofile richten. Das einmalige Pre-Launch-Paket für einzelne große Kampagnen und den Werberecht-Retainer für Agenturen und Marken mit kontinuierlichem Kampagnen-Output. Beide Formate haben feste Strukturen, klare Turnaround-Zusagen und transparente Kosten.
Der Ablauf einer Pre-Launch-Prüfung
Der Pre-Launch-Check für eine einzelne Kampagne läuft in vier Schritten. Wir bekommen die Assets in einer strukturierten Lieferung, geben unser Ampel-Gutachten zurück, gehen die roten und gelben Ampeln mit dem Team in einem Call durch und liefern die finalen Textvarianten so, dass die Kampagne termingerecht live gehen kann.
So läuft der Pre-Launch-Werberecht-Check ab
- Kostenlose Ersteinschätzung
1. Briefing und Asset-Übergabe
Sie liefern die Kampagnenassets in einem strukturierten Ordner: Landingpage, Social Ads, Newsletter, Print, Claims-Liste, relevante Belege. Wir klären den Turnaround und die Freigabepfade.
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2. Ampel-Gutachten nach Norm-Matrix
Wir prüfen jedes Asset gegen UWG, PAngV, MStV, DSA, DDG, JMStV und bei Branchenbezug HWG, LMIV und HCVO. Jede Norm pro Asset wird als Rot, Gelb oder Grün markiert.
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3. Freigabe-Call und Alternativtexte
Wir gehen die roten und gelben Ampeln in einem Call mit Kreativ- und Legal-Team durch, liefern direkt die Umformulierungen und dokumentieren die Freigabepfade.
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4. Go-Live-Freigabe und Dokumentation
Nach der Umsetzung geben wir die finale Freigabe, dokumentieren den Stand der Kampagne und halten die juristische Nachvollziehbarkeit für den Fall einer späteren Abmahnung fest.
Warum scheitern interne Reviews so oft?
In fast jedem Unternehmen, das wir als Retainer-Mandanten übernehmen, gab es vorher einen internen Review-Prozess. Durch die Rechtsabteilung, einen Compliance-Manager, eine allgemein beratende Anwaltskanzlei oder eine Mischung aus allem. Und trotzdem kamen die Abmahnungen. Der Grund liegt fast nie im fehlenden Wissen, sondern in der strukturellen Passung zwischen Anwalt und Kampagnen-Prozess. Allgemein beratende Kanzleien arbeiten in Aktenstunden-Logik und Zwei-Wochen-Rhythmen, interne Rechtsabteilungen haben neben Werbung noch zehn andere Themen, und Compliance-Manager haben selten die tiefe UWG-Rechtsprechungs-Kenntnis, die 2024 bis 2026 nötig ist.
Der zentrale Unterschied unseres Retainer-Modells ist das Zusammenspiel aus spezialisierter Werberechts-Praxis, dauerhafter Verfügbarkeit innerhalb definierter Reaktionszeiten und der Arbeit nach einem standardisierten Ampel-Format, das Kreativ- und Media-Teams direkt umsetzen können. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, wo der Unterschied in der Praxis wirklich liegt.
| Kriterium | Interner Review oder Generalist | Mit unserem Werberecht-Retainer |
|---|---|---|
| Turnaround | Mehrere Tage bis zwei Wochen | 24 bis 48 Stunden innerhalb definierter Reaktionsfenster |
| Aktualität der Rechtsprechung | Reaktiv, oft auf Anfrage | Laufend in das Prüfraster integriert, BGH- und OLG-Rechtsprechung 2024 bis 2026 abgebildet |
| Output-Format | Fließtext-Gutachten oder Memo | Ampel-Report mit Umformulierungsvorschlägen |
| Kostenstruktur | Stundensätze, schwer planbar | Paket-Pauschale oder Monats-Retainer mit definiertem Scope |
| Integration in Kampagnen-Workflow | Anlassbezogen, oft nach Fertigstellung | Eingebettet in den Freigabepfad, parallel zur Produktion |
| Eskalation bei Abmahnung | Neuer Anwalt, neues Mandat, Informationsverlust | Nahtlose Übernahme durch denselben Experten |
Der Werberecht-Retainer für Agenturen und Marken mit Kampagnen-Pipeline
Für Agenturen mit regelmäßigem Output, mittelständische Markenhersteller und Shop-Betreiber mit kontinuierlicher Promotion-Frequenz ist der einmalige Pre-Launch-Check wirtschaftlich selten die richtige Wahl. Wer 10 bis 30 Kampagnen im Jahr launcht, braucht ein Modell, das Planbarkeit in Kosten und Reaktionszeit gibt. Unser Retainer-Modell arbeitet mit festen Monatsbudgets, definierten Reaktionsfenstern, klaren Scope-Abgrenzungen zwischen Werberecht und angrenzenden Feldern wie Datenschutz oder Markenrecht, und optionalen Kombi-Modulen für die spezialisierte Health-Claims- und Greenwashing-Prüfung.
Typische Retainer-Mandate decken drei Szenarien ab. Erstens die Agentur, die für mehrere Kunden gleichzeitig Kampagnen produziert und einen festen Legal-Kanal im Onboarding ihrer Mandanten haben möchte. Zweitens der Markenhersteller mit eigener In-House-Marketing-Abteilung, der für Produkt-Launches, Seasonal-Kampagnen und Packaging-Relaunches eine schnelle externe Legal-Instanz braucht. Drittens der E-Commerce-Shop mit hoher Angebots- und Newsletter-Frequenz, der die wiederkehrenden Risikothemen wie Streichpreise, Testsieger und Opt-In dauerhaft abgesichert haben möchte. Für das Zusammenspiel mit einer vollständigen E-Commerce-Rechtsberatung inklusive AGB, Impressum, Widerruf und Zahlungsdiensten ist unsere E-Commerce-Beratung der richtige Anschluss. Der Werberecht-Retainer deckt ausschließlich die Werbeseite der Shop-Operation ab.
Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer:
“Wir empfehlen den Retainer ab einer Kampagnen-Frequenz von sechs bis acht Assets pro Quartal. Wer seltener launcht, fährt mit einzelnen Pre-Launch-Paketen wirtschaftlich günstiger. Entscheidend ist in beiden Fällen die Dokumentation. Jede Freigabe wird bei uns so archiviert, dass sie auch noch drei Jahre später im Ernstfall als Beleg für die Legal-Due-Diligence vor dem Launch dient.”
Kosten-Transparenz und Haftungsfragen
Wir arbeiten mit festen Paket-Pauschalen für Einzel-Pre-Launch-Checks und mit monatlichen Retainer-Modellen mit definiertem Scope, nicht mit reinen Stundensätzen ohne Deckel. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Wir hören uns Ihre Kampagne oder Ihren Kampagnen-Output an, prüfen Umfang und Komplexität, und unterbreiten Ihnen ein schriftliches Angebot mit klarer Scope-Abgrenzung, Turnaround-Zusage und fester Gesamtsumme. Sie wissen vor der Mandatierung, was der Check kostet und was er leistet.
Zur Haftungsfrage: Unsere Leistung ist die juristische Prüfung und Beratung nach bestem Wissen und aktueller Rechtsprechung. Wir übernehmen die fachliche Verantwortung für unsere Bewertungen, wir können aber wie jede Kanzlei keine Gewähr für die Einschätzung einzelner Richter in späteren Einzelfallentscheidungen übernehmen. Das ist auch nicht nötig. Der Pre-Launch-Check senkt das Abmahnrisiko um ein Vielfaches, die Dokumentation der Freigabe stärkt Ihre Position im Ernstfall, und wir begleiten Sie ohne Medienbruch auch in eine etwaige Abwehr, falls doch eine Abmahnung zugeht.
Werberecht-Retainer oder Einzel-Check? Wir erstellen Ihnen das passende Paket.
Kostenlose Anfrage- Kostenlos beraten
- Kein Risiko, 100% vertraulich
Was wir im Unterschied zu Standard-Kanzleien liefern
Ein entscheidender Differenzierer im Werberecht-Markt ist die Arbeitsweise zwischen Kanzlei und Kreativteam. Die klassische Großkanzlei schreibt Gutachten. Die klassische Mittelstandskanzlei schreibt kürzere Gutachten. Wir schreiben Ampel-Reports mit Textvarianten. Das klingt nach einem Detail, macht aber in der tatsächlichen Umsetzung den Unterschied zwischen einer Kampagne, die zwei Wochen Verzögerung hat, und einer Kampagne, die innerhalb von 48 Stunden rechtssicher ins Go-Live kommt.
Zum zweiten arbeiten wir explizit aus der Kanzlei-Perspektive, nicht aus der Vermittlerperspektive. Wir sind keine Plattform, die Anwälte vermittelt, kein Legal-Tech-Tool, das automatisiert prüft, und kein Verbands-Service, der allgemein berät. Wir sind eine spezialisierte Kanzlei mit Fokus auf Werberecht, und jede Freigabe wird von einem der Rechtsanwälte unseres Teams unterzeichnet. Diese Klarheit ist für Agenturen und Marken relevant, weil die interne Zurechenbarkeit, also wer geprüft hat und wer für die fachliche Einschätzung haftet, in jeder professionellen Compliance-Dokumentation gefordert wird.
Zum dritten kennen wir den Agentur- und Marketing-Workflow. Wir wissen, wie ein Media-Plan aufgebaut ist, wie Performance-Budgets gebucht werden, wie Creator-Briefings funktionieren, wie Packaging-Relaunches getaktet sind. Das ist kein Jura-Wissen, sondern Praxiswissen, und es ist der Grund, warum unsere Ampel-Reports konkret genug sind, dass Creative Directors, Copywriter und Mediaplaner direkt damit arbeiten können, ohne vorher den juristischen Dolmetscher einschalten zu müssen.
Der nächste Schritt
Wenn Sie vor einem Kampagnen-Launch stehen oder einen dauerhaften Legal-Kanal für laufende Werbefreigaben suchen, beginnen wir gemeinsam mit einer kostenfreien Ersteinschätzung. Wir hören uns Ihre konkrete Situation an, also Asset-Umfang, Branche, Zeitrahmen und bestehende interne Freigabepfade, prüfen, welches Format wirtschaftlich und inhaltlich passt, und unterbreiten Ihnen ein transparentes Angebot. Die Zusammenarbeit beginnt bei uns nicht mit einem Vertrag, sondern mit einem Gespräch, das wir Ihnen unverbindlich schenken. Sie entscheiden danach in Ruhe, ob wir der richtige Partner für Ihre Kampagne oder Ihre Pipeline sind.
Die Regeln im Werberecht verschärfen sich in den kommenden Monaten spürbar. Wer die eigenen Kampagnen heute nicht systematisch absichert, riskiert Abmahnungen, Vertragsstrafen und Kampagnen-Rückrufe, die sich durch einen strukturierten Werberecht-Check vollständig vermeiden lassen. Wir haben das Prüfraster, die Turnaround-Geschwindigkeit und die Arbeitsweise, damit Sie sich auf Ihr Marketing konzentrieren können, und wir auf die rechtliche Absicherung.