So verteidigen wir Sie bei einer Abmahnung wegen § 5 UWG
Abmahnung wegen irreführender Werbung erhalten? Wir prüfen Aktivlegitimation, Tatbestand, Streitwert und Rechtsmissbrauch nach § 5 UWG.
Sie haben ein Schreiben erhalten, in dem Ihnen ein Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale, der IDO-Verband oder eine Verbraucherzentrale vorwirft, irreführend zu werben. In der Regel liegt eine kurze Frist auf dem Tisch, eine vorformulierte Unterlassungserklärung und eine Kostenrechnung über mehrere hundert bis mehrere tausend Euro. Gleichzeitig läuft Ihre Kampagne weiter, Listings sind live, Anzeigen schalten. Das ist die typische Ausgangslage bei einer Abmahnung wegen § 5 UWG. Der wirtschaftliche Schaden, der durch vorschnelles Unterschreiben oder durch Ignorieren entsteht, übertrifft fast immer die eigentliche Abmahnkostenforderung. Für Unternehmen in der Region verbindet unsere Beratung im Wettbewerbsrecht in Köln die akute Verteidigung mit einer belastbaren Korrektur der Werbeaussagen.
Diese Seite beantwortet drei Fragen:
- Wann ist Werbung im rechtlichen Sinne irreführend und wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Spitzenstellungsbehauptung, Blickfangwerbung und einem harten § 5 UWG-Verstoß?
- Was müssen Sie in den ersten 48 Stunden nach Erhalt der Abmahnung tun und welche Reflexe sind teuer?
- Welche juristischen Hebel kommen in Betracht, wenn die Abmahnung selbst rechtsmissbräuchlich, die Unterlassungserklärung zu weit gefasst oder der Streitwert unangemessen ist?
Wir führen diese Seite bewusst als Hybrid: als Einordnung des Tatbestands für Marketingverantwortliche und Justiziare, die vor einem Kampagnen-Launch Sicherheit brauchen, und zugleich als Verteidigungs-Leitfaden für Abgemahnte und Mitbewerber, die ihre Rechtsposition prüfen wollen.
Wann ist Werbung nach § 5 UWG irreführend?
Die dreistufige Prüfung: Angabe, Irreführung, Relevanz
Der Verbraucherleitbild-Maßstab
§ 5 UWG gegen § 5a UWG: aktive Irreführung gegen Verschweigen
In der Praxis stützen sich Abmahnungen oft auf beide Normen zugleich, weil ein Sachverhalt sowohl aktive Täuschung als auch Verschweigen sein kann.
Beispiel: Wer mit “100 Prozent klimaneutral” wirbt, täuscht aktiv über das Ausmaß der Reduktion. Wer zugleich nicht offenlegt, dass die Neutralität ausschließlich über Kompensationszertifikate erzeugt wurde, verschweigt eine wesentliche Information. Beide Angriffe greifen parallel und addieren sich zum Streitwert.
Abmahnung gerade eingegangen?
Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Sie bindet Sie in der Regel lebenslang und löst bei jedem künftigen Verstoß eine Vertragsstrafe aus. Gleichzeitig ist das Ignorieren der Frist kein Ausweg, weil eine einstweilige Verfügung binnen Tagen ergehen kann. Wir prüfen kostenfrei, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob der Streitwert realistisch ist und ob Rechtsmissbrauch im Raum steht.
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Welche Fallmuster lösen die meisten Abmahnungen aus?
Die Rechtsprechung zu § 5 UWG ist über Jahrzehnte angewachsen, aber in der Praxis taucht derselbe Zirkel von Fallmustern immer wieder auf. Wer diese Muster kennt, erkennt sowohl seine eigene Abmahnrealität als auch die Risiken einer noch nicht geprüften Werbekampagne wieder.
Blickfangwerbung und Aufklärungspflicht
Blickfangwerbung fällt dann unter § 5 UWG, wenn der prominent herausgestellte Werbebestandteil allein eine Fehlvorstellung erzeugt und die notwendige Aufklärung nicht auf derselben Wahrnehmungsebene liegt. Die bislang weitreichendste Konkretisierung liefert das aktuelle BGH-Grundsatzurteil zur Klimaneutralitäts-Werbung.
