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Mehrarbeit verweigern ohne Kündigung

Dr. Sener Dincer

Dr. Sener Dincer

Rechtsanwalt

Zuletzt aktualisiert

• 8 Min Lesezeit

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Individuelle Prüfung

Jeder Fall ist speziell. Lassen Sie uns Ihren Sachverhalt unverbindlich prüfen.

Bei Vertragsgestaltungen mit Bindungswirkung nach dem Arbeitsverhältnis lohnt außerdem der Blick auf nachvertragliche Wettbewerbsverbote.

Dieser Beitrag erklärt:

  • Unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber Überstunden anordnen dürfen
  • Wann Arbeitnehmer Mehrarbeit verweigern können, ohne eine Kündigung zu riskieren
  • Welche Schritte Unternehmen jetzt unternehmen sollten, um ihre Überstundenregelungen rechtssicher zu gestalten

Warum die Frage nach Mehrarbeit gerade jetzt relevant ist

Kernpunkt der aktuellen Rechtsprechung

Wer Überstunden anordnen will, braucht eine eigenständige Rechtsgrundlage im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Diese Entscheidungen fügen sich in eine breitere Entwicklung ein: Die Gerichte schützen Arbeitnehmer zunehmend vor einseitigen Arbeitszeiterhöhungen und stellen strengere Anforderungen an die Rechtsgrundlage von Überstundenanordnungen. Die Grundlagen wirksamer Klauseln ordnet unser Überblick zum Arbeitsvertrag im Arbeitsrecht ein.

Wann dürfen Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Das Direktionsrecht allein genügt nicht. Die folgende Übersicht zeigt, welche Grundlagen die Rechtsprechung anerkennt und welche Voraussetzungen jeweils erfüllt sein müssen. Besondere Grenzen bei reduzierter Arbeitszeit erläutert unser Beitrag zum Teilzeit-Arbeitsvertrag.

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GrundlagenartVoraussetzungenGrenzen
ArbeitsvertragKlare, verständliche KlauselVage Formulierungen unwirksam nach § 307 BGB
TarifvertragUnmittelbare AnwendbarkeitKeine pauschale Ermächtigung; ArbZG bleibt Grenze
BetriebsvereinbarungZustimmung des BetriebsratsMitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG
Notfall / TreuepflichtExistenzbedrohende SituationNur echte Notfälle, nicht bloße Auftragsspitzen

Arbeitsvertragliche Überstundenklauseln unter Druck

Die Gerichte prüfen Überstundenklauseln in Arbeitsverträgen zunehmend streng.

Für neue Vertragsmuster bietet unser Ratgeber zum Arbeitsvertrag erstellen eine ergänzende Orientierung.

Mitbestimmung des Betriebsrats ist Pflicht

Wann dürfen Arbeitnehmer Überstunden verweigern?

Verweigerung ohne arbeitsrechtliche Folgen

Darüber hinaus bestehen berechtigte Verweigerungsgründe auch bei grundsätzlich wirksamer Überstundenanordnung.

Gesetzliche Arbeitszeitgrenzen als harte Grenze

Verstöße gegen die Arbeitszeitgrenzen sind kein Kavaliersdelikt. Arbeitgeber riskieren empfindliche Bußgelder.

Elektronische Arbeitszeiterfassung erleichtert Behörden die Kontrolle von Arbeitszeitgrenzen und kann das Entdeckungsrisiko bei Verstößen erhöhen.

Konsequenzen bei Verweigerung rechtmäßig angeordneter Überstunden

Die Verweigerung kann dann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen - allerdings in abgestufter Form.

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StufeOhne wirksame GrundlageMit wirksamer Grundlage
VerweigerungZulässig, geschützt durch § 612a BGBPflichtverstoß des Arbeitnehmers
AbmahnungUnwirksam (Maßregelung)Erste Reaktion des Arbeitgebers
Ordentliche KündigungUnwirksamNach erfolgloser Abmahnung möglich
Fristlose KündigungUnwirksamNur bei beharrlicher Arbeitsverweigerung

Der Arbeitgeber muss zunächst klar kommunizieren, dass die Anordnung auf einer wirksamen Grundlage beruht, und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Welche Schritte sollten Unternehmen jetzt unternehmen?

Die aktuelle Rechtsprechung macht deutlich, dass Arbeitgeber ihre Überstundenregelungen auf den Prüfstand stellen sollten. Vage Klauseln und fehlende Rechtsgrundlagen schaffen erhebliche Risiken.

Geplante Arbeitszeitreform beachten

Der Koalitionsvertrag 2025 sieht die Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit und die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung vor. Unternehmen, die ihre Überstundenregelungen jetzt überarbeiten, sollten diese Änderungen bereits mitdenken.

Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert:

  • Arbeitsverträge auf Überstundenklauseln prüfen - vage Formulierungen wie “Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten” ersetzen durch konkrete Regelungen mit maximaler Stundenzahl und Vergütungsregelung.
  • Betriebsvereinbarungen abschließen oder aktualisieren - klare Regelungen zu Anordnung, Vergütung, Ausgleich und Ankündigungsfristen schaffen.
  • Dokumentation der Arbeitszeit sicherstellen - spätestens mit Einführung der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung muss ein lückenloses System stehen.
  • Führungskräfte schulen - das Direktionsrecht allein berechtigt nicht zur Überstundenanordnung. Führungskräfte müssen wissen, welche Rechtsgrundlage in ihrem Fall gilt.
  • Notfallregelungen klar definieren - festlegen, welche Situationen tatsächlich als Notfall gelten und wer in diesen Fällen Überstunden anordnen darf.
  • Reaktion auf Verweigerung überdenken - eine Kündigung wegen Verweigerung vertraglich nicht geschuldeter Überstunden verstößt gegen das Maßregelungsverbot und ist unwirksam.

