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Amazon-Sperrung abwehren nach OLG Nürnberg

Dr. Sener Dincer

Dr. Sener Dincer

Rechtsanwalt

Zuletzt aktualisiert

• 8 Min Lesezeit

Moderne Glasfassade eines Amazon-Bürogebäudes mit Logo vor blauem Himmel
KI-generiertes Symbolbild

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Bei kopierten Angeboten und Produktauftritten kann daneben auch unlautere Nachahmung eine Rolle spielen.

Die Entscheidung konkretisiert die Haftungsrisiken bei unbegründeten Schutzrechtsmeldungen auf dem Amazon Marketplace.

Dieser Beitrag erklärt:

  • Warum das OLG Nürnberg unbegründete Infringement-Meldungen als rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb bewertet
  • Welche Ansprüche zu Unrecht gesperrte Händler jetzt geltend machen können
  • Wie Marketplace-Seller sich gegen unberechtigte Sperrungen wehren und eigene Meldungen absichern

Was hat das OLG Nürnberg entschieden?

Kernaussage des Urteils

Für den Ersatz erforderlicher Rechtsverfolgungskosten aus deliktischer Haftung verlangte das Gericht nicht die formalen Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 UWG.

Eine Spielwarenhändlerin meldete im November 2023 Produkte eines Konkurrenten über Amazons Infringement-System als angebliche Markenfälschungen.

Die Vorwürfe erwiesen sich als haltlos: Bei den gesperrten Artikeln handelte es sich um Originalware eines anderen Lizenzherstellers. Eine Markenverletzung lag objektiv nicht vor. Die betroffene Händlerin versuchte zunächst außergerichtlich, die Konkurrentin zur Rücknahme der Beschwerde zu bewegen - ohne Erfolg. Erst nach anwaltlicher Abmahnung gab die Beschwerdeführerin eine Unterlassungserklärung ab, verweigerte aber die Erstattung der Anwaltskosten.

Das Landgericht Ansbach hatte die Schadensersatzpflicht bereits festgestellt, den Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten aber abgewiesen und der Widerklage auf Verteidigungskosten stattgegeben. Es hielt die Angaben zur Mitbewerbereigenschaft für unzureichend und sah deshalb die Anforderungen des § 13 Abs. 2 UWG als nicht erfüllt an.

Anspruch und Rechtsfolge müssen dennoch nachvollziehbar dargelegt werden.

Was bedeutet das für Amazon-Marketplace-Händler?

Die Entscheidung konkretisiert die Abwehrrechte auf dem Amazon Marketplace.

Stärkere Abwehrrechte bei unbegründeten Sperrungen

Zu Unrecht gesperrte Händler stehen vor einem praktischen Problem: Die Sperrung kann sofort eintreten, während die rechtliche Klärung Zeit benötigt.

Konkrete Ansprüche der Betroffenen

Die folgende Übersicht ordnet die Anspruchsvoraussetzungen und das konkrete Urteil ein.

Wischen
AnspruchEinordnung des OLG NürnbergRechtsgrundlage
UnterlassungDie Beklagte gab vor dem Prozess eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab§ 1004 BGB analog bei unberechtigter Schutzrechtsverwarnung
Anwaltskosten1.295,43 Euro als erforderliche Rechtsverfolgungskosten zugesprochenDeliktischer Schaden nach § 823 Abs. 1 BGB
SchadensersatzSchadensersatzpflicht festgestellt; über die Schadenshöhe wurde nicht entschiedenRechtswidriger und schuldhafter Eingriff nach § 823 Abs. 1 BGB
Formale HürdeKeine Übertragung der besonderen UWG-Voraussetzungen auf den deliktischen Kostenerstattungsanspruch§ 13 Abs. 2 und 3 UWG

Erhöhtes Risiko für Beschwerdeführer

Das Urteil wirkt auch in die andere Richtung: Wer selbst Infringement-Meldungen einreicht, muss seine Rechtsposition vorab sorgfältig prüfen. Eine schuldhaft unbegründete Meldung kann Schadensersatzpflichten auslösen.

Betroffene Händler sollten Sperrmitteilung, Umsatzausfälle und die Identität des Melders deshalb früh dokumentieren.