Grundsatzentscheidung zur umweltbezogenen Blickfangwerbung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. Juni 2024 (Az. I ZR 98/23) entschieden, dass bei einer Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff wie “klimaneutral” regelmäßig bereits in der Werbung selbst erläutert werden muss, welche konkrete Bedeutung maßgeblich ist.
Aufklärende Hinweise außerhalb der umweltbezogenen Werbung reichen nicht aus. QR-Codes, Fußnotenlinks und Verweise auf eine externe Unternehmensseite genügen dem Maßstab nicht.
Diese Linie hat das Oberlandesgericht Düsseldorf wenige Monate später konsequent ausgedehnt.
Alleinstellungs- und Spitzengruppenbehauptungen
Die zweite klassische Abmahn-Kategorie sind Nummer-Eins-Aussagen.
Diese Linie wird in der aktuellen Rechtsprechung konsequent fortgeführt.
Betroffen sind Aussagen wie “Deutschlands führender Anbieter”, “Nr. 1 in der Branche”, “Der einzige mit…” oder scheinbar weichere Varianten wie “die präziseste Lösung”.
Selbstverständlichkeits-Werbung
Ein in der Praxis unterschätzter Tatbestand: Werbung mit gesetzlichen Pflichten als angeblichem USP.
In der Online-Praxis betrifft das Aussagen wie “DSGVO-konform”, “SSL-verschlüsselte Bezahlung”, “gesetzliche Gewährleistung inklusive” oder “CE-gekennzeichnet”, wenn die beworbene Eigenschaft für den Marktzutritt ohnehin Pflicht ist. Die Abmahnungen in diesem Bereich kommen regelmäßig von Mitbewerbern, die sich durch die vermeintliche USP-Kommunikation verdrängt sehen.
Preiswerbung und Streichpreise
Greenwashing und die EmpCo-Verschärfung 2026
Die europäische Regulierung verschiebt das Umwelt-Werberecht 2026 erneut.
Sonderfall: B2B-Werbung und Fachkreise
Diese Argumentation trägt jedoch nicht pauschal. Sie muss für jede einzelne Werbeaussage mit dem tatsächlichen Kommunikationskontext (Fachzeitschrift, Ausschreibungsunterlage, Messeflyer, Fachportal-Post) belegt werden. Wir prüfen vor jeder Antwort auf eine Abmahnung, ob dieser Hebel verfügbar ist und ob er den vorgeworfenen Tatbestand tatsächlich entkräftet oder nur abmildert.
Welche Folgen hat eine Abmahnung wegen irreführender Werbung wirklich?
Der sichtbarste Teil einer Abmahnung ist die Kostenforderung, aber in der Praxis entstehen die größeren Schäden an drei anderen Stellen: bei der Unterlassungserklärung, bei der Trittbrettfahrer-Welle und bei operativen Blockaden auf Werbeplattformen.
Die Unterlassungserklärung: der lebenslange Schatten
Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist kein Einzeldokument, sie ist ein Dauer-Vertrag.
Wichtig: Viele vorformulierte Unterlassungserklärungen gehen inhaltlich deutlich über die tatsächlich abgemahnte Verletzung hinaus.
Trittbrettfahrer: die zweite Abmahn-Welle
Das psychologisch und wirtschaftlich gefährlichste Phänomen ist die Trittbrettfahrer-Welle.
Genau in diesen Konstellationen lohnt sich eine präzise formulierte modifizierte Unterlassungserklärung, die den Bereich der erfassten Aussagen so eng wie möglich hält. Wir prüfen in der Vertretung systematisch, welche Produktlinien, Kampagnen und Kanäle die ursprüngliche Abmahnung überhaupt betrifft und welche eben nicht.
Operative Folgeschäden: Plattformen, Kampagnen, Reputation
Neben den rein juristischen Folgen entstehen operative Schäden, die viele Unternehmen im Erstschock unterschätzen.