Wer grundlegende Fragen zu Arbeitsverträgen und arbeitsrechtlicher Gestaltung hat, findet unter Arbeitsrecht weiterführende Informationen.

Fazit und Ausblick

Die aktuelle Rechtsprechung stärkt die Position von Arbeitnehmern bei der Verweigerung von Mehrarbeit spürbar.

Weitere Entscheidungen zur Wirksamkeit von Überstundenklauseln und zur Reichweite des Maßregelungsverbots sind in den kommenden Monaten zu erwarten.

Die geplante Arbeitszeitreform wird die Anforderungen an Arbeitgeber zusätzlich erhöhen.
Wer seine Regelungen frühzeitig anpasst, vermeidet arbeitsrechtliche Risiken und schafft klare Verhältnisse für beide Seiten.

Wir beraten Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Arbeitsverträge und Überstundenregelungen.

Antworten auf einen Blick

Häufige Fragen

Die häufigsten Fragen zum Thema, kompakt beantwortet. Für die vollständige Einordnung bleiben die Abschnitte oben maßgeblich.

Dürfen Arbeitnehmer Überstunden verweigern?

Ja, ohne wirksame vertragliche, tarifliche oder betriebliche Grundlage dürfen Arbeitnehmer Überstunden verweigern, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Das LAG Hamm hat am 26. November 2025 (Az. 3 SLa 285/25) bestätigt, dass eine Kündigung wegen der Verweigerung verschlechterter Arbeitsbedingungen gegen das Maßregelungsverbot nach § 612a BGB verstößt und unwirksam ist. Das Direktionsrecht nach § 106 GewO berechtigt den Arbeitgeber zur Bestimmung von Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung, begründet jedoch keine einseitige Erhöhung der vereinbarten Arbeitszeit. Eine Abmahnung, Kündigung oder Versetzung als Reaktion auf die berechtigte Verweigerung ist regelmäßig unwirksam.

Kann der Arbeitgeber Überstunden allein mit dem Direktionsrecht anordnen?

Nein, das Direktionsrecht nach § 106 GewO reicht nach gefestigter Rechtsprechung nicht aus, um einseitig Mehrarbeit anzuordnen. Es berechtigt den Arbeitgeber zur näheren Bestimmung von Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung, begründet aber keine vertragserweiternden Rechte. Für eine wirksame Überstundenanordnung braucht der Arbeitgeber eine eigenständige Rechtsgrundlage: eine klare arbeitsvertragliche Klausel, einen anwendbaren Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung mit Zustimmung des Betriebsrats. In echten Notfällen – etwa existenzbedrohenden Situationen – kann die arbeitsrechtliche Treuepflicht eine Überstundenleistung begründen. Reguläre Auftragsspitzen, krankheitsbedingte Personalengpässe oder saisonale Schwankungen gelten nicht als Notfall.

Welche Strafen drohen Arbeitgebern bei Verstößen gegen die Arbeitszeitgrenzen?

Verstöße gegen die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro nach § 22 ArbZG geahndet werden. Die werktägliche Arbeitszeit darf nach § 3 ArbZG grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten und kann nur unter der Bedingung auf zehn Stunden verlängert werden, dass innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich eingehalten werden. Die Aufsichtsbehörden prüfen die Einhaltung der Arbeitszeitgrenzen zunehmend aktiv. Mit der geplanten Einführung einer verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung steigt das Entdeckungsrisiko für Verstöße erheblich. Der Koalitionsvertrag 2025 sieht zudem die Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vor.

Was müssen Überstundenklauseln im Arbeitsvertrag enthalten?

Eine wirksame Überstundenklausel muss nach § 307 BGB klar und verständlich formuliert sein. Sie muss mindestens die maximale Überstundenzahl pro Woche oder Monat und die Vergütungsregelung konkret benennen. Formulierungen wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" oder „der Arbeitnehmer ist verpflichtet, bei Bedarf Mehrarbeit zu leisten" halten einer AGB-Kontrolle regelmäßig nicht stand. Seit dem 1. August 2022 sind Arbeitgeber nach § 2 des Nachweisgesetzes zusätzlich verpflichtet, die Möglichkeit und Voraussetzungen für Überstunden schriftlich niederzulegen. Fehlt eine dieser Angaben, kann der Arbeitgeber die Klausel nicht als Rechtsgrundlage für eine Überstundenanordnung heranziehen.

Muss der Betriebsrat bei Überstunden zustimmen?

Ja, nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat der Betriebsrat bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit ein echtes Mitbestimmungsrecht – kein bloßes Informationsrecht. Eine ohne Zustimmung des Betriebsrats angeordnete Überstundenleistung ist rechtswidrig. Nur in echten Notfällen darf der Arbeitgeber vorläufig ohne Zustimmung handeln und muss den Betriebsrat unverzüglich informieren und die nachträgliche Zustimmung einholen. Als Notfall gelten Naturkatastrophen, Unfälle mit sofortigem Hilfsbedarf oder existenzbedrohende technische Ausfälle. Reguläre Auftragsspitzen, krankheitsbedingte Personalengpässe, saisonale Schwankungen oder kurzfristige Kundenaufträge rechtfertigen dagegen keine Überstundenanordnung ohne Betriebsratszustimmung.

Noch offene Fragen?

Wir prüfen Ihre Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen auf rechtssichere Überstundenklauseln.

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