Die Frist beginnt, wenn der Anspruch entstanden ist und der Betroffene die anspruchsbegründenden Umstände sowie den Schuldner kennt oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsste. Fehlt die lauterkeitsrechtliche Überschneidung, folgt aus dem BGH-Urteil keine pauschale Sechsmonatsfrist. Die konkrete Anspruchsgrundlage und der Fristbeginn müssen deshalb im Einzelfall geprüft werden.

Was sollten Amazon-Händler jetzt tun?

Sowohl betroffene Händler als auch Unternehmen, die selbst Schutzrechtsmeldungen einreichen, sollten ihre Vorgehensweise überprüfen. Das Urteil hat konkrete Auswirkungen auf den täglichen Umgang mit dem Amazon-Infringement-System. Die folgenden Empfehlungen orientieren sich an der Systematik des Urteils.

Verjährungsfrist beachten

Begründet eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung zugleich eine unlautere gezielte Mitbewerberbehinderung, kann für deliktische Ansprüche die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 11 UWG gelten. Fristbeginn und Anspruchsgrundlagen müssen für die konkrete Meldung geprüft werden.

Für zu Unrecht gesperrte Händler gelten folgende Handlungsempfehlungen:

  • Sperrung und Umsatzausfälle dokumentieren - Screenshots der Amazon-Benachrichtigung sichern, Umsatzzahlen und Gewinnmargen pro betroffenem Produkt zusammenstellen, Verkaufshistorie vor und nach der Sperrung festhalten.
  • Eigene Berechtigung nachweisen - Kaufverträge, Lizenzvereinbarungen, Autorisierungsschreiben des Herstellers und Markenregistrierungen zusammenstellen, die die eigene Berechtigung zum Verkauf belegen.
  • Ansprüche und Verjährung früh prüfen - bei gleichzeitiger unlauterer gezielter Mitbewerberbehinderung kann die sechsmonatige Frist des § 11 UWG gelten.
  • Anspruchsgrundlagen trennen - für den deliktischen Ersatz erforderlicher Rechtsverfolgungskosten gelten nicht die Voraussetzungen des besonderen Aufwendungsersatzes nach § 13 Abs. 3 UWG.

Für Unternehmen, die selbst Infringement-Meldungen einreichen, gilt:

  • Vor jeder Meldung gründlich prüfen - ob tatsächlich eine Schutzrechtsverletzung vorliegt, idealerweise durch anwaltliche Bewertung mit dokumentierter Recherche.
  • Eigenrecherche dokumentieren - Markenregisterauszüge, Produktvergleiche und Lizenzprüfungen schriftlich festhalten, um im Streitfall die Begründetheit der Meldung nachweisen zu können.
  • Verhältnismäßigkeit wahren - eine Kontaktaufnahme mit dem Händler vor der Amazon-Meldung kann Missverständnisse klären und Haftungsrisiken vermeiden.
  • Interne Richtlinien etablieren - ein standardisierter Prüfprozess vor jeder Infringement-Meldung schützt vor vorschnellen Beschwerden mit teuren Folgen.

Wer grundlegende Fragen zur Verteidigung gegen wettbewerbsrechtliche Angriffe hat, findet dort eine weiterführende Einordnung. Für die Durchsetzung eigener Markenrechte auf Online-Marktplätzen ist eine sorgfältige Prüfung der Rechtsposition vorab unverzichtbar.

Auch das weitere Marktumfeld bleibt in Bewegung.

Das Bundeskartellamt hat im Februar 2026 Amazons algorithmische Preiskontrollmechanismen untersagt.

Fazit und Ausblick

Das Urteil des OLG Nürnberg konkretisiert die Folgen unberechtigter Schutzrechtsmeldungen auf dem Amazon Marketplace. Ein schuldhafter Eingriff kann Schadensersatz auslösen. Zu Unrecht gesperrte Händler können erforderliche Rechtsverfolgungskosten auch auf deliktischer Grundlage geltend machen.

Händler, die auf Online-Marktplätzen aktiv sind, sollten Schutzrechtsmeldungen und die darauf folgende Kommunikation vollständig dokumentieren. Meldende Unternehmen sollten Tatsachen- und Rechtsgrundlage vorab sorgfältig prüfen.