Intern wirkt jede Abmahnung zusätzlich als Störung in einem laufenden Kampagnen-Prozess. Marketing-Teams beginnen, sich gegen künftige Kampagnen-Ideen zu versichern, Freigabeprozesse werden schwerfälliger, Budgets verschieben sich Richtung sichere Formate. Das ist ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Mitbewerbern, die ihre Kampagnen von Anfang an lauterkeitsrechtlich sauber aufstellen.
Tipp von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer:
“Der größte Fehler nach einer Abmahnung wegen irreführender Werbung ist nicht die zu schnelle, sondern die zu weite Unterlassungserklärung. Wer die vorformulierte Version unterschreibt, bindet sein Unternehmen häufig an Aussagen, die gar nicht abgemahnt wurden. Wir arbeiten deshalb ausnahmslos mit modifizierten Erklärungen, die den konkreten Verletzungskern erfassen, aber den Rest der Werbekommunikation freihalten.”
Unterlassungserklärung liegt vor? Wir prüfen den Bindungsumfang, bevor Sie unterschreiben.
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Abmahnung erhalten? So bauen wir Ihre Verteidigung auf
Wenn eine Abmahnung wegen § 5 UWG eingeht, gibt es drei Entscheidungen, die in den ersten 48 Stunden fallen müssen: Ist die Abmahnung berechtigt, wie weit soll eine Unterlassungserklärung reichen und ist die Gegenseite überhaupt aktivlegitimiert. Auf diesen drei Fragen baut unsere Verteidigung auf.
Die 7 Fragen, die wir zuerst prüfen
Wir prüfen jede Abmahnung systematisch gegen dieselben sieben Leitfragen. Sie entscheiden darüber, ob die Abmahnung inhaltlich haltbar ist und welche Gegenstrategie den geringsten langfristigen Schaden verursacht.
- Ist die Gegenseite aktivlegitimiert? – Mitbewerber muss Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Maße anbieten und in einem echten Wettbewerbsverhältnis stehen. Qualifizierte Wirtschaftsverbände müssen auf der Liste des Bundesamts für Justiz geführt sein.
- Liegt überhaupt eine Irreführung im Rechtssinn vor? – Die dreistufige Prüfung Angabe, Irreführung, Relevanz muss für jeden abgemahnten Satz einzeln durchgehen. Zielgruppe, Kontext und Verbraucherleitbild sind entscheidend.
- Ist die vorformulierte Unterlassungserklärung zu weit? – Viele Vorlagen erfassen ganze Produktkategorien oder jede kerngleiche Aussage. Das ist die häufigste Falle.
- Ist der Streitwert angemessen? – Gerichte reduzieren zu hohe Streitwerte regelmäßig, was sowohl die Kostenerstattung als auch spätere Vertragsstrafen beeinflusst.
- Liegt Rechtsmissbrauch nach § 8c UWG vor? – Serien-Abmahnungen, überhöhte Streitwerte, zu weite Unterlassungsverpflichtung oder Abspaltung zusammenhängender Verstöße in mehrere Abmahnungen sind Regelbeispiele.
- Greift die Kostenerstattungs-Schranke des § 13 Abs. 4 UWG? – Bei bestimmten Erstabmahnungen durch Mitbewerber gegenüber kleinen Unternehmen entfällt der Kostenerstattungsanspruch.
- Wurden Fristen und Formerfordernisse eingehalten? – Unvollständige Pflichtinhalte der Abmahnung führen unter Umständen zur Unwirksamkeit und zum Gegenanspruch.
Genau diese sieben Fragen sind die Grundlage unserer Ersteinschätzung. In vielen Fällen fällt die Entscheidung zugunsten einer eng formulierten modifizierten Unterlassungserklärung. In anderen Fällen ist die Abmahnung so unsauber, dass wir aktiv zurückweisen, die Kostenerstattung ablehnen und uns auf eine Reaktion der Gegenseite vorbereiten.
Typische Fehler, die wir in den ersten Tagen verhindern
Wer die ersten 48 Stunden selbst übernimmt, macht erfahrungsgemäß eine bestimmte Gruppe von Fehlern, die später teuer werden.
- Vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben – Bindet das Unternehmen oft an weiter gehende Aussagen als abgemahnt und löst die Vertragsstrafen-Kaskade aus.
- Mit der Gegenseite telefonieren – Sätze wie 'das machen doch alle' oder 'das war nur Marketing' sind faktische Schuldeingeständnisse und werden dokumentiert.
- Produktlistings, Werbeanzeigen oder Posts hektisch löschen – Beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr, zerstört aber Beweise, Ranking und Listing-Historie.
- Webseite auf gut Glück umschreiben – Die nächste Formulierung ist oft genauso angreifbar. Eine juristische Prüfung muss der Anpassung vorausgehen, nicht folgen.
- Eigene Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Prüfung formulieren – Falsche Vorbehalte, offene Fristen oder fehlerhafte Verletzungskerne führen dazu, dass die Erklärung die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt.
- Die Frist verstreichen lassen – Eine einstweilige Verfügung kann ohne vorherige Anhörung ergehen und bringt einen sofortigen Werbe-Stopp mit voller Kostenlast.
Genau deshalb beginnen wir die Vertretung mit einer 24-Stunden-Triage, bevor irgendeine Äußerung Richtung Gegenseite erfolgt.
So läuft die Vertretung bei uns ab
Der folgende Ablauf zeigt, in welcher Reihenfolge wir die Verteidigung aufbauen und an welcher Stelle Sie entscheidend eingebunden werden. Die Reihenfolge ist bewusst gewählt, weil jede Stufe die Entscheidungsgrundlage für die nächste liefert.
Ablauf der Verteidigung bei einer Abmahnung wegen § 5 UWG
- Kostenlos
1. Ersteinschätzung
Sie senden uns Abmahnschreiben, Unterlassungserklärung und die betroffene Werbekommunikation. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Risiko-Einordnung.
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2. Strategie und Angebot
Wir prüfen Aktivlegitimation, Tatbestand, Streitwert und Rechtsmissbrauchs-Indikatoren und legen fest, ob wir zurückweisen, modifizieren oder eine Schutzschrift hinterlegen.
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3. Reaktion auf die Gegenseite
Wir formulieren Zurückweisung oder modifizierte Unterlassungserklärung, verhandeln über Kosten und Vertragsstrafe und übernehmen die gesamte Kommunikation.
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4. Absicherung und Folgeschutz
Nach dem Abschluss prüfen wir Ihre weiteren Werbeauftritte auf kerngleiche Aussagen und verringern damit das Risiko einer Trittbrettfahrer-Welle.
Warum ist ein strukturierter Prozess so wichtig? Weil der größte Teil der späteren Kosten in den ersten 48 Stunden entschieden wird. Eine modifizierte Unterlassungserklärung, die den Verletzungskern sauber abgrenzt, kann spätere Vertragsstrafen-Risiken auf einen Bruchteil reduzieren.
Eigenversuch gegen anwaltlich geführte Verteidigung
Viele Unternehmen versuchen zuerst, die Situation intern zu lösen. Das ist nachvollziehbar, aber in den meisten Fällen nicht der kostengünstigste Weg. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, wo die konkreten Unterschiede liegen.
| Kriterium | Eigenversuch | Mit unserer Kanzlei |
|---|---|---|
| Umgang mit der Unterlassungserklärung | Vorformulierte Erklärung wird oft ungeprüft unterschrieben, Bindung geht über den abgemahnten Verletzungskern hinaus | Eng gefasste modifizierte Erklärung, die nur den konkreten Verletzungskern erfasst und spätere Vertragsstrafen begrenzt |
| Prüfung der Aktivlegitimation | Wird selten angegriffen, Mitbewerber-Eigenschaft wird meist ungeprüft akzeptiert | Systematische Prüfung der tatsächlichen Geschäftstätigkeit der Gegenseite und der Verbandseintragung |
| Streitwert | Wird übernommen, auch wenn er objektiv zu hoch ist | Wird gegen die aktuelle OLG-Rechtsprechung geprüft und gegebenenfalls abgesenkt |
| Rechtsmissbrauch § 8c UWG | Wird selten erkannt oder zu spät geltend gemacht | Wird systematisch gegen die sieben Regelbeispiele geprüft, inklusive Recherche zur Abmahntätigkeit der Gegenseite |
| Schutz vor Trittbrettfahrer-Abmahnungen | Keine systematische Prüfung weiterer Werbeauftritte | Audit der gesamten Kampagnen-Landschaft nach dem Abschluss, gezielte Anpassung kerngleicher Aussagen |
Zur Kostentransparenz: Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenfrei. Auf Basis dieser Analyse unterbreiten wir ein transparentes Angebot, das an der konkreten Komplexität Ihrer Abmahnung ausgerichtet ist und das Sie vor einer Mandatierung kennen. So behalten Sie volle Kostenkontrolle, bevor wir in die Vertretung eintreten.