Wir beraten Amazon-Händler zur Verteidigung gegen unberechtigte Sperrungen und zur rechtssicheren Durchsetzung eigener Schutzrechte auf Online-Marktplätzen.

Antworten auf einen Blick

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zum Thema, kompakt beantwortet. Für die vollständige Einordnung bleiben die Abschnitte oben maßgeblich.

Was hat das OLG Nürnberg zur unbegründeten Amazon-Sperrung entschieden?

Das OLG Nürnberg hat am 8. Juli 2025 (Az. 3 U 136/25 UWG) die konkrete unbegründete Schutzrechtsverwarnung über Amazons Infringement-System als rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB bewertet. Im konkreten Fall hatte ein Spielwarenunternehmen Produkte eines Konkurrenten fälschlich als Markenfälschungen gemeldet, woraufhin Amazon den Verkauf der Produkte sofort sperrte. Das Gericht änderte das Urteil des LG Ansbach teilweise ab: Es bestätigte die Schadensersatzpflicht, sprach 1.295,43 Euro erforderliche Rechtsverfolgungskosten zu und wies die Widerklage ab. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hatte die Beklagte bereits außergerichtlich abgegeben.

Welche Ansprüche haben zu Unrecht gesperrte Amazon-Händler?

Bei einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung kommen Unterlassung über § 1004 BGB analog, Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB und Ersatz erforderlicher Rechtsverfolgungskosten in Betracht. Schadensersatz setzt einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff voraus. Im Urteilsfall sprach das OLG Nürnberg 1.295,43 Euro Anwaltskosten zu und stellte die weitergehende Schadensersatzpflicht fest; über die Schadenshöhe entschied es nicht. Für den deliktischen Kostenerstattungsanspruch gelten nicht die formalen Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 UWG. Die Widerklage auf Ersatz eigener Verteidigungskosten wies das Gericht ab.

Wie lange können Ansprüche nach einer unbegründeten Amazon-Sperrung geltend gemacht werden?

Begründet die Meldung zugleich eine unlautere gezielte Mitbewerberbehinderung, gilt nach dem Bundesgerichtshof grundsätzlich die sechsmonatige Frist des § 11 UWG. Der Bundesgerichtshof hat dies mit Urteil vom 29. Mai 2024 (Az. I ZR 145/23) auch für Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB wegen einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung entschieden. Die Frist beginnt, wenn der Anspruch entstanden ist und der Betroffene die anspruchsbegründenden Umstände sowie den Schuldner kennt oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsste. Fehlt die lauterkeitsrechtliche Überschneidung, folgt aus dem Urteil keine pauschale Sechsmonatsfrist. Zugang, Sperrung und Kenntnis sollten deshalb dokumentiert werden.

Müssen Betroffene die formalen UWG-Anforderungen einhalten?

Für den deliktischen Ersatz erforderlicher Rechtsverfolgungskosten gelten nicht die formalen Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 UWG. Das OLG Nürnberg hat zwischen dem besonderen Aufwendungsersatz für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und dem Ersatz eines deliktisch verursachten Schadens unterschieden. Das LG Ansbach hatte den Kostenerstattungsanspruch wegen vermeintlich unzureichender Angaben zur Mitbewerbereigenschaft abgewiesen. Das OLG änderte diese Entscheidung teilweise ab und sprach 1.295,43 Euro zu. Daraus folgt jedoch keine generelle Formfreiheit: Anspruch, Eingriff, Erforderlichkeit der Rechtsverfolgung und geltend gemachte Rechtsfolge müssen weiterhin nachvollziehbar dargelegt werden.

Welche Risiken bestehen für Unternehmen, die Infringement-Meldungen bei Amazon einreichen?

Eine objektiv unberechtigte Infringement-Meldung kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen; Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB setzt zusätzlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit voraus. Das OLG Nürnberg bewertete die konkrete Meldung vom 29. November 2023 als rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff. Die Beklagte hatte Originalprodukte als Fälschungen gemeldet. Sie gab später eine Unterlassungserklärung ab; das Gericht sprach 1.295,43 Euro Rechtsverfolgungskosten zu und stellte die weitere Schadensersatzpflicht fest. Unternehmen sollten deshalb Schutzrechtslage, Tatsachenbasis und Verhältnismäßigkeit vor einer Meldung prüfen und die Prüfung dokumentieren.

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