Abmahnschreiben digital einreichen und innerhalb von 24 Stunden eine Ersteinschätzung erhalten.
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Die rechtliche Brechstange: Rechtsmissbrauch und weitere Hebel
Bei einem Teil der Abmahnungen wegen irreführender Werbung ist nicht der Tatbestand das entscheidende Problem, sondern die Art und Weise, wie die Gegenseite vorgeht.
§ 8c UWG: Wenn die Abmahnung selbst angreifbar ist
Das hat praktische Konsequenzen: Wir prüfen bei jeder Abmahnung, ob Indizien für Rechtsmissbrauch vorliegen. Dazu gehört eine Recherche zur Abmahntätigkeit der Gegenseite, eine Prüfung der tatsächlichen Geschäftstätigkeit und eine Analyse der vorgeschlagenen Unterlassungsverpflichtung.
Rechtsmissbrauch ist damit kein Automatismus, sondern eine sorgfältige Argumentationslinie.
Die Kostenerstattungs-Schranke des § 13 Abs. 4 UWG
Gegenangriff: Schadensersatz und Kostenanspruch
Bevor wir offensiv gegen einen Mitbewerber vorgehen, führen wir jedoch ausnahmslos ein internes Claims-Audit durch. Der häufigste strategische Fehler in der Offensive ist, mit ungeprüften eigenen Werbeaussagen in eine Abmahnung zu gehen und eine Gegen-Abmahnung zurückzubekommen. Diese Ironie-Falle lässt sich nur durch eine gemeinsame Vorab-Prüfung beider Seiten vermeiden.
Mitbewerber wirbt irreführend? Wir prüfen zuerst Ihre eigene Werbekommunikation, bevor wir abmahnen.
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Mitbewerber wirbt irreführend? So gehen wir offensiv vor
Die offensive Seite einer § 5 UWG-Mandatierung ist strukturell anders als die Defensive. Hier geht es nicht um Zeitdruck, sondern um saubere Beweissicherung, kluge Eskalationsdramaturgie und die Frage, welches Ziel mit dem Vorgehen überhaupt erreicht werden soll.
Beweissicherung zuerst, Abmahnung zuletzt
Bevor wir eine Abmahnung gegen einen Mitbewerber aussprechen, dokumentieren wir die beanstandete Werbekommunikation beweisfest. Dazu gehören datierte Screenshots der Landingpages, gegebenenfalls archivierte Versionen über Wayback Machine, Aufnahmen von Social-Media-Posts und Influencer-Videos mit aktivem Nachweis der verlinkten Produktseite, Werbeanzeigen-Dokumentation aus den öffentlichen Transparenz-Archiven der Plattformen. Ohne diese Grundlage läuft jede Abmahnung Gefahr, dass der Gegner die beanstandete Aussage kurzfristig stillschweigend entfernt und dann bestreitet.
Parallel klären wir, ob unser Mandant die Aktivlegitimation nach § 8 Abs. 3 UWG erfüllt. Bei kleineren Mitbewerbern oder in Nischenmärkten ist das die häufigste Angriffsfläche der Gegenseite und muss sauber dokumentiert sein.
Die Eskalationsleiter
Eine offensive Vorgehensweise hat typischerweise mehrere Stufen, die wir je nach Mandatsziel gezielt durchschreiten oder überspringen. Welche Stufe in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir auf Basis der Beweislage, des Zeitdrucks und der angestrebten wirtschaftlichen Wirkung.
| Stufe | Maßnahme | Wann sinnvoll |
|---|---|---|
| 1 | Berechtigungsanfrage oder Gesprächsangebot | Wenn langfristige Geschäftsbeziehung oder Branchennähe vorliegt und eine leise Lösung möglich scheint |
| 2 | Außergerichtliche Abmahnung mit Unterlassungsforderung | Klassischer Weg bei klar dokumentiertem Verstoß; eröffnet den Kostenerstattungsanspruch und die Vertragsstrafen-Option |
| 3 | Antrag auf einstweilige Verfügung | Wenn Eilbedürfnis besteht (Regelfrist: ein bis zwei Monate nach Kenntnis), zum Beispiel bei laufender Kampagne mit hoher Reichweite |
| 4 | Hauptsacheverfahren und Schadensersatz | Wenn Unterlassung nicht mehr ausreicht und die entstandenen Schäden quantifizierbar sind |
Welcher Weg im Einzelfall der richtige ist, hängt vom Ziel des Mandanten ab: Soll die irreführende Werbung möglichst schnell verschwinden oder geht es um eine grundsätzliche Klärung für eine ganze Branche. Die Entscheidung treffen wir gemeinsam, bevor das erste Schreiben rausgeht.
Prävention: Werbecheck vor dem Kampagnen-Launch
Viele Mandate entstehen nicht nach einer Abmahnung, sondern davor. Marketing-Direktoren und In-House-Counsel kommen mit konkreten Claims auf uns zu, deren Risiko sie vor einem Kampagnen-Launch kennen wollen. Wir arbeiten in diesen Fällen mit einem strukturierten Ampel-System: Grüne Claims können ohne Einschränkung live gehen, gelbe Claims brauchen eine bestimmte Aufklärungs-Strategie auf derselben Wahrnehmungsebene, rote Claims werden umformuliert oder gestrichen.
Für komplexe Launches mit Umwelt-, Alleinstellungs- oder Preis-Claims liefern wir die Freigabe schriftlich, damit Sie intern gegenüber dem Vorstand und extern gegenüber Agentur und Influencern eine dokumentierte Entscheidungsgrundlage haben. Mehr dazu auf unserer Werberecht-Check-Seite und bei branchenspezifischen Themen im Health-Claims- und Greenwashing-Check. Für die generische UWG-Defensive verweisen wir auf Abmahnung abwehren und die UWG-Abmahnung-Übersicht; für die Offensive gegen Mitbewerber auf Wettbewerber abmahnen und für die gerichtliche Eilphase auf einstweilige Verfügung.
Nächste Schritte
Eine Abmahnung wegen irreführender Werbung ist selten so eindeutig, wie sie im Schreiben klingt. Die Gegenseite stellt ihre Argumente bewusst kompakt dar, die Fristen wirken bedrohlich, die vorformulierte Unterlassungserklärung sieht nach dem einfachsten Ausweg aus. In der Realität entscheiden die ersten 48 Stunden darüber, ob aus einer einzelnen Abmahnung eine dauerhafte Belastung für Ihre Werbekommunikation wird oder ob sie sauber abgeschlossen und hinter Ihnen liegt.
Wir übernehmen für Sie die strukturierte Prüfung: Ist die Abmahnung inhaltlich und formal haltbar, wie weit sollte eine Unterlassungserklärung reichen, ist der Streitwert angemessen und liegt Rechtsmissbrauch im Raum. Auf dieser Grundlage entwerfen wir die passende Strategie, übernehmen die Kommunikation und sichern Ihre künftige Werbekommunikation vor Trittbrettfahrern ab. Senden Sie uns das Abmahnschreiben und die betroffene Werbung zu; wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Situation.
Wenn Sie umgekehrt selbst gegen eine irreführende Werbung eines Mitbewerbers vorgehen wollen, beginnen wir mit einem Claims-Audit Ihrer eigenen Werbekommunikation und entwickeln auf dieser Grundlage die Eskalationsstrategie, die zu Ihrem Ziel passt. Auch hier ist die Ersteinschätzung kostenfrei.